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Vollständige Version anzeigen : Merkwürdig


Xerxes
03.05.2007, 14:30
Hallo Leute. Mir ist gerade etwas sehr Merkwürdiges bei Ebay passiert. Hatte dort einen 3D Kraftwerk 1 zum Verkauf. Dieser wurde mir gelöscht weil ich die Rechte auf geistiges Eigentum verletzt haben soll??? Und jetzt kommts...die " Klagenden" waren die Band KRAFTWERK...(ja genau die mit Music non stop etc)!?!

Hat von euch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist ja auch nicht der erste Kraftwerk 1 der bei Ebay verkauft wird.

Würde mich über Antworten freuen

Rigatoni
03.05.2007, 14:42
Hey,

mir ist sowas nicht bekannt. Ist aber schon etwas merkwürdig, dass sie wegen sowas klagen. Vlt. steckt auch etwas PR dahinter.

Gruß Rigatoni

uwel
03.05.2007, 15:52
Das Coverdesign der ersten beiden Kraftwerk-Alben bestand jeweils aus einem farbigen Verkehrstütchen (Rot/Weiß´, Grün/Weiß). Der Name Kraftwerk alleine oder ein Hütchen wäre sicher kein Problem. Name und Hütchen zusammen verstoßen sicher gegen das Copyright-Recht.
Ich habe mich schon bei vielen Ballaufdrucken gefragt, ob dort nicht raubkopiert wurde. Wäre nicht unwahrscheinlich, wenn 3D irgendwann Post vom Kraftwerk Anwalt bekommt.
Es vergessen zu viele, dass Bilder und Grafiken auch in elektronischer Form aus dem Netz kopiert, dem Copyrightschutz unterliegen.

MAXX
03.05.2007, 15:53
Fleischt steckt aber auch einfach bloß die E-Bay-Suchmaschine dahinter, die nach "geklauter" Musik sucht, und wenn so programmiert, natürlich nicht auf die Idee kommt, es könne sich um 'nen Minigolfball handeln? Frag nach bei Ebay!

MAXX
03.05.2007, 15:55
Ich habe mich schon bei vielen Ballaufdrucken gefragt, ob dort nicht raubkopiert wurde. Wäre nicht unwahrscheinlich, wenn 3D irgendwann Post vom Kraftwerk Anwalt bekommt.
Es vergessen zu viele, dass Bilder und Grafiken auch in elektronischer Form dem Copyrightschutz unterliegen.
Yepp, das ist natürlich auch richtig/möglich.
Ich hab das z.B. gedacht als ich nen Ball "Härry Pötter" mit Originalschriftzug und Bild gesehen habe. Bin allerdings von ausgegangen, dass die Herstellerfirma weiß, was sie tut bzw. die Rechte hat.
MGM, die die Filmrechte haben sind da wenig zimperlich, wenn sie Wind von bekommen. (und wie ich finde zu Recht)

uwel
03.05.2007, 16:06
Am Ende dürfte es beim Auftraggeber hängen bleiben, der die Druckvorlage illegal zu Verfügung gestellt hat. Da wird dann schnell aus dem vermeintlichen Erlös aus dem Ballverkauf, ein finanzielles Desaster.

Xerxes
03.05.2007, 16:25
Danke für eure Antworten. Denke auch dass da eine Suchmaschine am Werken war. Habe an die Kraftwerk Addi (von Ebay übermittelt) zurückgeschrieben.
Find das ganze schon etwas Lächerlich, vor Allem wenn man einen Minigolfball mit geklauter Software assoziiert...
Sicher wird der Ball im Wert jetzt steigen...(kleiner Scherz...)
Was vor Allem noch interessant ist, ist, dass es jetzt noch eine zweiten Kraftwerk Ball gibt...hoffe nur dass unsere Kameraden aus Italien keinen Ärger bekommen.

allesroger
03.05.2007, 16:50
Über so einen Quatsch müßte sich auch Sportfreund Richard Schäfer vom MGC Mainz Gedanken machen. Er hat seinen Sonderball zum 50. "Och Jo" genannt.
So heißt meines Wissens nach ein Programm der hessischen Kultgruppe, ich glaube Badesalz war das.

Ramses
03.05.2007, 18:29
Was willst du den für den Ball haben. ;)

Ramses http://www.cosgan.de/images/smilie/figuren/c020.gif

Travis
03.05.2007, 20:32
Bei dem Ball DIe 3 ??? wurden z.B Lizenzgebühren an die Rechteinhaber der gleichnamigen Serie gezahlt, aber da kann Ingo mehr zu sagen.

Gruß Travis

junior
03.05.2007, 20:37
Yepp, das ist natürlich auch richtig/möglich.
Ich hab das z.B. gedacht als ich nen Ball "Härry Pötter" mit Originalschriftzug und Bild gesehen habe. Bin allerdings von ausgegangen, dass die Herstellerfirma weiß, was sie tut bzw. die Rechte hat.
MGM, die die Filmrechte haben sind da wenig zimperlich, wenn sie Wind von bekommen. (und wie ich finde zu Recht)

der ball heißt Härry Pötter und zierrt somit keinen lizensierten namen!!!
auch das foto ist aus einer frei verwendbaren dateisammlung entnommen und somit nicht strafbar!!!

ReDiMa
03.05.2007, 20:39
Von Deutschmann gab es ja auch Asterix, Obelix, Edefix, Gutemiene und Verleihnix.

Mußten die auch Lizenzgebühren bezahlen?

opc
03.05.2007, 20:55
andere überfallen banken und werden auch nicht erwischt und bestraft, aber erlaubt ist es trotzdem nicht.

ingo hoogen hat ja für seinen 3 ??? ball gebühren an den schutzrechtsinhaber gezahlt.

wenn figuren oder namen oder sonstiges schutzrechten unterliegt und man verwendet diese im geschöftlichen verkehr, wobei der begriff geschäftlicher verkehr sehr weitreichend ist, dann verstößt man gegen das markengesetz, § 143.

der verstoss ist in der regel ein antragsdelikt und wird nur auf antrag - in der regel des schutzrechtsinhabers- verfolgt.

wenn sich nun der anwalt des schutzrechtsinhabers bei dir meldet, weil du etwas verkaufst, das gegen die rechte seines mandanten verstösst, dann würde ich mich, wenn du eine rechtschutzversicherung hast, auf das schreiben nur mit anwaltlicher unterstützung schreiben.

die forderungen des anwalts und was da alles vom stapel gelassen werden kann, das kann richtig teuer werden.

mich wundert es allerdings, dass der anwalt den produzenten des balles noch nicht angeschrieben hat. weil dieser ja nicht nur am greibarsten ist, sondern auch eindeutig die geschäftlichen absichten am eindeutigsten vertritt.

wogegen verstösst das abbild des balles denn, gegen urheberrechte, markenrechte ???

ach, ja, es wird nicht die ebay suchmaschine gewesen sein, die den ball entfernt und diich angeschrieben hat, denn bei dieser vorgehensweise wird der anwalt des schutzrechtsinhabers normalerweise nicht informiert.

Xerxes
03.05.2007, 21:15
Bei dem Ball DIe 3 ??? wurden z.B Lizenzgebühren an die Rechteinhaber der gleichnamigen Serie gezahlt, aber da kann Ingo mehr zu sagen.

Gruß Travis

Das ist richtig...und er durfte die 3 ??? Originalfarben NICHT benutzen!!!

Nicole
03.05.2007, 21:15
Soweit ich mich erinnern kann, war das beim 3 D Rendsburg Professional 1 auch so ne Sache.

Da war das Rendsburger Originallogo drauf. Da war wohl auch vieles im Gerede, und die
sollen dann gesagt haben, dass man das noch einmal durchgehen lässt.
Somit haben nun die folgenden Rendsburger Prof. Bälle eine schwarze Tür gehabt.....

Xerxes
03.05.2007, 21:18
Ich finde dass ich mit dem Verkauf des Balles am wenigsten mit dem Rechtreverstoss zu tun habe. Wundert mich auch dass 3D noch nicht angeschrieben wurde.

Xerxes
03.05.2007, 21:22
andere überfallen banken und werden auch nicht erwischt und bestraft, aber erlaubt ist es trotzdem nicht.

ingo hoogen hat ja für seinen 3 ??? ball gebühren an den schutzrechtsinhaber gezahlt.

wenn figuren oder namen oder sonstiges schutzrechten unterliegt und man verwendet diese im geschöftlichen verkehr, wobei der begriff geschäftlicher verkehr sehr weitreichend ist, dann verstößt man gegen das markengesetz, § 143.

der verstoss ist in der regel ein antragsdelikt und wird nur auf antrag - in der regel des schutzrechtsinhabers- verfolgt.

wenn sich nun der anwalt des schutzrechtsinhabers bei dir meldet, weil du etwas verkaufst, das gegen die rechte seines mandanten verstösst, dann würde ich mich, wenn du eine rechtschutzversicherung hast, auf das schreiben nur mit anwaltlicher unterstützung schreiben.

die forderungen des anwalts und was da alles vom stapel gelassen werden kann, das kann richtig teuer werden.

mich wundert es allerdings, dass der anwalt den produzenten des balles noch nicht angeschrieben hat. weil dieser ja nicht nur am greibarsten ist, sondern auch eindeutig die geschäftlichen absichten am eindeutigsten vertritt.

wogegen verstösst das abbild des balles denn, gegen urheberrechte, markenrechte ???

ach, ja, es wird nicht die ebay suchmaschine gewesen sein, die den ball entfernt und diich angeschrieben hat, denn bei dieser vorgehensweise wird der anwalt des schutzrechtsinhabers normalerweise nicht informiert.

Schau mal da

http://tbn0.google.com/images?q=tbn:OVnLPngPZMbtrM:http://www.geometrikrecords.com/bol148/kraftwerk.jpg

Ist eine der ersten Kraftwerk PLATTEN.

opc
03.05.2007, 21:55
schaue doch mal in das schreiben des anwalts, da steht drin , gegen welchen paragraphen in welchem recht du verstoßen haben sollst.

die frage ist nämlich wie weit die schutzrechte die abbildung auf dem ball umfassen,

bei einer marke kann das recht umfangreich sein, so sind bei adidas zb auch 2 und 4 streifen, die gegen die 3 streifen verstoßen, da diese ja weltbekanntes markenzeichen sind.

dann ist die frage für welche warenarten sich kraftwerk sich ihre rechte haben schützen lassen.

aber schaue erst einmal nach was dir da genau vorgeworfen wird.

opc
03.05.2007, 21:56
das ging nicht , weil 3d das nicht umsetzen konnte, die haben nur 2 farbendruck

buff
03.05.2007, 22:16
Das ist richtig...und er durfte die 3 ??? Originalfarben NICHT benutzen!!!

Ich durfte!
Leider kann der Ballhersteller nur drei Farben incl. Ballfarbe produzieren. Das hätte einen Roten, weißen oder Blauen Ball beteutet. Gebastelt habe ich damit - sah aber scheiße aus.
Ich habe den Hersteller wegen der 4. Farbe bekniet. Da war aber produktionstechnisch nichts zu machen :-(

Game`N Fun
04.05.2007, 09:06
Da könnte noch einiges auf best. Personen zukommen. Wobei 3D extra darauf hinweisst.
Genauso gibt es einen Ball mit snoopy drauf, und da liegen die Rechte bei einer ital. Firma die damals von uns einen 4stelligen Betrag wollten.
Der Ball wurde dann von einer anderen Firma bedruckt. Wenn der Rechteinhaber es mitbekommt
wirds teuer.
Auch Ähnlichkeiten sind schon strafbar.