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Vollständige Version anzeigen : Riesige Ballliste! Alles, was das Herz begehrt!


Miro
02.10.2012, 16:04
Hallo!

Ich habe eine weitere Ballliste erstellt, mit sehr sehr vielen Bällen! Wer Interesse an der Liste hat, kann ich gern eine zukommen lassen! Bitte schreibt mir eine Mail an stoparic@gmx.de !

Die Liste erhält sehr viele gesuchte Bälle aller Marken!

Viel Spaß beim Stöbern!

At The Drive-In
02.10.2012, 18:53
Stehen die Bälle auch zum Verkauf, oder kann man nur gucken, was Du so Schönes hast? ;)

Miro
02.10.2012, 19:01
Bälle sind auch zu haben!

pedro1458
02.10.2012, 20:10
hast du auch den 3D Pingvinball nr 2 ?s3 :-)

Miro
02.10.2012, 21:04
Nein, der ist schon weg! Sonst sind noch alle Pingvins vorhanden! Habe nur den neuen Nachbau des Pingvin 2!

Miro
24.10.2012, 14:37
Aktualisierte Liste erhältlich!

Miro
24.10.2012, 14:38
Bälle können auf dem Mannheimer Ballflohmarkt angeschaut werden!

Miro
27.10.2012, 13:37
Letzte Möglichkeit, noch vor dem Mannheimer Ballflohmarkt in der Liste zu stöbern!

Miro
08.12.2012, 13:46
Noch keine Idee für (Minigolf-)Geschenke? Einfach die große Ballliste anfordern! stoparic@gmx.de

Miro
14.01.2013, 07:45
Mal hoch damit! Einfach mal nachfragen, wenn Ihr auch was sucht, was nicht auf der Liste ist!

Miro
17.01.2013, 08:09
up

pinkydiver
17.01.2013, 08:11
Warum lädst Du die Liste nicht einfach als PDF hier hoch, dann muß Dich nicht jeder fragen ??

Landei
17.01.2013, 09:27
Vielleicht weil m.W. keine Preise dahinter stehen und er damit gegen die von den Mod´s aufgestellten Regeln für den Bahnengolfflohmarkt verstoßen......

EllenSuhrbier
17.01.2013, 11:10
Vielleicht weil m.W. keine Preise dahinter stehen und er damit gegen die von den Mod´s aufgestellten Regeln für den Bahnengolfflohmarkt verstoßen......

Wenn dem so ist, wird es dennoch für PINKYDIVER und die anderen Mods schwierig was dagegen zu unternehmen.
Ich kenne das von Miro jedoch auch aus der Vergangenheit auch vom MAnnheimer Bälleflohmarkt her, wenn ich nach einem Ball gefragt habe, kommt erst mal die Antwort: Ja habe ich, was willst Du zahlen ? Das spielt sicher mit, daß er hofft einen dummen zu finden der sich mit Preisen nicht auskennt und ihm viel zu viel bietet. Das ganze regelt sich dann mit der Zeit auch von selbst, für mich hatte es sich schon immer erledigt, wenn mich ein Verkäufer fragt was ich biete, dann kaufe ich woanders und was ich so gehört habe, denken viele so und Miro's Kundschaft ist bereits stark dezimiert

ich kann für mich nur sagen: die Änderung , daß überall Preise dabei stehen sollen, finde ich gut und alle (oh eben nur fast alle) halten sich auch daran:) was ich so gesehen habe

ES

Landei
17.01.2013, 11:27
Hier steht´s:
Der Ballflohmarkt ist unterteilt in 3 Punkte
...

3. Biete
hier kann jeder seine privaten Verkaufsangebote einstellen, egal ob Einzelbälle oder ganze Listen, oder Verweise auf Listen von externen Webseiten, sowie Verweise auf eigene eBay Angebote. Aber bitte immer mit Preisangabe!! besser auch noch ev. Versandkosten Warum? Es wird erstens vom Gesetzgeber verlangt, zweitens dient es den potentiellen Käufern, man kann besser vergleichen und spart Anfragen, die auch hier oft mit was bietest Du beantwortet werden. Ich behalte mir auch vor Angebote ohne Preise nach einer Übergangszeit (bis Jahresende 2012) und mit (sofern gerade online) oder ohne Nachfrage bei Eigner zu löschen.
....
Gruß Dirk

Miro
17.01.2013, 13:21
@Ellen

"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten!" (Dieter Nuhr; immer wieder zutreffend!)

Zum Thema:

Die Liste umfasst ca. 3000 Bälle! Und ja, ich habe keine Lust, für jeden Ball einen Preis dahinter zu schreiben! Das würde mich zu viele Stunden meines Lebens kosten!

pinkydiver
19.01.2013, 12:30
Die Liste umfasst ca. 3000 Bälle! Und ja, ich habe keine Lust, für jeden Ball einen Preis dahinter zu schreiben! Das würde mich zu viele Stunden meines Lebens kosten!

Du hast die Liste ja irgendwann erstellt, hättest Du der Form gleich genüge getan hätte Dich das keine große zusätzliche Zeit gekostet. Daß Du Dich hier bewußt über bestehende Regeln und Gesetze hinweg setzt bzw. diese mangels Kontrollmöglichkeit umgehst, finde ich nicht OK.

Wie kannst Du eigentlich mit deinem Beruf vereinbaren ???

ER-IST-DER-BESTE
19.01.2013, 13:06
Irgendwie finde ich, dass man das ganze auch übertreiben kann!
Ich habe bei miro immer gute und faire Preise bekommen!
Warum muss denn der Käufer immer gleich den Preis nennen? Du als Käufer kannst den Preis doch genauso tief ansetzten, wie der Käufer ihn hoch ansetzt!
Wenn sich jemand vorher nicht erkundigt, was ein Ball kostet, dann hat er selber Schuld!

Ich frage mich auch, was das ganze jetzt mit miros Beruf zu tun haben soll! Er macht ja nichts illegales! Ich persönlich finde es vollkommen legitim!

Miro
19.01.2013, 13:15
Habe die Liste erstellt, bevor es diese Änderungen hier im Forum gab. Auch wurde der Thread vor dieser Änderung erstellt! Daher dürfte in diesem Fall auch noch die Altregelung gelten, da ich außer einem "up" auch nichts am Thread geändert habe!

Bei zukünftigen Threads werde ich der Neuregelung selbstverständlich Rechnung tragen!

lemmiwinks
19.01.2013, 13:37
Du hast die Liste ja irgendwann erstellt, hättest Du der Form gleich genüge getan hätte Dich das keine große zusätzliche Zeit gekostet. Daß Du Dich hier bewußt über bestehende Regeln und Gesetze hinweg setzt bzw. diese mangels Kontrollmöglichkeit umgehst, finde ich nicht OK.

Wie kannst Du eigentlich mit deinem Beruf vereinbaren ???

Auf welches Gesetz genau beziehst Du Dich :confused:

Und der Verweis zu Miro's Beruf ..... naja

pinkydiver
19.01.2013, 14:26
Auf welches Gesetz genau beziehst Du Dich :confused:


Die Preis-Auszeichnungspflicht von Preisen für Verkäufe in allen öffentlichen Bereichen incl. Internet

Habe die Liste erstellt, bevor es diese Änderungen hier im Forum gab. Auch wurde der Thread vor dieser Änderung erstellt! Daher dürfte in diesem Fall auch noch die Altregelung gelten, da ich außer einem "up" auch nichts am Thread geändert habe!

Bei zukünftigen Threads werde ich der Neuregelung selbstverständlich Rechnung tragen!

Damit kann glaube ich jeder Leben :)

lg Dirk

lemmiwinks
19.01.2013, 14:39
Die Preis-Auszeichnungspflicht von Preisen für Verkäufe in allen öffentlichen Bereichen incl. Internet

Es reicht also ein Mindestpreis von 1€ an die Bälle zu pappen?

Und rein interessehalber: war alles, was hier früher angeboten wurde mit "gegenGebot" illegal? :eek:

pinkydiver
19.01.2013, 14:49
Es reicht also ein Mindestpreis von 1€ an die Bälle zu pappen?

Und rein interessehalber: war alles, was hier früher angeboten wurde mit "gegenGebot" illegal? :eek:

wenn jemand hier was gegen Gebot verkaufen will und einen Mindestpreis angibt zudem er dann auch verkauft wenn keiner mehr bietet ist das OK - auch im Sinne einer VB. Aber die texte von früher: wenn mir ein gebot gefällt verkaufe ich, sind bedenklich.

Rein rechtlich ist der ganze Flohmarkt hier auf öffentlichen Seiten eine rechtliche Grauzone nach Deutscher Rechtssprechung. In Österreich darfst Du zum Beispiel nie Preise angeben (siehe Österr. Bahnengolfforum) , da Du sonst automatisch als gewerblich eingestuft wirst und erst mal der Web-Seiten Betreiber richtig Ärger bekommt.



Irgendwie finde ich, dass man das ganze auch übertreiben kann!
Ich habe bei miro immer gute und faire Preise bekommen!
Warum muss denn der Käufer immer gleich den Preis nennen? Du als Käufer kannst den Preis doch genauso tief ansetzten, wie der Käufer ihn hoch ansetzt!
Wenn sich jemand vorher nicht erkundigt, was ein Ball kostet, dann hat er selber Schuld!


Ich habe Miro nie "mangelnde Fairness" unterstellt, habe auch immer bei ihm nur Preise bezahlt die völlig OK sind. Ich werde es sicher nicht übertreiben, aber dennoch ein Auge drauf haben und Auwi Nutzer erst mal darauf hinweisen. Hat ja bislang wirklich gut funktioniert.

lemmiwinks
19.01.2013, 15:03
Jetzt bin ich aber doch etwas neugierig :) Hast Du bitte mal genauere Angaben/Passus bezgl. des Gesetztes, wonach es eine solche Auszeichnungspflicht für private Angebote gibt. Alles was ich finden kann bezieht sich auf gewerbliche Anbieter.

pinkydiver
19.01.2013, 15:23
Jetzt bin ich aber doch etwas neugierig :) Hast Du bitte mal genauere Angaben/Passus bezgl. des Gesetztes, wonach es eine solche Auszeichnungspflicht für private Angebote gibt. Alles was ich finden kann bezieht sich auf gewerbliche Anbieter.

Da sind wir genau an dem Punkt "rechtliche Grauzone", jemand der 3000 Bälle in einer Liste anbietet verkauft nicht privat im Sinne der Rechtssprechung. Selbst wer hier nur 50 Bälle anbietet würde im Falle eines Rechtssteites als gewerblich eingestuft. Es wurden eBay Verkäufer von richtern als gewerblich eingestuft weil sie innerhalb von 2 Monaten 37 Artikel unterschiedlichster Art (nachweislich Dachbodenfunde aus Haushaltsauflösung) verkauft haben und ca. die die doppelte Menge angeboten hatten .

ich war letzt auf einem privatenb Flohmarkt in Heusenstamm (Nachbarort) selbst dort haben sie eine Preisauszeichnung im groben verlangt, es genügte jedoch an eine Kiste z.B. zu schreiben max. 10 Euro, oder VB xxx Euro . Es wurde extra darauf hingewiesen am Eingang. gewerbliche Verkäufer wurden nicht zugelassen.

allesroger
19.01.2013, 15:44
Dirk,
Habe auch schon ganz viel gelesen. Für Verkäufe von privat an privat gibt es nichts, was rechtlich nach BGB festgelegt wäre. Jedenfalls finde ich nichts. Wenn du den BGB-Passus hast, schreibe ihn doch hier.
Es ist wie du schreibst : rechtliche Grauzone und Ermessenssache.
Was du über den Flohmarkt beschreibst ist eher ein "freundliches Entgegenkommen für die Besucher. Was dann am Stand geschieht, ist eine andere Sache ;)

Bei gewerblich sieht es anders aus, da ist alles geregelt :
http://www.frankfurt-main.ihk.de/branchen/handel/recht/preisauszeichnung/

ER-IST-DER-BESTE
19.01.2013, 16:12
wenn jemand hier was gegen Gebot verkaufen will und einen Mindestpreis angibt zudem er dann auch verkauft wenn keiner mehr bietet ist das OK - auch im Sinne einer VB. Aber die texte von früher: wenn mir ein gebot gefällt verkaufe ich, sind bedenklich.

Rein rechtlich ist der ganze Flohmarkt hier auf öffentlichen Seiten eine rechtliche Grauzone nach Deutscher Rechtssprechung. In Österreich darfst Du zum Beispiel nie Preise angeben (siehe Österr. Bahnengolfforum) , da Du sonst automatisch als gewerblich eingestuft wirst und erst mal der Web-Seiten Betreiber richtig Ärger bekommt.





Ich habe Miro nie "mangelnde Fairness" unterstellt, habe auch immer bei ihm nur Preise bezahlt die völlig OK sind. Ich werde es sicher nicht übertreiben, aber dennoch ein Auge drauf haben und Auwi Nutzer erst mal darauf hinweisen. Hat ja bislang wirklich gut funktioniert.


Auf dich habe ich diese Aussage auch nicht bezogen!
Ellen Suhrbier hat miro belastet! Ich habe bei miro auch immer Super Preise bezahlt!

pinkydiver
19.01.2013, 16:34
Auf dich habe ich diese Aussage auch nicht bezogen!
Ellen Suhrbier hat miro belastet! Ich habe bei miro auch immer Super Preise bezahlt!

Ich hatte mir schon überlegt, den Beitrag zu löschen

Uwe Braun
19.01.2013, 16:42
Dirk,
Habe auch schon ganz viel gelesen. Für Verkäufe von privat an privat gibt es nichts, was rechtlich nach BGB festgelegt wäre. Jedenfalls finde ich nichts. Wenn du den BGB-Passus hast, schreibe ihn doch hier.
Es ist wie du schreibst : rechtliche Grauzone und Ermessenssache.
Was du über den Flohmarkt beschreibst ist eher ein "freundliches Entgegenkommen für die Besucher. Was dann am Stand geschieht, ist eine andere Sache ;)

Bei gewerblich sieht es anders aus, da ist alles geregelt :
http://www.frankfurt-main.ihk.de/branchen/handel/recht/preisauszeichnung/

Das BGB hat zwar 2385 Paragraphen, dort wirst Du jedoch nichts finden. Spannend ist die Preisangabenverordnung (PAngV), sie ist gem. § 1 zu beachten, wenn u.a. Waren, also Bälle und Co. gewerbs- und geschäftsmäßig oder aber regelmäßig in sonstiger Weise angeboten werden. Ich habe bekanntlich wiederholt die Auffassung vertreten, dass auch bei vielen Anbietern hier im Bahnengolf-Flohmarkt von einer geweblichen Tätigkeit auszugehen ist, weil eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Zumindest liegt jedenfalls bei vielen Anbietern das Merkmal des "regelmäßigen Anbietens" vor.

ER-IST-DER-BESTE
19.01.2013, 17:20
Dann ist ja ok!!! Dann halte ich mich wieder raus und gucke fussi!

pinkydiver
19.01.2013, 18:12
Das BGB hat zwar 2385 Paragraphen, dort wirst Du jedoch nichts finden. Spannend ist die Preisangabenverordnung (PAngV), sie ist gem. § 1 zu beachten, wenn u.a. Waren, also Bälle und Co. gewerbs- und geschäftsmäßig oder aber regelmäßig in sonstiger Weise angeboten werden. Ich habe bekanntlich wiederholt die Auffassung vertreten, dass auch bei vielen Anbietern hier im Bahnengolf-Flohmarkt von einer geweblichen Tätigkeit auszugehen ist, weil eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Zumindest liegt jedenfalls bei vielen Anbietern das Merkmal des "regelmäßigen Anbietens" vor.

Danke Uwe, mich hatte mal ein anderer AUWIANER darauf aufmerksam gemacht, als ich hier die Moderatorentätigkeit übernommen hatte. Nur hatte ich den Artikel heute nachmittag nicht mehr gefunden, da ich natürlich im BGB gesucht hatte. Das das Anbieten von einer Liste von 3000 Bällen von Juristen als gewerblich anzusehen ist hatte ich ja auch schon geschrieben, wie gesagt ich werde ein bischen drauf achten, und es funktioniert ja auch wirklich gut.