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allesroger
05.03.2008, 12:16
Weiß jemand auf die Schnelle, wo man die Richtlinien bezüglich Aufschrift
auf Sportkleidung nachlesen kann ?
Danke schon mal.
goligolem
05.03.2008, 12:57
Weiß jemand auf die Schnelle, wo man die Richtlinien bezüglich Aufschrift
auf Sportkleidung nachlesen kann ?
Danke schon mal.
Da wird dir wohl nur Günter weiter helfen können früher war das in S 52 geregelt diese Richtlinie gibt es aber nicht mehr.
goligolem
05.03.2008, 13:23
S11, Ziffer 6
Da steht aber nicht über die maximale Größe drin oder ist das mittlerweile egal ???
aushilfe
05.03.2008, 13:30
ich glaube die werbung darf nur nicht auf der seite stehen wo der verein steht auf dem anzug! sonst ist es glaube ich egal
Im Inhaltsverzeichnis des Onlinehandbuchs steht unter Werbereichtlinien nur noch "entfallen"
aushilfe
05.03.2008, 14:37
wie gesagt, ich war aufm schiri lehrgang und meine das werbung relativ egal ist, nur nicht da wo der vereinsname steht! sprich wenn er vorne steht daruf auf den rücken werbung.. ich meine so wurde es gesagt
Richtig und es soll auch keine Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke sein. Ferner ist anzügliche Werbung (für Pariser oder Aushilfes Lieblingszeitung "Playboy") nicht erlaubt.
allesroger
05.03.2008, 15:31
und wie gross darf wohl der Vereinsname oder das Logo sein ? Oder ist das mittlerweile auch egal ?
aushilfe
05.03.2008, 15:40
Richtig und es soll auch keine Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke sein. Ferner ist anzügliche Werbung (für Pariser oder Aushilfes Lieblingszeitung "Playboy") nicht erlaubt.
ich hab das nicht nötig :p
aber soweit ich weiß ist werbung für kondome glaube ich erlaubt!!
pinkydiver
05.03.2008, 15:45
ich hab das nicht nötig :p
aber soweit ich weiß ist werbung für kondome glaube ich erlaubt!!
Kondome sind ja auch nicht anzüglich, oder ??
HDC
lemmiwinks
05.03.2008, 15:55
Richtig und es soll auch keine Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke sein. Ferner ist anzügliche Werbung (für Pariser oder Aushilfes Lieblingszeitung "Playboy") nicht erlaubt.
Wenn also ein Verein tatsächlich den Playboy oder Kondomi als Werbepartner gewinnen könnte, so wäre dies zu zeigen nicht erlaubt? Au weia... Ich hoffe, es waren willkürliche Beispiele, die letztlich NICHT den Regularien entsprechen :eek: Ich weiß, dass sowohl im Boxsport als auch im Eishockey Werbepartner "dieser Gattung" vorkommen und es "nicht wirklich stört". Falls es sich doch um authentische Beispiele handelt, müssen wir es wirklich dicke haben im Minigolfsport ba1:-)
aushilfe
05.03.2008, 16:00
Kondome sind ja auch nicht anzüglich, oder ??
HDC
kondome sollen schützen :D das ist die begründung
Michelino
05.03.2008, 17:00
Was denn, was denn? In einer Sportart, in der eingelocht wird, soll man nicht für Kondome werben dürfen?
Glaube ich nicht!
pinkydiver
05.03.2008, 17:50
kondome sollen schützen :D das ist die begründung
Verstehe diese Bewgründung nicht, warum es nicht erlaubt sein soll.
HDC
aushilfe
05.03.2008, 18:13
Verstehe diese Bewgründung nicht, warum es nicht erlaubt sein soll.
HDC
deswegen ist sie ja erlaubt.. habe nicht gesagt dass sie nicht erlaubt ist!! ;)
Was soll eigentlich der Quatsch, daß Vereinsname und Werbung nicht auf der gleichen Seite sein dürfen? Ist das eine internationale Regel oder typisch deutsche Bürokratie?
Sinnvoll finden ich die Regel nicht. Bei einem Verein, in dem ich früher Mitglied war, ist deshalb die Werbung nicht zustande gekommen, was für den Verein bzw. die Mitglieder einen deutlich höheren Aufwand zum Erwerb der Sportkleidung bedeutete. Ausserdem, wenn es in anderen Sportarten erlaubt ist, ist ein Verbot in unserem Sport in meinen Augen quatsch und im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß.
Was ist eigentlich mit den Vereinen, die gegen die Regel verstoßen (mir fallen da spontan zwei bis drei ein), schon mal Probleme deshalb gehabt?
bärliner
06.03.2008, 08:18
Diese Diskussion zeigt wieder, dass die Zusammenfassung und Neustrukturierung der Regeln absolut richtig war. Plötzlich werden sogar Dinge gelesen (und diskutiert), die schon lange genau so gelten, aber für die sich bisher kein Mensch interessiert hat, weil sie irgendwo versteckt in irgendeiner eigenen Ordnung gestanden haben. Hab das am letzten Wochenende bei der BV in einem anderen Zusammenhang bereits mit großem Vergnügen festgestellt.
Aber für die, deren Lesefähigkeit außerhalb von auwi stark nachlässt: Größe der Werbung ist nicht vorgeschrieben, Werbung und Vereinsname dürfen nicht auf der gleichen Seite der Kleidung stehen, Alkohol- Tabak- und anstößige Werbung sind verboten. Was anstößig ist, da dürfte die allgemeine Auffassung einem stetigen Wandel unterzogen sein. Aber bisher hat ja offenbar noch niemand die Fa. Kondomi als Hauptsponsor gewonnen.
Ich kenne auch einige Vereine, deren Kleidung nicht den Vorschriften entspricht (und somit auch den bisherigen nicht entsprochen hat). Da ist dann eben etwas Aufklärungsarbeit (womit wir wieder beim Thema wären...) erforderlich.
Werbung und Vereinsname dürfen nicht auf der gleichen Seite der Kleidung stehen
Für mich eine absolut unverständliche Regelung, da hierdurch (wie schon vorher jemand geschrieben hat) Werbeverträge nicht zustande kommen.
Meiner Meinung nach nicht wirklich durchdacht, da es im Minigolf sowieso sehr schwer ist, an einen Werbepartner zu kommen. Wenn dann noch die Regeln auf diese Weise beschränken, ist das schon traurig.
bärliner
06.03.2008, 10:51
Für mich eine absolut unverständliche Regelung, da hierdurch (wie schon vorher jemand geschrieben hat) Werbeverträge nicht zustande kommen.
Beschwerden bitte an Leo Moik, Alfred Schrod und andere frühere WMF- und DMV-Verantwortliche, denn diese Regelung besteht seit Jahren unverändert.
Aber wo ist denn hier eigentlich die Beschränkung? Oder anders gefragt: Was ist daran so schlimm, wenn man den Vereinsnamen auf den Rücken schreibt, wenn auf der Brust die Werbung ist oder umgekehrt?
Beschwerden bitte an Leo Moik, Alfred Schrod und andere frühere WMF- und DMV-Verantwortliche, denn diese Regelung besteht seit Jahren unverändert.
Aber wo ist denn hier eigentlich die Beschränkung? Oder anders gefragt: Was ist daran so schlimm, wenn man den Vereinsnamen auf den Rücken schreibt, wenn auf der Brust die Werbung ist oder umgekehrt?
Es geht warscheinlich um Redbull Sallzburg und Jägermeister Braunschweig sowie Bayer Uerdingen und Air Berlin
oder so ...
Dann müßte aber die "Werbung" Bestandteil des Vereinsnamens sein und somt wieder auf einer Seite zulässig, oder ???
allesroger
06.03.2008, 11:56
Beschwerden bitte an Leo Moik, Alfred Schrod und andere frühere WMF- und DMV-Verantwortliche, denn diese Regelung besteht seit Jahren unverändert.
Aber wo ist denn hier eigentlich die Beschränkung? Oder anders gefragt: Was ist daran so schlimm, wenn man den Vereinsnamen auf den Rücken schreibt, wenn auf der Brust die Werbung ist oder umgekehrt?
Welch ein Unsinn, alte Verantwortliche hier anzuführen. Die Neuen hätten doch jede Menge Zeit gehabt, dies und das zu ändern.
Laubigw13
06.03.2008, 12:18
Also,
wenn ich die Regelungen richtig verstehe, muß entweder auf der Brust, dem Rücken oder den Armen der Vereinsname ohne Werbung draufstehen.
Wenn ich jetzt einen Sponsor habe der z.B. auf dem Rücken den Vereinsname und seine Werbung stehen haben will, dann mache ich auf die Brust den Vereinsnamen nochmal drauf und die Vereinskleidung ist Regelkonform.
Gruß Holger:D
pinkydiver
06.03.2008, 13:07
Also,
wenn ich die Regelungen richtig verstehe, muß entweder auf der Brust, dem Rücken oder den Armen der Vereinsname ohne Werbung draufstehen.
Wenn ich jetzt einen Sponsor habe der z.B. auf dem Rücken den Vereinsname und seine Werbung stehen haben will, dann mache ich auf die Brust den Vereinsnamen nochmal drauf und die Vereinskleidung ist Regelkonform.
Gruß Holger:D
Ich denke mal diese Lösung wäre eine rechtliche Grauzone
DC
bärliner
06.03.2008, 13:53
Ich denke mal diese Lösung wäre eine rechtliche Grauzone
Nein, diese Lösung ist schlicht falsch....
bärliner
06.03.2008, 14:00
Welch ein Unsinn, alte Verantwortliche hier anzuführen. Die Neuen hätten doch jede Menge Zeit gehabt, dies und das zu ändern.
Da hast Du natürlich Recht, aber bislang hat sich daran niemand gestört und ich glaube auch nicht, dass es damit schon irgendein Problem gegeben hätte.
Ich wehre mich aber auch gegen den Eindruck, dass es sich um eine neue Vorschrift handelt, die sich heutige Verantwortliche ausgedacht hätten (und deshalb natürlich Müll sein muss). Tatsächlich ist der gesamte Wortlaut aber nur 1:1 von den Werbeerichtlinien zu den int. Spielregeln gewandert.
wer will denn die werbung in kombination mit vereinsname bestrafen?
und vor allem: welche strafen würden dann geltung finden bzw. angewandt? strafpunkte für den einzelnen oder die ganze mannschaft? disqualifikation oder gar ausschluß aus dem verband?
meine meinung dazu: wo kein kläger, da kein richter.
oder wen stört es, wenn unter dem vereinsnamen ein werbeschriftzug, von wem auch immer, steht?
mich jedenfalls nicht ;)
pinkydiver
06.03.2008, 18:09
wer will denn die werbung in kombination mit vereinsname bestrafen?
und vor allem: welche strafen würden dann geltung finden bzw. angewandt? strafpunkte für den einzelnen oder die ganze mannschaft? disqualifikation oder gar ausschluß aus dem verband?
meine meinung dazu: wo kein kläger, da kein richter.
oder wen stört es, wenn unter dem vereinsnamen ein werbeschriftzug, von wem auch immer, steht?
mich jedenfalls nicht ;)
Es stört nur die Vereinsmeier die diesen Unsinn verbrochen haben
DC
pinkydiver
06.03.2008, 18:13
Nein, diese Lösung ist schlicht falsch....
Ob falsch oder nicht, wir müssen froh sein wenn wir einen Sponsor haben, der was zahlt und seien es nur die Trikots. Will der Sponsor das so haben, dann sollte es auch so gemacht werden. Und wenn auf einer Seite dann noch zusätzlich der Vereinsname alleine steht, ist eigentlich der Vorschrift genüge getan. Denkt mal darüber nach, ich keine keine weitere Sportart wo es diese beknackte Regel gibt. ba1:-)
DC
Wie ist es da mit den Nationaltrikots?
Ich sage jetzt einfach mal der Bundesadler auf der Brust ist das Vereinslogo.
Auf der anderen Brust Seite ist dann Werbung. Theoretisch dürfte das ja nicht sein, oder?
pinkydiver
06.03.2008, 20:05
Wie ist es da mit den Nationaltrikots?
Ich sage jetzt einfach mal der Bundesadler auf der Brust ist das Vereinslogo.
Auf der anderen Brust Seite ist dann Werbung. Theoretisch dürfte das ja nicht sein, oder?
Wieso, diese Regel ist eine typisch Deutsche regel, International ist das egal
DC
Uwe Braun
06.03.2008, 20:12
Erstaunlich ist zunächst einmal immer wieder, wie in dem Forum eine relativ klare Regelung ebenso immer wieder zerredet wird. Die Werbe-Regelung ist zunächst nun einmal fakt und man kann sich einzig und allein darüber unterhalten, was "anstößige" Werbung sein soll.
Wenn ich mich recht erinnere, war bereits vor einigen Jahren im Profifussball einmal die Frage aufgekomen, ob die Werbung für Kondome zulässig ist oder nicht. Das ist - angesichts der immer weiter um sich greifenden Aids-Erkrankungen - bereits damals meines Erachtens zurecht zugelassen worden. Wie ernst auch heute noch die Problematik ist, sollte eigentlich Allen bekannt sein.
Umso unverständlicher ist deshalb der Beitrag unseres, ausgerechnet in Belin wohnenden Sportwartes, unter Nr. 20 dieses Threads, der sich offensichtlich darüber belustigt, dass " ja bisher noch niemand die Fa. Kondomi als Hauptsponsor gewonnen hat" und er eine diesbezügliche Werbung erkennbar für anstößig hält. Was soll heutzutage daran anstößig sein, für Kondome zu werben? Wenn das ernst gemeint sein sollte, kann man nur noch den Kopf schütteln und hoffen, dass niemand außerhalb der Gemeinde der Minigolfer diesen Beitrag gelesen hat.
Crunchy Frog
06.03.2008, 22:37
und wie gross darf wohl der Vereinsname oder das Logo sein ? Oder ist das mittlerweile auch egal ?...wenn "angeblich viel länger" als 20 cm darf nachgemessen werden :rolleyes: !? http://www.cosgan.de/images/smilie/sportlich/h015.gif http://www.cosgan.de/images/smilie/sportlich/n055.gif http://www.cosgan.de/images/smilie/froehlich/s020.gif (=anstößige Werbung !)
bärliner
07.03.2008, 05:49
Umso unverständlicher ist deshalb der Beitrag unseres, ausgerechnet in Belin wohnenden Sportwartes, unter Nr. 20 dieses Threads, der sich offensichtlich darüber belustigt, dass " ja bisher noch niemand die Fa. Kondomi als Hauptsponsor gewonnen hat" und er eine diesbezügliche Werbung erkennbar für anstößig hält. Was soll heutzutage daran anstößig sein, für Kondome zu werben? Wenn das ernst gemeint sein sollte, kann man nur noch den Kopf schütteln und hoffen, dass niemand außerhalb der Gemeinde der Minigolfer diesen Beitrag gelesen hat.
Keine Sorge Uwe, ich habe nur dieses Beispiel aufgegriffen, weil es von anderen konkret eingebracht wurde, um deutlich zu machen, dass sich die Meinung darüber, was anstößig ist und was eben nicht, stetig wandelt. Deiner Auffassung zu dem konkreten Produkt kann ich mich vollkommen anschließen.
Den Zusammenhang zwischen dem wichtigen Thema Aids und Berlin kann ich allerdings nicht so ganz nachvollziehen. Diese Krankheit ist leider in anderen Regionen genauso verbreitet und der Kampf hiergegen ist ganz sicher kein Berliner Problem. Oder wie hast du diesen Zwischensatz gemeint?
Aber wo ist denn hier eigentlich die Beschränkung? Oder anders gefragt: Was ist daran so schlimm, wenn man den Vereinsnamen auf den Rücken schreibt, wenn auf der Brust die Werbung ist oder umgekehrt?
Das kann ich Dir genau erklären: Ich hatte vor nicht langer Zeit ein Angebot über genau diesen Streitpunkt. Der Sponsor wollte gerne seine Werbung genau wie das Vereinswappen auf der Vorderseite des Trikots haben. (Ganz einfacher Grund: Die Beflockung auf einer Seite wird in einem Durchgang gemacht und ist deshalb günstiger, als wenn man sie auf beiden Seiten anbringt.) Als er hörte, dass dies nicht möglich ist, hat er sein Angebot zurückgenommen. Beflockung auf zwei verschiedenen Seiten kam für ihn nicht in Frage.
Uwe Braun
07.03.2008, 07:23
@bärliner:
Da habe ich mich in der Tat mißverständlich ausgedrückt. Mit dem Bezug wollte ich die Weltoffenheit Berlins ansprechen.
wer will denn die werbung in kombination mit vereinsname bestrafen?
und vor allem: welche strafen würden dann geltung finden bzw. angewandt? strafpunkte für den einzelnen oder die ganze mannschaft? disqualifikation oder gar ausschluß aus dem verband?
meine meinung dazu: wo kein kläger, da kein richter.
oder wen stört es, wenn unter dem vereinsnamen ein werbeschriftzug, von wem auch immer, steht?
mich jedenfalls nicht ;)
Tja, wenn mans ganz genau sehen würde, dann müsstet Ihr diese irreguläre Werbung versuchen zu verdecken (Zettel mit Sicherheitsnadeln befestigt) oder Startverbot. wg. unvorschriftsmäßiger (Werbung auf der) Sportbekleidung- Wie gesagt: STRENG GENOMMEN.
Ich kannte mal einen Oberschiedsrichter, der hat nen Mitspieler von mir verwarnt, weil er eine Latzhose trug, worunter ein Vereins-T-Shirt war. Logo war eindeutigst zu erkennen. (@Uwe B.: Dein Vereinskollege, der so gern zum Frisör geht...)
Uwe Braun
07.03.2008, 07:53
Und der sich so gern zwischen den Runden bei entsprechender Witterung bis auf die Badehose auszieht, seine Decke ausbreitet und einen Sonnenbad nimmt (bisher ohne Verwarnung, aber das kommt ja vielleicht auch noch ....):D
Uwe Braun
07.03.2008, 08:07
Und im übrigen der Jüngste in unserem diesjährigen Verbandsligateam.
Erstaunlich ist zunächst einmal immer wieder, wie in dem Forum eine relativ klare Regelung ebenso immer wieder zerredet wird. Die Werbe-Regelung ist zunächst nun einmal fakt und man kann sich einzig und allein darüber unterhalten, was "anstößige" Werbung sein soll.
Da möchte ich Dir aber einmal klar wiedersprechen!
Zuzugeben ist Dir, daß eine im Raum befindliche Regelung existent ist und somit beachtet werden muss. Wo ist aber nun Dein Problem, wenn man sich in einer Diskussion Gedanken über den Sinn oder Unsinn einiger Passagen macht?
Das angeführte Beispiel, tatsächlich anfallender Mehrkosten aufgrund mehrfach anzufertigender Flockvorlagen, ist doch ein durchaus ernstzunehmender Einwand gegen den Ausschluß von Werbung und Vereinsname auf einer Seite der Kleidung. Und das ist, wie wir lesen müssen, nicht nur ein Einwand theoretischer sondern ein solcher konkreter Natur.
Das Vorbringen eines solchen Einwands hat mir Zerreden gar nichts zu tun! Ich würde es einmal als konstruktive Mitarbeit an einem zukunftsfähigen Regelwerk bezeichnen. Anregungen für zukünftiges Vorbringen im Rahmen einer Regelnovelle wird ja wohl noch zulässig sein.
Und noch etwas zum Thema anstößige Werbung: Die stichhaltige Begründung von verantwortlicher (Verbands-)Stelle möchte ich lesen, mit der eine bestimmte Werbung verboten werden soll....
Wieso, diese Regel ist eine typisch Deutsche regel, International ist das egal
DC
Aber haben wir jetzt nicht die WMF Regeln?
Außerdem steht in dem neuen Regelwerk ja nichts mehr darüber. Das müsste ja heißen wir spielen mit den selben Regeln wie International. Wenn das so wäre dürften wir auch Werbung auf die Seites mit dem Vereinslogo drucken.
Uwe Braun
07.03.2008, 15:57
@ CK:
Ich habe selbstverständlich nichts gegen Diskussionen, besonders dann, wenn sie zielführend sind. An solchen Meinungsbldungen beteilige ich mich bekanntlich auch durchaus häufig. Nur was die hier in Rede stehende Regelung betriftt, bitte ich Folgendes zu beachten: Nach der mir vorliegenden 10. Auflage des Handbuches aus dem Jahre 1995, Seite 204 war es bereits so, dass der Vereinsname und die Werbung nicht auf einer Seite sein dürfen. Ich vermute enmal, dass es diese Regelung bereits zuvor gab, jedenfalls also seit mindestens immerhin 13 Jahren. Wen also eine solche Bestimmung über diesen langen Zeitraum hingenommen wird, dann sollte schon die Frage erlaubt sein, was die jetzige Diskussion soll. Ich verstehe auch nicht, wo das Problem liegen soll, wenn die Webung beispielsweise auf der Rückenseite ist, während sich das Vereinslogo uf der Vorderseite befindet. Gibt es wirklich keine anderen Probleme???
@ CK:
Ich habe selbstverständlich nichts gegen Diskussionen, besonders dann, wenn sie zielführend sind. An solchen Meinungsbldungen beteilige ich mich bekanntlich auch durchaus häufig. Nur was die hier in Rede stehende Regelung betriftt, bitte ich Folgendes zu beachten: Nach der mir vorliegenden 10. Auflage des Handbuches aus dem Jahre 1995, Seite 204 war es bereits so, dass der Vereinsname und die Werbung nicht auf einer Seite sein dürfen. Ich vermute enmal, dass es diese Regelung bereits zuvor gab, jedenfalls also seit mindestens immerhin 13 Jahren. Wen also eine solche Bestimmung über diesen langen Zeitraum hingenommen wird, dann sollte schon die Frage erlaubt sein, was die jetzige Diskussion soll. Ich verstehe auch nicht, wo das Problem liegen soll, wenn die Webung beispielsweise auf der Rückenseite ist, während sich das Vereinslogo uf der Vorderseite befindet. Gibt es wirklich keine anderen Probleme???
Deine Antwort geht doch sehr am Ziel vorbei.
1. ist es doch wohl erlaubt, Probleme mit dieser Klausel anzusprechen und Verbesserungsvorschläge zu machen.
2. hast Du wohl mein geschildertes Problem nicht wirklich gelesen, sonst würdest Du nicht fragen, wo das Problem mit Vor- und Rückseite liegt.
Lese Dir also nochmals meine Antwort durch.
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