Vollständige Version anzeigen : Ballverkauf auf Rechnung
Es gibt im Forum ja einige Nutzer, die Bälle und andere Bahnengolfartikel zum Verkauf anbieten (siehe die entsprechenden Unterforen "Hersteller, Händler & Co" (http://mein-auwi.de/forum/forumdisplay.php?f=22) und "Flohmarkt --> Biete" (http://mein-auwi.de/forum/forumdisplay.php?f=57)). Da es für mich bei künftigen Einkäufen nicht unwichtig ist, die Ausgaben dafür zu belegen zu können, habe ich folgende Fragen:
Bei welchen Anbietern kann man eine Rechnung erhalten?
Und welche dieser Verkäufer können auf ihrer Rechnung die Mehrwertsteuer ausweisen?
Ich schlage vor, daß jeder, der mag, seine Angaben zu diesen beiden Punkten als Beiträge in dieses Thema schreibt. Jede Antwort ist willkommen, wobei ich die Möglichkeit, eine Rechnung bekommen zu können, als einen Pluspunkt sehe.
Breminho
28.11.2017, 13:22
Hi,
bei der Firma Breminha-Minigolf bekommst Du natürluch eine Rechnung. Da wir aber ein Kleinstunternehmen haben, dürfen wie keine Mwst. ausweisen !!!
Danke für die (eine) Rückmeldung.
Daß hinter Game`N Fun, Pingvin und mgparts angemeldete Gewerbetreibende stehen, die Rechnungen ausstellen, ist klar. Aber was ist mit den vielen anderen Verkäufern hier im Forum? Das Unterforum "Hersteller, Händler & Co" ist doch per Definition für gewerblich Handelnde gedacht. Wenn ich dort einmal die ersten beiden Seiten aufrufe (und im "Bahnengolf-Flohmarkt" die gewerblich Agierenden dazunehme), komme ich auf eine Menge Namen, aber noch keiner hat mitgeteilt, ob er Rechnungen ausstellt.
Wie gesagt, ich sehe diese Möglichkeit als Vorteil und würde mich freuen, die Informationen hier in diesem Thema zu bekommen -- denn ich will nicht jeden einzeln anschreiben...
Berger
pinkydiver
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Paffendorf15
ReDiMa
Daniel Klosek
allesroger
29.12.2017, 17:30
@tg
In der Aufzählung im Text fehlt noch : minigolfen.de (Ingo Hoogen) ;)
Ich stelle keine Rechnung aus, da ich kein Händler bin.
Du wärst auch der erste, der eine Rechnung haben möchte.
allesroger
30.12.2017, 18:47
tg, merkst du was ? Die (un-)freie Marktwirtschaft tobt sich hier so richtig aus. ;)
Wenn jemand eine Rechnung haben möchte, gibt es eine.
Gilt hier jedoch wie bei Breminho, ohne Ausweis der Mwst über den Verein.
pinkydiver
07.01.2018, 19:18
@tg
Du must zwischen Privatverkauf (Flohmarkt) und Herstellern Händler unterscheiden
in den onlineshops bekommst Du immer eine gedruckte Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
bei allen die Kleingewerbe betreiben (z.B. Breminho oder ich), gibts keine Mehrwertsteuerausweisung, weil wir es gar nicht dürfen. Über die Bedingungen dieser Gewerbeform kannst Du dich im Internet in formieren. Das ist z.B. auch im Umsatz reglementiert pro Jahr. und hat ein vereinfachtes Steuersystem.
bei Privatverkäufen gibts keine Rechnung wozu auch, wenn ich einen eigenen Ball verkaufe weil ich denich nie gebraucht habe. oder bei jemand der aufhört und seine Sammlung verkauft.
Warum interessiert dich als Privatmann das eigentlich??
einige der von Dir aufgelistet USER verkaufen auch im Namen der Onlienshops oder Herstellern, z.B. bei Turieren und stellen beim Barverkauf auch keine Rechnung aus, was auch nicht notwendig ist, oder hast Du auf dem Wochenmarkt schon mal eine Rechnung bekommen ?? :D :D :D
@tg
[...] [...] [...] [...] [...]
Jetzt hast du viel erklärt (was ich schon wußte), aber nicht gesagt, ob du selbst eine Rechnung ausstellen kannst, wenn es gewünscht ist.
[...] Warum interessiert dich als Privatmann das eigentlich?? [...]
Als "Privatmann" interessiert es mich zur Zeit tatsächlich weniger, da wäre eine Rechnung nur für den Gewährleistungsfall nützlich. Vielleicht werde ich jedoch ein Gewerbe anmelden, da spielt es schon eine Rolle, Ausgaben auch entsprechend belegen zu können; je nach Besteuerungsform wäre dann sogar relevant, ob die MwSt. ausgewiesen ist.
[...] einige der von Dir aufgelistet USER verkaufen auch im Namen der Onlienshops oder Herstellern, z.B. bei Turieren und stellen beim Barverkauf auch keine Rechnung aus, was auch nicht notwendig ist, oder hast Du auf dem Wochenmarkt schon mal eine Rechnung bekommen ?? :D :D :D
Das wußte ich gar nicht. In welcher Form sind sie denn tätig; als Beschäftigte der (Online-)Händler bzw. Hersteller?
Sicher ist es nicht notwendig, für jeden Verkauf eine Rechnung auszustellen (eine Verbuchung reicht aus), aber wenn der Kunde einen abrechnungsfähigen Beleg braucht, bekommt er den. Außer vielleicht auf dem Wochenmarkt -- aber da wird weder umgetauscht noch steuerlich abgesetzt. ;)
pinkydiver
08.01.2018, 15:14
J)
zu 1) wer eine Rechnung braucht kann von mir gerne eine bekommen per PDF zum ausdrucken
zu 2) Privat Verkauf ---> keine Gewährleistung, ausgewisene Mehrwertsteuer ist nur für den Vorsteuerabzug/Verrechnung relevant, sonst ist es egal
zu 3) wenn Du bei einem Turnier was am Ballstand oder Esstisch kaufst kriegst Du sicher keine Rechnung, bei niemandem. auc be jmd. der privat auf dem platz Bälle anbietet wird weder umgetauscht noch steuerlich abgesetzt
Game`N Fun
08.01.2018, 15:59
Melde mich jetzt auch mal kurz. Eine Quittung auszustellen ist für niemanden ein Problem. Kommt bei uns auch vor, da unsere Kunden einfach wissen wollen was sie ausgegeben haben.
Zum steuerlichen, naja....
Wer Ware einkauft, um diese mit Gewinn zu veräussern, betreibt ein Gewerbe.
Also bräuchte er einen Gewerbeschein, auch wenn er nicht steuerpflichtig ist wegen Kleingewerbe. Wenn er unterwegs verkauft, bräuchte er einen Reisegewerbeschein. Gilt z.B. auch für Flohmarkthändler die so verfahren.
pinkydiver
08.01.2018, 22:47
Wer Ware einkauft, um diese mit Gewinn zu veräussern, betreibt ein Gewerbe.
Also bräuchte er einen Gewerbeschein, auch wenn er nicht steuerpflichtig ist wegen Kleingewerbe. Wenn er unterwegs verkauft, bräuchte er einen Reisegewerbeschein. Gilt z.B. auch für Flohmarkthändler die so verfahren.
Stimmt, den Gewerbeschein kriegst du aber automatisch bei der Anmeldung des Gewerbes, da kann man auch entscheiden, ob Kleingewerbe oder normales, Reise- oder nicht, wenn Du die Limits des Kleingewerbes überschreitest, wird es automatisch für mindestens 5 Jahre ein richtiges Gewerbe, Steuern zahlen mußt Du bei beiden, auch bei Kleingewerbe bist du steuerpflichtig! Wenn auch nach einem vereinfachten Verfahren, Du zahlst auf deine Erträge Umsatzsteuer, den gleichen % Satz unabhängig vom Gesamt-Umsatz. Eine Gewerbeschein - Anmeldung kostet übrigens i.A.nichts oder nur einen geringen Obolus für den Stempel. Ich habe z.B. nur 1€ dafür gezahlt, das wars.
Der erste Satz ist das entscheidende : "kaufen um Gewinn zu erzielen" wer mal einen Container mit alten nicht mehr benötigten Bällen verkauft, handelt nicht gewerbsmäßig, auch wenn bei einigen wenigen Raritäten ein weit höherer Preis erzielt wird, als man bezahlt hat. In der Summe können die Verkäufer jedoch froh sein wenn sie 40-50 des Kaufpreises erzielten.
Für Vereine gilt auch noch eine andere Regelung und somit auch für Mitglieder die z.B. Bälle im Namen Ihres Vereins anbieten, da kann sicher MJ mehr dazu sagen.
zu 1) wer eine Rechnung braucht kann von mir gerne eine bekommen per PDF zum ausdrucken [...]
Das war ja schon alles, was ich wissen wollte. Danke.
zu 2) Privat Verkauf ---> keine Gewährleistung, ausgewisene Mehrwertsteuer ist nur für den Vorsteuerabzug/Verrechnung relevant, sonst ist es egal
zu 3) wenn Du bei einem Turnier was am Ballstand oder Esstisch kaufst kriegst Du sicher keine Rechnung, bei niemandem. auc be jmd. der privat auf dem platz Bälle anbietet wird weder umgetauscht noch steuerlich abgesetzt
Es war von Anfang an (und explizit ab Beitrag #3) klar, daß ich hier überhaupt nicht die echten Privatverkäufer angesprochen habe. Es sollten sich die gewerblichen melden und mitteilen, ob und in welcher Form sie Rechnungen ausstellen (können).
[...] auch bei Kleingewerbe bist du steuerpflichtig! Wenn auch nach einem vereinfachten Verfahren, Du zahlst auf deine Erträge Umsatzsteuer, den gleichen % Satz unabhängig vom Gesamt-Umsatz. Eine Gewerbeschein - Anmeldung kostet übrigens i.A.nichts oder nur einen geringen Obolus für den Stempel. Ich habe z.B. nur 1€ dafür gezahlt, das wars. [...]
Meiner Ansicht nach anders: Kleinunternehmer zahlen grundsätzlich keine Umsatzsteuer (die Gewinne aus dem Gewerbe sind aber in der Einkommensteuererklärung anzugeben, damit ist der Steuersatz abhängig vom persönlichen Gesamteinkommen); die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung sind regional unterschiedlich, es ist jedoch mit ca. 15--30 Euro zu rechnen.
[...] Der erste Satz ist das entscheidende : "kaufen um Gewinn zu erzielen" wer mal einen Container mit alten nicht mehr benötigten Bällen verkauft, handelt nicht gewerbsmäßig, [...]
Auf die Gewinnerzielungsabsicht kommt es gar nicht an, als Kriterium für gewerbliches Handeln genügt schon, Ware zu kaufen in der Absicht sie wieder zu verkaufen. Und beim Verkauf einer Sammlung (Container mit alten Bällen) ist entscheidend, ob es wenige Verkäufe (z. B. mehrere Bälle im Paket) oder viele einzelne sind.
tg schrieb u.a. :
"Meiner Ansicht nach anders: Kleinunternehmer zahlen grundsätzlich keine Umsatzsteuer (die Gewinne aus dem Gewerbe sind aber in der Einkommensteuererklärung anzugeben, damit ist der Steuersatz abhängig vom persönlichen Gesamteinkommen); die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung sind regional unterschiedlich, es ist jedoch mit ca. 15--30 Euro zu rechnen."
genau so wurde es mir vor eineinhalb Jahren auch gesagt. Genau ist es z.B. im § 19 - Kleinunternehmer Regelung definiert !
Von mir bekommt jeder eine pdf-Rechnung, der eine haben möchte. ;)
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