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Vollständige Version anzeigen : Große Spielberechtigungspauschale beschlossen


wate
11.03.2009, 19:45
Mit großer Mehrheit beschlossen die Delegierten anläßlich der Bundesversammlung des Deutschen Minigolfsport Verbandes am Wochenende anläßlich der Bundesversammlung in Neuenstein die bundesweite Einführung der großen Spielberechtigungspauschale. Zuvor hatte der DMV-Marketingausschuss die Absenkung auf 5,00 Euro pro aktiv gemeldetem Spieler als realisierbar analysiert. Wer zur Wahl anstand und wie die Versammlung abgelaufen ist:

Klick (http://www.mein-auwi.de/minigolfonlinezeitung/)

sweetgirl
11.03.2009, 19:58
Besonders gut finde ich die Änderung der Sportordnung. So bleibt für die Vereine mehr Planungssicherheit.:)

pinkydiver
11.03.2009, 20:55
Habe gerade mal den Bericht überflogen

Beschlossene Sache dagegen ist folgende Änderung der Sportordnung: Wechselt ein(e) Spieler(in) außerhalb der Wechselfrist, ist er/sie als Mannschaftsspieler(in) für den neuen Verein bis Saisonende nicht spielberechtigt, wenn er/sie anfangs der Saison für eine andere Mannschaft gespielt hatte.


Meiner Meinung nach keine glückliche Entscheidung, gibts in anderen Sportarten auch nicht



Keine Zustimmung fand dagegen der Antrag des DMV-Präsidiums auf eine einmalige Umlage in Höhe von 15,00 Euro pro Verein zugunsten der Finanzierung zweier Senioren-Kaderlehrgänge. Der Antrag war wegen der außerordentlichen Kosten für die diesjährigen Senioren-Europameisterschaften in Portugal notwendig geworden. Die darüber hinausgehenden Kosten für zwei geplante Kaderlehrgänge konnten im DMV-Budget nicht eingeplant werden


Ist ja klar die Summe ist ja viel zu hoch angesetzt. ich geh mal so von 300 +- Vereinen aus, wäre einnahmen von 45.00 Euro wenn man sieht wieviel Geld schon bei der Flugbuchung nach Portugal verpulvert wird greifen sich sicher viele an den Kopf, Erich hat alle Kaderspieler angefragt ob sie im Falle einer Nominierung spielen würden, da er nur "günstige " Flüge bekommt wenn er jetzt schon Namen nennt für 11 Spieler konnte er wohl so um die 25 eventuelle Namen eintragen lassen. Günstige Flüge hieß ca 370 Euro pro Person. Das ist der Hammer, selbst heute kann ich mit Ryan Air noch für
100 Euro nach Porto hin und zurück fliegen. Gut da kommen noch Gebühren für zusätzliche Koffer dazu, sagen wir mal alles in allem 150 pro Person, das ist immer noch weniger als die Hälfte, bei rechtzeitiger Buchung hätte man sicher auch noch Flüge für 70-80 Euro alles incl. bekommen. 20x 220 Euro Einsparung = 4400 Euro, dafür hätte man schon mal nenn Kaderlehrgangswochenende ausrichten können

DC

sweetgirl
11.03.2009, 21:24
Zitat:
Meiner Meinung nach keine glückliche Entscheidung, gibts in anderen Sportarten auch nicht


@Dirk Warum müssen wir uns mit anderen Sportarten vergleichen?

Wie überall diskutiert wird sind die Mitgliederzahlen rückläufig, wie sollte denn sonst noch der Verein geschützt werden?

wate
11.03.2009, 21:27
Ist ja klar die Summe ist ja viel zu hoch angesetzt. ich geh mal so von 300 +- Vereinen aus, wäre einnahmen von 45.000 Euro

300 Vereine mal 15 Euronen = 4.500 Euronen, nicht 45.000 ... ;)

pinkydiver
11.03.2009, 21:31
300 Vereine mal 15 Euronen = 4.500 Euronen, nicht 45.000 ... ;)

Sorry Du hast recht hab den text entsprechend geändert zulange auf der Taste gestanden unten wars ja richtig ohne die Null mehr

wate
11.03.2009, 21:35
Ums mal genauer zu beleuchten: Die Portugalmaßnahme selbst konnte übers Budget abgedeckt werden. Da es leider weder Fördermittel noch Sponsorengelder im Seniorensport gibt, blieben die Kosten für zwei Kadermaßnahmen. Ich selbst hatte aus meinem Öffentlichkeitsbudget übrigens zugeschustert.

Lehrling
12.03.2009, 03:07
@Pnkydiver
In den meisten anderen Sportarten darf außerhalb nicht gewechselt werden

goligolem
12.03.2009, 05:12
Zitat:
Beschlossene Sache dagegen ist folgende Änderung der Sportordnung: Wechselt ein(e) Spieler(in) außerhalb der Wechselfrist, ist er/sie als Mannschaftsspieler(in) für den neuen Verein bis Saisonende nicht spielberechtigt, wenn er/sie anfangs der Saison für eine andere Mannschaft gespielt hatte.

Viel wichtiger ist doch die Frage ab wann gilt diese Regelung ich hoffe das uns da der Bundessportwart Auskunft geben kann .

bärliner
12.03.2009, 07:46
Viel wichtiger ist doch die Frage ab wann gilt diese Regelung ich hoffe das uns da der Bundessportwart Auskunft geben kann .

Die Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung, also für alle künftigen Fälle. Eine Rückwirkung auf bereits vollzogene Wechsel erfolgt nicht und ist im deutschen Rechtssystem auch gar nicht zulässig.

pinkydiver
12.03.2009, 10:21
@Pnkydiver
In den meisten anderen Sportarten darf außerhalb nicht gewechselt werden

Bei uns schon, dafür gibts ja auch die Sperre von 3 Monaten, außerdem schau mal oder HAndball im Fußball, da ist sogar Ausleihen etc an der Tagesordnung nicht nur im Profisport

goligolem
12.03.2009, 15:45
Die Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung, also für alle künftigen Fälle. Eine Rückwirkung auf bereits vollzogene Wechsel erfolgt nicht und ist im deutschen Rechtssystem auch gar nicht zulässig.

Dann dürfte die große Spielerpauschale ja auch erst ab 2010 gelten denn wenn Sie ab 2009 gilt wäre dieses ja nicht rechtens, bin mal gespannt wie da enschieden wurde.

Laubigw13
12.03.2009, 16:36
Bei uns schon, dafür gibts ja auch die Sperre von 3 Monaten, außerdem schau mal oder HAndball im Fußball, da ist sogar Ausleihen etc an der Tagesordnung nicht nur im Profisport

Also Dirk,
das mit dem Ausleihen im Fußball oder Handball stimmt schon. Nur gilt hierfür der gleiche Zeitraum wie für einen Vereinswechsel.

goligolem

Die Spielberechtigungspauschale, wurde Rückwirkend beschlossen. Das bedeutet sie gilt seit dem 01.01.2009.

Gruß Holger

goligolem
12.03.2009, 17:10
Wen dem so ist stellt sich natürlich die Frage wieso die Pauschale rückwirkend ab dem 01.01.09 gilt und die neue Regelung beim Vereinswechsel erst ab Beschluss.
Ich kann dieses nicht verstehen das eine soll rechtlich nicht möglich sein aber bei Finanzen soll das gehen, das soll mir mal einer erklären.

Lenny
12.03.2009, 18:16
Wen dem so ist stellt sich natürlich die Frage wieso die Pauschale rückwirkend ab dem 01.01.09 gilt und die neue Regelung beim Vereinswechsel erst ab Beschluss.
Ich kann dieses nicht verstehen das eine soll rechtlich nicht möglich sein aber bei Finanzen soll das gehen, das soll mir mal einer erklären.
Du kannst doch nicht fordern, dass jemand rückwirkend für etwas bestraft wird, das zum Zeitpunkt des Geschehens ohne Sanktionen rechtens war.

Raila
12.03.2009, 18:50
Große Spielberechtigungspauschale bedeutet dann wohl jetzt Minigolfmagazin für jedes DMV Mitglied ?????

goligolem
12.03.2009, 18:58
Du kannst doch nicht fordern, dass jemand rückwirkend für etwas bestraft wird, das zum Zeitpunkt des Geschehens ohne Sanktionen rechtens war.

Lenny ich kann aber auch nicht hingehen und Beiträge, denn was anderes ist doch diese Pauschale nicht, rückwirkend ändern !!!

Raila
12.03.2009, 19:00
so wie es paßt Goli.......:rolleyes:

goligolem
12.03.2009, 19:09
Raila so sehe ich das auch, es soll zwar eine Reduzierung des Betrages sein aber es stimmt doch da irgendetwas nicht im System.
Ich erinnere mich noch an eine Tatsache da wurde auch kein geltendes Recht angewendet im Gegenteil da wurde durfte ein Spieler seine Sperre ( Disqualifikation im Dezember ) in der Winterpause absitzen obwohl diese Änderung erst im folgendem Jahr auf der Bundesversammlung beschlossen wurde.
Ich glaube das ich da zu Recht enttäuscht bin wenn mit zweierlei Mass gemessen wird.

goligolem
12.03.2009, 19:11
Große Spielberechtigungspauschale bedeutet dann wohl jetzt Minigolfmagazin für jedes DMV Mitglied ?????

Genau das bedeutet das ich werde jetzt erst einmal unsere passiven Mitglieder darüber informieren den ohne deren Zustimmung gebe ich keine Adressen an den DMV weiter.

Pommes
12.03.2009, 20:29
Genau das bedeutet das ich werde jetzt erst einmal unsere passiven Mitglieder darüber informieren den ohne deren Zustimmung gebe ich keine Adressen an den DMV weiter.
Sofern mich mein Erinnerungsvermögen von der Bundesversammlung nicht täuscht,
bekommen nur beim DMV aktiv gemeldete Mitglieder ein Minigolfmagazin.
Ansonsten würden manche Bahnengolfer auch mehrere Exemplare bekommen, wenn sie in mehreren Vereinen passives Mitglied wären.

bärliner
13.03.2009, 05:23
Wie der Begriff Spielberechtigungspauschale schon sagt, geht es hier um aktive Mitglieder.

Diese Pauschale ist ein Teil unseres Beitrags- und Gebührensystems und somt auch ein Teil der Haushaltsplanungen. Und der Haushalt wird nun mal immer für das laufende Jahr beschlossen. Das wird in Euren Vereinen auch ncht anders sein, es sei denn, ihr macht Eure Mitgliederversammlungen immer im Dezember.

der Münchner
13.03.2009, 06:25
Dann muss ich gleich mal schauen von wann bis wann mein MM-Abo läuft. Soweit ich weiß, bekomme ich die Rechnung immer im Juli oder August. Wenn es über diesen Zeitraum läuft und das Abo ab 01.01.09 gilt, bekomme ich von der Minigolf-Marketing noch Geld zurück für den Zeitraum Jan-Juli/August oder 2 Exemplare des Magazins.

bwbobo
13.03.2009, 11:55
Muss ich denn jetzt mein MM-Abo kündigen oder wird das automatich umgestellt auf die SB-Pauschale?

Uwe Braun
13.03.2009, 15:11
Diese Frage hatte ich mir auch gestellt und habe heute an den DMV einen Brief mit folgenden Inhalt verfasst:

"Betr.: Bezug der Zeitschrift „Minigolf Magazin“


Sehr geehrte Damen und Herren,

bekanntlich hatte der MGC Bottrop in den vergangenen Jahren eine bestimmte Anzahl der oben erwähnten Vereinszeitschrift abonniert.

Wie ich nunmehr über das Forum von Walter Teupe erfahren habe, wurde anlässlich der am letzten Wochenende stattgefundenen Bundesversammlung des DMV unter anderem die sogenannte große Spielberechtigungspauschale - rückwirkend zum 01.01.2009 - beschlossen. Diese Pauschale soll nach den mir vorliegenden Informationen - leider gibt es hierzu wie zu der Beschlussfassung insgesamt - bis dato keine offiziellen Informationen seitens des DMV - den automatischen Bezug der Zeitschrift „ Minigolf Magazin“ (MM) beinhalten.

Die Wirksamkeit der Rückwirkung des Beschlusses einmal unterstellt und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass somit künftig ohnehin alle (aktiven) Vereinsmitglieder das MM erhalten, ist in unserem Falle dem ursprüngliche Sinn und Zweck der Auftragserteilung zum Abonnement jedwede Grundlage entzogen worden, sodass ich davon ausgehe, dass das Abo automatisch storniert wird.

Im Übrigen und nur vorsorglich: Wenn denn schon die Regelung rückwirkend gelten soll, dann betrachte ich es als selbstverständlich, dass ich zumindest ebenso rückwirkend das Abonnement kündigen kann und spreche hilfsweise die Kündigung rückwirkend zum 01.01.2009 hiermit aus.

Ich bitte um Bestätigung und verbleibe abschließend

mit freundlichen und sportlichen Grüßen


Uwe Braun"

Laubigw13
13.03.2009, 15:25
Sehr geehrter Herr Braun unbekannterweise,

alle Abos die auf Aktive Minigolfer laufen werden automatisch gelöscht.

Somit war dein Schreiben unnötig.

Der DMV und die Marketing sind nicht Geldgierig.

Also alles kein Grund so ein Zinober zu Veranstalten.

Gruß Holger

Uwe Braun
13.03.2009, 15:48
Sehr geehrter Herr Laubigw 13,

ich habe dem DMV weder "Geldgierigkeit" unterstellt noch mit meinem Beitrag "Zinober" veranstaltet bzw. veranstalten wollen.

Zum einen ist ausweislich des Impressums im MM eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass ein automatische Stornierung sicherlich nicht für Diejenigen gilt, die nicht aktiv spielen. Aus den genannten Gründen solltest Du vielleicht Deinen Standpunkt mir gegenüber noch einmal bedenken. Hierbei solltest Du auch erwägen, dass es zur Vermeidung der aufgetretenen Unsicherheiten sicherlich hilfreich gewesen wäre, nicht nur den Beschluss der sogenannten großen Spielberechtigungspauschale zu verkünden, sondern gleichzeitig auch die Konsequenzen hinsichtlich der Abo`s aufzuzeigen, und zwar von offizieller Seite. So kann ich unter anderem nicht nachvollziehen, inwieweit Du berechtigt bist, für den DMV eine Erklärung Deines Inhaltes abzugeben.

Gruß

Uwe

BerndF
13.03.2009, 15:49
So wie Uwe Braun es geschrieben hat hat der Verein einige Ausgabe abonniert. Und somit muß er ein Kündigung ausssprechen. Die Abos die automatisch storniert werden können nur die persönlich abonnierten sein und nicht die die Verein/Verband für seine Mitglieder abonniert hat.

Uwe Braun
13.03.2009, 16:03
Nochmals: Vor allem kann und werde ich mich nicht auf die Ausführungen eines anonymen Users verlassen.

Michelino
13.03.2009, 17:07
Uwe Braun hat natürlich recht.
Vereins-Abos müssen 2009 für Vereine rückwirkend auf 01.01. kündbar sein, alles andere wäre Humbug und Beutelschneiderei. Am besten - wenn noch nicht geschehen - schriftlich rückwirkende Kündigung an die Minigolf Marketing GmbH senden, dann hat das seine Ordnung. Aktive Spieler brauchen nicht zu kündigen, da läuft die Umstellung über die zentrale Datenbank des DMV automatisch.
Ganz unglücklich finde ich es, dass hier - bevor alle Beschlüsse, die gegenüber den Vorlagen teilweise verändert worden sind und daher vor der Veröffentlichung eine akribische Nacharbeit erfordern, dass da nichts Falsches rüberkommt, Bruchstücke von Beschlüssen hineingestellt werden, die (berechtigterweise) zu Missverständnissen führen.
Manchmal wird eine Nachricht durch die Eile, in der sie verbreitet wird, wertlos. Lieber alles aufarbeiten und dann sauber veröffentlichen, denn die Beschlüsse sollen ja eine Weile gelten und von allen verstanden werden.
Die Bundesversammlung ist sehr harmonisch verlaufen, viel und gute Kompromisse, um möglichst allen gerecht zu werden, da dürfen wir nicht danach so verwirren.

MJ
13.03.2009, 17:53
Ich melde mich erst, wenn die Beschlüsse offiziell veröffentlicht sind.

Fragen beantworte ich weiter gerne danach.

P. S. der Antrag über den hier diskutiert wird, ist vom 01.10.2008.

MJ
13.03.2009, 17:54
[QUOTE=Michelino;110356]Aktive Spieler brauchen nicht zu kündigen, da läuft die Umstellung über die zentrale Datenbank des DMV automatisch.

Der "Automat" bin ich!