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Vollständige Version anzeigen : Korrektur von Rechenfehlern


Pommes
05.05.2009, 18:03
In meinem Beschäftigungsumfeld als Bahnengolf-Multifunktionär war ich in den letzten Jahren neben anderen Tätigkeiten bei Turniertagen als spielfreier Anwesender oft auch als Turnierleiter tätig. Dadurch kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass es keinen Spieltag gibt, wo nicht zumindest eine Errechnung auf einem Spielprotokoll fehlerhaft war.

Nun gibt es ja die Verpflichtung, dass der/die jeweilige Spieler/in und der/die betreffende Protokollführer/in die einzelnen Rundenergebnisse abzeichnen, und alle Spieler/innen einer Spielgruppe zeichnen alle Gesamtergebnisse ab.
Ab den 01.09.2009 alle Bahnengolfer kommen in Deutschland alle Bahnengolfer/innen in den Genuss der neuen Spielprotokolle, wo die betreffenden Felder für die Unterschriften und Handzeichen vorgegeben sind.

Nun frage ich mich als lizenzierter Turnierleiter:
Darf ein Turnierleiter oder ein Helfer der Turnierleitung überhaupt eine Korrektur im Spielprotokoll eines Turnierteilnehmers vornehmen, wenn ein Rechenfehler in einem Rundenergebnis oder sogar im Gesamtergebnis vorliegt, denn schließlich haben zwei oder drei Personen durch persönliche Gegenzeichnung die Richtigkeit der gemachten Angaben bekundet?

Wir hatten im Forum schon mal die Thematik, dass Gesamtturnierleiter nach einem Turnier bei der Erstellung von den Ergebnislisten Fehler in Spielprotokollen gefunden haben und diese korregierten mit Auswirkung auf die betreffenden Spieler (und ggf. Mannschaften).
Nun geht es aber nicht um fehlende Bahneneintragungen sondern um Rechenfehler, welche jedem Spieler/in jederzeit passieren kann.
Auch bei den neuen Spielprotokollen kann dieses trotz Hilfe der Schlagmarkierungen passieren > bei einem Regionalspieltag wurden anstatt 21 Schläge 22 angeschrieben, weil eine 1 wie eine 2 aussah (Schlagmarkierungen waren richtig).

Gilt eine persönliche Gegenzeichnung nur dafür als Bestätigung, dass die Bahneneintragungen in einem Spielprotokoll richtig sind, aber nicht unbedingt für die Richtigkeit des Runden-/Gesamtergebnisses?

Oder fällt die Korrektur eines Rechenfehlers unter >
S 2 SPORTORDNUNG (SpO)
18. Verantwortliche Instanzen
(2) Für jedes Turnier ist ein lizenzierter Turnierleiter zu benennen, der für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich ist.
:confused:

Was meint ihr zu dieser Thematik?

goligolem
05.05.2009, 18:32
Gilt eine persönliche Gegenzeichnung nur dafür als Bestätigung, dass die Bahneneintragungen in einem Spielprotokoll richtig sind, aber nicht unbedingt für die Richtigkeit des Runden-/Gesamtergebnisses?

Oder fällt die Korrektur eines Rechenfehlers unter >
S 2 SPORTORDNUNG (SpO)
18. Verantwortliche Instanzen
(2) Für jedes Turnier ist ein lizenzierter Turnierleiter zu benennen, der für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich ist.
:confused:

Was meint ihr zu dieser Thematik?

Also zum ersten einmal hat jeder Spieler das vom Protokollführer eingetragende Ergebnis zu kontrolieren demzufolge dürfte es keine falsche Eintragung für die jeweilige Bahn geben.
Wenn dann das Endergebnis nicht stimmt so habe ich bis jetzt immer die dementsprechende Paarung zur Klärung zusammen geholt und wenn es dann keine Unstimmigkeiten gab wurde das Endergebnis korrigiert.
Streng genommen könnte man sagen es ist ein Fall von Falscheintragung und könnte den Strafenkatalog anwenden aber wer macht das schon.

JoE
05.05.2009, 19:44
Streng genommen könnte man sagen es ist ein Fall von Falscheintragung und könnte den Strafenkatalog anwenden aber wer macht das schon.

Nein, eine Falscheintragung liegt vor, wenn eine Schlagzahl an einer Bahn nicht stimmt. Sich zu verrechnen ist kein "Straftatbestand".

goligolem
06.05.2009, 10:17
Nein, eine Falscheintragung liegt vor, wenn eine Schlagzahl an einer Bahn nicht stimmt. Sich zu verrechnen ist kein "Straftatbestand".


Da hast du natürlich Recht !!!