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Vollständige Version anzeigen : Betreten der Bahn


teckel
10.02.2010, 14:34
Hallo zusammen,

könnte man folgendes Bild als Betreten der Bahn ansehen?

http://www.minigolfnews.com/photo/poll/2010/photopoll_2010_17.jpg
Quelle: www.minigolfnews.com


Ich weiß er freut sich nur über sein Ass, aber drauf is ja eigentlich drauf, oder nicht?

Laubigw13
10.02.2010, 14:55
Also erstens,
kniet er auf der Bahn, was vorallem kleine Menschen eh machen müssen um den Ball aus dem Loch zu Holen.
und zweitens,
wenn du Bilder irgendwo veröffentlichst, wie diese hier, dann mußt du entweder dabei vermerken wo du die Bilder her hast oder du mußt um Erlaubnis fragen.
Da du beides nicht gemacht hast, ist laut DMV Regelwerk mindestens ein Großes E an dich zu verteilen.
Gruß Holger :D

Pommes
12.02.2010, 15:39
Ich sehe ein anderes Problem beim zweiten Foto:
Der Spieler kniet sich auf die Bahn und schreit seine Freude über das As (oder sogar über eine
Super- Runde aus, wenn der Blitz die letzte Bahn ist), bevor der Ball definitiv im Loch sich befindet! > eindeutig zu sehen der Ball vor dem Reinfallen.
Auch wenn die Bahnen in einem neuwertigen Zustand sind und einen stabilen Unterbau haben,
wo Erschütterungen keine oder kaum Auswirkungen haben, so finde ich diese Aktion eher verurteilungswürdig, selbst wenn er sich vorsichtig auf die Bahn herablässt zum Knien.

Die abgebildete Bahn wird schon diese Aktion aushalten, bei altehrwürdigen Bahnen mit schwächerer Konstitution könnte solch eine Aktion Folgen haben > für die Bahn sowie dann für den Spieler.

Und was die Angelegenheit mit der Veröffentlichung des Fotos anbetrifft:
Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen und Rechtsauslegungen.
(Ich hatte mich diesbezüglich auch mal versucht sachkundig zu machen.)
Ich habe die Sachlage so verstanden (ohne jetzt nachzusehen), daß die Quelle eines Fotos bei Veröffentlichungen anzugeben ist. Wenn die Fotos von Teckel selber gemacht wurden, dann hat er in dieser Hinsicht keine Befürchtungen wegen Klage auf Urheberrechte zu haben >
siehe Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Folgendes dank Wikipedia und anderen Internet-Quellen gefunden:
Beim Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht geht es darum, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Sportler während eines Wettkampfes zählen als relative Personen der Zeitgeschichte und dürfen in diesem Zusammenhang fotografiert werden, ohne das eine Einverständniserklärung benötigt wird.
Das heisst, solange die Sportler im Wettkampf sich befinden. Auch Nichtsportler dürfen ohne Einverständniserklärung veröffentlicht werden , wenn sie "Beiwerk" zu einer Veranstaltung sind.
Ein Jurist meinte allerdings, dass bei minderjährigen Sportlern immer der Sorgeberechtigte oder die Sorgeberechtigten einwilligen müssen.
Bei der Verwendung von Sportlerfotos außerhalb der Sportberichterstattung sieht die Sachlage anders aus > siehe [URL=http://www.finanztip.de/recht/online/bilder-veroeffentlichung-persoenlichkeitsrecht-sportler.htm[/URL]
Da auch Texte urheberrechtlich geschützt sind, darf ich leider der Verlockung nicht nachkommen und den betreffenden gesamten Text ungefragt einfach hier reinkopieren.
Ich will ihn aber auch nicht umschreiben, daher lest ihn euch selber durch.

Ihr seht, wie aus einer ganz einfachen Regelanfrage ein juristisches Unterfangen werden kann.
Deswegen habe ich auf meinen Foto-Safaris bei den Mannschaftsspieltagen als Regionalliga-Leiter vorher die Anwesenden befragt, wer ggf. per Foto nicht mit einem Spielbericht veröffentlicht werden will.

Hinsichtlich der Rechtssprechung könnte wegen dem einen Foto auch so argumentieren, dass das Bild ja eigentlich ein Beweis für ein sportspezifisches Vergehen sein soll, welches aber nicht benötigt wurde. ;)
Deswegen werden auch so viele Fotos gemacht bei unseren Sportveranstaltungen, wegen der potentiellen Strafverfolgung! :D
(Die letzten zwei Sätze in diesem Beitrag sind nicht ernst gemeint!) ;)

Laubigw13
12.02.2010, 16:45
Hi Pommes,

die Bahn zieht und ich habe da noch nie einen Ball stehen gesehen.

Die beiden Bilder stammen von unserer Vereinshomepage und stehen bei Minigolfnews.com zur Auswahl als Foto des Jahres.

Gruß Holger

Pommes
13.02.2010, 12:04
Hallo Holger,

ich ging auch nicht von der Möglichkeit aus, dass der Ball stehen bleibt.
Auch die Möglichkeit, dass der Ball wieder aus dem Loch rauskommt, dürfte bei der Ballwahl für diesem Schlag wohl nicht passieren.

Aber das war auf nicht Bestand meines vorherigen Beitrages.

Düsi
18.02.2010, 22:56
Mir wurde beim letzten Hallen Turnier in Celle erklärt, dass man die Bahn nicht Beeinflussen darf, Sprich berühren. (Hatte den Schlägergriff leich hinter dem Loch auf der Bahn, um den Ball zu zeigen wo her hin soll):rolleyes:
Ich hatte glück das der jenige, der mir das erklärt hat, kein Schrie wahr. Sonst wer voll ein E drin gewesen.

DiStefano
20.02.2010, 10:06
@Holger

Ich glaube, du hast noch nicht wirklich erkannt, auf was Teckel hinauswill. Es geht darum, dass ein Spieler, noch während der Ball am Laufen ist, sich mit seinem Gewicht auf die Bahn lehnt und damit theoretisch den Balllauf beeinflusst. Als Jugendbetreuer ist es für dich sicher interessant zu wissen, dass ich als Schiedsrichter nach meinem Regelverständnis bei einer solchen Turniersituation eine Sanktion verhängen müsste, auch wenn es "menschlich" nicht gut rüberkommen würde.

Sache des Betreuers wäre es, dem Jugendlichen im Vorfeld klar zu machen, welcher Jubel regeltechnisch o.k. ist und welcher nicht, damit nicht auf Großveranstaltungen das Klima durch vermeintlich kleinkarierte Schiedsrichter-Entscheidungen vergiftet wird.

teckel
22.02.2010, 14:49
so quelle ist eingefügt. wobei man sich die frage stellen könnte, "muss man bei einer verlinkung auch eine quelle angeben?" immerhin habe ich das bild nie geklaut und als meines dargestellt.

wir haben hier so so viele handbuchfreaks. wo ist betreten der bahn so definiert das damit nur die füße gemeint sind?

so und dann haben hier 2-3 auch erkannt das sich der ball noch bewegt. und es ist dabei eigentlich ziemlich egal ob der ja jemals liegen geblieben ist oder nicht. was wäre denn passiert wenn der ball dank der bahnberührung springt und vorbei geht. das gesicht hätte ich dann gerne gesehen. oder wäre der ball vielleicht vorbei gelaufen und nur durch die erschütterung hat er den weg zurück gefunden?

Slater
22.02.2010, 16:18
wir haben hier so so viele handbuchfreaks. wo ist betreten der bahn so definiert das damit nur die füße gemeint sind?


suchst du das?
Sportordnung S1 8.(6)
Während des Bespielens einer Bahn darf diese einschließlich der Banden nur vom jeweiligen Spieler im Rahmen des
Erlaubten betreten oder berührt werden. Das Spielfeld darf nicht betreten werden, so lange sich der im Spiel befindliche
Ball bewegt. Im Übrigen darf das Spielfeld betreten werden, soweit es zugelassen ist, jedoch nur zur Durchführung eines
Schlages.

Meine Meinung ist, dass gerade die kleinkarierten Schidsrichter ein Problem bei Großveranstaltungen sind. Ab und zu mal ein Auge zudrücken und denjenigen auf seinen Fehler hinweisen bringt viel mehr als die strikte Regelauslegung und drakonische Bestrafungen.
Klar sind auch Betreuer, Jugendleiter und -trainer gefragt die Jugendlichen richtig einzustellen und drauf hinzuweisen was richtig und was falsch ist. Es geht doch auch drum die Jungen bei der Stange zu halten. Da helfen übereifrige Schiris nicht weiter. ba1:-)

teckel
23.02.2010, 11:37
Vielen dank. Das habe ich gesucht. Also könnte man sagen, er hat die Regeln gebrochen und gehört "eigentlich" bestraft.

Ob man das nun direkt beim ersten mal machen sollte oder nicht steht hier zum glück ja nicht zur Diskussion.

DiStefano
23.02.2010, 22:24
Es geht doch auch drum die Jungen bei der Stange zu halten. Da helfen übereifrige Schiris nicht weiter. ba1:-)

Auf diesem Foto scheint es sich mir nicht um einen unerfahrenen Jugendlichen zu handeln, der durch Augen zudrückende Schiedsrichter bei der Stange gehalten werden müsste.

Mit der Übereifrigkeit ist es ohnehin eine besondere Sache. Bekam mein Mannschaftskamerad was, war der Schiedsrichter übereifrig. Bekam einer der anderen Mannschaft was, zeigte der Schiedsrichter die nötige Konsequenz. Zum Glück haben wir Schiedsrichter schriftlich fixierte Spielregeln, an die man sich halten kann und muss..

pinkydiver
24.02.2010, 11:00
Also erstens,
kniet er auf der Bahn, was vorallem kleine Menschen eh machen müssen um den Ball aus dem Loch zu Holen.
und zweitens,
wenn du Bilder irgendwo veröffentlichst, wie diese hier, dann mußt du entweder dabei vermerken wo du die Bilder her hast oder du mußt um Erlaubnis fragen.
Da du beides nicht gemacht hast, ist laut DMV Regelwerk mindestens ein Großes E an dich zu verteilen.
Gruß Holger :D

Korinthenkacker
die Bahnen sehen sehr nach Waldshut aus und außerdem ist der Spieler beim Jubeln nur ausgerutscht

allesroger
04.08.2015, 10:37
Er hat die Regeln "gebrochen", braucht aber nicht bestraft zu werden ! ;)

tg
04.08.2015, 10:56
Da es schon dieses Thema mit dem passenden Titel gibt, mache ich für meine Frage kein neues auf, zumal Slater in Beitrag #9 einen relevanten Punkt der Spielregeln zitiert hat. Also:

Dürfen die Bahnen einer echten* MOS-Anlage (Adventure Golf o. ä.) betreten werden?


Es sollte so sein, da sonst manche Putts etwas schwierig auszuführen wären. Aber ich finde gerade nicht die Stelle im Regelwerk, die es erlaubt. Kann da jemand weiterhelfen?

*(Daß der DMV als wahrscheinlich einziger Nationalverband Miniaturgolfanlagen, die nicht 100% der Normung entsprechen, MOS zuordnet, konnte ich nie verstehen -- aber das ist ein anderes Thema...)

pinkydiver
06.08.2015, 20:07
Das kommt ja wohl auf die MOS (Minigolf ohne Sinn) Anlage an, ist das eine Eternit Anlage weil da irgendein nicht genormtes Feld drauf ist = nein, ist es Adventuregolf dann = ja :D

tg
06.08.2015, 22:32
Ich habe das Gefühl, daß du meine Frage(n) nicht gelesen hast.

pinkydiver
17.08.2015, 11:36
"up" ;)

???????

tg
17.08.2015, 11:57
Da es schon dieses Thema mit dem passenden Titel gibt, mache ich für meine Frage kein neues auf, zumal Slater in Beitrag #9 einen relevanten Punkt der Spielregeln zitiert hat. Also:

Dürfen die Bahnen einer echten* MOS-Anlage (Adventure Golf o. ä.) betreten werden?


Es sollte so sein, da sonst manche Putts etwas schwierig auszuführen wären. Aber ich finde gerade nicht die Stelle im Regelwerk, die es erlaubt. Kann da jemand weiterhelfen?

*(Daß der DMV als wahrscheinlich einziger Nationalverband Miniaturgolfanlagen, die nicht 100% der Normung entsprechen, MOS zuordnet, konnte ich nie verstehen -- aber das ist ein anderes Thema...)

"up" ;)

Didgeridoo
17.08.2015, 16:26
"up" ;)

Sinnfreies "UP". Natürlich darfst Du auf die MOS-Bahn tappen, auf Filz beim Adventure und sonstwo. Vorallem wenn wenn Du sonst ja nicht zum Lochen an den Ball kommst, da muß man nicht diskutieren zumal das in #15 bereits beantowrtet wurde:mad: :mad: :mad:

tg
17.08.2015, 16:45
So ganz "sinnfrei" war es wohl doch nicht, schließlich scheint es dich zu einer Antwort gebracht zu haben... ;)

Aber ihr, Didgeridoo und pinkydiver, lest offensichtlich meine Frage nicht zuende; der Punkt ist ja: "...ich finde gerade nicht die Stelle im Regelwerk, die es erlaubt. Kann da jemand weiterhelfen?". Insofern wurde es weder in #15 noch in #19 beantwortet.

Didgeridoo
17.08.2015, 18:09
Ist doch völlig unwichtig, ob es im Regelwerk steht oder nicht. Vieles steht für MOS nicht im Regelwerk.

Warum? Ganz einfach, MOS ist der klägliche Versuch was zu normen, was nicht genormt ist. ich kann auf MOS auch für jede Bahn meine eigenen Regeln (Ablegerichtlinien, Grenzlinien etc definieren).

Das man Bahnen der Abt. 2 nicht betreten darf, hat ja nur den Grund zu verhindern, daß die Bahnen durch übergewichtige Spieler besschädigt werden. Was heute jedoch auch inkonsequent ist, den Filz (MOS) Bahnen darf ich auch betreten und die haben vielfach den gleichen Faserzementuntergrund wie Abt.2, und sogar vielfach weniger Streben zur Verstärkung. Und auch hier gilt. Ein MOS Bahnbetreiber kann selbst entscheiden ob er die Bahnen zum betreten frei gibt oder nicht.