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Vollständige Version anzeigen : Rechnungserteilung des DMV


Uwe Braun
22.08.2010, 14:59
Nach der Satzung ist eine Genehmigunsgebühr von 5,00 EUR zu zahlen. Soweit so gut. Warum beansprucht der DMV zusätzlich Mehrwertsteuer, wie aus einer mir zugeggangen Rechnung ersichtlich?

Hierzu die einschlägigen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes:

"§ 1 Steuerbare Umsätze
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1.die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt;
2.(weggefallen)
3.(weggefallen)
4.die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer);
5.der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt.

§ 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
(2) Die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt,
1.soweit natürliche Personen, einzeln oder zusammengeschlossen, einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind,
2.wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Diese Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln. Hat der Organträger seine Geschäftsleitung im Ausland, gilt der wirtschaftlich bedeutendste Unternehmensteil im Inland als der Unternehmer.
(3) Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 des Körperschaftsteuergesetzes) und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Auch wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht gegeben sind, gelten als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Sinne dieses Gesetzes."

Ist der DMV Unternehmer in diesem Sinne, wohl kaum.

lessi
22.08.2010, 16:31
ich schiesse jetzt mal so ins blaue....
möglich , dass die rechnung von der minigolf marketing ist ?
der dmv hat diverse sachen an die minigolf marketing abgegeben.
und die mm ist eine gmbh.
ob das so richtig ist, weiss ich aber auch nicht.

gruss, lessi

Uwe Braun
22.08.2010, 17:29
Schön in`s Blaue geschossen, aber falsch: Die Rechnung wurde von dem DMV e.V. erstellt.

lessi
22.08.2010, 17:36
...naja ...wäre ne erklärung gewesen.
dann weiss ich auch nicht wieso mwst.....

gruss lessi

Uwe Braun
22.08.2010, 17:54
Selbst wenn die Rechnung von der Marketing GmbH erstellt worden wäre, in der Satzung ist von 5,00 EUR und nicht von 5,00 EUR und USt. die Rede.

ReDiMa
22.08.2010, 19:12
Na dann überweise doch einfach nur die 5,- Euro !

cash
23.08.2010, 09:02
Selbst wenn die Rechnung von der Marketing GmbH erstellt worden wäre, in der Satzung ist von 5,00 EUR und nicht von 5,00 EUR und USt. die Rede.

Ich hab mich auch gewundert, aber ob korrekt oder nicht korrekt, im Anhang Gebührenordnung der Finanz- und Beitragsordnung ist ab 01.01.2009 folgender Satz vorgestellt:

Anhang: Gebührenordnung (GebO)
Gültig ab 01.01.2009
Die Erhebung erfolgt durch den DMV oder die damit beauftragte Minigolf-Marketing GmbH zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen
Mehrwertsteuer

DiStefano
23.08.2010, 16:02
Der DMV e. V. erteilt die Turniergenehmigungen, nicht irgendeine GmbH. Somit ist der DMV e. V. im rechtlichen Sinne Erbringer der fraglichen Leistung. Da der DMV e. V. nicht Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Dem steht der angegebene Passus der Gebührenordnung nicht entgegen, denn es heißt dort ja nur "zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer", und in diesem speziellen Fall schreibt das Gesetz keine Erhebung vor. Daher würde auch ich in diesem Fall nur 5 Euro überweisen. Wäre ich ganz böse, würde ich überhaupt nie Steuer überweisen, denn "Mehrwertsteuer" ist juristisch nicht geregelt, zumindest ist sie keinesfalls "gesetzlich vorgeschrieben". Es handelt sich wenn schon um Umsatzsteuer.