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Vollständige Version anzeigen : Tätlichkeit


Carsten Mertens
29.01.2011, 20:37
Mal ne kleine Frage:
mit welchen Konsequenzen muss ein Minigolfer rechnen wenn er einen anderen auf dem Minigolfplatz tätlich angreift?

powerpuck
29.01.2011, 20:46
Das sich der Angeriffene zur Wehr setzt.

Toto90
29.01.2011, 20:47
Rote Karte :D ;) :rolleyes:

Aus dem Handbuch Internationale Spielregeln:

(7) Eine Disqualifikation mit 5 Strafpunkten (D+5) kann für jede Art eines schweren Verstoßes verhängt werden, auch wenn
der Spieler zuvor keine andere Strafe erhalten hat.
Sie ist zu verhängen, sofern
a) der Spieler während des Turniers bereits eine Verwarnung mit zwei Strafpunkten (V+2) erhalten hat,
b) der Spieler trotz bestehender Sperre am Turnier teilgenommen hat,
c) der Spieler als Protokollführer vorsätzlich falsche Eintragungen im Spielprotokoll vorgenommen kann und dieser
Tatbestand zweifelsfrei nachgewiesen werden kann,
d) der Spieler Änderungen in seinem Spielprotokoll ohne erforderliche Abzeichnung vorgenommen hat und dieser
Tatbestand zweifelsfrei nachgewiesen werden kann,
e) der Spieler Mitglieder des Schiedsgerichts, der Jury oder der Turnierleitung, oder Verbandsfunktionäre beleidigt
hat,
f) der Spieler Tätlichkeiten jeder Art begeht,
g) der Spieler ein Turnier ohne Begründung und/oder ohne Genehmigung des Oberschiedsrichters abbricht,
h) der Spieler während des Turniers auf der Anlage raucht, oder alkoholische Getränke oder Drogen konsumiert oder
mitführt.
(8) Ein disqualifizierter Spieler muss die Turnieranlage unverzüglich verlassen.
(9) Jede Disqualifikation zieht in jedem Fall eine Sperre für den betreffenden Spieler nach sich. Die Sperre beträgt in der
Regel vier Wochen. Die Sperre beginnt einen Tag nach dem letzten Turniertag. Für bestimmte Fälle sind längere Sperren
vorgesehen:
a) 8 Wochen für Spielen trotz bestehender Sperre
b) 8 Wochen für beleidigende Äußerungen gegenüber Schiedsrichtern, Mitgliedern der Jury, Turnier- oder Verbandsfunktionäre
c) 3 Monate für vorsätzlich falsche Eintragungen als Protokollführer (zweifelsfrei nachgewiesen)
d) 6 Monate für den Konsum von Drogen oder alkoholischen Getränken oder für Rauchen während des Turniers
e) 1 Jahr für Tätlichkeiten aller Art
f) Sperren für jede Art von Doping sind in Übereinstimmung mit dem geltenden WADA-Code und der WMF-Anti-
Doping-Ordnung festzulegen.
(10) Eine Strafe, die mit einer Sperre verbunden ist, ist dem zuständigen WMF-Aktivmitglied und dem Verein des Spielers
mitzuteilen und zu veröffentlichen. Die Turnierleitung einer internationalen Meisterschaft und das für den Turnierort zuständige
WMF-Aktivmitglied haben den WMF-Sportdirektor zu informieren.

Keks
29.01.2011, 22:38
Der Hintergrund deiner Frage????

wate
30.01.2011, 11:43
Oder präziser nachgefragt: Wem willst Du an die Wäsche? :D

BOnF
30.01.2011, 12:33
Ich wäre zusätzlich für so eine Art "Schmerzensgeld" - der Angegriffene darf sich 5 Bälle aus dem Sortiment des Angreifers aussuchen, incl. 83, Mini, teure BoF...

tut sicher manchem mehr weh als ne D+5 :D :D :D

BOnF

Carsten Mertens
30.01.2011, 20:11
Ok,dann mal hier nun die Auflösung:
ich habe mal im September 2010 im facebook als Pseudo geschrieben dass wenn man nicht Familienmitglied oder im Freundeskreis des belgischen Nationalcoachs Jean-Pierre Jacob ist,man keine Chance hat für's Vaterland zu spielen. Nicht mehr,nicht weniger!
Bösartig ist das auch nicht, nur einfach die Wahrheit!
Nun hat er mich im Januar deswegen tätlich angegriffen, beim Einspielen, vor ca 40 Leuten.
Da einige Kinder in der Halle waren habe ich es unterlassen mich zu wehren.
Nun habe ich ihn beim belgischen Minigolfverband angezeigt.
Daher die Frage was ein Minigolfer zu erwarten hat wenn er einen anderen tätlich angreift.

Keks
30.01.2011, 21:16
Ok,dann mal hier nun die Auflösung:
ich habe mal im September 2010 im facebook als Pseudo geschrieben dass wenn man nicht Familienmitglied oder im Freundeskreis des belgischen Nationalcoachs Jean-Pierre Jacob ist,man keine Chance hat für's Vaterland zu spielen. Nicht mehr,nicht weniger!
Bösartig ist das auch nicht, nur einfach die Wahrheit!
Nun hat er mich im Januar deswegen tätlich angegriffen, beim Einspielen, vor ca 40 Leuten.
Da einige Kinder in der Halle waren habe ich es unterlassen mich zu wehren.
Nun habe ich ihn beim belgischen Minigolfverband angezeigt.
Daher die Frage was ein Minigolfer zu erwarten hat wenn er einen anderen tätlich angreift.

Dann solltest du aber in den belgischen Statuten nachlesen, oder??? Theoretisch könnten
diese dann doch abweichen.....

biker
31.01.2011, 05:52
Dann solltest du aber in den belgischen Statuten nachlesen, oder??? Theoretisch könnten
diese dann doch abweichen.....

Ist Belgien denn nicht internatinal ?????

Di.Stefano
01.02.2011, 15:14
Komische Nationaltrainer habt ihr da in Belgien... wie auch immer, deiner Schilderung ist zu entnehmen, dass es dazu wohl keine Schiedsrichterentscheidung gibt. Das zitierte D + 5 (laut Regelwerk, sofern es in Belgien auch gilt) ist zunächst einmal eine Schiedsgerichtsentscheidung.

Schiedsgerichtsentscheidungen sind (so hat das neulich zumindest irgendein DMV-Funktionär dargestellt) grundsätzlich endgültig. D. h. wenn ein Schiedsrichter die Szene mitbekommen, aber nicht direkt was unternommen hat, hättest du während oder direkt nach dem Turnier beim Schiedsgericht protestieren müssen.

Offen bleibt in deiner Schilderung auch, ob es sich um eine offizielle oder eine nicht offizielle Einspielzeit gehandelt hat. Dinge, die nicht innerhalb der offiziellen Einspielzeit passieren, sind grundsätzlich erstmal irrelevant.

Ich fürchte, dass du in diesem Fall jetzt ziemlich schlechte Karten hast. Du müsstest ein Verbandsverfahren anstrengen, von dem man nicht weiß, ob es, da ja der Nationaltrainer der Beklagte ist, überhaupt von den zuständigen Stellen verfolgt wird. Dann brauchst du auch noch jemanden, der in diesem Verfahren zu deinen Gunsten aussagt und die Verbandsoberen überzeugt. Und dann brauchst du noch Verbandsobere, die im Nachhinein aufgrund einer Zeugenaussage eine Sperre gegen einen verdienstvollen Sportskameraden aussprechen. Wie gesagt, ziemlich schlechte Karten.

bärliner
02.02.2011, 06:11
Was in Belgien tatsächlich gilt, vermag ich nicht zu beurteilen. Nach dem, was gelten müsste (weil international einheitlich), hat Stephan mit seinem ersten Teil absolut Recht. Wenn's vor Ort nicht geahndet wurde, ist die Sache erst einmal erledigt.

Was die weiteren Möglichkeiten angeht, wäre zu prüfen, wie die Verfahrenswege in Belgien geregelt sind. D.h. ob es überhaupt die Möglichkeit eines sportgerichtlichen Verfahrens gibt. Falls nicht, bliebe nur der Weg über das Zivil- und Strafrecht. Ob es das aber Wert ist, weiß ich nicht wirklich.