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Vollständige Version anzeigen : WDM ja oder nein?


Carsten Mertens
09.06.2011, 09:53
Besser mal hier einen Thread zu öffnen.
Die Frage ist,darf ich an einer WDM teilnehmen,ja oder nein?
Vater ist Deutscher,Mutter Belgierin.
Bis zu meiner Einschulung in Belgien war ich deutscher Staatsbürger.
Da man Schulgeld zahlen musste,haben meine Eltern mich der Einfachheit halber zum Belgier umgeschrieben um diesem zu entgehen. Mit 18 durfte ich auswählen und habe wieder die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen.
Seit einigen Jahren habe ich nun wieder die belgische Staatsbürgerschaft,also laut Personalausweis bin ich Belgier.
Nun die Frage,darf ich oder darf ich nicht teilnehmen an einer WDM?
Dass ich an der Landesmeisterschaft nicht teilnehmen darf versteht auch kein Mensch,ein Alex Jasper spielt auch jedes Jahr NLM (letzte Woche noch) und die Schweizer bzw. Tschechen der Bundesliga werden wohl auch in ihrem Heimatland die Einzelmeisterschaft spielen dürfen.

Lenny
09.06.2011, 11:28
Ich würde denken, dass die Beschränkung bei der DM schon Sinn macht, da man sonst ja quasi eine offene Deutsche Meisterschaft. Eine solche Beschränkung ist bei DM's im Sport allgemein ja durchaus üblich. Bei den "lokalen" Meisterschaften würde es schon Sinn machen, den Teilnehmerkreis durch den LV festlegen zu lassen. Ich meine gelesen zu haben, dass bei den Badischen Meisterschaften auch Hessen mit dabei waren. Wenn sowas möglich ist, warum soll dann nicht auch ein Belgier in NRW spielen (solange man das mit den Qualiregeln im Griff kriegt)?

(Deine Beispiele aus dem letzten Absatz treffen dein Problem nicht wirklich, da dir ja um Teilnahme als Legionär im "Wirkungsland" und nicht im Heimatland geht)

teckel
09.06.2011, 12:23
So schwer zu verstehen ist das doch nicht oder?


DMV SPORTORDNUNG 4.8

"Spieler/innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können bei nationalen und regionalen Meisterschaften nicht als Einzelspieler/in, sondern nur als Mannschaftsspieler/in starten, es sei denn, sie haben ihren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland."


Fallbeispiel 1:
Ausgangsituation
Du bist belgischer Staatsangehöriger und hast deinen Hauptwohnsitz in Belgien.
Ergebnis
Teilnahme als Einzelspieler nicht möglich!

Fallbeipsiel 2:
Ausgangsituation
Du bist belgischer Staatsangehöriger und hast deinen Hauptwohnsitz seit < 365 Tagen in Deutschland.
Ergebnis
Teilnahme als Einzelspieler nicht möglich!

Fallbeipsiel 3:
Ausgangsituation
Du bist belgischer Staatsangehöriger und hast deinen Hauptwohnsitz seit >= 365 Tagen in Deutschland.
Ergebnis
Teilnahme als Einzelspieler möglich!

Wie kann man das Problem lösen?

Du ziehst nach Deutschland.
Wirst wieder deutscher Staatsburger.
Irgendwer muss einen Antrag stellen, das dieser Paragraph geändert wird.


Warum deine Landsleute dich bei Belgischen Meisterschaften nicht mit machen lassen, dass musst du mit dem Vorstand des Belgischen Bahnengolfverbandes klären. Darauf wird dir hier keine eine Antwort geben können.

P.S. Man könnte sich auch die Ausschreibung genau durch lesen. Steht nichts drin von "Desweiteren gilt die Sportordnung des DMV" oder irgendwie ähnlich formulierter Satz der die Sportordnung des DMV für dieses Turnier geltend macht, dann dürftest du wohl wieder mit machen.

Lenny
09.06.2011, 12:33
Völlig richtig, teckel. Die Referenz auf den entsprechenden Paragraphen gab es in dem Thread, in dem die Sache ihren Ursprung nahm, bereits, deswegen hatte ich das hier schon stillschweigend angenommen. Mein oberes Posting bezog sich nur darauf, was ich möglicherweise für sinnvoll halten würde. Das momentane Regelwerk ist da ganz eindeutig und untersagt ganz klar eine Teilnahme, folglich kann man nur ein "Meinungsbild" einholen, ob und wenn ja welche anderen Regelungen man vielleicht finden und mittels Antrag auf den Weg bringen könnte.

Toto90
09.06.2011, 13:23
Ich würde denken, dass die Beschränkung bei der DM schon Sinn macht, da man sonst ja quasi eine offene Deutsche Meisterschaft. Eine solche Beschränkung ist bei DM's im Sport allgemein ja durchaus üblich. Bei den "lokalen" Meisterschaften würde es schon Sinn machen, den Teilnehmerkreis durch den LV festlegen zu lassen. Ich meine gelesen zu haben, dass bei den Badischen Meisterschaften auch Hessen mit dabei waren. Wenn sowas möglich ist, warum soll dann nicht auch ein Belgier in NRW spielen (solange man das mit den Qualiregeln im Griff kriegt)?

(Deine Beispiele aus dem letzten Absatz treffen dein Problem nicht wirklich, da dir ja um Teilnahme als Legionär im "Wirkungsland" und nicht im Heimatland geht)

Offene Deutsche Meisterschaften?! Warum nicht...? Endlich wieder ne volle Anlage :)

kannnix
09.06.2011, 14:10
Regel hin oder her ...

wir sind uns aber einig, daß auch Rücksicht darauf genommen werden sollte, ob der betreffende Spieler an Meisterschaftsspielen des jeweiligen Verbandes teilgenommen hat ...
ist da nicht Wursch welcher Landsmann das war?

wer fällt mir so spontan ein?
Carsten spielt die Regionalliga komplett mit
Teufelchen :-) die Verbandsliga(?)
Mike Mann die Bundesliga
und die beiden Tschechen bei Bochum

Wir reden hier vielleicht knapp über 5 Spielern... von denen sicherlich nicht 100% Interesse an nationaler oder regionaler Meisterschaft haben. Aber warum sollen sie nicht spielen dürfen?
Die Quali Norm, haben die Leute wahrscheinlich eher erfüllt, als manch anderer.

Ich kann mich nur wiederholen ... im Fussball wurden auch irgendwann Regeln geändert.
Spieler die in Deutschland spielen, sollten unabhängig ihrer Herkunft an Meisterschaften teilnehmen können. Der Unterschied zu "offenen" Meisterschaften wäre dann immer noch da.
Hierunter verstehe ich Meisterschaften, an denen jeder teilnehmen darf, der gewissen Qualitätsnormen entspricht, unabhängig davon wo er spielt.

Uwe Braun
09.06.2011, 19:16
Die Frage ist, ob die hier bereits zitierte Regelung der Sportordnung mit europäischem Recht vereinbar ist. Wäre das nicht der Fall, so wäre sie rechtsunwirksam. Das bereits in einem anderen Thread angesprochene Bosman-Urteil ist nicht einschlägig. Denn hierbei ging es um die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Berufssportlern und Berufssportler sind die beiden erwähnten Spieler sicherlich nicht. Für den Bereich des Amateursports sind allerdings die Ausführungen im "Weißbuch Sport" der Europäischen Kommission Sport interessant, hier der link: http://ec.europa.eu/sport/white-paper/whitepaper108_de.htm. Darin wird unter Ziffer 4.2.1 auch der Amateursport angesprochen. Darin heißt es:

" 4.2.1. Freizügigkeit von Sportlerinnen und Sportlern

Die Organisation des Sports erfolgte in der Vergangenheit innerhalb einer Nation/eines Staates, und der Wettbewerbe zwischen den Nationalmannschaften werden von den Bürgern hoch geschätzt. Allerdings kann dieses traditionelle Merkmal hinsichtlich des Zugangs zum Sport kein Grund für eine Diskriminierung sein. Die Verträge, die das Recht aller Bürger der Union festschreiben, sich auf dem Territorium der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und niederzulassen, verbieten eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.

Der Zugang zum Sport ist ein sozialer Vorteil und angesichts der großen Beliebtheit und Wichtigkeit für die soziale Integration der Bürger kann er bei der Betrachtung der wesentlichen Prinzipien der Freizügigkeit nicht außen vor bleiben. Die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zur Freizügigkeit auf den Sport wird in keiner spezifischen Rechtsvorschrift der Gemeinschaft behandelt, ist aber Ergebnis der ständigen Rechtsprechung des EuGH. Das Gericht hat geurteilt, dass ein EU-Bürger, der bereits in einem anderen Mitgliedsstaat lebt, das Recht auf Gleichbehandlung hinsichtlich sozialer Vorteile hat.

Der Amateursport darf bei den wesentlichen Prinzipien der Freizügigkeit nicht außen vor bleiben. Während der allgemeine Zugang zur Ausübung des Sports und zu Sportanlagen auf europäischer Ebene kein Problem darzustellen scheint, treten Probleme hinsichtlich der Mitgliedschaft andere Staatsbürger in Vereinen, der grenzüberschreitender Bewegung von Sportlerinnen und Sportlern und der Teilnahme an Wettbewerben auf.

Die Kommission bestätigt erneut, dass die Mitgliedschaft in Sportvereinen und die Teilnahme an Wettbewerben ein wichtiger Faktor zur Förderung der Integration von Einwohnern in die Gesellschaft des Gastgeberlandes sind und dass die Diskriminierung gegenüber EU-Bürgern in diesem Bereich verhindert werden muss.

Um die Diskriminierung im Bereich des Amateursports zu analysieren, hat die Kommission die Mitgliedsstaaten zu einem Expertentreffen[4] eingeladen, damit sie Rechtsdokumente zur Verfügung stellen kann, die das Verhältnis zwischen Staat und Sportverbänden regeln. Sie sollen außerdem auf nationaler Ebene zusammen mit den Sportverbänden gewährleisten, dass keine diskriminierenden Vorschriften gelten - weder in den Satzungen noch in den Wettbewerbsvorschriften. Die Kommission empfahl den Mitgliedsstaaten, ein offizielles Standardschreiben an die nationalen Sportverbände zu richten, in dem sie diese dazu auffordern sollten, die nötigen Maßnahmen zu unternehmen, um erforderlichenfalls die Vorschriften zu ändern.

In den vergangenen Jahren hat die Kommission eine steigende Zahl von Fragen seitens EU-Bürgern erhalten, in denen sie über Restriktionen beim Zugang zu sportlichen Aktivitäten und/oder Sportwettbewerben für Amateursportlerinnen und -sportler in bestimmten Mitgliedsstaaten und in verschiedenen Sportarten informiert wurde. Während der Beratung mit den Mitgliedsstaaten und der Sportbewegung hat die Kommission ebenfalls häufig Informationen über derartige Probleme erhalten. Der Kommission sind somit einige bestehende Hindernisse für die Freizügigkeit von Amateursportlerinnen und -sportlern in mehreren Mitgliedsstaaten bekannt. Die Kommission hat während der Präsidentschaft von Luxemburg im Jahre 2005 auch einen Meinungsaustausch bezüglich des Ergebnisses dieser Maßnahmen mit den Mitgliedsstaaten durchgeführt.

Der Europäische Gerichtshof hat einige wichtige Entscheidungen in diesem Bereich getroffen:

In den Fällen Walrave & Koch[5] und Dona vs. Mantero[6]hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass Vorschriften, die sich auf die Nationalität beziehen und die Mobilität von Sportlerinnen und Sportlern beziehen, den Prinzipien der Freizügigkeit von Arbeitnehmern widersprechen.
In seinem Bosman-Urteil[7] legte der EuGH dar: "Nach den Zielen der Gemeinschaft fällt die Ausübung des Sports insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als sie Wirtschaftstätigkeit im Sinne von Artikel 2 des Vertrages ist; dies trifft auf die Tätigkeit von Fußballprofis oder -halbprofis zu, da diese eine unselbständige Tätigkeit ausüben oder entgeltliche Dienstleistungen erbringen." In seiner Auslegung des Prinzips der Freizügigkeit für Sportlerinnen und Sportler formulierte das Gericht zwei Arten von Verboten. Zum Ersten verbot das Gericht jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit und erklärte, dass Staatsangehörigkeitsquoten in Sportvereinen nicht mit Artikel 39 vereinbar sind. Zum Zweiten missbilligte das Gericht auch Hindernisse für Freizügigkeit, um die volle Wirksamkeit des Prinzips der Freizügigkeit für Sportlerinnen und Sportler (nach Ablauf eines Vertrages) zu gewährleisten. Eine der Konsequenzen war das Ende der Entschädigungszahlungen für Transfers nach Ablauf eines Vertrages.
Die Interpretation des Gerichtshofs für das in Artikel 17 des EG-Vertrags dargelegte Konzept der Bürgerschaft, gestaltet sich fortwährend weiter, was das Prinzip des Diskriminierungsverbotes bei der Bewertung sozialer Vorteile betrifft. Der Grundsatz der Gleichbehandlung hinsichtlich sozialer Vorteile entstammt Artikel 7(2) der Verordnung des Rates 1612/68 vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und ihrer Familienmitglieder innerhalb der Gemeinschaft. Die Rechtsprechung des Gerichts hat das Recht auf Gleichbehandlung bei der Gewährung sozialer Vorteile auf Studenten und nicht aktive Personen ausgedehnt, die rechtmäßig im Aufnahmemitgliedstaat wohnhaft sind. Das Gericht hat das Recht von Unionsbürgern anerkannt, die rechtmäßig im Staatsgebiet des Aufnahmemitgliedstaates wohnen, Gebrauch von Artikel 12 des EG-Vertrages zu machen, wenn sie sich in einer Situation befinden, die mit der Staatsangehöriger identisch ist und unter die "ratione materiae" des Gemeinschaftsrechts fällt.[8]
In seinem Urteil zu Walrave, Donà und Bosman hat der EuGH eine Ausnahme zum Prinzip der Freizügigkeit von Sportlerinnen und Sportlern aus Gründen nicht wirtschaftlicher Art anerkannt. Diese Ausnahme bezieht sich im Besonderen auf die Auswahl von Nationalmannschaften.
Bei der Betrachtung der Autonomie eines Verbandes, seine Wettbewerbe zu organisieren, sind zwei besondere Fälle von Relevanz. In seinem Deliège-Urteil[9], hob das Gericht hervor, dass die Auswahlkriterien im Judo, die auf einer Beschränkung der Anzahl nationaler Teilnehmer an einem internationalen Wettbewerb beruhen, keine Einschränkung für die Erbringung von Dienstleistungen darstellen, da eine derartige Einschränkung bestimmte wichtige Merkmale von Sportwettbewerben gewährleistet und nur ein sportliches Interesse verfolgt.
Darüber hinaus hat das Gericht im Jahre 2000 in seinem Lehtonen Urteil[10] erkannt, dass das Setzen von Fristen für Spielertransfers das Ziel der Gewährleistung einer Ausgewogenheit von Sportwettbewerben erfüllen kann. Zur Rechtfertigung dürfen von Sportorganisationen festgelegte Regeln dieser Art nicht über das Erforderliche zur Erreichung des legitimen verfolgten Zieles hinausgehen. In diesem Fall war der ordnungsgemäße Ablauf der Meisterschaft als Ganzes verwurzelt in der Sportorganisation und das "Transferfenster", das Basketball-Spielern verbot, während der Saison einem anderen Verein beizutreten, konnte an die Integrität des Wettbewerbs geknüpft werden.

Begrenzte und verhältnismäßige Einschränkungen des Prinzips der Freizügigkeit, die mit Vertragsbestimmungen und EuGH-Urteilen nicht in Einklang sind, können somit in folgender Hinsicht akzeptiert werden:

das Recht, nationale Athleten für Wettbewerbe von Nationalmannschaften auszuwählen;
die Notwendigkeit, die Anzahl der Teilnehmer an einem Wettkampf zu beschränken;
Fristen für den Transfer von Spielern in Mannschaftssportarten festzulegen.


Ich persönlich habe deshalb erhebliche Zweifel, ob de entsprechende Regelung des DMV mit europäischem Recht vereinbar ist.

Carsten Mertens
09.06.2011, 20:27
Schade drum,dann werde ich eben an diesem Wochenende nach Bottrop fahren zum Training.

head202
09.06.2011, 20:49
Hallo Uwe,

ich denke hier liegt der Fall anders. Hier geht es nicht darum, das die Teilnahme an unseren sportlichen Aktivitäten insgesamt für ausländische Mitbürger eingeschränkt werden. Hier geht es um einen ganz speziellen Fall und zwar um die nationalen und regionalen Meisterschaften.

Hinzu kommt; das die Integration ausländischer Spieler sogar gefördert wird. Um letztlich an unserer WDM oder der DM teilnehmen zu können, ist nicht einmal die deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich. Es wird lediglich erwartet, daß derjenige in Deutschland lebt, das allerdings seit mindestens einem Jahr. Ist derjenige in eine Mannschaft eingebunden ist für diese Wertung nicht einmal das erforderlich.

Integrieren kann ich nunmal nur jemanden der hier lebt. Wenn Du ganzjährig z. B. in den Niederlanden arbeitest, aber in Deutschland wohnst, wirst Du dort auch nicht von staatlichen Programmen zur beruflichen Weiterbildung oder ähnlichem profitieren können.

Bei näherer Betrachtung halte ich dies sogar für sinnvoll und vernünftig. Ich gebe gerne zu, zunächst bei flüchtiger Betrachtung anderer Meinung gewesen zu sein.

Viele Grüße
Herbert

head202
09.06.2011, 21:14
Besser mal hier einen Thread zu öffnen.
Die Frage ist,darf ich an einer WDM teilnehmen,ja oder nein?
Vater ist Deutscher,Mutter Belgierin.
Bis zu meiner Einschulung in Belgien war ich deutscher Staatsbürger.
Da man Schulgeld zahlen musste,haben meine Eltern mich der Einfachheit halber zum Belgier umgeschrieben um diesem zu entgehen. Mit 18 durfte ich auswählen und habe wieder die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen.
Seit einigen Jahren habe ich nun wieder die belgische Staatsbürgerschaft,also laut Personalausweis bin ich Belgier.
Nun die Frage,darf ich oder darf ich nicht teilnehmen an einer WDM?
Dass ich an der Landesmeisterschaft nicht teilnehmen darf versteht auch kein Mensch,ein Alex Jasper spielt auch jedes Jahr NLM (letzte Woche noch) und die Schweizer bzw. Tschechen der Bundesliga werden wohl auch in ihrem Heimatland die Einzelmeisterschaft spielen dürfen.

Hallo Carsten,

ob Du in Belgien an den Einzelmeisterschaften teilnehmen kannst, hängt doch einzig an den Qualifikationsrichtlinien in Belgien.

Gehen wir einmal davon aus, das ein sehr guter deutscher Spieler in der Schweiz regelmäßig am Ligenspielbetrieb teilnimmt und nicht in Deutschland. Der Spieler ist zwar gut, gehört aber keinem Bundeskader an. Er muß also in Deutschland die Qualifikation erfüllen. Da er diese Anforderung nicht erfüllt, wird er hier genau wie Du in Belgien nicht für die Meisterschaft zugelassen. Das wäre doch auch richtig ungerecht gegenüber denjenigen, die sich hier richtig ins Zeug gelegt haben.

head202
09.06.2011, 21:18
P.S. Man könnte sich auch die Ausschreibung genau durch lesen. Steht nichts drin von "Desweiteren gilt die Sportordnung des DMV" oder irgendwie ähnlich formulierter Satz der die Sportordnung des DMV für dieses Turnier geltend macht, dann dürftest du wohl wieder mit machen.

1.1 der Generalausschreibung der Abt. 1 im NBV beinhaltet bereits genau dies.

teckel
10.06.2011, 06:16
Herzlichen Glückwunsch Herr Mertens,

nach den Ausführungen von Herrn Uwe Braun könntest vor den CAS ziehen und versuchen dich in die Veranstaltung zu klagen. Wäre bestimmt mal was anderes für Leute dort.^^

Aber mal eine andere Frage. Was reizt einen so dermaßen an dieser Veranstaltung, oder an dem Thema, das man da dutzende male nach fragt? Warum akzeptiert man nicht einfach die Sachlage nicht einfach. Nutzt das, dann hoffentlich, gute Wetter, schnappt sich Frau/Freundin und fährt ans Meer. Oder sonst irgendwo hin und lässt den Schläger mal im Wandschrank?

Uwe Braun
10.06.2011, 15:31
@ Head 202 und teckel:

Ich habe nur Zweifel geäußert, mehr nicht. Ich bin in diesem Punkt sehr vorsichtig, weil der EuGH mit seiner Rechtsprechung immer für eine Überraschung gut ist. So hat der EuGH in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Entscheidungen deutscher Bundesgerichte gekippt, bei denen man das nicht erwartet hatte. Unter diesem Blickwinkel könnte wegen des Diskriminierungsverbots nach europäischem Recht auch zweifelhaft sein, dass ab der Reginalliga aufwärts nur männliche Personen in einer Vereinsmannschaft spielen dürfen.

Persönlich sehe ich die Sache so, wie von Teckel dargestellt, viel Lärm um wenig bis nichts.

head202
10.06.2011, 19:56
@ Ich habe nur Zweifel geäußert, mehr nicht. Ich bin in diesem Punkt sehr vorsichtig, weil der EuGH mit seiner Rechtsprechung immer für eine Überraschung gut ist. So hat der EuGH in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Entscheidungen deutscher Bundesgerichte gekippt, bei denen man das nicht erwartet hatte. Unter diesem Blickwinkel könnte wegen des Diskriminierungsverbots nach europäischem Recht auch zweifelhaft sein, dass ab der Reginalliga aufwärts nur männliche Personen in einer Vereinsmannschaft spielen dürfen.

Persönlich sehe ich die Sache so, wie von Teckel dargestellt, viel Lärm um wenig bis nichts.

Hallo Uwe,

dann warte ich mal gespannt, ob es irgendwann gelingt, das sich eine Frau das Recht erkämpft, z. B. gegen Männer um Titel zu boxen.

Natürlich hast Du recht, wenn Du schreibst, das der EuGH immer für eine Überraschung gut ist. Aber eine DM ist nun mal ab sofort keine mehr, wenn ich ausländische Spieler zulasse.
Was ich eher für möglich halte ist, daß man sich an dem einen Jahr Wohnsitz in Deutschland stoßen könnte. Hier müßte es eigentlich ausreichen, wenn der Wohnsitz bei Beginn der Qualifikation in Deutschland angesiedelt ist.

Wenn Du aber Deine rechtlichen Auszüge, die Du hier eingestellt hast mal genau durchliest, wist Du finden, daß in einigen Fällen bereits zu Gunsten des Sport entschieden wurde. Z. B. ist es nach EU-Recht zulässig keine Ausländer in Nationalkadern zuzulassen Dabei spielt offensichtlich nicht einmal der Wohnsitz eine Rolle.

Das kann man sicher jetzt endlos weiterdiskutieren. Endgültig erhalten wir aber erst dann Aufschluß, wenn jemand mit der Geschichte tatsächlich bis zum EuGH geht.

opc
11.06.2011, 11:50
Mike Mann hat doch schon mal mitgespielt , oder nicht !

Uwe Braun
11.06.2011, 13:48
Herbert schrieb u.a.:

" Hallo Uwe,

dann warte ich mal gespannt, ob es irgendwann gelingt, das sich eine Frau das Recht erkämpft, z. B. gegen Männer um Titel zu boxen."

Mit dem Einwand hatte ich gerechnet, halte ihn allerdings für zumindest fragwürdig. Überall dort, wo sachliche Gründe Unterschiede zwischen Mann und Frau rechtfertigen, kann auch kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bzw. gegen das Diskriminierungsverbot bestehen. Und es macht sicherlich einen Unterschied, ob wir vom Boxsport sprechen, bei dem Männer nun einmal körperliche Vorteile gegenüber Frauen haben oder vom Minigolfsport oder von mir aus auch vom Schachsport sprechen, beide Sportarten sind bekanntlich nicht körperbetont. Im Übrigen besteht ja in unserem Sport die kuriose Situation, dass Frauen bis zu einer bestimmten Klasse in einer Vereinsmannschaft mitspielen dürfen und da fragt man sich schon, warum dass ab einer bestimmten Klasse nicht mehr möglich sein soll. Aber ich glaube, auch das wurde bereits in einem anderen Thread ausgiebig besprochen.

Wie ich aber auch schon andeutete, kann ich persönlich mit den derzeitigen Regelungen gut leben.

head202
11.06.2011, 17:47
Herbert schrieb u.a.:

" Hallo Uwe,

dann warte ich mal gespannt, ob es irgendwann gelingt, das sich eine Frau das Recht erkämpft, z. B. gegen Männer um Titel zu boxen."

Mit dem Einwand hatte ich gerechnet, halte ihn allerdings für zumindest fragwürdig. Überall dort, wo sachliche Gründe Unterschiede zwischen Mann und Frau rechtfertigen, kann auch kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bzw. gegen das Diskriminierungsverbot bestehen. Und es macht sicherlich einen Unterschied, ob wir vom Boxsport sprechen, bei dem Männer nun einmal körperliche Vorteile gegenüber Frauen haben oder vom Minigolfsport oder von mir aus auch vom Schachsport sprechen, beide Sportarten sind bekanntlich nicht körperbetont. Im Übrigen besteht ja in unserem Sport die kuriose Situation, dass Frauen bis zu einer bestimmten Klasse in einer Vereinsmannschaft mitspielen dürfen und da fragt man sich schon, warum dass ab einer bestimmten Klasse nicht mehr möglich sein soll. Aber ich glaube, auch das wurde bereits in einem anderen Thread ausgiebig besprochen.

Wie ich aber auch schon andeutete, kann ich persönlich mit den derzeitigen Regelungen gut leben.

Hier geht wohl nicht darum, daß das ab einer bestimmten Klasse nicht mehr möglich ist, sondern mehr um die Zuständigkeiten. Überall da wo Frauen in den Vereinsmannschaften spielen, geschieht dies auf Landesverbandsebene. Hier bestimmen auch alleine die LV`s.

Ab der Regionalliga bestimmt der DMV das Geschehen. In der Sportwartevollversammlung sind bisher alle Anträge des NBV und anderer LV`s auf Änderung abgelehnt worden. Die Gründe dafür und dagegen sind Vielfältig. Bisher haben und hatten die Gegner halt immer die Mehrheit.

bärliner
14.06.2011, 10:10
Der Zugang zum Sport wird im DMV jedem ermöglicht, egal welche Nationalität oder welches Unterscheidungsmerkmal auch immer. Das geht auch gar nicht anders, weil ansonsten für die Verbände und Vereine keine Gemeinnützigkeit gegeben wäre.
Aber natürlich ist es möglich, den Teilnehmerkreis bei einzelnen Turnieren nach sachlichen Kriterien einzuschränken, ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder auch irgendwelche EU-Vorgaben zu verstoßen. Und so wie es auf der Hand liegt, dass bei einer Jugendmeisterschaft nur Jugendliche zugelassen werden oder bei einer Seniorenmeisterschaft nur Senioren, ist es genauso logisch, dass eine Deutsche Meisterschaft im Prinzip nur deutschen Staatsangehörigen offen steht. Unsere Regelung geht aber deutlich weiter und lässt auch den in Deutschland lebenden Minigolfer mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu. Dieser wird somit wie in vielen anderen Lebensbereichen auch dem Inländer gleichgestellt.
Aber einem im Ausland lebenden Ausländer den Zugang zu einer Deutschen Meisterschaft zu eröffnen, kann auch keine EU vorschreiben.

Travis
14.06.2011, 10:19
Der Zugang zum Sport wird im DMV jedem ermöglicht, egal welche Nationalität oder welches Unterscheidungsmerkmal auch immer. Das geht auch gar nicht anders, weil ansonsten für die Verbände und Vereine keine Gemeinnützigkeit gegeben wäre.
Aber natürlich ist es möglich, den Teilnehmerkreis bei einzelnen Turnieren nach sachlichen Kriterien einzuschränken, ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder auch irgendwelche EU-Vorgaben zu verstoßen. Und so wie es auf der Hand liegt, dass bei einer Jugendmeisterschaft nur Jugendliche zugelassen werden oder bei einer Seniorenmeisterschaft nur Senioren, ist es genauso logisch, dass eine Deutsche Meisterschaft im Prinzip nur deutschen Staatsangehörigen offen steht. Unsere Regelung geht aber deutlich weiter und lässt auch den in Deutschland lebenden Minigolfer mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu. Dieser wird somit wie in vielen anderen Lebensbereichen auch dem Inländer gleichgestellt.
Aber einem im Ausland lebenden Ausländer den Zugang zu einer Deutschen Meisterschaft zu eröffnen, kann auch keine EU vorschreiben.

Darum geht es hier ja nicht - es geht um eine regionale Meisterschaft, die Westdeutsche Meisterschaft. Du hast ja auch die Kombi-WDM mitgespielt, obwohl du nicht in NRW wohnst ;)

head202
14.06.2011, 15:42
Darum geht es hier ja nicht - es geht um eine regionale Meisterschaft, die Westdeutsche Meisterschaft. Du hast ja auch die Kombi-WDM mitgespielt, obwohl du nicht in NRW wohnst ;)

Habe ich es doch immer geahnt, die Berliner sind keine Deutschen.:D :D

Travis
15.06.2011, 08:02
Doch Berliner sind auf jeden Fall irgendwie Deutsche ;) - was ich nur anmerken wollte ist, dass es hier um eine Westdeutsche Meisterschaft geht und Bärliner damit argumentiert, dass bei einer DM nur deutsche Staatsbürger mitmachen dürfen, und das ja hier gar nicht die Frage war...

bärliner
15.06.2011, 08:15
Das war zwar nicht die Frage, aber die passende Antwort, denn die Regelung gilt für Deutsche Meisterschaften und die entsprechenden Qualifikationsturniere. Die WDM ist die Qualifikation für die DM und fällt damit auch unter diese Regelung. Wenn der NBV möchte, dass auch ein im Ausland lebender Ausländer an der WDM teilnehmen soll, muss er die WDM von der Quali für die DM trennen. Oder einen Antrag einbringen, dass diese Regelung für die Quali-Turniere geändert wird.

Travis
15.06.2011, 08:43
*hmmm* - ist das echt ausschliesslich das Quali-Turnier zur DM? Ich sehe das immer als regionale Meisterschaft. Wie auch immer, darf ich dann überhaupt bei einem Quali-Turnier zur DM mitspielen, obwohl ich vorher schon angekreuzt habe, dass ich gar nicht zur DM will *kompliziert guck*

bärliner
15.06.2011, 09:16
Gute Frage - ich kann sie leider auch nicht beantworten....

Travis
15.06.2011, 09:18
@bärliner,

dann lassen wir das jetzt besser mal gut sein :) - soll ja auch keine Kritik am DMV oder so sein, sind halt nur Sachen, die einfach mal wissen wollte. Vielleicht ringt sich der NBV ja zu einem Antrag durch, dass auch Ausländer, die einem NBV-Vereine angehören, so eine WDM mitspielen dürfen, ohne das Recht zu erspielen, auch die DM mitzuspielen...

teufelchen7779
15.06.2011, 09:51
@bärliner,

dann lassen wir das jetzt besser mal gut sein :) - soll ja auch keine Kritik am DMV oder so sein, sind halt nur Sachen, die einfach mal wissen wollte. Vielleicht ringt sich der NBV ja zu einem Antrag durch, dass auch Ausländer, die einem NBV-Vereine angehören, so eine WDM mitspielen dürfen, ohne das Recht zu erspielen, auch die DM mitzuspielen...

Wenn ich nicht angekreuzt hätte, dass ich auch zur deutschen will, wäre die Diskusion gar nicht aufgekommen und die Ausländer hätten weiter bei der west deutschen gespielt obwol sie laut Regelwerk gar nicht dürfen.

Carsten Mertens
15.06.2011, 11:37
In Köln hat's keinen gestört letztes Jahr:(

head202
15.06.2011, 22:02
Das ganze ist und bleibt eine recht schwierige Angelegenheit. Zu den vorangegangenen Beiträgen:

Die Sportordnung des DMV ist eindeutig und besagt, das Spieler die ihren Wohnsitz im Ausland haben nicht an regionalen Meisterschaften teilnehmen dürfen. Wenn es hier nur um die Qualifikation zur DM ginge, müßte dies auch dort so stehen.

Ob wir das ändern wollen, werden wir mit Sicherheit in den in der Zukunft anstehenden Tagungen, in den Sportgremien diskutieren.

Zu den Starts in der Vergangenheit kann ich nur sagen, es ist einfach nicht aufgefallen. Diese Minigolfer/innen haben alle einen deutschen Spielerpaß. Ich zum Beispiel kenne weder Carsten Mertens persönlich, noch war mir bekannt, daß er seinen Wohnsitz in Belgien hat. Das gleiche trifft auch auf andere ausländische Mitbürger zu.
Es ist für mich Gewohnheit bei Meisterschaften auf solche Teilnehmer zu treffen. Es ist ja auch so, daß dies in der Regel kein Problem darstellt. Meistens wohnen diese ja in der BRD. Mit anderen Worten, dies fällt nur auf, wenn einem Verantwortlichen der Spieler oder die Spielerin persönlich bekannt ist und er sich gleichzeitig an den Punkt 4.8 der DMV - Sportordnung erinnert.
Im Moment könnte ich nicht einmal sagen, ob auf dem Spielerpaß die aktuelle Adresse steht, aber selbst wenn, bei uns wird während der Punktspiele der Spielerpaß automatisch geprüft. Qualifiziert er oder sie sich dann weiter, findet gar keine weitere Kontrolle mehr statt.

Mich persönlich würde noch interessieren, ob und wenn ja, wie eine Prüfung bei den DM`s erfolgt. Vielleicht kann uns da ja der Bärliner aufklären.

pinkydiver
23.06.2011, 22:01
Ich finde die Regel ist kompletter Schwachsinn, wenn einer in einem Deutschen Verein spielt sollte er auch Deutsche Meisterschaften spielen dürfen. Für die MAnnschaft dürfte er es ja auch, warum legt man da zweierlei Maß an. ??

Ich denke auch das das EU recht wiederspricht !!