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Vollständige Version anzeigen : Wechselzeitraum


tg
15.06.2011, 16:48
In der DMV-Sportordnung steht unter 2. (5):

Spieler/innen können den Stammverein innerhalb des DMV grundsätzlich nur innerhalb eines festgelegten Wechselzeitraums wechseln. Dieser Wechselzeitraum läuft vom 01.08. bis zum 31.08. eines jeden Jahres. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum 01.09. erteilt. Bis zur Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Stammverein kann der/die Spieler/in weiterhin für den bisherigen Stammverein spielen, sofern er/sie dort noch Mitglied ist.

Warum gibt es überhaupt einen Wechselzeitraum, d.h. welche Bedeutung kommt dem 01.08. zu? Letztlich sind es doch nur zwei Zeitpunkte, die entscheidend sind: 30.06. für die Beantragung der Freigabe und 01.09. für die Spielberechtigung für den neuen Verein.

Di.Stefano
16.06.2011, 13:09
Falls das ein Rätsel ist - dann rate ich mal, dass ab dem 01.08. der aufnehmende Verein sich bei der Passstelle den Pass holen kann.

pinkydiver
20.06.2011, 18:29
weil der DMV das wohl in Anlehnung an andere Sportverbände so gemacht hat ohne weiter drüber nachzudenken. Der eigentliche Wechselzeitraum bei beantragter Freigabe beginnt am 1.09 ist von diesem Datum an offen bis in alle Ewigkeit unter der Vorraussetzung daß der betreffende nach dem 1.09 kein weiteres Turnier für seinen alten Verein gespielt hat.

Landei
21.06.2011, 08:35
Also Dirks Aussage würde ich so nicht unterschreiben.
M.M. reicht es nicht aus, kein Turnier für den abgebenden Verein nach dem 1.9. zu bestreiten, sondern dieser muss bis zum 31.08. die Freigabe erteilen.
Erst danach kann bis ans Ende der Zeit eine Spielberechtigung für einen neuen Verein beantragt werden.
Eine Freigabe nach dem 1.9. wäre nach dem aktuellen Regelwerk - bis auf die Ausnahmemöglichkeiten - gar nicht mehr möglich.

pinkydiver
21.06.2011, 10:09
Also Dirks Aussage würde ich so nicht unterschreiben.
M.M. reicht es nicht aus, kein Turnier für den abgebenden Verein nach dem 1.9. zu bestreiten, sondern dieser muss bis zum 31.08. die Freigabe erteilen.
Erst danach kann bis ans Ende der Zeit eine Spielberechtigung für einen neuen Verein beantragt werden.
Eine Freigabe nach dem 1.9. wäre nach dem aktuellen Regelwerk - bis auf die Ausnahmemöglichkeiten - gar nicht mehr möglich.

Wenn die freigabe beantragt ist erteilt der Verein die ja auch !!!, der verein muß nur bestätigen daß sie korekkt zum 30.6 beantragt wurde, selbst wenn Du z.B am 5.9 Deine Freigabe beim alten Verein beantragst und der Verein Dir das korrekt bestätigt zum 30.6 und deinen Paß irgendwann im September zurückschickt ist das OK für Deinen Wechsel.

Di.Stefano
21.06.2011, 10:54
Wenn du meinst... Hast du eigentlich auch in die Lizenz- und Passordnung oder nur in die Sportordnung geguckt?

Landei
21.06.2011, 11:04
Wenn die freigabe beantragt ist erteilt der Verein die ja auch !!!, der verein muß nur bestätigen daß sie korekkt zum 30.6 beantragt wurde, selbst wenn Du z.B am 5.9 Deine Freigabe beim alten Verein beantragst und der Verein Dir das korrekt bestätigt zum 30.6 und deinen Paß irgendwann im September zurückschickt ist das OK für Deinen Wechsel.

Ein Verein erteilt die Freigabe nicht zwingend. Er kann sie in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Man glaubt gar nicht, wie schnell dann die Spieler werden udn die Dinge aus der Welt schaffen......

@ DiStefano: Meintest du mein Post oder das vom Pinkydiver?

Di.Stefano
22.06.2011, 11:19
Ich meine nur, dass man nicht nur in die Sportordnung, sondern auch in die Passordnung gucken sollte. So manches schnell dahingesagte Statement kommt dann schon als ziemliches Geschwätz rüber. In der Passordnung ist z. B. von einer Zwei-Wochen-Frist ab Bekanntwerden des Änderungstatbestandes die Rede.

pinkydiver
22.06.2011, 11:50
Wofür ist diese frist: tatsache ist , wenn die Freigabe erteilt ist der Paß zurück geschickt wurde hast Du unendlich Zeit Dir einen neuen Verein zu suchen, daß weiß ich aus eigener Erfahrung. ich war selbst mal 3 Monate ohne Spielerpaß

Dirk

tg
22.06.2011, 23:31
Ich glaube, wir müssen in der Diskussion zwei Punkte unterscheiden:

(1) Die Ausgangsfrage

Falls das ein Rätsel ist - dann rate ich mal, dass ab dem 01.08. der aufnehmende Verein sich bei der Passstelle den Pass holen kann.

Es war nicht als Rätselfrage gedacht -- aber es ist mir halt ein Rätsel. Deine Vermutung läßt sich aus der Sportordnung nicht herauslesen.

weil der DMV das wohl in Anlehnung an andere Sportverbände so gemacht hat ohne weiter drüber nachzudenken. [...]

Das halte ich schon für wahrscheinlicher.

(2) Neue Überlegungen

[...] Der eigentliche Wechselzeitraum bei beantragter Freigabe beginnt am 1.09 ist von diesem Datum an offen bis in alle Ewigkeit unter der Vorraussetzung daß der betreffende nach dem 1.09 kein weiteres Turnier für seinen alten Verein gespielt hat.

Wofür ist diese frist: tatsache ist , wenn die Freigabe erteilt ist der Paß zurück geschickt wurde hast Du unendlich Zeit Dir einen neuen Verein zu suchen, daß weiß ich aus eigener Erfahrung. ich war selbst mal 3 Monate ohne Spielerpaß [...]

Ich kenne die alte Formulierung zum Vereinswechsel nicht mehr, aber nach der aktuellen Fassung der Sportordnung ist das nicht richtig -- so praxisfremd es auch sein mag: Ein anderes Datum als der 01.09. für die Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Verein ist dort gar nicht genannt; es sei denn, Du hast mind. ein Jahr nicht für Deinen bisherigen Verein gespielt.

tg
22.06.2011, 23:40
Ich meine nur, dass man nicht nur in die Sportordnung, sondern auch in die Passordnung gucken sollte. So manches schnell dahingesagte Statement kommt dann schon als ziemliches Geschwätz rüber. In der Passordnung ist z. B. von einer Zwei-Wochen-Frist ab Bekanntwerden des Änderungstatbestandes die Rede.

Ich glaube, die Paßordnung ist für die Ausgangsfrage nicht relevant. Dort wird eher die Handhabung der Spielerpässe geregelt und bei Terminen auf die Sportordnung verwiesen.

Aber dem Tipp, einen Blick in die Quellen geworfen zu haben, bevor man hier einen Beitrag schreibt, kann ich nur zustimmen.

pinkydiver
23.06.2011, 09:10
-- so praxisfremd es auch sein mag: Ein anderes Datum als der 01.09. für die Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Verein ist dort gar nicht genannt; es sei denn, Du hast mind. ein Jahr nicht für Deinen bisherigen Verein gespielt.

Unser Bundessportwart hat mir meine Aussagen noch während der laufenden Saison bestätigt - erteilte Freigabe (Rücksendung des Passes reicht) und Du kannst Dir ab 1.9 einen neue Spielberechtigung erteilen lassen - wie lange Du Dir dafür zeit läßt ist irrelevant (für einen neuen oder auch wieder für den alten Verein) nur darfst Du ab dem 1.9 eben nicht mehr gespielt haben (wichtig bei Turnieren die ev. am 31.8 und 1.9 stattfinden) . Das Problem war relevant z.B. relevant für den Wechsel meiner Freundin nach Künzell, Wechsel und Spielerpaßbeantragung erfolgte auch einigeTage nach dem 1.9

Dirk

tg
26.06.2011, 14:38
Unser Bundessportwart hat mir meine Aussagen noch während der laufenden Saison bestätigt - erteilte Freigabe (Rücksendung des Passes reicht) und Du kannst Dir ab 1.9 einen neue Spielberechtigung erteilen lassen - wie lange Du Dir dafür zeit läßt ist irrelevant (für einen neuen oder auch wieder für den alten Verein) nur darfst Du ab dem 1.9 eben nicht mehr gespielt haben (wichtig bei Turnieren die ev. am 31.8 und 1.9 stattfinden).[...]

Was der DMV-Sportwart mündlich (oder auch schriftlich) äußert, ist eine Sache. Aber wie steht es in den (aktuellen) Regeln? Und was zählt, falls es zwischen beidem Differenzen gibt?

[...]Das Problem war relevant z.B. relevant für den Wechsel meiner Freundin nach Künzell, Wechsel und Spielerpaßbeantragung erfolgte auch einigeTage nach dem 1.9

Dirk

Aber hat sie nicht schon im letzten Jahr gewechselt; und die Änderung der Wechselbestimmungen wurde Anfang 2011 beschlossen?

tg
08.07.2011, 21:28
Unser Bundessportwart hat mir meine Aussagen noch während der laufenden Saison bestätigt - erteilte Freigabe (Rücksendung des Passes reicht) und Du kannst Dir ab 1.9 einen neue Spielberechtigung erteilen lassen - wie lange Du Dir dafür zeit läßt ist irrelevant (für einen neuen oder auch wieder für den alten Verein) nur darfst Du ab dem 1.9 eben nicht mehr gespielt haben (wichtig bei Turnieren die ev. am 31.8 und 1.9 stattfinden). [...]

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das neu erschienene Formular "Antrag auf Spielberechtigungen" (http://www.minigolfsport.de/download/v01-anmeldung.doc). Dort sind nämlich die vier Optionen genannt, zu denen man bei einem (neuen) Verein beginnen kann:

4. Antrag auf Spielberechtigung
Hiermit beantragt der o.g. Verein für den/die o.g. Spieler/in eine

Sofortige Spielberechtigung (erstmaliger Antrag)
Spielberechtigung zum 01.09. (Wechselzeitraum nach Ziff. 2 Abs. 5 SpO) [...]
Spielberechtigung zum 01.01. (Internationaler Wechselzeitraum nach Ziff. 2 Abs. 10 SpO i.V.m. Ziff. 2.6 WMF-sport regulations) [...]
Sofortige Spielberechtigung (besondere Gründe nach Ziff. 2 Abs. 9 SpO) [...]


Punkt 1 betrifft Vereinswechsel nicht; die Punkte 3 & 4 betreffen Sonderfälle (internationaler Wechsel; Umzug etc.). Bleibt also für den Vereinswechsel nach Punkt 2 nur die Spielberechtigung zum 01.09. -- und nicht zu einem beliebigen anderem Datum.