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wilmue
27.06.2011, 13:54
Spielen bei Privatturnieren

Hatte gestern auf dem Minigolfplatz eine Grundsatzdiskussion, hier wurde unter anderem erläutert das ich als Vereinsangehöriger eines Minigolfvereins nicht an Privatturnieren teilnehmen darf. Es wurde argumentiert das eine Teilnahme eine Sanktion also Sperre von vier Wochen nach sich zieht.
Privatturniere bezeichne ich mal als Turniere die nicht vom DMV genehmigt wurden, und von einem privaten Anlagenbetreiber oder einem Verein der nicht Mitglied im DMV ist ausgerichtet werden.
Ich habe nicht vor ein solches Turnier zu besuchen, rein interessehalber würde mich aber interessieren ob der DMV mich tatsächlich sanktionieren könnte, wenn er Kenntnis davon hätte das ich an einem solchen Turnier teilgenommen habe.

Landei
27.06.2011, 14:22
Hier der entsprechende Passus aus dem Regelwerk:

Turnierarten
(1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden:
a) Meisterschaftsturniere
b) Offizielle Turniere
c) Verbandsturniere
(2) Meisterschaftsturniere sind Wettkämpfe, die zur Ermittlung von Meistern dienen. Sie werden vom DMV oder einem
seiner Mitglieder (Landesverband) für den jeweiligen Organisationsbereich ausgeschrieben und veranstaltet.
In die Gruppe der Meisterschaftsturniere gehören auch Ligenpunktspiele und Qualifikationsturniere.
(3) Offizielle Turniere werden eingeteilt in folgende Turnierarten:
a) Grand Prix (Typ A)
b) Trophy (Typ B)
c) Welcome Cup (Typ C).
Offizielle Turniere sind für den vorgesehenen Teilnehmerkreis allgemein und ohne zusätzliche Qualifikation zugängliche
Wettbewerbe. Sie können vom DMV, seinen Mitgliedern (Landesverbänden) oder den ihnen angehörenden Vereinen
veranstaltet werden. Welcome Cup-Turniere (Typ C) können darüber hinaus auch von anderen Organisationen oder
Privatpersonen veranstaltet werden.
Grand Prix-Turniere (Typ A) können als internationale oder nationale Turniere ausgeschrieben werden. Trophy- und
Welcome Cup-Turniere (Typ B und C) können nur als nationale Turniere ausgeschrieben werden.
(4) Verbandsturniere sind besondere Wettkämpfe, die vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) veranstaltet
werden, und nicht den unter Abs. 1 und 2 genannten Turnierarten entsprechen.
Bei Verbandsturnieren sind auch Auswahlmannschaften zugelassen, soweit dies in der Ausschreibung vorgesehen ist.
4. Teilnahmeberechtigung
(1) An Meisterschafts- und Verbandsturnieren können alle Vereine, die dem in der Ausschreibung angegebenen Bereich
angehören, mit der dort vorgesehenen Anzahl von Mannschaften und Einzelspielern, die über eine gültige Spielberechtigung
im Sinne von Ziffer 2 verfügen, teilnehmen. Soweit in der Ausschreibung eine Qualifikation gefordert wird, ist diese
zu erfüllen. Der Nachweis der Qualifikation obliegt dem Verein bzw. dem/der Spieler/in.
(2) An allen offiziellen Turnieren (Typ A, B oder C) können alle Vereine, die dem in der Ausschreibung angegebenen Bereich
angehören, mit beliebig vielen Mannschaften und Einzelspielern, die über eine gültige Spielberechtigung im Sinne
von Ziffer 2 verfügen, teilnehmen.
(3) An Trophy- und Welcome Cup-Turnieren (Typ B und C) können darüber hinaus auch alle Inhaber einer DMVMinigolfcard
teilnehmen.
SPORTORDNUNG (SpO) S 2
Stand: 03/2011 Seite 3 von 7
(4) An Welcome Cup-Turnieren (Typ C) kann darüber hinaus jedermann teilnehmen. Eine Vereinsbindung oder ein sonstiger
Nachweis der Zugehörigkeit zum DMV, einem Landesverband oder einem Verein ist nicht erforderlich. Die Nachweispflicht
einer gültigen Spielberechtigung für alle aktiven Spieler/innen des DMV gemäß Ziffer 2 bleibt hiervon unberührt.
(5) Alle offiziellen Turniere können auch als Einladungsturnier ausgeschrieben werden. An Einladungsturnieren können nur
Vereine und Einzelspieler/innen teilnehmen, die vom Veranstalter besonders eingeladen wurden.
(6) An national ausgeschriebenen Turnieren dürfen bis zu 6 Einzelspieler/innen anderer WMF-Aktivmitglieder ohne besondere
Genehmigung teilnehmen. Aufgrund der besonderen Situation von Vereinen, deren Minigolf-Anlagen nicht weiter
als 30 km von der Grenze eines anderen WMF-Aktivmitgliedes entfernt sind, ist es Spielern und Mannschaften dieser
WMF-Aktivmitglieder zusätzlich und unbeschränkt erlaubt, an nationalen Turnieren innerhalb dieses grenznahen Bereichs
(30 km) teilzunehmen.
(7) Die Teilnahme von Spieler/innen mit einer gültigen DMV-Spielberechtigung im Sinne von Ziffer 2 an Turnieren im Zuständigkeitsbereich
eines anderen WMF-Aktivmitgliedes - außerhalb des grenznahen Bereichs nach Abs. 6 - ist nur zulässig,
wenn das Turnier im WMF-Terminplan veröffentlicht ist. Darüber hinaus ist eine Teilnahme nur nach vorheriger
Genehmigung durch den DMV-Sportwart zulässig.
(8) Spieler/innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können bei nationalen und regionalen Meisterschaften
nicht als Einzelspieler/in, sondern nur als Mannschaftsspieler/in starten, es sei denn, sie haben ihren Hauptwohnsitz seit
mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland. Sofern sie an internationalen Meisterschaften
und Turnieren für das WMF-Aktivmitglied ihrer Nationalität teilnehmen wollen, bedürfen sie der Freigabe durch den
DMV und durch den zuständigen Landesverband.
(9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.

Heißt: Grundsätzlich darfst du an solchen "Privatturnieren" nicht ohne Strafe teilnehmen. Oder halt nicht erwischen lassen, denn wo kein Kläger, da kein Richter.

goligolem
27.06.2011, 14:26
Soweit ich mich erinnere darfst Du an Turnieren die vom Platzbesitzern ( die nicht dem DMV angeschlossen sind ) ausgerichtet werden teilnehmen solange keine Spieler von anderen Vereinen mitspielen, du darfst natürlich nur als Privatperson teilnehmen das heißt dann auch mit Anlagenbällen und Schläger.Hierzu kann Dir aber der Kollege Bärliner mehr Auskunft geben.

Keine Probleme hast Du natürlich wenn das Turnier als Welcome-Turnier angemeldet wird und das kostet ja auch nur 5 Euro.

Nina T.
27.06.2011, 15:17
Ab wann (unter welchen Voraussetzungen) ist denn ein Turnier ein Turnier?

opc
27.06.2011, 22:10
Soweit ich mich erinnere darfst Du an Turnieren die vom Platzbesitzern ( die nicht dem DMV angeschlossen sind ) ausgerichtet werden teilnehmen solange keine Spieler von anderen Vereinen mitspielen, du darfst natürlich nur als Privatperson teilnehmen das heißt dann auch mit Anlagenbällen und Schläger.Hierzu kann Dir aber der Kollege Bärliner mehr Auskunft geben.

Keine Probleme hast Du natürlich wenn das Turnier als Welcome-Turnier angemeldet wird und das kostet ja auch nur 5 Euro.


sind leute mit eigenen schlägern und bällen keine privatpersonen bzw gehören mir meine bälle in wirklichkeit gar nicht sondern dem verband ?

oder gibt es eine unterscheidung von spielern mit eigenem spielmaterial und anlagenbällen im dmv handbuch ?

goligolem, das wäre mir neu !!!

die bisher offiziellste version turnier ist, wenn ich das jetzt noch richtig im kopf habe :

mehrere Spieler , verschiedener Vereine spielen rundenmäßig in form eines wettkampfes etwas aus.

trainingsrunden scheinen davon allerdings ausgenommen, da sonst vor einem turnier ( zb bm ) drei spieler aus 2 vereinen auch keine trainingsrunde um ein eis ausspielen dürften ohne dies dem dmv zu melden und dafür 5 euro zu zahlen ;-) wenn nicht könnte ein auch bei der dm gemeldeter spieler zu zu meisterehren kommen, wenn er alle anderen beim dmv anschwärzt ;-)

goligolem
28.06.2011, 06:04
sind leute mit eigenen schlägern und bällen keine privatpersonen bzw gehören mir meine bälle in wirklichkeit gar nicht sondern dem verband ?

oder gibt es eine unterscheidung von spielern mit eigenem spielmaterial und anlagenbällen im dmv handbuch ?

goligolem, das wäre mir neu !!!

die bisher offiziellste version turnier ist, wenn ich das jetzt noch richtig im kopf habe :

mehrere Spieler , verschiedener Vereine spielen rundenmäßig in form eines wettkampfes etwas aus.

trainingsrunden scheinen davon allerdings ausgenommen, da sonst vor einem turnier ( zb bm ) drei spieler aus 2 vereinen auch keine trainingsrunde um ein eis ausspielen dürften ohne dies dem dmv zu melden und dafür 5 euro zu zahlen ;-) wenn nicht könnte ein auch bei der dm gemeldeter spieler zu zu meisterehren kommen, wenn er alle anderen beim dmv anschwärzt ;-)

Mit Privatperson meinte ich das Du nicht in Vereinskleidung antritts !!

Der Kayser
28.06.2011, 08:42
[...]
(9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.

Heißt: Grundsätzlich darfst du an solchen "Privatturnieren" nicht ohne Strafe teilnehmen. Oder halt nicht erwischen lassen, denn wo kein Kläger, da kein Richter.Heißt es eben nicht, es wird nur die Möglichkeit einer Sanktion eingeräumt. Und von einer Sperre oder sonst irgendetwas steht da ja wohl auch nichts. Die mögliche Sanktion wäre also im Ermessen der "zuständigen Verbandsinstanzen".

Aus meiner Sicht ist diese Formulierung durchaus absichtlich so offen gehalten. Zunächst einmal schreckt man potenzielle Turnierteilnehmer damit ab, wodurch der Ausrichter dann spätestens fürs nächste Mal geneigt ist, seine fünf Euro abzudrücken und den Verband über das Turnier in Kenntnis zu setzen.
Und wenn dann doch jemand teilnimmt, dann kann man immer noch überlegen, ob man sich traut, so eine Sache mit einer Sperre oder vielleicht einem Ausschluss zu ahnden oder ob man es nicht bequemerweise auf sich beruhen lässt.
Immerhin wäre es ja möglich, dass sich der Sanktionierte rechtliche Schritte gegen diese Regelung überlegt...

pinkydiver
28.06.2011, 19:03
trainingsrunden scheinen davon allerdings ausgenommen, da sonst vor einem turnier ( zb bm ) drei spieler aus 2 vereinen auch keine trainingsrunde um ein eis ausspielen dürften ohne dies dem dmv zu melden und dafür 5 euro zu zahlen ;-) wenn nicht könnte ein auch bei der dm gemeldeter spieler zu zu meisterehren kommen, wenn er alle anderen beim dmv anschwärzt ;-)

Ein typischer OPC Kommentar s4:-)

da fliegt mir doch das Blech weg !!!

opc
28.06.2011, 19:21
Ein typischer OPC Kommentar s4:-)

da fliegt mir doch das Blech weg !!!

pinky

dann definiere doch mal den begriff turnier nach dem dmv statuten

pinkydiver
28.06.2011, 19:34
pinky

dann definiere doch mal den begriff turnier nach dem dmv statuten

Bestimmt dfefiniere ich nicht eine Trainingsrunde mit 3 Spielern aus 2 vereinen als Turnier - das ist absurd

aber in einem stimme ich Dir zu, das verbot nicht genehmigte Turniere zu spielen mit all den indifferenten konsequenzen ist Blödsinn !!!

opc
28.06.2011, 19:41
die definition die ich kenne ist ja auch nicht von mir !!

spieler mehrerer vereine treffen sich um etwas auszuspielen !

das kann dann auch die runde um ein eis sein, wenn sich 3 spieler aus zwei vereinen dazu treffen.

alle punkte der definition werden erfüllt !

pinkydiver
28.06.2011, 19:44
Klugscheißermodus: AN

die definition die ich kenne ist ja auch nicht von mir !!

spieler mehrerer vereine treffen sich um etwas auszuspielen !

das kann dann auch die runde um ein eis sein, wenn sich 3 spieler aus zwei vereinen dazu treffen.

alle punkte der definition werden erfüllt !

Klugscheißermodus: AUS

so legen das noch nicht mal unsere Funktionäre aus

opc
28.06.2011, 20:05
aber sie scheinen es irgendwann mal so niedergeschrieben zu haben ;-)

und aus reiner rechtssicherheit wäre eine echte definition des begriffes minigolfturnier in sinne der sportordnung doch ganz nett, oder man streicht den passus einfach.

Uwe Braun
28.06.2011, 20:13
Hatten wir diese Diskussion nicht auch schon einmal in der Vergangenheit lang und breit - und letztlich ohne das sich irgend etwas geändert hätte - geführt?

opc
28.06.2011, 20:19
leider ja,

leider weil sich nichts geändert hat.

bärliner
29.06.2011, 06:01
Nee, wozu auch? Es hat bisher nicht einen einzigen Fall gegeben, der nicht im persönlichen Kontakt gelöst werden konnte.
Und die Kann-Bestimmungen sind ganz bewusst so formuliert, um eben nicht in den Zugzwang zu kommen, bei jeder Kleinigkeit mit dem Holzhammer reagieren zu müssen.
Dass opc und tg gerne ein 1000-seitiges Handbuch hätten, in dem jeder auch nur denkbarer Einzelfall blodinengerecht aufbereitet ist, ist ja keine Neuigkeit. Ich bin aber froh, dass heute die Regeldiskussionen bei der SpWVV nur noch eine Stunde und nicht mehr 1 1/2 Tage dauern.

opc
29.06.2011, 09:00
@ bärliner


ich hätte lieber nur 1 seite , die gekürzte fassung die am platz hängt.


ich möchte nur keine gummiparagrafen.

wo man mal so und mal so entscheiden kann !

ich glaube nicht, dass der satz , teilnahme an einen nicht genehmigten turnier führt zu einer sperre , länger ist als teilnahme an einem nicht genehmigten turnier kann zu einer geahndet werden.

was ein solches turnier ist würde unter turnierarten bestimmt werden

ein satz langt da, turniere, die den oben unter punkt..... entsprechen bedürfen der genehmigung ansonsten ..

tg
29.06.2011, 21:06
[...]
Dass opc und tg gerne ein 1000-seitiges Handbuch hätten, in dem jeder auch nur denkbarer Einzelfall blodinengerecht aufbereitet ist, ist ja keine Neuigkeit. Ich bin aber froh, dass heute die Regeldiskussionen bei der SpWVV nur noch eine Stunde und nicht mehr 1 1/2 Tage dauern.

opc hat es für sich ja schon beantwortet, aber die Behauptung im ersten Satz ist auch mich betreffend falsch. Im Gegenteil, ich hätte lieber ein Handbuch, das (deutlich) weniger Umfang hat als zur Zeit. Allerdings finde ich, daß einige grundlegende Dinge nicht klar genug oder gar nicht geregelt sind (darunter fallen auch Definitionen von Begriffen). Und wie schon an anderer Stelle gesagt, würde ich die diversen, in den letzten Jahren eingeführten Kann-Bestimmungen entfernen; diese eröffnen einfach willkürliche Entscheidungen abhängig von den jeweiligen Amtsinhabern.