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Vollständige Version anzeigen : Aufgabe für Regelspezialisten


MC OTTO
02.11.2011, 17:39
Hallo zusammen!

Habe mir gerade mal die Normbestimmungen für Minaturgolfbahnen angesehen. Allerdings konnte ich zwei Fragen nicht klären:

1. Wie groß muss ein Zielloch mindestens sein? Maximal sind es ja 120 mm.
2. Wie hoch muss eine Bande mindestens und wie hoch darf sie maximal sein?

Wo ist dies geregelt? Danke für eure Unterstützung!

Di.Stefano
02.11.2011, 19:52
zu 1) Ist explizit nirgends festgelegt. Die 12 cm maximal gelten nur für MOS- und Filzanlagen, für alles andere gilt 10 cm maximal. Da die maximal zulässige Minigolfballgröße 43 mm beträgt, müsste die minimale Größe für Ziellöcher logischerweise 44 mm sein. Wieso, willst du eine Bahn mit Zielloch 44 mm bauen?

zu 2) ist nirgends festgelegt, nur dass eine Bande als Bahnbegrenzung vorhanden sein muss. Aber welchen Sinn hat eine Bande, die so niedrig ist, dass der Ball sie mühelos überrollt? Oder die so hoch ist, dass das Putten und das Ballaufnehmen unbequem ist?

René
02.11.2011, 20:00
Hallo DiStefano!

Wo hast du das mit den 10 cm gelesen? habe mir gerade die Normungsbestimmungen mal durchgeschaut und leider nichts gefunden. DIe Erklärung mit Mindestgröße ist verständlich!

Die Bande ist so eine Sache, beim Hinernis Plateau gibt es die MAximal und Minimalhöhe, aber das beg´trifft wohl nur das Hindernis.

opc
02.11.2011, 23:07
Das mit den 10 cm haben die bestimmt mal wieder beim übertragen vergessen !

Bis zum letzten Jahr war das noch in den normungsbestimmungen enthalten .

Wäre nicht das erste mal , dass so etwas passiert !

MC OTTO
02.11.2011, 23:39
zu 1) Ist explizit nirgends festgelegt. Die 12 cm maximal gelten nur für MOS- und Filzanlagen, für alles andere gilt 10 cm maximal. Da die maximal zulässige Minigolfballgröße 43 mm beträgt, müsste die minimale Größe für Ziellöcher logischerweise 44 mm sein. Wieso, willst du eine Bahn mit Zielloch 44 mm bauen?

zu 2) ist nirgends festgelegt, nur dass eine Bande als Bahnbegrenzung vorhanden sein muss. Aber welchen Sinn hat eine Bande, die so niedrig ist, dass der Ball sie mühelos überrollt? Oder die so hoch ist, dass das Putten und das Ballaufnehmen unbequem ist?
Hallo Di.Stefano! Erst mal Danke für deinen Beitrag.

Auf die Idee, dass die Löcher nicht kleiner als die Bälle sein dürfen bin ich auch gekommen. Aber es ist doch merkwürdig, dass es z. B. für die Größe des Rohres Ober- und Untergrenzen (5-6,5 cm) gibt und auch z. B die Öffnung des Auflaufkeils mit Zielfenster genau festgelegt ist (10-15 cm), während es für die Ziellöcher keine Untergrenzen gibt. Warum ist die Untergrenze für Rohr und Zielfenster den dann nicht auch die (logische?) Untergrenze von 44 mm.

Natürlich will ich keine Bahn bauen mit einem Zielloch von 44 mm, da dies für mich auch keinen Sinn macht und ich mir gerade deshalb auch nicht vorstellen konnte, dass dies prinzipiell erlaubt sein soll. Auch macht eine Bande, die so niedrig ist, dass ein Bandenspiel unmöglich ist keinen Sinn, also müsste dies doch gerade laut Normvorschriften nicht erlaubt sein.

Ich dachte eigentlich ich würde die entsprechenden Regelvorschriften nur nicht finden. Falls es tatsächlich keine Normvorschriften für die Untergrenze der Ziellöcher sowie die Bandenhöhe gibt, wäre es ja möglich eine Anlage extrem schwer zu gestalten. Alle Ziellöcher nur 44mm Durchmesser und die Banden so niedrig, dass Bandenspiel am Labby, Blitz, Gradschlag, usw. nicht möglich ist. Kann doch eigentlich nicht sein oder???

Hoffentlich habe ich jetzt keine schlafenden Hunde geweckt!!!

bärliner
03.11.2011, 06:36
Ein Zielloch darf nicht größer als 12 cm sein (IntSpR Ziff. 2 Abs. 11).
Banden sind nach den IntSpR nicht zwingend vorgeschrieben. Banden sind lediglich eine besondere Form der Bahnbegrenzung (IntSpR Ziff. 2 Abs. 2 und 4). Grundsätzlich könnte die Bahnbegrenzung auch in anderer Form dargestellt werden.
Im Grundatz gilt, dass Minigolfbahnen so gestaltet sein müssen, dass ein berechenbares Spiel möglich ist. Das gilt für Bahnen ohne oder mit niedrigen Banden auch. Wenn ich so etwas habe, kann ich sicher damit rechnen, dass der Ball die Bahn verlässt, wenn ich ihn in Richtung Bahnbegrenzung spiele.
Abgesehen davon, dass die Normungsbestimmungen Miniaturgolf mal einer gründlichen Revision bedürfen, wird es aber nie irgendwelche Regelungen zu Fragen geben, die sich unter Anwendung des gesunden Menschenverstandes eigentlich von selbst ergeben.

Di.Stefano
03.11.2011, 12:09
Mit dem von dir angesprochenen gesunden Menschenverstand ist das so eine Sache. In den vergangenen Jahren hat sich im Bahnenbau eine ziemlich kranke Denkweise leise eingeschlichen. Nämlich diejenige, dass man Bahnen immer schwerer und schwerer machen müsse, damit größere Selektivität und damit größere "Gerechtigkeit" gegeben sei, damit ein sogenannter "Heimvorteil" herausgeholt werden könne, damit man die aus dem nördlichsten Europa stammenden Herausforderungen besser bewältigen könne und was da alles noch so an Argumenten kam. Höhepunkt dieser Entwicklung war, dass man auf ganz normale Bahnen irgendwelche verengenden "Zusatzhindernisse" gestellt hat, oder irgendwelche ehemals breiten Aufläufe schmal gemacht hat, nur damit bestimmte Leute noch mehr vor die Hindernisse schlagen, als sie das ohnehin schon tun. Dem ist zum Glück mittlerweile regeltechnisch ein Riegel vorgeschoben worden.

Aber das mit dem 50 mm Zielloch könnte man schon noch bringen, das geben die derzeitigen Regeln her. Einfach hinterspielen und dann locker zur 2 lochen ist dann nicht mehr. Auch eine als viel zu hoch erkannte Assquote könnte auf diese Weise schnell "berichtigt" werden. Oder man verzichtet auf Hinterbanden. Dann sind nur noch Vorlaufasse möglich. Die Zukunft wird zeigen, ob solch kranke Denkweisen oder der gesunde Menschenverstand die Oberhand behalten werden.

pinkydiver
03.11.2011, 12:59
Mit dem von dir angesprochenen gesunden Menschenverstand ist das so eine Sache. In den vergangenen Jahren hat sich im Bahnenbau eine ziemlich kranke Denkweise leise eingeschlichen. Nämlich diejenige, dass man Bahnen immer schwerer und schwerer machen müsse, damit größere Selektivität und damit größere "Gerechtigkeit" gegeben sei, damit ein sogenannter "Heimvorteil" herausgeholt werden könne, damit man die aus dem nördlichsten Europa stammenden Herausforderungen besser bewältigen könne und was da alles noch so an Argumenten kam. Höhepunkt dieser Entwicklung war, dass man auf ganz normale Bahnen irgendwelche verengenden "Zusatzhindernisse" gestellt hat, oder irgendwelche ehemals breiten Aufläufe schmal gemacht hat, nur damit bestimmte Leute noch mehr vor die Hindernisse schlagen, als sie das ohnehin schon tun. Dem ist zum Glück mittlerweile regeltechnisch ein Riegel vorgeschoben worden.

Aber das mit dem 50 mm Zielloch könnte man schon noch bringen, das geben die derzeitigen Regeln her. Einfach hinterspielen und dann locker zur 2 lochen ist dann nicht mehr. Auch eine als viel zu hoch erkannte Assquote könnte auf diese Weise schnell "berichtigt" werden. Oder man verzichtet auf Hinterbanden. Dann sind nur noch Vorlaufasse möglich. Die Zukunft wird zeigen, ob solch kranke Denkweisen oder der gesunde Menschenverstand die Oberhand behalten werden.


Netter Beitrag aber in gewissem Sinn hast Du recht, wenn man hierzu noch anführt, daß man ja erst Bahn en weniger selektiv gemacht hat indem man die Zusatzpunkte bei Ausbällen komplett abgeschafft hat, warum soll man keinen Zusatzpunkt bekommen, wenn man den Ball sinnlos fest ins aus drischt. Das gipfelte dann darin, daß man an schweren deutschen Absätzen auf Filz den BAll absichtlich ins aus gedroschen hat, damit man dann direkt vor dem Endkreis den Ball wieder einlegen konnte und einen einfachen Putt hatte.

Di.Stefano
03.11.2011, 19:09
Tja, der erwähnte gesunde Menschenverstand produziert manchmal auch was Unvorhergesehenes, so wie das Bälle-Rausschießen. Gut, dass auch dem mittlerweile regeltechnisch ein Riegel vorgeschoben wurde. Manchmal müssen es doch ein paar ordentliche Regeln sein.

flunsche
09.11.2011, 15:07
Abgesehen davon, dass die Normungsbestimmungen Miniaturgolf mal einer gründlichen Revision bedürfen...

@Günter
In diesem Zusammenhang sollte beim Rohr auch definiert werden,dass der angegebene Mindestdurchmesser 50mm INNEN gemessen werden soll. Es gibt abgenommene Bahnen mit Rohraussendurchmesser 50mm, weil dieses Problem nicht genau im Regelwerk geklärt ist.

Gesunder Menschenverstand, wo ist er geblieben?

pinkydiver
09.11.2011, 15:15
@Günter
In diesem Zusammenhang sollte beim Rohr auch definiert werden,dass der angegebene Mindestdurchmesser 50mm INNEN gemessen werden soll. Es gibt abgenommene Bahnen mit Rohraussendurchmesser 50mm, weil dieses Problem nicht genau im Regelwerk geklärt ist.

Gesunder Menschenverstand, wo ist er geblieben?

... und --- wo siehst Du das Problem

Di.Stefano
09.11.2011, 21:47
Das Problem besteht darin, dass es ein Regelwerk gibt, in dem möglicherweise die 50 mm als Mindestdurchmesser des Durchlaufes gewollt waren, aber dass die Formulierung (wie an vielen anderen Stellen auch) so dilettantisch ist, dass man nicht sicher weiß, was der Regelgeber tatsächlich vorhatte.

Der Verdacht erhärtet sich wieder mal, dass es nicht so ist, dass der Regelgeber bewusst bei der Regelformulierung Kleinkariertheit und Beamtendeutsch vermeiden wollte, sondern dass ihm schlicht die muttersprachliche Kompetenz fehlt, das Gewollte justiziabel auszudrücken.

Andererseits ist es keine tragfähige Lösung zu sagen: weil die Regeln so scheiße formuliert sind, braucht sich keiner dran zu halten.

ReDiMa
09.11.2011, 21:56
Über was diskutiert Ihr hier eigentlich !?

Ich spiele jetzt seit 1978 Minigolf und habe noch nie erlebt, daß jemand irgendein Hindernis oder Loch nachgemessen hat !!

Wenn ich da an das Rohr in Ludwigshafen denke, da paßt gerade mal ein Mediumball durch, und es klappt trotzdem mit den Assen !!

Travis
10.11.2011, 08:41
Habe auch mal spontan 2 Regelfragen:

1) Wo genau steht im Handbuch der Punkt, der das Mitführen von betriebsbereiten Mobil-Telefonen verbietet? Habe ich gerade nicht gefunden:

Hintergrund: Es gabe bei der DM Cobi in Hamm eine Diskussion zu dem Thema, weil der eine oder anderen einen Pöttplan auf seinem Smart-Phone hatte - dieses wurde jedoch untersagt. Ob ich einen Pöttplan jetzt aus meiner Tasche rauskrame, auseinanderfalte, oder mal schnell auf mein Smartphone gucke, macht ja eigentlich keinen Unterschied..


2) Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie der Gebrauch einer elektischen Zigarette gehandhabt wird? Diese sind ja jetzt ziemlich im kommen und man kann das nicht als rauchen bezeichnen, eher als dampfen, da hauptsählich Wasserdampf abgegeben wird. Diese sind ja auch größtenteils in Nichtraucherzonen erlaubt. Hat mit rauchen ja auch nichts zu tun, da nichts angezündet wird.

pinkydiver
10.11.2011, 09:09
Habe auch mal spontan 2 Regelfragen:

1) Wo genau steht im Handbuch der Punkt, der das Mitführen von betriebsbereiten Mobil-Telefonen verbietet? Habe ich gerade nicht gefunden:

Hintergrund: Es gabe bei der DM Cobi in Hamm eine Diskussion zu dem Thema, weil der eine oder anderen einen Pöttplan auf seinem Smart-Phone hatte - dieses wurde jedoch untersagt. Ob ich einen Pöttplan jetzt aus meiner Tasche rauskrame, auseinanderfalte, oder mal schnell auf mein Smartphone gucke, macht ja eigentlich keinen Unterschied..


2) Gibt es schon irgendwelche Richtlinien, wie der Gebrauch einer elektischen Zigarette gehandhabt wird? Diese sind ja jetzt ziemlich im kommen und man kann das nicht als rauchen bezeichnen, eher als dampfen, da hauptsählich Wasserdampf abgegeben wird. Diese sind ja auch größtenteils in Nichtraucherzonen erlaubt. Hat mit rauchen ja auch nichts zu tun, da nichts angezündet wird.

zu 1) Du kannst jedes moderne Mobiltelefon in einen FLugmodus schalten, dann kann Dir keiner was, das ist wie ein elektronisches Notizblatt ala PDA. Es gibt aber immer wieder Schiris die eigenmächtig irgendwas verbieten ohne jede rechtliche HAndhabe, wie z.B. Red Bull und alle anderen Energiedrinks bei der DM Abt. 2 in Homburg, oder alkoholfreises Bier während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes in Bad Münder bei der Seniorenkombi 2010.
Andereseits gibt es aktuelle Nationalspieler die bei der kombi DM 2009 in Künzell während der Runde SMS verschickt haben und sogar Gespräche angenommen haben und kein Schiri hat sich getraut was zu sagen.

zu 2) würde ich Verbieten ist ja genauso Nikotinkonsum wie bei einer richtigen Zigarette

Travis
10.11.2011, 09:16
@Dirk

zu 1) sehe ich ähnlich wie du - allerdings wurde immer auf das Handbuch verwiesen, ich finde da die entsprechende Stelle nicht, hast du ne Idee wo das steht?

zu 2) zum einen gibt es die elektrischen Zigaretten auch ohne Nikotin und zum anderen müsstest man dann ja auch Nikotin-Pflaster und Kaugummis verbieten

(nicht falsch verstehen, ich möchte das nicht beim Turnier machen - mir geht es nur darum, wie so etwas gehandhabt wird)

pinkydiver
10.11.2011, 09:28
wenn man es streng nimmt hatte der Schiri recht steht in der Sportordnung S 1

3. Hilfsmittel
(1) Die Benutzung oder das Mitführen von Hilfsmitteln (z.B. Zieleinrichtungen, Wasserwaagen oder Funkausrüstungen) ist für alle auf der Turnieranlage befindlichen Personen während des Turniers verboten.
(2) Die Benutzung von Kühl- oder Wärmeausrüstung ist erlaubt.
(3) Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwen-
det werden.

somit ist ein Handy eine Funkausrüstung ob e s gerade funkt oder nicht wäre dann egal
ein elektronischer Pistenplan ist nix schriftliches (kleinliche Auslegung - wäre aber wohl nicht anfechtbar

bärliner
10.11.2011, 09:28
@travis:
zu 1: Ziffer 13 Abs. 1 Internationale Spielregeln (Mobiltelfone sind Funkgeräte)
zu 2: Nein. (Ich würde es aber so sehen wie Dirk, denn beim Rauchverbot geht es ja nicht um den Qualm, sondern um die Gesundheitsgefährdung. Und Nikotin ist nunmal schädlich, egal in welcher Form ich es konsumiere)

Travis
10.11.2011, 09:38
Soso - ein Mobiltelefon ist also eine Funkausrüstung - irgendwie verstehe ich das was anderes drunter, aber okay - was ist denn dann mit einem elektronischen Pistenplan auf einem iPod (nachweisslich keine "Funkausrüstung"?

zu 2) wie schon angemerkt, gibt es diese Dinger auch OHNE Nikotin - um welche Gesundheistsgefährdung geht es denn? Um meine eigene, oder die der Mitspieler?

Und was Dirk gerade geschrieben hat: Mit welchen Recht kann man denn bitte Energydrinks verbieten, das ist ja wohl mega-lächerlich...

bärliner
10.11.2011, 09:43
Und was Dirk gerade geschrieben hat: Mit welchen Recht kann man denn bitte Energydrinks verbieten, das ist ja wohl mega-lächerlich...

Keine Ahnung - das höre ich zum ersten Mal.... *kopfschüttel*

bärliner
10.11.2011, 09:47
was ist denn dann mit einem elektronischen Pistenplan auf einem iPod (nachweisslich keine "Funkausrüstung"?

Wie Dirk schon geschrieben hat, sind schriftliche Unterlagen zulässig. Elektronische Unterlagen können ebenso wie Emails nicht als Schriftform gelten. Jaja ich weiß, liebe Berufs- und Hobbyjuristen - das mit den Emails ist in der Rechtsprechung umstritten, aber herrschende Meinung ist wohl immer noch, dass eine Email nicht die Schriftform erfüllt.

ReDiMa
10.11.2011, 11:25
@Dirk:
In Homburg bei der DM hat in einer Runde 2 oder sogar 3-mal das gleiche Handy eines Spielers geklingelt. Passiert ist aber nichts.
Das mit den Energydrinks habe ich aber nicht mitbekommen.
Es gab ja auch 3 Spieler die in den Spielpausen Shisha geraucht haben ;-). Mit Erlaubnis von der Oberschiedsrichterin ;-)

bärliner
10.11.2011, 11:33
In Homburg bei der DM hat in einer Runde 2 oder sogar 3-mal das gleiche Handy eines Spielers geklingelt. Passiert ist aber nichts.

Doch - der betreffede Spieler hat mir unsportliches Verhalten vorgeworfen, weil ich mir erlaubt habe, mich bei einer Schiedsrichterin über die Störung zu beschweren... ;)

goligolem
10.11.2011, 13:05
zu 1) Du kannst jedes moderne Mobiltelefon in einen FLugmodus schalten, dann kann Dir keiner was, das ist wie ein elektronisches Notizblatt ala PDA. Es gibt aber immer wieder Schiris die eigenmächtig irgendwas verbieten ohne jede rechtliche HAndhabe, wie z.B. Red Bull und alle anderen Energiedrinks bei der DM Abt. 2 in Homburg, oder alkoholfreises Bier während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes in Bad Münder bei der Seniorenkombi 2010.
Andereseits gibt es aktuelle Nationalspieler die bei der kombi DM 2009 in Künzell während der Runde SMS verschickt haben und sogar Gespräche angenommen haben und kein Schiri hat sich getraut was zu sagen.

zu 2) würde ich Verbieten ist ja genauso Nikotinkonsum wie bei einer richtigen Zigarette

Dann müßtest Du dir aber sicher sein das kein Nikotin in dem Depot drin ist denn du kannst auch dampfen ohne Nikotin .

Travis
10.11.2011, 13:29
Dann müßtest Du dir aber sicher sein das kein Nikotin in dem Depot drin ist denn du kannst auch dampfen ohne Nikotin .

Warum? Nikotin steht ja nicht auf der Dopingliste - was machst du denn, wenn du mitbekommst, dass ein Spieler sich vor deinen Augen ein Nikotin-Kaugummi reinzieht? Verboten oder nicht? :)

bärliner
10.11.2011, 13:43
Mit Doping hat das Ganze überhaupt nichts zu tun....

Das Rauchen ist verboten. Und unter Rauchen verstehe ich das Inhallieren irgendwelcher Stoffe, von denen die meisten in irgendeiner Weise gesundheitsschädlich sind. Ob das jetzt elektrisch oder mit offenen Feuer erfolgt, spielt für mich dabei keine Rolle.
Bei einer elektrischen Zigarette unterstelle ich, dass da auch irgendein Stoff drin ist. Und wenn da einer nur Wasserdampf pafft, kriegt er eine Verwarnung wegen unsportlicher Provokation des Schiedsgerichts... :p

Und nein - wir müssen da nichts in die Regeln reinschreiben....

Travis
10.11.2011, 14:03
Mit Doping hat das Ganze überhaupt nichts zu tun....

Das Rauchen ist verboten. Und unter Rauchen verstehe ich das Inhallieren irgendwelcher Stoffe, von denen die meisten in irgendeiner Weise gesundheitsschädlich sind. Ob das jetzt elektrisch oder mit offenen Feuer erfolgt, spielt für mich dabei keine Rolle.
Bei einer elektrischen Zigarette unterstelle ich, dass da auch irgendein Stoff drin ist. Und wenn da einer nur Wasserdampf pafft, kriegt er eine Verwarnung wegen unsportlicher Provokation des Schiedsgerichts... :p

Und nein - wir müssen da nichts in die Regeln reinschreiben....

Richtig, Rauchen ist verboten - aber genau genommen ist das ja der Verzehr von Tabak unter zur Hilfenahme von Feuer.

Du schreibst gerade, dass du unter Rauchen das Inhalieren von irgendwelchen Stoffen verstehst *hmmm* - also auch Asthma-Spray? Gefährlich kann das auch sein, wenn man da zu viel inhaliert...

Kann mir halt nur vorstellen, dass wir diesen Fall in naher Zukunft mal haben und daher wollte ich wissen, wie man als Schiedsrichter zu reagieren hat....

Landei
10.11.2011, 15:17
Mein Schwager hat son Ding und neuerdings spielt erauch wieder. Nicht, dass ich da ein Exempel statuieren muss und somit den fämiliären Frieden gefährde......

pinkydiver
10.11.2011, 16:15
Dann müßtest Du dir aber sicher sein das kein Nikotin in dem Depot drin ist denn du kannst auch dampfen ohne Nikotin .

... und was hätte ich davon ???

ReDiMa
10.11.2011, 16:32
Doch - der betreffede Spieler hat mir unsportliches Verhalten vorgeworfen, weil ich mir erlaubt habe, mich bei einer Schiedsrichterin über die Störung zu beschweren... ;)

Echt ? Voll der Hammer. Bei mir wäre der vom Platz gegangen.

BvB
10.11.2011, 18:28
zu 2) zum einen gibt es die elektrischen Zigaretten auch ohne Nikotin und zum anderen müsstest man dann ja auch Nikotin-Pflaster und Kaugummis verbieten


Es steht ja nicht geschrieben, das der Verzehr bzw. Genuß von Nikotin verboten ist, sondern das Rauchen ist verboten. Demnach darf ich straffrei schnupfen und Kautabak zu mir nehmen, sowie nikotinhaltige Pflaster und/oder Kaugummis verwenden. Rauchen dagegen darf ich nicht, wobei es da unabhängig ist, ob es sich um Zigaretten, elektr. Zigaretten oder sogar um sogenannte Kräuterretten (die ja bekanntlich nikotinfrei sind) handelt.


3. Hilfsmittel
(3) Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwendet werden.

Da heißt es ,das Pistenpläne oder andere...... Es heißt aber nicht, das die Pistenpläne schriftlich vorhanden seine müssen. Nach meiner Lesart können Pistenpläne durchaus elektronisch vorliegen.

Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.

Travis
10.11.2011, 19:09
Es steht ja nicht geschrieben, das der Verzehr bzw. Genuß von Nikotin verboten ist, sondern das Rauchen ist verboten. Demnach darf ich straffrei schnupfen und Kautabak zu mir nehmen, sowie nikotinhaltige Pflaster und/oder Kaugummis verwenden. Rauchen dagegen darf ich nicht, wobei es da unabhängig ist, ob es sich um Zigaretten, elektr. Zigaretten oder sogar um sogenannte Kräuterretten (die ja bekanntlich nikotinfrei sind) handelt.



Da heißt es ,das Pistenpläne oder andere...... Es heißt aber nicht, das die Pistenpläne schriftlich vorhanden seine müssen. Nach meiner Lesart können Pistenpläne durchaus elektronisch vorliegen.

Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.

Falsch, der genuss von elektrischen zigaretten ist kein rauchen, es wird definitiv nichts angezuendet, das ist auch der unterschied zu kraeuter zigaretten, daher sind ja e-zigaretten auch in oeffentlichen gebaeuden und nichtraucherzonen erlaubt.. :-)

pinkydiver
10.11.2011, 19:57
Falsch, der genuss von elektrischen zigaretten ist kein rauchen, es wird definitiv nichts angezuendet, das ist auch der unterschied zu kraeuter zigaretten, daher sind ja e-zigaretten auch in oeffentlichen gebaeuden und nichtraucherzonen erlaubt.. :-)

Sei doch mal ehrlich, es sieht trotzdem Scheiße aus wenn jemand an so'nem Ding während des Turniers zieht, zumals das aus der Entfernung keiner sieht obs ne echte oder ne E-Ziga ist

Uwe Braun
10.11.2011, 20:54
1. Das sogenannte Handy-Verbot beruht auf der früher sicherlich gegebenen Tatsache, dass die Benutzung während des Spiels störte, sei es durch das "Klingeln" oder durch das Führen eines Gespräches. Die technische Weierentwicklung wirft allerdings in der Tat neue Fragen auf. Deutlich wird das insbesondere an der grundsätzlich verbotenen Nutzung eines Handys während des Fahrens eines PKW.. Unter den Begriff des Mobiltelefons fällt nämlich beispielsweise nach Meinung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ein mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener "Palm-Organizer". Wenn ein solches Gerät zum Führen von Telefonaten geeignet und bestimmt ist, spielt es nach Auffassung des Gerichts keine Rolle, ob es darüber hinaus über weitere Funktionen verfügt. Wer ein solches Gerät während der Fahrt in der Hand hält, um bei deaktivierter Mobilfunktaste den Datenspeicher abzufragen, handelt nach der Rechtsprechung verkehrswidrig.

Diese Auffassung ist angesichts der bereits erwähnten technischen Entwicklung sehr bedenklich und deshalb sollte im Minigolfsport darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Pistenplan auch in elektronischer Form benutzt werden darf. Darauf, dass zumindest ein iPod keine "Funkausrüstung" darstellt, hat bereits travis hingewiesen.

Deshalb sollte das Verbot darauf beschränkt werden, während des Turniers über ein Mobiltelefon durch akkustisch wahrnehmbare Signale angerufen werden zu können bzw. ein Gespräch zu führen.

2. Bezüglich der sogenannten E-Zigarette vertrete ich im Ergebnis die Meinung unseres BSpWartes.

Auch hierzu sollte man sich zunächst darüber im Klaren sein, warum das Verbot überhaupt besteht: Es widerspricht nämlich dem sportlichen Gedanken, wenn während des Minigolfspiels jemand raucht, weil das Rauchen zweifelsfrei schädlich ist.
Ich sehe hierbei zunächst keinen wesentlichen Unterschied zwischen den Begriffen "Rauchen" und "Dampfen", der Unterschied ist für einen aussenstehender Besucher eines Minigolfturniers - maßgebend ist die Außenwirkung - auch nicht ansatzweise zu erkennen. Wie schädlich die "Benutzung" einer E-Zigarette ist, ist derzeit noch völlig unklar, weshalb ich mich im übrigen wundere, dass diese Form der Zigaretten derzeit offensichtlich ohne Warnhinweise verkauft werden dürfen. Travis schrieb hierzu, es gäbe auch nikotinfreie E-Zigaretten, Das kann ich nicht beurteilen, frage mich dann jedoch, warum solche Zigaretten ohne diesen Suchtstoff überhaupt "verdampft" werden. Tatsache ist allerdings nach den bisherigen Studien, dass sie auch weitere, giftige Stoffe enthalten, wie beispielsweise Propylenglykol, Ethanol und Glyzerin . Ich kann nachvollziehen, das diejenigen, die auf diese Art der Zigarette ein Patent haben, ihre Idee möglichst gewinnträchtig vermarkten wollen. Von der derzeitigen Vermarktungsstrategie sollte sich kein "echter" Raucher blenden lassen und meinen, er würde seinem Körper etwas Gutes tun, wenn er auf die E-Zigarette umsteigt. Ich galube auch nicht, dass sich nach dem ersten Überraschungseffekt durchsetzen wird, dass E-Zigaretten in raucherfreien Zonen "verdampft" werden dürfen.

Bei Minigolfturnieren sollte es also weiterhin rauch- bzw. dampffrei zugehen.

opc
13.11.2011, 14:39
Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.


Jetzt aber mal ganz ehrlich, es sollte aber doch so sein, dass man schreibt , was man meint.

Woher sollen es andere denn sonst wissen ?

Und ganz besonders, wenn es um Regeln geht !!

Sonst kann ich es doch gleich lassen, Regeln nieder zu schreiben.

Da kann ich nur sagen, wenn Regeln niedergeschrieben werden, sollten sich Leute hinsetzen und das noch einmal durchlesen, was sie da geschrieben haben und überprüfen , ob dies mit dem gemeinten übereinstimmt und es erst dann auch veröffentlichen bzw. ins Regelwerk aufnehmen.

Die Zeit sollte man sich doch lassen.

opc
13.11.2011, 14:41
Uwe braun

....2. Bezüglich der sogenannten E-Zigarette vertrete ich im Ergebnis die Meinung unseres BSpWartes.

Auch hierzu sollte man sich zunächst darüber im Klaren sein, warum das Verbot überhaupt besteht: Es widerspricht nämlich dem sportlichen Gedanken, wenn während des Minigolfspiels jemand raucht, weil das Rauchen zweifelsfrei schädlich ist. ....


Wie ist das denn mit Süssigkeiten, die sind nachweislich auch schädlich, die machen dick und sind schlecht für die Zähne. Sollten wir die auch verbieten ?


p.s. ich habe in meinem ganzen Leben noch nicht eine einzige Zigarette geraucht, mir ist es aber echt egal, ob dies andere tun.

Di.Stefano
13.11.2011, 15:05
[QUOTE=opc;227399
>Jetzt aber mal ganz ehrlich, es sollte aber doch so sein, dass man schreibt , was man meint.
Woher sollen es andere denn sonst wissen ?
Und ganz besonders, wenn es um Regeln geht !!
Sonst kann ich es doch gleich lassen, Regeln nieder zu schreiben.

Deswegen überlässt man zumindest das Ausformulieren von Regeln im allgemeinen nicht irgendwelchen Würsten, sondern Leuten vom Fach.

> Die Zeit sollte man sich doch lassen.

Tja, irgendwie meinen alle Leute heutzutage, es sei die Hauptsache, dass es "schnell-schnell" geht.

Di.Stefano
13.11.2011, 15:08
[QUOTE=opc;227400
Wie ist das denn mit Süssigkeiten, die sind nachweislich auch schädlich, die machen dick und sind schlecht für die Zähne. Sollten wir die auch verbieten ?

Da warte mal ab, wie unsere Gesellschaft in den nächsten Jahren mit diesem Thema umgeht (rote Ampeln auf Süßigkeitenpackungen, Werbeverbot, Strafsteuern...). Genau so lief das doch beim Rauchen auch.

Außerdem glaube ich nicht, dass man sich während des Turnieres auf der Anlage krasse Süßigkeiten reinziehen darf - außer natürlich solche, denen die Werbung ein sportliches Image verpasst hat (Milchschnitte, Müsliriegel, Nutella Sticks...)

Jape
13.11.2011, 18:54
Was sind denn für Dich "krasse Süßigkeiten"? Ein Schoko-Riegel? Pralinen?

Und weshalb glaubst Du, daß man diese während eines Turniers nicht verzehren darf?

Gruß

Jape

pinkydiver
13.11.2011, 21:37
Was sind denn für Dich "krasse Süßigkeiten"? Ein Schoko-Riegel? Pralinen?

Und weshalb glaubst Du, daß man diese während eines Turniers nicht verzehren darf?

Gruß

Jape

weil OPC immer alles in Frage stellt, auch die 0,01% restalkohol im Fruchtsaft

und selbst


Uwe braun
p.s. ich habe in meinem ganzen Leben noch nicht eine einzige Zigarette geraucht, mir ist es aber echt egal, ob dies andere tun.


ist ihm wahrscheinlich stinklangweilig, kein Nikotin, kein Alkohol, keine Frauen :D :D :D

goligolem
14.11.2011, 18:03
Ich glaube langsam wird das Ganze hier lächerlich oder soll ich jetzt jeden verwarnen der zwischen den Runden eine raucht ??? Es ist doch wohl für einen Außenstehenden nicht erkennbar ob ein Spieler, der ein Glas Bier vor sich stehen hat, Alkohol trinkt oder nicht.
Der Konsum von alkoholfreien Bier ist schließlich nicht verboten.

In diesem Sinne viel Spiel im Schiedsgericht und laßt fünfe auch mal gerade sein.

Di.Stefano
14.11.2011, 18:11
Äh, ich glaube, da hast du was nicht richtig verstanden. Es geht nicht um die Frage, ob man die E-Zigarette zwischen den Runden paffen darf, sondern ob man sie während der Runde auf dem Platz paffen darf.

Übrigens auch um die Frage, ob man Süßigkeiten (und dann vielleicht auch Leberwurschtbrot, Schweinehaxen, Pommes und ähnlich dickmachendes Zeug?) während der Runde auf dem Platz essen darf.

goligolem
14.11.2011, 18:20
Ich habe im allgemeinen nichts falsch verstanden denn das Rauchen ist doch während eines Turniers verboten es sei denn Du machst es außerhalb der Anlage und dafür mußt Du dich beim Schiedsrichter abmelden. Es ändert aber dann auch nichts an der Tatsache das Du während eines Turnier geraucht hast.

Nicht das ihr mich jetzt falsch versteht ich habe nichts gegen Raucher aber grundsätzlich müßte ich jeden Rauer der während eines Turnier eine raucht verwarnen.
Das Ganze ist zwar Schwachsinn aber es ist durch die Sportordnung S1 Abs.17 geregelt.

pinkydiver
14.11.2011, 18:42
Ich habe im allgemeinen nichts falsch verstanden denn das Rauchen ist doch während eines Turniers verboten es sei denn Du machst es außerhalb der Anlage und dafür mußt Du dich beim Schiedsrichter abmelden. Es ändert aber dann auch nichts an der Tatsache das Du während eines Turnier geraucht hast.

Nicht das ihr mich jetzt falsch versteht ich habe nichts gegen Raucher aber grundsätzlich müßte ich jeden Rauer der während eines Turnier eine raucht verwarnen.
Das Ganze ist zwar Schwachsinn aber es ist durch die Sportordnung S1 Abs.17 geregelt.

Das haste völlig falsch interpretiert, zwischen den Runden kann ich paffen soviel ich will ohne mich abmelden zu müssen, nufr eben nicht während der Spielrunde und nicht in der offiziellen Einspielzeit auf dem Platz!! Und Du mußt auch niemenden verwarnen.

@di Stefano
Ich habe immer, wie du sagst Süssigkeiten (Schokoriegel, Ballisto etc.) in der Runde dabei und es hat noch niemand darüber ein Wort verloren wenn ich die während der runde knabbere,, weder bei einer EM noch bei einem Klickerturnier!! Nur sollte sich jeder bemühen nicht auf die Bahnen zu krümeln, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.

opc
14.11.2011, 18:48
weil OPC immer alles in Frage stellt, auch die 0,01% restalkohol im Fruchtsaft

und selbst





ist ihm wahrscheinlich stinklangweilig, kein Nikotin, kein Alkohol, keine Frauen :D :D :D

Ich weiß ja nicht wie es dir geht aber ich habe mich halt in meiner Jugend ausgetobt. ;-)

Aber , wenn im Regelwerk lauter Dinge stehen, sie aber so nicht gemeint sind ! Wer sagt denn , was wirklich gemeint ist ;-)

Und das mit den Süßigkeiten habe ich nur gesagt, weil Uwe Braun angibt,nass das Rauchen verboten ist, weil es gesundheitsschädlich ist !

Aber süssigkeiten sind auch nicht gesund !

Ich will doch nur aufzeigen, wie bekloppt die regeln sind unter anderem auch die mit dem Alkohol !

Solltest du nämlich zb Mon cherie in der balltasche haben , nicht mal zum Verzehr sondern weil es dir jemand geschenkt hat, dann sagt das Regelwerk, dass du zu disqualifierzen bist und dann folgt eine 6 monatige Sperre ! Genau wie beim Rauchen !

Und ich finde das einfach bekloppt !!!

Und ich kann mir nicht vorstellen,dass die regelexperten das so überhaupt gewollt haben ;-)

goligolem
14.11.2011, 18:50
Das haste völlig falsch interpretiert, zwischen den Runden kann ich paffen soviel ich will ohne mich abmelden zu müssen, nufr eben nicht während der Spielrunde und nicht in der offiziellen Einspielzeit auf dem Platz!! Und Du mußt auch niemenden verwarnen.

@di Stefano
Ich habe immer, wie du sagst Süssigkeiten (Schokoriegel, Ballisto etc.) in der Runde dabei und es hat noch niemand darüber ein Wort verloren wenn ich die während der runde knabbere,, weder bei einer EM noch bei einem Klickerturnier!! Nur sollte sich jeder bemühen nicht auf die Bahnen zu krümeln, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.

ICh glaube da liegst Du etwas falsch denn die Zeit zwischen deinen Runden gehört zum Turnier und dazu steht im Regelwerk folgendes:

17. Doping und Weiteres
(1) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.

Ich kenne fast keine Anlage die nicht auf Ihrem Gelände Tische und Stühle für die Spieler hat damit sie sich zwischen den Runden ausruhen können und wenn ein Turnier stattfindet wird im allgemeinen eine Platzsperre ausgesprochen demzufolge gehören diese Tische zur Anlage.

opc
14.11.2011, 18:53
Das haste völlig falsch interpretiert, zwischen den Runden kann ich paffen soviel ich will ohne mich abmelden zu müssen, nufr eben nicht während der Spielrunde und nicht in der offiziellen Einspielzeit auf dem Platz!! Und Du mußt auch niemenden verwarnen.

@di Stefano
Ich habe immer, wie du sagst Süssigkeiten (Schokoriegel, Ballisto etc.) in der Runde dabei und es hat noch niemand darüber ein Wort verloren wenn ich die während der runde knabbere,, weder bei einer EM noch bei einem Klickerturnier!! Nur sollte sich jeder bemühen nicht auf die Bahnen zu krümeln, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Zum Rauchen

Dirk da liegst du falsch !!!

Zum essen

Das darf man inzwischen Mitte der Achtziger war das aber tatsächlich nicht erlaubt, auch das trinken nur mit Erlaubnis des Schiedsgerichtes !

Dirk , du solltest ab und an mal einen Blick in das Regelwerk werfen, dann siehst auch du , was da für ein Quatsch steht ! Und leider ist es oft so ;-) anscheinend können unsere Funktionäre sich gute Sachen ausdenken aber nicht so zu Papier bringen , oder aber sie denken sich doch keine guten Sachen aus ;-)

pinkydiver
14.11.2011, 19:07
I

Das war doch schon geklärt, daß der Sitzbereich z.B. vor der Vereinshütte nicht zum Bereich "auf der Anlage gehört"

goligolem
14.11.2011, 19:10
Das war doch schon geklärt, daß der Sitzbereich z.B. vor der Vereinshütte nicht zum Bereich "auf der Anlage gehört"

Wozu gehört denn dann dieser Bereich wenn nicht zur Anlage des Vereins ???
Für mich zählt dieser Bereich genauso zur Anlage erst recht wenn die Anlage eingezäunt ist.

opc
14.11.2011, 19:19
Das war doch schon geklärt, daß der Sitzbereich z.B. vor der Vereinshütte nicht zum Bereich "auf der Anlage gehört"


Wenn das nicht geändert wurde, ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen so , Anlage für das Publikum freigegeben und sichtbar abgetrennter publikumsbereich !

Steht alles in den regeln ;-)

pinkydiver
14.11.2011, 19:20
Wozu gehört denn dann dieser Bereich wenn nicht zur Anlage des Vereins ???
Für mich zählt dieser Bereich genauso zur Anlage erst recht wenn die Anlage eingezäunt ist.

Die Anlage als solche gebe ich Dir recht, aber mit während des "Wettkampfes auf der Anlage" ist ja wohl nur der Bereich um die Bahnen gemeint, und zwar der Bereich vom Zugang zur Bahn 1 bis hin zum Ausgang an Bahn 18. So wird es auch gehandhabt seit ich Minigolf spiele und das sind mittlerweile 42 Jahre, alles andere wäre auch Schwachsinn

Wenn das nicht geändert wurde, ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen so , Anlage für das Publikum freigegeben und sichtbar abgetrennter publikumsbereich !

Steht alles in den regeln ;-)

also dann entscheiden seit vielen Jahrzehnten 100% aller Schiedsrichter falsch, indem sie Raucher an Tischen auf der Anlage nicht disqualifizieren. :confused:

opc
14.11.2011, 19:23
Lesen bildet

http://www.minigolfsport.de/download/handbuch-r2.pdf

pinkydiver
14.11.2011, 19:33
Lesen bildet

http://www.minigolfsport.de/download/handbuch-r2.pdf

Ja und was willst Du uns damit sagen?

Die gesamte Anlage ist nie für Zuschauer freigegeben, da immer eine Absperrung zu den BAhnen hin vorhanden ist, ansonsten dürfen die in aller Regel nicht auf die Anlage und der Bereich der Tische ist immer sowohl für Publikum frei und somit keine Bereich der nur Spielern Trainern etc vorbehalten ist.

goligolem
14.11.2011, 19:39
Die Anlage als solche gebe ich Dir recht, aber mit während des "Wettkampfes auf der Anlage" ist ja wohl nur der Bereich um die Bahnen gemeint, und zwar der Bereich vom Zugang zur Bahn 1 bis hin zum Ausgang an Bahn 18. So wird es auch gehandhabt seit ich Minigolf spiele und das sind mittlerweile 42 Jahre, alles andere wäre auch Schwachsinn



also dann entscheiden seit vielen Jahrzehnten 100% aller Schiedsrichter falsch, indem sie Raucher an Tischen auf der Anlage nicht disqualifizieren. :confused:

@ Dirk
Ich will nicht sagen das wir Schiedsrichter falsch entscheiden wir dulden es, man zeigt in der Sache ein wenig Fingerspitzengefühl obwohl wir eine Ermahnung oder mehr aussprechen müßten.
Ich gebe Dir vollkommen recht wenn Du sagst das diese Auslegung Schwachsinn ist aber leider steht sie so im Regelwerk.

pinkydiver
14.11.2011, 19:55
@ Dirk

Ich gebe Dir vollkommen recht wenn Du sagst das diese Auslegung Schwachsinn ist aber leider steht sie so im Regelwerk.

Das lese ich nicht so, ich kenne auch nur den Passus den OPC als Link angegeben hat

opc
14.11.2011, 20:04
Ja und was willst Du uns damit sagen?

Die gesamte Anlage ist nie für Zuschauer freigegeben, da immer eine Absperrung zu den BAhnen hin vorhanden ist, ansonsten dürfen die in aller Regel nicht auf die Anlage und der Bereich der Tische ist immer sowohl für Publikum frei und somit keine Bereich der nur Spielern Trainern etc vorbehalten ist.

Nie ist definitiv falsch

Und wenn eine Anlage komplett gesperrt ist ,ist ja genauso zu verfahren !

Aber Dirk vielleicht begreifst du ja, wenn du dir die regeln durchliest und begreifst , was da wirklich steht , warum ich so gegen diese regeln bin!

Ich will ja nur, dass in den regeln steht , was auch gemeint ist / wurde ;-)

Denn woher soll man wissen , was die regeln meinen, wenn da steht alkoholische Speisen sind verboten, dann sind sie es ! Und wenn du auf einen regelwütigennschiedsrichter triffst , dann kann er dich wegen eines Mon cherie oder eines yes Torties disqualifizieren und du bekommst 6 Monate Sperre !

Ob das nun bekloppt ist oder nicht und ob das so gewollt ist oder nicht, er würde nach dem Regelwerk handeln !

Und genauso ist das mit dem Rauchen und mit einigen anderen regeln auch !

Zb der balltausch während des Spielens einer Bahn, da haben die regelexperten ja auch ganze Arbeit geleistet ;-) oder die roten Linien Brücke , stumpfe Kegel usw , die ja eigentlich ein Jahr zu spät geändert wurden, weil man bemerkt hat, das zb der Brückenschlag gar nicht mehr regelgerecht ist / war . Weil man den Ball ja gleich nach überschreiten der roten Linie , auf dem weg aus dem endkreis , gleich wieder anhalten müsste.

Darauf habe ich übrigens hingewiesen ;-)

pinkydiver
14.11.2011, 20:16
Und wenn eine Anlage komplett gesperrt ist ,ist ja genauso zu verfahren !)

sie ist ja nie komplett gesperrt, den bis vor das Golfhäuschen, die Tische etc kommt das Publikum immer


Aber Dirk vielleicht begreifst du ja, wenn du dir die regeln durchliest und begreifst , was da wirklich steht , warum ich so gegen diese regeln bin!


ich bin schon lange gegen überflüssige Regeln, und davon haben wir wahrlich genug


Denn woher soll man wissen , was die regeln meinen, wenn da steht alkoholische Speisen sind verboten, dann sind sie es ! Und wenn du auf einen regelwütigennschiedsrichter triffst , dann kann er dich wegen eines Mon cherie oder eines yes Torties disqualifizieren und du bekommst 6 Monate Sperre !

Da kannst aber sicher sein, daß ich dann weiß wo sein Haus wohnt!!!!


oder die roten Linien Brücke , stumpfe Kegel usw , die ja eigentlich ein Jahr zu spät geändert wurden, weil man bemerkt hat, das zb der Brückenschlag gar nicht mehr regelgerecht ist / war . Weil man den Ball ja gleich nach überschreiten der roten Linie , auf dem weg aus dem endkreis , gleich wieder anhalten müsste.

Das ist komplett falsch! Man hat irgendwann die Regel aufgestellt, daß der Ball der hinter die Grenzlinie zurück läuft, sofort aufzunehmen ist, aufgestellt. Und im gleichen Atemzug mußte man die Grenzlinien an vielen Bahnen ändern, aufgrund der von Dir angesprochenen Probleme, das geschah zeitgleich, nur die Umsetzung auf den Bahnen läßt auf einigen Anlagen bis heute auf sich warten.

opc
14.11.2011, 21:03
Zum letzten Teil auchbfalsch, erst kam die rote Linie am mittelhügel, dann kam der Streit mit den verschiedenen Bänden ! Dann hat man gesagt, immer nach der roten Linie anhalten.

Da habe ich hier im Forum geschrieben, dass zb der Brückenschlag regelwidrig ist und dann wurden die Linien an den Bahnen auch geändert , das war nicht zeitgleich.

Aber Dirk du bist inzwischen ja Senior, da verzeihe ich ein wenig Senilität ;-)

pinkydiver
14.11.2011, 21:10
Das mit dem Anhalten nach der Linie und der damit verbunden Linienverlegung an einigen Bahnen war zeitgleich, die Diskuusion wegen des Mittelhügel ein Jahr früher (geschlossene und offene Bande am Abschlag) das ist richtig

bärliner
15.11.2011, 08:55
Zu den Linien:
Da muss ich opc widersprechen. Die Verschiebung der Grenzlinen ist nur erfolgt, weil man es nicht akzeptieren wollte, dass es bei unterscheidlicher Bauart des Mittelhügels bei im Prinzip gleichem Sachverhalt zu unterschiedlichen Spielsituationen bzw. unterschiedlicher Fortsetzung des Spiels kommen kann. Daher erfolgte der Grundsatz "nach Überqueren der Grenzlinie anhalten" gleichzeitig mit der Neufestlegung der Grenzlinien. Das war in meinen Augen zwar überflüssig, aber zugegebenermaßen konsequent.

Zum Thema Anlage:
Was Anlage ist, wurde durch Feststellung des SAS definiert. Hier ist der Hinweis auf R2 des Regelwerks zutreffend. Und damit ist auch klar, dass je nach Situation vor Ort durch das Schiedsgericht unterschiedlich gehandelt werden muss.

Darüber hinaus:
Diese ganzen (in meinen Augen völlig schwachsinnigen - ich bitte um Entschuldigung für die deutliche Wortwahl -) Diskussionen um Rauchen, Alkohol, Schokoriegel und angefaulten Bananen haben wir doch nur, weil uns unser "Sport" bei dessen Ausübung offenbar überhaupt nicht fordert. Kein 100m-Läufer würde auf die Idee kommen, so nach 80m mal eben eine zu qualmen und auch ein Fuß-, Hand-, Volley- und was weiß ich für -baller lässt während seines Spiels auch die Pulle Bier im Kasten. Aber wir Minigolfer meinen, sowas alles zu brauchen, nur weil unser Spiel eben nicht nach 60, 90 oder 120 Min. abgepfiffen wird, sondern mitunter 8 bis 10 Stunden dauert.

opc
15.11.2011, 12:21
Vielleicht sollte man deshalb die regeln so umgestalten, dass sie sich auf während des Spielens beziehen! Damit meine ich während der runde !

Also kein Rauchen, kein Alkohol usw während der runde !

Alkohol dann bitte auch auf eine bestimmte Promillegrenze setzen, so dass auch kein großer Alkoholkonsum zwischen den Runden entsteht .

Aber wir haben nun mal Pausen und wir spielen den ganzen Tag . Da muss man doch auch mal essen und trinken .Und Raucher eine Rauchen, das gibt es bei ballsportarten in den Halbzeitpausen bestimmt auch ;-) denke ich zumindest .

opc
15.11.2011, 12:29
Da muss ich opc widersprechen. Die Verschiebung der Grenzlinen ist nur erfolgt, weil man es nicht akzeptieren wollte, dass es bei unterscheidlicher Bauart des Mittelhügels bei im Prinzip gleichem Sachverhalt zu unterschiedlichen Spielsituationen bzw. unterschiedlicher Fortsetzung des Spiels kommen kann. Daher erfolgte der Grundsatz "nach Überqueren der Grenzlinie anhalten" gleichzeitig mit der Neufestlegung der Grenzlinien. Das war in meinen Augen zwar überflüssig, aber zugegebenermaßen konsequent.

Das kam doch erst durch die rote Linie am mittelhügel !

Wenn es den Zusatz "nach überqueren der Grenzlinie anhalten" gibt und man ja an allen Bahnen gleich verfahren will, dann musste man die Linie an Brücke usw verschieben oder der Brückenschlag wäre nicht mehr möglich gewesen ;-) also bestimmt nicht überflüssig !

Darauf habe ich hier im auwi hingewiesen, da bin ich mir ziemlich sicher !

Vielleicht hat ja jemand Lust das herauszusuchen , ich nicht , ich weiß es ja auch so ;-)

pinkydiver
15.11.2011, 14:49
1) Vielleicht sollte man deshalb die regeln so umgestalten, dass sie sich auf während des Spielens beziehen! Damit meine ich während der runde !
Also kein Rauchen, kein Alkohol usw während der runde !

2) Alkohol dann bitte auch auf eine bestimmte Promillegrenze setzen, so dass auch kein großer Alkoholkonsum zwischen den Runden entsteht .

3) Aber wir haben nun mal Pausen und wir spielen den ganzen Tag . Da muss man doch auch mal essen und trinken .Und Raucher eine Rauchen, das gibt es bei ballsportarten in den Halbzeitpausen bestimmt auch ;-) denke ich zumindest .

1) So wird es doch gehandhabt, ic weiß nicht was Du willst ??
2) Promillegrenze haben wir doch, nämlich 0,0 !!
3) Bobfahrer Christoph Langen hat sogar unmittelbar vor seinem Start sichtbar für jeden im Fernsehen eine geraucht, aber eben außerhalb der Bobbahn

VPF
15.11.2011, 16:36
Es soll sogar Golfer geben, welche sich während der Runde und während sie durch die Botanik schleichen, vom Caddie ein Pfeifchen ääh ein Zigarettchen reichen lassen.
Und das sind ja nun wirklich Profi's, nicht solche Pseudo-Leistunsgsportler wie wir.
Bzw. ein paar von uns :D

http://www.golfspielen.com/accessoire-fuer-rauchende-golfer/

opc
15.11.2011, 16:57
1) So wird es doch gehandhabt, ic weiß nicht was Du willst ??
2) Promillegrenze haben wir doch, nämlich 0,0 !!
3) Bobfahrer Christoph Langen hat sogar unmittelbar vor seinem Start sichtbar für jeden im Fernsehen eine geraucht, aber eben außerhalb der Bobbahn

zu 1) ist ja schön, dass es so gehandhabt wird, toll wäre es, wenn es so auch im regelwerk stehen würde.

zu 2 ) 0,0 ist ja fast unmöglich daher plädiere ich ja für 0,3 bis 0,5 und die darf man dann auch ruhig kontrollieren, nicht so wie jetzt 0,0 aber bloss nicht kontrollieren ;.)

zu 3) das hätte bei uns zu 6 Monaten sperre geführt, weil es sicherlich in dem für Publikum nicht zugänglichen Bereich war, aber Bayern München hat ja auch mit Bier den dfb Pokalsieg gefeiert, man stelle sich das beim Minigolf vor !!! aber Bayern Münchens Profis sind ja alle ( ich verwende jetzt mal die hier im forum für Biertrinker übliche Bezeichnung ) alkis und assis ;-)

pinkydiver
15.11.2011, 17:19
zu 2 ) 0,0 ist ja fast unmöglich daher plädiere ich ja für 0,3 bis 0,5 und die darf man dann auch ruhig kontrollieren, nicht so wie jetzt 0,0 aber bloss nicht kontrollieren

wer soll es denn kontrollieren und vorallem wie, das ist sowieso unmöglich und ein Schiri ist nicht befugt, der kann Dir sowieso nur was verpassen, wenn er Dich beim trinken sieht, Du kannst nach Fusel stinken wie Du willst kein Schiri hat ne Handhabe dich zu disqualifizieren, da der Beweis daß Du alkoholisiert bist nicht erbracht werden kann.

ReDiMa
15.11.2011, 20:27
.....aber Bayern München hat ja auch mit Bier den dfb Pokalsieg gefeiert, man stelle sich das beim Minigolf vor !!! aber Bayern Münchens Profis sind ja alle ( ich verwende jetzt mal die hier im forum für Biertrinker übliche Bezeichnung ) alkis und assis ;-)

Aber die Feiern ja nach dem Spiel !
Da ist es ja auch kein Problem.
Aber ich habe noch nie gesehen, das die auf der Ersatzbank Bier trinken oder Rauchen.
Oder das sich Manuel Neuer im Tor eine Ansteckt !

Landei
16.11.2011, 07:36
Aber die Feiern ja nach dem Spiel !
Da ist es ja auch kein Problem.
Aber ich habe noch nie gesehen, das die auf der Ersatzbank Bier trinken oder Rauchen.
Oder das sich Manuel Neuer im Tor eine Ansteckt !

Der Vergleich hnkt, denn ein Fussballspiel dauert - ja ich werf was ins Phrasenschwein - 90 Minuten. Plus Aufwärmen und Halbzeitpause ist der Drops nach 2,5 h reine Wetkkampfzeit gegeessen. Das hielt selbst Mario Basler durch.
Ok, unsere reine Wettkampfzeit beträgt auch nicht viel länger, dennoch sind nunmal durch Rundenpausen unterbrochen und ein Wettkampf dauert schon mal 6-8 h.

So lange möchte ich dem Rauer seine Suchtbefriedigung, sofern er sie denn unbedingt benötigt, nicht verbieten.

Wir sollten eher den Vergleich zu anderen, länger andauernden Wettkämpfen suchen. Dies wären z.B. Snooker, Reiten...

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass sich ein Snookerspieler im Mid-Session-Interval eine durchzieht. Davon sieht man nur im Fernsehen nichts.

opc
16.11.2011, 08:08
wer weiss den schon, was fussballer in der kabine machen ( auch in der halbzeitpause )

deswegen bin ich ja dafür, dass das regelwerk , rauchen und alkohol nicht während des turnieres verbietet sondern während der runde !!!!

und bei alkohol halt einen grenzwert setzt von ca 0,3 promille, damit darf man ja zb auch ein kfz führen.

im regelwerk kann man dann ja auch die kontrolle mittels atem erlauben!

das wäre mir lieber als eine 0,000000 grenze. die man sogar auf mitführen von speisen und getränken ausweitet, man es aber in wirklichkeit gar nicht kontrolliert ! zumindest nicht den genuss ;-)

ReDiMa
16.11.2011, 11:33
Der Vergleich hnkt, denn ein Fussballspiel dauert - ja ich werf was ins Phrasenschwein - 90 Minuten. Plus Aufwärmen und Halbzeitpause ist der Drops nach 2,5 h reine Wetkkampfzeit gegeessen. Das hielt selbst Mario Basler durch.
Ok, unsere reine Wettkampfzeit beträgt auch nicht viel länger, dennoch sind nunmal durch Rundenpausen unterbrochen und ein Wettkampf dauert schon mal 6-8 h.

So lange möchte ich dem Rauer seine Suchtbefriedigung, sofern er sie denn unbedingt benötigt, nicht verbieten.

Wir sollten eher den Vergleich zu anderen, länger andauernden Wettkämpfen suchen. Dies wären z.B. Snooker, Reiten...

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass sich ein Snookerspieler im Mid-Session-Interval eine durchzieht. Davon sieht man nur im Fernsehen nichts.

Es verbietet Dir keiner zwischen den Runden das Rauchen. Aber während der Runde muss das Rauchen verboten bleiben.
@OPC. In jedem Sport gilt die 0 Promillegrenze für den Wettkampftag, haben wir soviel Alkis, das es jetzt damit ein Problem gibt !? ;-)

marcus1701
16.11.2011, 11:41
Hallo zusammen,

habe mir mal eure Beiträge zu den Problemchen Alkohol und Zigaretten durchgelesen und finde das man dieses ein wenig aufteilen sollte.

Zum Alkohol: Wird ein Meisterschaftsspieltag, WDM, DM oder ähnliches ausgetragen, hat der Alkohol in keinsterweise etwas im Körper eines Spielers zu suchen.

Werden aber Vereinsturniere (Spassturniere; Winterpokal, Welcome Cup) wo jeder daran teilnehmen kann, auch Hobbyspieler, dann sollte man doch die Kirche im Dorf lassen und auch den Genuss eines Bierchen in den Rundenpausen gestatten, nicht auf den Bahnen. Sollte ein Spieler dann im laufe des Tages zu tief ins Glas geschaut haben und den Spielbetrieb dadurch belasten, gibt es immer noch den Schiedsrichter und die Turnierleitung den Spieler für das laufende Turnier zu disqualifizieren.
Eine Sperre über 6 Monaten auszusprechen finde ich da aber nicht angebracht (Spassturnier).

Zigaretten: Ich bin Nichtraucher:

Sollten in den Rundenpausen grundsätzlich gestattet sein.

opc
16.11.2011, 12:05
da hat ja mal jemand meine meinung






und redima, du hast mit den zigaretten leider unrecht.

sie sind sogar während der offizellen trainingstage verboten und da kenne ich gar keine "runden" die als solche gewertet werden !!!

das ist ja das , was ich immer sage.

das regelwerk ist total schlecht geschrieben und bedarf daher einer überarbeitung, damit drin steht, was drin stehen soll !!!

und auch du verwendest den begriff alki für jemanden , der während eines 8 stündigen turnieres während der mittagspause zur grillwurst vielleicht ein bier trinken möchte °°°

Landei
16.11.2011, 12:54
Es verbietet Dir keiner zwischen den Runden das Rauchen. Aber während der Runde muss das Rauchen verboten bleiben.
@OPC. In jedem Sport gilt die 0 Promillegrenze für den Wettkampftag, haben wir soviel Alkis, das es jetzt damit ein Problem gibt !? ;-)

Nicht das es zu Missverständnissen kommt: Die aktuelle Handhabe (Rauchverbot in der Runde) solte so bleiben.

Ich will mich auch gar nicht an dieser Diskussion beteiligen, mir ging es eigentlich nur um den Vergleich Fussballspiel - Minigolf.

opc
16.11.2011, 13:07
Nicht das es zu Missverständnissen kommt: Die aktuelle Handhabe (Rauchverbot in der Runde) solte so bleiben.


ich habe ja auch nichts dagegen. es sollte nur bitte auch genauso im regelwerk stehen, da steht nämlich etwas anderes ;-(

Landei
16.11.2011, 13:45
Ja, das haben jetzt, nachdem du es mehrfach geschrieben hast, alle verstanden.

stopi
16.11.2011, 15:40
...

und redima, du hast mit den zigaretten leider unrecht.

sie sind sogar während der offizellen trainingstage verboten und da kenne ich gar keine "runden" die als solche gewertet werden !!!

...

Wo genau sind die Fluppen während des offiziellen Trainings verboten? Auf der Wettkampfanlage?

Denkst Du, dass sie beim Fußball, Handball oder sonstigem während des Trainings rauchen?
Wann wir es wieder Sommer?

opc
16.11.2011, 15:52
hast du dir das regelwerk durchgelesen oder gibst du jetzt nur dein wissen ( meist ja nur gefährliches halbwissen ) preis

ich habe hier im thread schon alle regeln benannt und auch die definition für anlage aufgezeigt.

da während des offiziellen trainings ( das gibt es bei dm und in der ersten liga ) die gleichen regeln gelten, wie während des turnieres , ist dort das rauchen auf der anlage ( nicht nur während der runde ) verboten. die anlage ist ja definiert und kann dann durchaus die anlage ab eingang sein !

in harrislee ( die sind ja nicht mehr im dmv ) ist das ein gebiet vom ca 20000 qm, dort gibt es nämlich keine absperrungen und hat es auch nie gegeben !

verstösse sind wie folgt zu ahnden

disqualifikation und dann eine sperre von 6 monaten.


und hier stopi für dich nochmal direkt aus dem regelwerk kopiert


17. Doping und Weiteres
(1) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rau-
chen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.

pinkydiver
16.11.2011, 16:25
in harrislee ( die sind ja nicht mehr im dmv ) ist das ein gebiet vom ca 20000 qm, dort gibt es nämlich keine absperrungen und hat es auch nie gegeben !

.

... und das heißt, der ganze Ort Harrislee gehört zur Anlage, ba1:-) ba1:-)

opc
16.11.2011, 16:55
dirk

du bist ja nie auf der anlage des bgsv harrislee gewesen, aber die anlage ist in ihrer gesamtheit bestandteil eines parkes, die bahnen liegen dort frei, ohne umzäunung in einem gebiet von mindestens 20000 qm eher doppelt so gross, wenn du in mathematik aufgepasst hättest würdest du wissen , dass dies eine fläche vonn etwa 150 -200 meter x 150 bis 200 meter ist.

eine runde ist ein weg von gut 400 metern.

sicher ist harrislee mit etwa 10000 einwohnern nicht komplett auf dieser fläche unterzubringen ;-)

es sei denn man baut ein hochhaus ;-)

aber es ist hier immer wieder schön zu sehen, wie viele minigolfer sich anscheinend nicht mit den regeln vertraut gemacht haben oder eben nur über ein gefährliches halbwissen verfügen.

ReDiMa
16.11.2011, 17:38
...und redima, du hast mit den zigaretten leider unrecht.

sie sind sogar während der offizellen trainingstage verboten und da kenne ich gar keine "runden" die als solche gewertet werden !!!

- während den Runden darfst Du nicht Rauchen, aber in den Pausen auf der Terrasse (also nicht auf den Bahnen) darfst Du gerne eine Qualmen !!

....und auch du verwendest den begriff alki für jemanden , der während eines 8 stündigen turnieres während der mittagspause zur grillwurst vielleicht ein bier trinken möchte °°°

- Du weißt, daß ich das nicht so meine ! Man kann doch mal einen Tag ohne Alkohol auskommen. Ich kann das auch, dann trinke ich halt nach Ende des offiziellen Trainings.

opc
16.11.2011, 17:45
das mit dem Rauchen ist nicht so.

hast du schon mal im Training eine abgesperrte Fläche nur für Spieler gesehen

das macht man doch erst zum Turnier, also ist die Regelung während des offiziellen Trainings nirgends Rauchen auch nicht auf der Terrasse .

und ich habe auch schon einige Turniere gespielt, bei denen auf Absperrungen verzichtet wurde !

ist ja auch eigentlich mehr als ok ! aber dann ist das Rauchen auch auf der Terrasse verboten.

BvB
16.11.2011, 18:20
Was bin ich eigentlich zwischen den Runden, wenn ich mir auf der für Zuschauer freigegebenen Fläche das Spiel anschaue. Zuschauer oder Turnierteilnehmer? Und wer will mir als Zuschauer das Rauchen dort verbieten?

BvB
16.11.2011, 18:24
das macht man doch erst zum Turnier, also ist die Regelung während des offiziellen Trainings nirgends Rauchen auch nicht auf der Terrasse .

Sehe ich nicht so. Kein Mensch kann mich, nur weil offizielles Training ist, auch zum trainieren zwingen. Wenn ich aber nicht trainiere (auch zwischen 2 Trainingsrunden) darf ich ja wohl wieder rauchen, oder? :D

opc
16.11.2011, 18:50
Was bin ich eigentlich zwischen den Runden, wenn ich mir auf der für Zuschauer freigegebenen Fläche das Spiel anschaue. Zuschauer oder Turnierteilnehmer? Und wer will mir als Zuschauer das Rauchen dort verbieten?

du bist als eingetragener turnierteilnehmer von beginn des turnieres bis zum offiziellen ende teilnehmer zum zuschauer kannst du nur durch turnierabbruch werden.

bei der jetzigen regelung bin ich mir nicht mal sicher , ob du als teilnehmer der freitagsgruppe am samstag als zuschauer gilts , wenn das turnier ffur alle am sontag weitergeht.

opc
16.11.2011, 18:51
Sehe ich nicht so. Kein Mensch kann mich, nur weil offizielles Training ist, auch zum trainieren zwingen. Wenn ich aber nicht trainiere (auch zwischen 2 Trainingsrunden) darf ich ja wohl wieder rauchen, oder? :D

es zwingt dich ja auch keiner, nur darfst du halt nicht rauchen.

aber du bist doch immer tief drin in den gremien, da musst du doch wissen, was ihr da verzapft habt ;-)

Uwe Braun
16.11.2011, 22:04
Jetzt sind wir wieder an ein einem Punkt gelandet, der schon in verschiedenen Threads erörtert wurde, aber nichts mit den von Travis aufgeworfenen, interessanten Fragen bezüglich des Handy-Verbots und der E-Zigarette (siehe Beitrag Nr.14 auf Seite 2 des Threads) zu tun hat. Wirklich schade, wie durchaus sinnvoll gestellte Fragen auf diese Art und Weise in den Hintergrund geraten. Travis ist mir allerdings auch noch eine Antwort auf meinen Kommentar (siehe Beitrag Nr, 34) schuldig.;)

pinkydiver
16.11.2011, 22:29
du bist als eingetragener turnierteilnehmer von beginn des turnieres bis zum offiziellen ende teilnehmer zum zuschauer kannst du nur durch turnierabbruch werden.

bei der jetzigen regelung bin ich mir nicht mal sicher , ob du als teilnehmer der freitagsgruppe am samstag als zuschauer gilts , wenn das turnier ffur alle am sontag weitergeht.


jetzt fängst mal wieder an kleinlich und damit lächerlich zu werden

goligolem
16.11.2011, 23:12
Was bin ich eigentlich zwischen den Runden, wenn ich mir auf der für Zuschauer freigegebenen Fläche das Spiel anschaue. Zuschauer oder Turnierteilnehmer? Und wer will mir als Zuschauer das Rauchen dort verbieten?

Das ist eigentlich egal wo Du dich zwischen den Runden aufhälst denn wenn Du an dem Turniertag spielst bist Du Turnierteilnehmer. Du hast ja auch an dem Tag Vereinskleidung an oder ziehst Du dich zwischen den Runden um damit Du als Zuschauer und nicht Turnierteilnehmer zu erkennen bist ?

pinkydiver
17.11.2011, 08:11
Was bin ich eigentlich zwischen den Runden, wenn ich mir auf der für Zuschauer freigegebenen Fläche das Spiel anschaue. Zuschauer oder Turnierteilnehmer? Und wer will mir als Zuschauer das Rauchen dort verbieten?

Du darfst rauchen wann immer Du willst nur eben nicht an den Bahnen auf der Anlage, und wenn irgendein Schiri der Welt Sanktionen ausspricht und das allgemein so gehandhabt wertden soll haben wir ruck zuck 1000 Aktive weniger.

In Künzell bei Senioren Euro gab es für jede Nation auf der Anlage ein Mannschaftszelt mit Sitzbänken, selbst da durfte jeder Rauchen ohne daß das geahndet wurde

opc
17.11.2011, 08:40
Du darfst rauchen wann immer Du willst nur eben nicht an den Bahnen auf der Anlage, und wenn irgendein Schiri der Welt Sanktionen ausspricht und das allgemein so gehandhabt wertden soll haben wir ruck zuck 1000 Aktive weniger.

...

wenn das so ist, warum hat man es denn anders ins regelwerk geschrieben. ?

und jetzt eine ganz andere frage.

wieso meinst du, dass wenn man das rauchen verbietet 1000 aktive weniger im dmv sind aber alkoholverbot nicht zu diesem minus geführt hat sondern gut ist ?

ich sehe da eine diskrepanz in deinen aussagen.

das sind beides suchtstoffe aber eben mit gesellschaftlicher akzeptanz.

nämlich rauchen und trinken. beides in maßen ist ja auch meiner meinung nach ok.

aber warum möchtest du , dass man rauchen darf, man darf es nämlich eigentlich nur unter bestimmten voraussetzungen aber nicht auch ein ( und ich rede hier extra von einem ) bier zwischen den runden trinken darf.

viele sagen jetz, ja aber alkohol ist doch doping und wenn x ein bier triinkt spielt er besser als sonst. nun dage ich wenn y seine zigarette raucht spielt er auch besser , weil ohne kann der gar nicht, das ist dann auch doping !!

nun ist alkohol aber gar nicht in der dopingliste aufgeführt und ich glaube nikotin auch nicht, das heisst es ist beides kein doping.

warum soll das eine also erlaubt sein und das andere nicht, vor allem , weil nach dem regelwerk ist beides verboten !!! und zwar beides nach der gleichen regel.

Travis
17.11.2011, 08:44
Jetzt sind wir wieder an ein einem Punkt gelandet, der schon in verschiedenen Threads erörtert wurde, aber nichts mit den von Travis aufgeworfenen, interessanten Fragen bezüglich des Handy-Verbots und der E-Zigarette (siehe Beitrag Nr.14 auf Seite 2 des Threads) zu tun hat. Wirklich schade, wie durchaus sinnvoll gestellte Fragen auf diese Art und Weise in den Hintergrund geraten. Travis ist mir allerdings auch noch eine Antwort auf meinen Kommentar (siehe Beitrag Nr, 34) schuldig.;)

Uwe - aufgrund der Erbsenzählerei hier in dem Thread bin ich mal kurzfristig ausgestiegen ;) - worauf möchtest du denn eine Antwort? In deinem Beitrag 34 finde ich irgendwie keine Frage..

Gruß Oliver

opc
17.11.2011, 08:54
Travis schrieb hierzu, es gäbe auch nikotinfreie E-Zigaretten, Das kann ich nicht beurteilen, frage mich dann jedoch, warum solche Zigaretten ohne diesen Suchtstoff überhaupt "verdampft" werden.


das ist wohl die frage aus nr 34

opc
17.11.2011, 08:58
jetzt fängst mal wieder an kleinlich und damit lächerlich zu werden


nicht ich bin kleinlich und lächerlich, sondern unser regelwerk!!!

zb uwe braun mit der begründung handies sind verboten, weil sie klingeln , das könnte ich noch verstehen und weil man gespräche führen kann bzw führt . wenn handy gespräche störfen, dann darf keiner auf der anlage reden, weil gespräche stören. ich erkenne nämlich keinen unterschied in der geräuschentwicklung ob ich nun mit dir persönlich rede oder per handy.

übrigens sind die ergebnisübermittlungsmaschinen die bei internationalen wettbewerben und auch in der ersten liga genutzt werden auch handies . wieso ist das erlaubt ????

will damit nur sagen, schaut wie bekloppt unser regelwerk ist !! und bärliner will ja auch den pistenplan auf dem iphone nicht, das ist ja nicht schriftlich. aber gegen die ergebnissübermittlungsmaschine hat er nichts, dabei ist doch jede art der funkübertragung verboten ;-) aber dann doch nicht, weil es dann in den kram passt !!!

so wurde aus magdeburg mos dann eine miniaturgolf dm

Travis
17.11.2011, 09:31
Travis schrieb hierzu, es gäbe auch nikotinfreie E-Zigaretten, Das kann ich nicht beurteilen, frage mich dann jedoch, warum solche Zigaretten ohne diesen Suchtstoff überhaupt "verdampft" werden.


das ist wohl die frage aus nr 34

Gegenfrage - aus welchem Grund zieht man denn an Wasserpfeiffen? :)

Lenny
17.11.2011, 09:33
Vielleicht kann einer mal MCOTTO fragen, ob seine Frage ausreichend beantwortet wurde. Dann kann man nämlich das Thema hier zumachen. Die Diskussion ist seit einiger Zeit nur noch lächerlich. Diese selbstherrliche Rumgeeiere und Gemäkele gewisser Herrschaften wird langsam unerträglich. Man kann Lücken oder Fehler im Regelwerk konstruktiv angehen, aber mit der Art, wie an diese Themen herangegangen wird, läßt solche Absichten nicht im Kern erkennen. Schade.

Lenny
17.11.2011, 09:48
das sind beides suchtstoffe aber eben mit gesellschaftlicher akzeptanz.

nämlich rauchen und trinken. beides in maßen ist ja auch meiner meinung nach ok.

aber warum möchtest du , dass man rauchen darf, man darf es nämlich eigentlich nur unter bestimmten voraussetzungen aber nicht auch ein ( und ich rede hier extra von einem ) bier zwischen den runden trinken darf.

Wenn mein Kollege in einer kurzen Pause rausgeht, um eine zu rauchen, ist das (zwar in meinen Augen schade) völlig normal und ok. Geht er allerdings mehrmals raus, um ein Bierchen zu zischen, hätte ich (und vermutlich mein Chef) damit wohl schon ein Problem.

(Abgesehen davon wird Alkohol in der Gesellschaft m.E. viel zu sehr akzeptiert, letztlich noch mehr als Rauchen, wie man an dem Durchsetzen von Rauchverboten sieht, Alkohol trinken gehört dagegen quasi zur Geselligkeit dazu...)

zb uwe braun mit der begründung handies sind verboten, weil sie klingeln , das könnte ich noch verstehen und weil man gespräche führen kann bzw führt . wenn handy gespräche störfen, dann darf keiner auf der anlage reden, weil gespräche stören. ich erkenne nämlich keinen unterschied in der geräuschentwicklung ob ich nun mit dir persönlich rede oder per handy.

Wenn ich mit jemandem am Tisch beim Essen sitze, erwarte ich, dass er sich auch mit mir unterhält. Geradezu unhöflich wird es aber, wenn er die ganze Zeit telefoniert. Die Regelung ist m.E. schon allein durch normale Manieren abgedeckt. Aber dir geht es ja eh mehr um Wortklaubereien, oder?

bärliner
17.11.2011, 09:50
und bärliner will ja auch den pistenplan auf dem iphone nicht, das ist ja nicht schriftlich. aber gegen die ergebnissübermittlungsmaschine hat er nichts, dabei ist doch jede art der funkübertragung verboten ;-) aber dann doch nicht, weil es dann in den kram passt !!!

Was ich will und was nicht, ist nicht entscheidend. Sondern nur, was im Sinne der Regeln geht und was eher nicht.

Und die Handys zur Ergebnisübermittlung sind ab dem 1.1. ausdrücklich erlaubt (bisher waren sie rein formal tatsächlich illegal). Darin sehe ich aber kein Problem, denn diese Dinger klingeln nicht, man kann mit ihnen auch nicht telefonieren und damit sich selbst und andere stören.

Klar, Regeln werden so gemacht, wie es in den Kram passt. Oder positiv ausgedrückt: wie es im Sinne einer Gesamtbetrachtung für den Sport sinnvoll und erforderlich ist. Und weil es hier durchaus unterschiedliche Meinungen geben kann, erfolgt dies nach gutem demokratischen Brauch per Mehrheitsentscheidung in den zuständigen Gremien.

ReDiMa
17.11.2011, 11:38
Ich habe noch nie gesehen, das irgendein Sportler während der Ausübung seines Sports oder im Wettkampf eine Raucht oder ein Bier trinkt.

pinkydiver
17.11.2011, 14:19
Ich habe noch nie gesehen, das irgendein Sportler während der Ausübung seines Sports oder im Wettkampf eine Raucht oder ein Bier trinkt.

gesehen habe ich es auch noch nicht, aber es wurde schon jmd wegen dieser Vergehen für ein halbes Jahr gesperrt. Ist noch nicht solange her

marcus1701
17.11.2011, 15:11
Vielleicht kann einer mal MCOTTO fragen, ob seine Frage ausreichend beantwortet wurde. Dann kann man nämlich das Thema hier zumachen. Die Diskussion ist seit einiger Zeit nur noch lächerlich. Diese selbstherrliche Rumgeeiere und Gemäkele gewisser Herrschaften wird langsam unerträglich. Man kann Lücken oder Fehler im Regelwerk konstruktiv angehen, aber mit der Art, wie an diese Themen herangegangen wird, läßt solche Absichten nicht im Kern erkennen. Schade.

Das Problem hier in der Diskussion ist, dass wirklich kein Ende gefunden wird und alles doppelt und dreifach geschrieben wird.
Es sollte sich mal einer von euch die Mühe machen und die Lösungen für die Probleme zusammenfassen, dann hier einstellen ob auch alles drin ist und dann dem Vorstand vorlegen.
Danach muss mal halt abwarten was umgestzt werden kann.
Sonst bleibt es eine Diskussion ohne Ende und keiner ist zufrieden.

Das Ergebnis daraus = nutzloses Schreiben da eh keiner etwas unternimmt!!!!

opc
17.11.2011, 17:27
Mir persönlich kann es ja egal sein ob man Alkohol trinken oder Zigaretten Rauchen darf!

Ich will hier ja nur aufzeigen, dass die gleiche Regel für zwei Tatbestände unterschiedlich ausgelegt wird und das eigentlich nicht sein kann.

Rauchen , sagen hier die meisten , ist außerhalb der Runde erlaubt.

Dann ist aber auch das trinken von Bier erlaubt, es ist ja nach exakt der selben Bestimmung und dem gleichen "Paragrafen" verboten.

Das einzige, was man jetzt noch anführen kann, ist das ich unter Alkoholeinfluss nicht spielen darf und die 0,0 Promillegrenze gilt.

Dann kann ich aber auf einer dm , da habe ich schon häufiger mal 1 bis 2 Stunden Pause zwischen den Runden , ein kleines Alster trinken ( Alkoholspiegel bei 0,2 Liter Alster o,1 Promille nach der Stunde dann abgebaut ).

Ich habe dann alle eure Regelauslegungen beachtet.

Und ich kann die gleiche Regel nun mal für Alkohol anders auslegen als für Zigaretten !

Uwe Braun , du bist doch Jurist, was sagst du dazu?

Mehr geht es mir hier nicht! Bist du nicht auch der Meinung, dass die regeln nicht das niedergeschrieben aussagen sollen, was sich die Macher dabei gedacht haben und man nicht immer jemanden fragen muss , der einem dann sagt : ja das steht da zwar so , gedacht haben wir etwas anderes ! Wir waren nur zu doof es zu formulieren ;-)

pinkydiver
17.11.2011, 18:05
@OPC

Alkohol und Nikotin ist nicht dasselbe!! Alkohol benebelt die Sinne Nikotin nicht, Alkohol fällt unter Doping Nikotin nicht


Dann kann ich aber auf einer dm , da habe ich schon häufiger mal 1 bis 2 Stunden Pause zwischen den Runden , ein kleines Alster trinken ( Alkoholspiegel bei 0,2 Liter Alster o,1 Promille nach der Stunde dann abgebaut

Du darfst immer Alkohol trinken zwischen den Runden, Du darfst dich nur erwischen lassen , sonst sp:-)

opc
17.11.2011, 19:03
@OPC

Alkohol und Nikotin ist nicht dasselbe!! Alkohol benebelt die Sinne Nikotin nicht, Alkohol fällt unter Doping Nikotin nicht



Du darfst immer Alkohol trinken zwischen den Runden, Du darfst dich nur erwischen lassen , sonst sp:-)

erstens alkohol ist nicht in der dopingliste erfasst.

zweitens darfst du nach dem geltenden regelwerk den alkohol nicht trinken und auch nicht bei dir haben ;-)

aber ich stelle immer wieder fest, dass du nicht so ganz regelfest bist.

du meinst ich könnte ( mit dürfen hat das aber nichts zu tun ) alkohol trinken , dürfte mich nur nicht erwischen lassen;-) und wenn ja muss ich halt sagen , das ist apfelschorle ;-)

opc
17.11.2011, 20:30
17. Doping und Weiteres
(1) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rau-
chen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.
(2) Weitere Einzelheiten sind in der WMF-Anti-Doping-Ordnung und den Vorschriften der “World Anti Doping Agency”
(WADA-Code) festgelegt, die für alle nationalen und internationalen Turniere Gültigkeit haben.


Zu S 1 (Internationale Spielregeln)

Anlage im Sinne von Ziff. 17 Abs. 1, Ziff. 18 Abs. 7 Buchst. h und Ziff. 18 Abs. 8 ist der Bereich der Anlage, der ausschließ-
lich den Spielern, Betreuern, Schiedsrichtern und Offiziellen vorbehalten ist. Ein evtl. eingerichteter Zuschauerbereich ist klar
abzugrenzen. Ist die gesamte Ablage für Zuschauer freigegeben, so gilt die gesamte Anlage als Anlage im Sinne dieser Re-
geln.
Feststellung des Sportausschusses, 10/2007

Lenny
17.11.2011, 20:36
Ich will hier ja nur aufzeigen, dass die gleiche Regel für zwei Tatbestände unterschiedlich ausgelegt wird und das eigentlich nicht sein kann.

Rauchen , sagen hier die meisten , ist außerhalb der Runde erlaubt.

Dann ist aber auch das trinken von Bier erlaubt, es ist ja nach exakt der selben Bestimmung und dem gleichen "Paragrafen" verboten.

(...)

Und ich kann die gleiche Regel nun mal für Alkohol anders auslegen als für Zigaretten !
Das ist doch ganz einfach falsch. Der Wortlaut der Regel:

Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.Alkohol (= Doping) ist generell während des Wettkampfs verboten. Rauchen ist auf der Anlage verboten. Hier wäre dann nur der Begriff Anlage womöglich besser zu definieren. Die beiden Sachverhalte sind in der gleichen Regel aufgeführt, aber unterschiedlich bewertet. Wo du doch so auf dem Regelwortlaut herumreitest, wundert es mich, dass du das so ignorierst...
Uwe Braun , du bist doch Jurist, was sagst du dazu?
Uwe, das soll jetzt keine Abwertung deines Berufsstandes sein. Aber juristisch wasserdichte Formulierung sind was für Juristen und für das was Juristen betrifft. Wir wollen hier doch Sport treiben und müssen doch nicht unser Regelwerk solchen Massstäben unterwerfen, dass es womöglich nachher keiner kapiert, nur damit solche selbstdarstellenden Textwüstenproduzenten innerlich befriedigt werden?

pinkydiver
17.11.2011, 20:36
erstens alkohol ist nicht in der dopingliste erfasst.

zweitens darfst du nach dem geltenden regelwerk den alkohol nicht trinken und auch nicht bei dir haben ;-)

aber ich stelle immer wieder fest, dass du nicht so ganz regelfest bist.

du meinst ich könnte ( mit dürfen hat das aber nichts zu tun ) alkohol trinken , dürfte mich nur nicht erwischen lassen;-) und wenn ja muss ich halt sagen , das ist apfelschorle ;-)

Das ist nicht ganz richtig, Alkohol steht sowohl bei der NADA, wie auch bei der WADA für bestimmte Sportarten auf der Verbotsliste (im Wettkampf wohlgemerkt) und fällt somit schon unter Doping, aber eben nicht außerhalb der der Wettkämpfe.

Du mußt nicht sagen, daß es Apfelschorle ist, da ließe sich leicht das Gegenteil beweisen, aber wenn Du den Alk außerhalb der Anlage irgendwo am Kofferraum hinter einem Busch oder sonstwo trinkst und Dich niemand dabei sieht wird Dir auch nix passieren. Da niemand den Beweis erbringen kann und ein Schiedsrichter nicht befugt ist eine Blutprobe zu nehmen. Selbst bei leuten die sichtbar alkoholisiert über die Anlage torkeln, habe ich es noch nie erlebt, daß diejenigen disqualifiziert worden sind. Da frage ich Dich warum: ganz einfach es gibt keine Handhabe !!! Der Verdacht reicht nicht, der Beweis ist nicht zu erbringen

emetem
18.11.2011, 06:02
Das Winterloch wird gefüllt.

Juchhu! http://www.smilies.4-user.de/include/Wetter/making_snowman.gif (http://www.smilies.4-user.de)

opc
18.11.2011, 06:51
@lenny

Alkohol ist beim minigolf kein doping !!!!

Und bei dem andren hast du recht, das habe ich nicht beachtet !

Lenny
18.11.2011, 07:48
@lenny

Alkohol ist beim minigolf kein doping !!!!
Deswegen wird es ja auch noch einmal besonders erwähnt:

Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen.

opc
18.11.2011, 09:39
aber du hast geschrieben : Alkohol (= Doping )

und das ist es eben nicht !

und Zigaretten sind nach dieser Regel eben auch verboten, es sei denn der Publikumsbereich ist durch Kennzeichnung abgetrennt von Rest der Anlage.

dies ist mir beim Training für eine Dm noch nie so aufgefallen, beim Training für die 1. Liga auch nicht. das heisst, dass dann eben Rauchen auch verboten ist.

und jetzt mal ganz ehrlich, entweder gelten regeln oder sie gelten nicht !

und ich kann dann nicht sagen, ja für Alkohol gilt es , für Zigaretten aber nicht.

und doch lenny auch sportregeln sollten so gefasst sein, dass dort steht, was sie meinen und nicht etwas anderes.

Lenny
18.11.2011, 09:50
Mensch, die Regeln gelten doch:

Doping und Alkohol werden gleich behandelt (nicht gleichgesetzt, aber halt explizit parallel genannt) und haben beide bei Minigolf-Wettkämpfen generell nichts zu suchen (was ja auch von den meisten so gesehen wird).

Rauchen hat während der Runde nichts zu suchen. Wird der Spielbetrieb nicht gestört, ist das Rauchen in den Pausen geduldet. Hier wäre ggf. eine bessere Klärung/Formulierung nötig.

Dies ist in den Regeln so gemeint und wird von den meisten auch so als sinnvoll erachtet. Wo ist nun bitte dein Problem?

Darum drehen wir uns seit 3 (???) Seiten im Kreis und dir geht es um...? Um was geht es dir eigentlich? Viele verstehen dich hier nicht mehr.

Di.Stefano
18.11.2011, 10:27
[QUOTE=opc;227847

> Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rau-
chen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.

An diesem Zitat sieht man doch klar und deutlich, dass Alkohol und Rauchen unterschiedlich behandelt wird, ob es dir passt oder nicht. Alkoholkonsum ist verboten egal wo, generell für alle, die mitspielen (mitschiedsrichtern, mitbetreuen). Rauchen nur "auf der Anlage". Immer wenn in einer Verbotsregel ein Ort ausdrücklich genannt ist, gilt dieses Verbot vermittels dieser Regel nur für diesen Ort und für nirgendwo sonst.

> Anlage im Sinne von Ziff. 17 Abs. 1, Ziff. 18 Abs. 7 Buchst. h und Ziff. 18 Abs. 8 ist der Bereich der Anlage, der ausschließlich den Spielern, Betreuern, Schiedsrichtern und Offiziellen vorbehalten ist. Ein evtl. eingerichteter Zuschauerbereich ist klar
abzugrenzen.

Aus dieser allgemeinen Abgrenzungspflicht ist nicht herzuleiten, dass - um eine Trennung von Zuschauer- und Sportbereich herzustellen - eine Abgrenzung mit Flatterbändern, hingelegten Bänken usw. noch einmal extra erfolgen muss, sofern durch spezielle bauliche Gegebenheiten (z. B. Durchgang durch ein Tor, Verlassen einer Terasse, Umzäunung mit einer Hecke) klar ist, wo der abgegrenzte Bereich beginnt. In fast allen Fällen (bei regionalen Turnieren auf immer den gleichen Anlagen mit immer dem gleichen Teilnehmerkreis) darf zu Recht davon ausgegangen werden, dass allgemein bekannt ist, wo der abgegrenzte Bereich beginnt.

Private Anmerkung: es ist natürlich wieder mal blöd, dass der Begriff "Anlage" in dieser Regel zweifach und damit missverständlich definiert ist. Statt "Anlage" sollte man den gesamten Bereich "Minigolfplatz" und den für das Turnierspielen gedachten Bereich "Sportbereich" nennen, so würde auf einen Schlag klar, was der Sportausschuss meint.

> Ist die gesamte Ablage für Zuschauer freigegeben, so gilt die gesamte Anlage als Anlage im Sinne dieser Regeln.

Aber eben auch nur dann! Ist tatsächlich mal die gesamte Anlage für Zuschauer freigegeben, muss das in der Turnierausschreibung ausdrücklich stehen, sonst ist das eben nicht der Fall und die Regel somit nicht anwendbar.

cash
18.11.2011, 14:05
Schade das aus einer Regelanfrage mal wieder so eine sinnlose Diskussion über die Lieblingsthemen Alkohol, Nikotin und Doping entstanden ist.

ReDiMa
18.11.2011, 14:18
@lenny

Alkohol ist beim minigolf kein doping !!!!
Da habe ich schon ganz andere Sachen erlebt !
Es gibt einige Spieler die ohne Sprit im Blut kein offenes Scheunentor aus 20 cm Entfernung treffen würden !!
Ich hatte mal ein Erlebnis in den 90ern in der Regionalliga. Da hat ein Spieler Nüchtern die erste Runde auf Eternit 42 gespielt. Nach der Runde war er am Auto. Danach hat er dreimal grüne Runden gespielt und jeder Menge Kaugummis verdrückt damit man den Alkohol nicht Riecht.
Da könnte ich Dir noch viel mehr solcher Ereignisse erzählen !!

opc
18.11.2011, 15:53
trotzdem gilt es bei uns nicht als doping

und ich habe jetzt mal geschaut, beim fussball scheint alkohol nicht verboten zu sein. ich habe da zumindest nichts gefunden.


aber zurück zu den tollen regeln im dmv, danach ist das aufheben das balles aus dem loch nur mit BALLSAUGERN erlaubt, andere ballaufheber sind somit auch nicht regelgerecht ;-)

hier nachzulesen

(13) Ein Ball gilt als eingelocht, wenn er so im Ziel zur Ruhe gekommen ist, dass er es aus eigener Kraft nicht mehr verlas-
sen kann. Der Ball darf mit der Hand oder dem Saugnapf am Schläger aus dem Ziel genommen werden.

pinkydiver
18.11.2011, 16:17
@OPC

es ist toll daß Du immer neue Spitzfindigkeiten findest, am besten Du schreibst ein komplett neues unmißverständliches Regelwerk und reichst es beim Verband ein.
Mann - es ist nur noch albern s4:-)

opc
18.11.2011, 18:46
dirk

meinetwegen bräuchten wir ein regelwerk. wie es auf den meisten anlagen als anschlag hängen hat.


aber wenn ein verband sich schon ein mehrere hundert seiten langes regelwerk leistet und dafür eine nach der anderen sitzung abhält, dann sollte da am ende etwas ordentliches herauskommen.

und da ich schon so einiges erlebt habe, bin ich der meinung, dass das regelwerk halt eindeutig abgefasst werden sollte.

ich kenne mehr als einen minigolfspieler mit schiedsrichterlizenz, die wenn sie das hier lesen ( saugnapf ) dir bestimmt einen strafpunkt geben, wenn du einen andern ballaufheber benutzt.

im regelwerk des dfb, das heb ich mir vorhin mal etwas angeschaut.ist das mit der (mannschftskleidung ) zb super geregelt ! dort steht nämlich, dass die mannschaften farben tragen.

so kann der eine nämlich eine blaue adidas hose haben und der andere eine von puma ;-)

und komischerweise finde ich dort echt überhaupt nichts zum thema alkohol, und zigaretten !!!

aber das sind ja auch fussballalkis und -assis ;-) und das ist ja auch kein anerkannter sport

Di.Stefano
18.11.2011, 19:23
Weißt du, OPC, dass ich mich die ganze Zeit schon frage: wie kann einer, der doch selber gar nicht mehr Minigolf spielt, so viel Zeit (und aus deiner Sicht bestimmt auch Hirnschmalz) in das sinnlose Gesabbel über Saugnapfbenutzung investieren wie du? Oder hast du das Hobby Minigolf einfach durch das Hobby Rumsabbeln ersetzt?

Selbst wenn dein Gesabbel jemals von irgendjemand Maßgeblichem gehört und in Regeln umgesetzt würde, dann hättest du selber ja gar nichts von.

cash
18.11.2011, 19:26
@OPC

es ist toll daß Du immer neue Spitzfindigkeiten findest, am besten Du schreibst ein komplett neues unmißverständliches Regelwerk und reichst es beim Verband ein.
Mann - es ist nur noch albern s4:-)

fr5:-) fr5:-) fr5:-) fr5:-) fr5:-)

Das neue Regelwerk traut sich opc ja nicht, denn es wäre entweder ebenfalls nicht bis aufs kleinste ausgearbeitet oder es wäre so um die 1000 Seiten stark.

Ich gebe ja opc recht, das es einige Regeln gibt die albern sind und auch beseitigt werden müssen, dafür muss es durch die Gremien. Dafür ist es nicht sonderlich hilfreich nur hier zu meckern und nicht mal wirklich Vorschläge (ernstgemeinte) an die entsprechenden Stellen zu leiten.

cash
18.11.2011, 19:31
meinetwegen bräuchten wir ein regelwerk. wie es auf den meisten anlagen als anschlag hängen hat.




Wenn dir das reicht, warum reitest du dann immer auf allen möglichen Eventualitäten rum.

Sicher würde das im großen und ganzen reichen, aber durch Typen wie Dich, die dann irgendetwas tun was zwar nicht verboten ist, aber gegen den gesunden Menschenverstand geht, und dabei auf ihr Recht pochen müssen die Regeln immer präziser werden.

Und da keiner so dumm denkt wie andere es dann tun, wird es immer Lücken im Regelwerk geben.

Uwe Braun
18.11.2011, 20:09
Da kann man sich nur den Vorrednern anschließen, OPC. Vielleicht sind wir auch alle nur zu dumm gestrickt, um Deinen Gedankengängen folgen zu können. In der Tat kann man Dir nur empfehlen, eine Überarbeitung des Regelwerks zu formulieren und dann kann man ja sehen, wie stringent Dein Entwurf ist. Zeit genug scheinst Du ja zu haben und das Du Ambitionen hast, die Minigolf-Welt zu verbessern, ist ersichlich.

opc
18.11.2011, 21:48
vielleicht bin ja auch nur ich es ;-)

aber ich möchte gerne , dass alle das gleiche aus einer regel herauslesen.

wenn da steht nach 60 sekunden ist der schlag auszuführen, dann ist das bitte auch so.

und wenn da steht auf der anlage darf nicht geraucht werden, dann bitte ist das ok, wenn man den begriff anlage klar definiert und das bitte dann auch immer gleich.

und wenn ich ballaufheber meine, dann kann man das doch bitte auch schreiben und nicht saugnapf.

wenn ich in meiner minigolfkarriere nicht schon ab und an auf einige "dumm gestrickte" schiedsrichter getroffen wäre, dann wäre mir das auch egal.

aber auch beim montieren von bahnen, habe ich aufgrund der "dumm gestrickten" regeln ab und an probleme gehabt, da werden die linien geändert, dann werden die hindernisse geändert, dann wird mal was vergessen, dann wird es wieder eingefügt usw. und das ist manchmal gar nicht so lustig ;-)

und schon deshalb würde es mich sehr freuen, wenn das regelwerk durchdacht formuliert wäre.

und wenn mir der dmv ein angebot unterbreitet und ich das gleiche gehalt beziehe wie der dmv sportdirektor, dann schreibe ich glatt ein neues regelwerk.

oder ich bringe es als buch heraus und lasse die komplette auflage durch den dmv aufkaufen.

opc
18.11.2011, 22:15
Wenn dir das reicht, warum reitest du dann immer auf allen möglichen Eventualitäten rum.

Sicher würde das im großen und ganzen reichen, aber durch Typen wie Dich, die dann irgendetwas tun was zwar nicht verboten ist, aber gegen den gesunden Menschenverstand geht, und dabei auf ihr Recht pochen müssen die Regeln immer präziser werden.

Und da keiner so dumm denkt wie andere es dann tun, wird es immer Lücken im Regelwerk geben.

erstens reite ich nicht auf eventualitäten rum, sondern auf dingen die im regelwerk genannt sind !

zweitens verhalte ich mich bei turnieren immer regelgerecht.

drittens geht es hier nicht um lücken sondern um falsche formulierungen

ich weise ja nur zb dirk darauf hin, dass er ein und dieselbe regel doch nicht für die eine sache so und die andere sache so auslegen kann , nur weil er rauchen noch ok findet , trinken aber nicht !

ich würde , wie gesagt am liebsten ein regelwerk haben, das auf eine din a4 seite passt.

und ich würde auch gerne wieder den spass in den vordergrund stellen.

in niendorf haben wir ein event für geschäftsleute organisiert, da waren an einem abend mehr teilnehmer, als bei unserem offiziellen turnier. und alle hatten spass und wollen wieder kommen.

wieso ist das bei uns im dmv nicht mehr so, warum verbieten wir alles , warum erlauben wir nicht !

wir fühlen uns immer ungerecht behandelt, wenn x ein bier trinkt spielt er besser als ich, das ist doch doof. wenn y ein wein trinkt dann kann ich ihn nicht schlagen, wenn z eine raucht dann fühle ich mich gestört , wenn a redet dann sört er mich erst recht, da hinten hat ein handy geklinget, um 12 00 uhr läuten immer die kirchenklocken, dass sind alles geräusche, da kann ich nicht spielen. wenn c sein mp 3 player im ohr hat, dann spielt der richtig gut, ist das erlaubt ?

ja aber g hat auch mehr bälle als h, darf g jetzt auch nicht mehr mehr trainieren und nur die bälle benutzen die ha auch hat, damit immer alles gleich ist und alles gerecht ?

wir sollten als verband auf den gewinn von neuen mitgliedern aus sein und das erreichen wir nicht mit regeln, die wir selbst anscheinend nicht verstehen oder zumindest nicht so aufschreiben konnten , wie wir es eigentlich gedacht haben. und mit verschlossenheit und scheuklappen und sturheit.

warum dürfen wir zb nicht rauchen und nicht trinken, weil es geht um das liebe geld, wir erhalten zuschüsse vom staat , gute 110000 euro, aber wer profitiert davon !

es sind nur ganz wenige und die kosten nicht 110000 euro sondern 160000.

ich will auch keine rauchenden säufer oder trinkende raucher auf den minigolfplätzen, aber ich denke die würden, wenn man es ihnen sagt ( das man sie nicht will ) auch so von dem sport fernbleiben. und man kann das auch in das regelwerk aufnehmen,

>wer unangenehm auffällt , kann durch das schiedsgericht vom platz verwiesen werden<

wir versuchen es auf dem falschen weg als sport anerkannt zu werden. entweder man schafft es so in der gesellschaft oder eben nicht , aber durch die auferlegung von regeln macht man sich eher lächerlicher als anerkannt.

jetzt versucht euch mal alle selbst an solche gespräche über unseren sport zu erinnern, die ihr mit bekannten geführt habt.

ihr erzählt , ihr spielt minigolf , wodurch erreicht ihr, dass dies als sport von eurem bekannten anerkannt wird, dadurch dass ihr von eurer begeisterung und der faszination des "spielens" erzählt oder dadurch dass ihr sagt, wir unterliegen den dopingrichtlinien , dürfen kein alkohol trinken und rauchen ist auch nicht erlaubt .

und jetzt bitte ehrlich sein .

ich möchte eins gerne wieder, viele begeisterte minigolfer auf den minigolfplätzen ,die wieder spass daran haben aber ich sehe immer weniger davon ;-(

Di.Stefano
19.11.2011, 14:28
Zu deinem letzten Satz:
Kann das einfach damit zusammenhängen, dass du immer seltener auf Minigolfplätze gehst?

Uwe Braun
19.11.2011, 16:35
ich will auch keine rauchenden säufer oder trinkende raucher auf den minigolfplätzen, aber ich denke die würden, wenn man es ihnen sagt ( das man sie nicht will ) auch so von dem sport fernbleiben. und man kann das auch in das regelwerk aufnehmen, >wer unangenehm auffällt , kann durch das schiedsgericht vom platz verwiesen werden<(

Auf der einen Seite beklagtst Du ungenaue Formulierungen, schlägst aber selbst nichts Besseres vor. Denn was heißt "unangenehm auffallen"?

Allerdings wäre es sicherlich sinnvoll, einige Formulierungen zu ändern, Du hast das Beispiel "Saugnapf" genannt, die Verwendung des Wortes "Ballaufheber" wäre sicherlich sinnvoller. Hinsichtlich der bereits zuvor angesprochenen Regelung "Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwendet werden" wäre es angesichts der technischen Entwicklung zu überlegen, hinter dem Wort "schriftliche" die Formulierung "oder in elektronischer Form vorhandene" hinzu zu fügen. Was sicherlich auch nicht sein sollte, ist in einigen Punkten großzügig mit der Begründung nach Sinn und Zweck eine Regel Vorschriften auszulegen und bei anderen Fragen auf dem Wortlaut einer Norm zu beharren. Darin scheint mir eher das Problem zu liegen weil hierbei einige Schiedsrichter fallbezogen überfordert sind, Beispiele hierzu wurden bekanntlich in den diversen Threads genannt.

opc
19.11.2011, 17:02
Uwe

Ich habe ganz oft 0,3 promille vorgeschlagen ( und die bitte durch überprüfung per atemkontrolle )

Der von dir bemängelte satz sollte ja auch keine formulierung für das regelwerk sein.

Aber du scheinst mir in einigen punkten dann doch recht zu geben ;-)

Di stefano

Nur weil ich selten spiele bin ich nicht viel weniger auf den plätzen, bin halt mehr zuschauer .

pinkydiver
19.11.2011, 18:12
Ich habe ganz oft 0,3 promille vorgeschlagen ( und die bitte durch überprüfung per atemkontrolle )


Wer soll das zuverlässig kontrollieren, wer soll dazu berechtigt sein mit irgendwelchen Geräten, die ungenaue Werte liefern (Alkotester, wie sie in der TV Werbung angeboten werden, da kann ich auch per Geruchsprobe willkürlich entscheiden) bzw. wer soll geeichte Geräte wie sie die Polizei hat bezahlen und dann wäre im Grenzfall immer eine Blutprobe erforderlich die nicht gerade billig ist und die von einem Arzt vorgenommen werden müßte und zeitnah erfolgen müßte. Im fFalle daß der Wert unter den 0,3 liegt blieben die Kosten beim Verband.

----> was folgt daraus = undurchführbar, dann lassen wir es doch besser bei 0,0 so hat ein Schiri wenigsten eine Handhabe wenn er jmd. zweifelsfrei Alkohol trinken sieht.

opc
20.11.2011, 14:07
wenn im regelwerk steht, dass 0,3 Promille erlaubt sind und diese per atemkontrollgerät durch das Schiedsgericht kontrolliert werden können, dann hat jeder auch damit zu leben .

außerdem muss man ja dann auch nicht gleich 6 Monate sperre geben , da kann man ja auch nach Alk Gehalt variieren , mir ist diese sperre genau wie die für rauchen viel zu hoch , das steht ja in keinem Verhältnis zu den anderen strafen.


und wie schon mal gesagt, beim fussball finde ich überhaupt nichts zum Thema Alkoholverbot, da gibt es immer nur Kampagnen aber kein verbot und die bekommen bestimmt auch Zuschüsse vom bmi

goligolem
20.11.2011, 14:19
Ob jetzt im Regelwerk irgendein Wert steht oder nicht ist doch vollkommen egal soweit ich mich erinnere bin ich als Schiedsrichter nicht berechtigt eine Alkoholprobe zu machen.
Ich kann einem Spieler der meines Erachtens alkoholisiert ist das Startrecht verweigern oder ihn disqualifizieren wenn ich sehe das er Alkohol zu sich nimmt, Alkoholproben sind nur der Polizei verbehalten.
Viel wichtiger ist aber das wenn ich mitbekomme das einer alkoholisiert ist das ich versuche ihm am Auto fahren zu hindern.

opc
20.11.2011, 22:12
@goligem

Wenn im Regelwerk 0,0 steht und du nicht kontrollieren darst , dann bringt es doch gar nichts!

Jeder , der trinkt kann nämlich sagen, dass er nicht getrunken hat und dann steht Aussage gegen Aussage !

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch !

Denn, was bringen regeln , die eh keiner kontrolliert und anscheinend ja auch gar nicht kontrollieren darf :-)

Das mit dem führen von Kfz sehe ich übrigens genauso !!!

pinkydiver
20.11.2011, 22:27
@goligem

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch ! !!!

Mann Oliver, begreif doch mal das daß nicht durchführbar ist, Atemalkotests sind nur ein Anhaltspunkt kein endgültiger Beweis. Der kann nur durch eine Blutprobe ermittelt werden. Wer soll die Kosten tragen??? Im falle einer positiven Probe der Täter sonst der DMV, also das wird nicht passieren, denn das ist richtig teuer

opc
21.11.2011, 07:35
Dirk ,

Wenn der dmv den atemalkoholtest ins Regelwerk aufnehmen würde, dann wäre dies der endgültige Beweis .

Da du dich per Mitgliedschaft im dmv diesen Regel unterwirfst , ist das Regelwerk für den minigolfsportler bindend .

Deswegen kann der dmv , dir auch die Teilnahme an Turnieren ( minigolf ) verbieten . Es zwingt dich nämlich niemand Mitglied im dmv zu sein.

Und wenn man jetzt sagt, wir wollen, dass du pustest und du weigerst dich, dann kann der dmv auch dafür eine Strafe ins Regelwerk schreiben, wenn er das will .

Das wäre also durchaus machbar ;-)

Und wenn im dmv jemand an wichtiger stelle meint Alkohol ist Doping im minigolfsport, dann sollte man es auf die nada liste setzen lassen, dann wird das auch kontrolliert !

Aber das will man anscheinend ja nicht .

cash
21.11.2011, 14:21
@goligem

Wenn im Regelwerk 0,0 steht und du nicht kontrollieren darst , dann bringt es doch gar nichts!

Jeder , der trinkt kann nämlich sagen, dass er nicht getrunken hat und dann steht Aussage gegen Aussage !

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch !

Denn, was bringen regeln , die eh keiner kontrolliert und anscheinend ja auch gar nicht kontrollieren darf :-)

Das mit dem führen von Kfz sehe ich übrigens genauso !!!

...und damit Dein Regelwerk, welches ja kurz sein soll, noch weiter aufgebläht wird müssen ja auch sämtliche mögliche Alkotestgeräte aufgeführt sein, damit ich nicht mit einem falschen kontrolliert werde.

... was ist, wenn ich ein zweites eigenes Testgerät dabei habe, welches evtl. 0,28 anzeigt und das vom Schiedsrichter benutzte 0,31 anzeigt. Die Diskussion möchte ich als Schiedsrichter nicht führen.

... und wer bezahlt die ganzen Geräte?

pinkydiver
21.11.2011, 14:35
Dirk ,

Wenn der dmv den atemalkoholtest ins Regelwerk aufnehmen würde, dann wäre dies der endgültige Beweis .
Und wenn man jetzt sagt, wir wollen, dass du pustest und du weigerst dich, dann kann der dmv auch dafür eine Strafe ins Regelwerk schreiben, wenn er das will .

Das wäre also durchaus machbar ;-) .

Du irrst leider erneut:
Atemalkotests sind rechtlich nicht bindend, noch nicht mal Im Straßenverkehr, zeigt das Ding über dem Grenzwert an, gehts zur Blutentnahme, genauso wäre das im Minigolf auch --> nochmal die Frage wer soll das bezahlen (immer Arzt anwesend für solche Fälle oder sofortige Fahrt zum Arzt mit begleit-person, von den Analysekosten mal ganz zu schweigen. ca 25 Euro je Probe auf der der DMV sitzen bleiben würde wenn das Ergebnis unter dem Grenzwert ist. Weitere zivilrechtlich durchsetzbare Forderungen an den Schiedrichter und/oder den Verband sind auch nicht auszuschließen. Das ist das gleiche wenn Dir ein Schiri bei 15 Grad und Sonne verbieten würde Wetterkleidung zu tragen, das ist auch nicht durchführbar. Ziehst Du sie aus erkältest Dich kannst Du den Schiri persönich haftbar machen, das traut sich keiner

Ach übrigens ein geeigneter Alcotester z.B von Dräger kostet 600-700 Euro zzgl. 45 Euro für 100 Mundstücke und jeder Schiedsrichter müßte dann in der Anwendung dieses Gerätes geschult werden.

Somit wirst auch Du einsehen müssen, daß das nicht durchführbar ist da es schon den finanziellen Rahmen des DMV sprengen würde.

opc
21.11.2011, 17:10
pinky

ich irre nicht !!


wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .

wir haben im dmv nämlich ein regelwerk und nicht die stvo und die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte als standard, dort ist durch die geltende Rechtsprechung geregelt, das atemkontrollgeräte nicht gelten ( aber die geltende Rechtsprechung gilt dort für die durch die Rechtsprechung abgedeckten Gesetze aber das DMV Regelwerk gehört nicht dazu )
sollte das nicht stimmen, dann lasse ich mich gerne durch jemanden mit Ahnung ( zb. Uwe Braun und auch andere mit entsprechender Ausbildung eines besseren belehren.

man könnte natürlich gleich verfahren, wenn aber den dmv alkoholtester der fa x und y als gut empfindet und im regelwerk als gültige Messgeräte auflistet, dann wäre das Messergebnis bindend.

also ich wurde an den alkotestern nicht geschult und das kann jeder !

und wenn der dmv 4 Geräte anschafft und diese dann immer an unterschiedlichen orten einsetzten würde , wäre das sicher finanziell zu bewältigen, immerhin hat der dmv ein Etat von 250000 euro.

zu 0,31 bzw 0,28 kann man locker machen wie der gesetzgeber, Grenzwert 0,3 und wenn das Messgerät 0,4 anzeigt hast du verloren .

also eine messtoleranz ,das ist ja üblich

pinkydiver
21.11.2011, 17:54
wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .

klaro, das hättest Du gerne aber dem ist nicht so !!
so was gabs früher nur in Österreich, da hats mal gereicht wenn der Polizist Deine Geschwindigkeit per Augenmaß geschätzt hat und Du mußtest blechen, Gott sei Dank st das auch Geschichte.

Daniel Christ
21.11.2011, 18:07
@ dirk,

warum wäre das nicht bindend? Der DMV beschränkt doch jeden Minigolfer durch seine Regeln doch auch in anderen Rechten ( ohne Wertung nur als Feststellung! ).

opc
21.11.2011, 18:14
klaro, das hättest Du gerne aber dem ist nicht so !!
so was gabs früher nur in Österreich, da hats mal gereicht wenn der Polizist Deine Geschwindigkeit per Augenmaß geschätzt hat und Du mußtest blechen, Gott sei Dank st das auch Geschichte.

wieso hätte ich das gerne ?

ich hätte gerne 0,3 oder 0,5 Promille, da ist keiner der betrunkene Raucher oder der rauchende Säufer. der DMV setzt das dann bitte auch ordentlich ins Regelwerk, mit Kontrolle !

Und alle können sich daran halten.


Und eines möchte ich wieder, dass wir mehr Mitglieder im Verband haben.

Und bei der Analyse, warum wir immer weniger Mitglieder im Verband haben, sollten wir nicht nach Aussen schauen und anderen die Schuld geben, sondern mal bei uns selbst schauen und analysieren, was wir in den entsprechenden Zeiträumen geändert haben ( Regeln, Spielmodus , Eigenbetrieb usw ) und dass dann in Verbindung mit den Auswirkungen ( weniger Mitglieder ) setzen.

Und vielleicht ist es ja so, dass zb das Alkoholverbot (0,0 Promille ) zu einigen Austritten geführt hat, vielleicht ja auch nicht.

Vielleicht war es ja aber auch die Umstellung des Ligenspielbetriebes .

Das kann man sicher, wenn man die Zahlen hat, statistisch auswerten, und zwar auch nach Zahl der Austritte und der Eintritte .

Aber diese Mühe hat sich bisher bestimmt noch niemand gemacht und wird es auch nie jemand, weil dann sicher viele Funktionäre Fehler eingestehen müssten und das passiert bei uns Minigolfern nie.

Wir haben ja auch nie Schuld an einer Zwei sondern eher der, der drei bis 5 Bahnen weiter geatmet hat und das gerade als wir schlagen wollten ;-)

pinkydiver
21.11.2011, 18:41
ich hätte gerne 0,3 oder 0,5 Promille, da ist keiner der betrunkene Raucher oder der rauchende Säufer. der DMV setzt das dann bitte auch ordentlich ins Regelwerk, mit Kontrolle !

Und alle können sich daran halten.



warum nicht 0,0, daß ist das einzige was ein Spieler wirklich selbst im Griff haben kann, und zwar in dem er sagen wir mal 24 Std vorher keinen Alkohol zu sich nimmt. Alles andere ist Wischiwaschi, dem einen reicht ein kleines Bier um locker über den Grenzwert zu kommen, andere können sich zwei genehmigen, und dann ist es noch Tagesform abhängig wie schnell Alk aufgenommen wird oder nicht.

Lenny
22.11.2011, 07:57
1. Kein Alkoholkonsum ist eine klare Richtlinie. Während eines Turniers wird nicht getrunken. Wer dabei erwischt wird fliegt. Dafür brauche ich auch kein Messgerät. Wer um 9 Uhr morgens bereits mit einem Alkoholpegel auf den Platz, der hat dann wirklich auch schon ein ganz anderes Problem. (Im übrigen opc, auch wenn du bei 0,3 Promille einen Toleranzbereich ansetzt, verschiebst du die Grenze damit nur. Dann gehen die Diskussionen halt bei 0,39 oder 0,41 los...)

2. Es geht hier nicht (nur/vorrangig) um einen evtl. leistungssteigernden Einfluss von Alkohol, weswegen ja Doping und Alkohol getrennt genannt werden (und nicht in der Art wie "Doping (z.B. Alkohol)). Beides wird gleich bestraft, dennoch wird auch in der Sportordnung dazwischen unterschieden.

3. Es geht darum, einen geordneten Turnierablauf in einem sportlichen Umlauf zu gewährleisten. Da gehört Alkohol mit all seinen Nebenwirkungen auf Körper und Geist nicht herein. Dementsprechend geht es auch nicht darum, ein Mon Cherie oder eine überreife Banane zu verbieten. Wir sind nicht Sklaven einer Bemessungsgrenze, die mit technischem Gerät erst validiert werden muss. Es geht also vordringlich gar nicht, festzustellen, ob jemand 0,0 oder 0,1 Promille hat (steht ja auch gar nicht drin), sondern dass kein Alkohol in der Form konsumiert wird, dass der "sportliche Turnierablauf" gestört wird.

4. Im Gegensatz zu anderen Sportarten findet bei uns bei vielen Veranstaltungen eine große Durchdringung unterschiedlicher Gruppen (sowohl Spitzensport/erweiterter Breitensport als auch altersübergreifendes Teilnehmerfeld) statt. Allein aus Gründen des Jugendschutzes sollten wir zu unserer Vorbildfunktion stehen.

4. Die Forderung nach einer 0,x-Promille-Grenze hat vermutlich gar nicht die von manchem gewünschte Lobby. Die bisherigen Diskussionen haben gezeigt, dass das Thema nur von ganz wenigen als tatsächlicher Änderungsbedarf im Raum steht.

5. Womöglich würde eine Lockerung dieser Regelung neue Zielgruppen erschliessen (neue Mitglieder). Ob diese aber dann die Leute sind, die wir uns wirklich wünschen und die unseren Sport voran treiben, sei mal dahingestellt. Im Gegenzug ist genauso vorstellbar, dass es bei einer entsprechenden Richtlinienänderung auch Austritte (womöglich sogar in größerem Ausmaß) gibt, vielleicht sogar gerade auch im Nachwuchsbereich, in dem auch die betroffenden Eltern ein Mitspracherecht haben.

cash
22.11.2011, 14:01
pinky

ich irre nicht !!


wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .

wir haben im dmv nämlich ein regelwerk und nicht die stvo und die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte als standard, dort ist durch die geltende Rechtsprechung geregelt, das atemkontrollgeräte nicht gelten ( aber die geltende Rechtsprechung gilt dort für die durch die Rechtsprechung abgedeckten Gesetze aber das DMV Regelwerk gehört nicht dazu )
sollte das nicht stimmen, dann lasse ich mich gerne durch jemanden mit Ahnung ( zb. Uwe Braun und auch andere mit entsprechender Ausbildung eines besseren belehren.

man könnte natürlich gleich verfahren, wenn aber den dmv alkoholtester der fa x und y als gut empfindet und im regelwerk als gültige Messgeräte auflistet, dann wäre das Messergebnis bindend.

also ich wurde an den alkotestern nicht geschult und das kann jeder !

und wenn der dmv 4 Geräte anschafft und diese dann immer an unterschiedlichen orten einsetzten würde , wäre das sicher finanziell zu bewältigen, immerhin hat der dmv ein Etat von 250000 euro.

zu 0,31 bzw 0,28 kann man locker machen wie der gesetzgeber, Grenzwert 0,3 und wenn das Messgerät 0,4 anzeigt hast du verloren .

also eine messtoleranz ,das ist ja üblich

1. Wenn der DMV das einfach so im Regelwerk vorschreiben könnte wären die Rechtsausschüsse stark beschäftigt. Jede subjektive Wahrnehmung ist heute anfechtbar. So wäre dann der Sport wirklich kaputt, und das willst Du ja nicht. So schreibst

2. Wieso sollte nur der DMV Tester haben, das würde bedeuten, wenn ich den Einsatzort der Testgeräte kenne, kann ich mich an anderen Turnierorte "besaufen", ohne das ich bestraft werden kann. Jeder Verein der ein Turnier ausrichtet bräuchte dann ein Testgerät. Wer bezahlt das?

3. Zum Thema Messtoleranz hat sich Lenny bereits sinnvoll geäußert (Verschiebung der Problemzone)

opc
22.11.2011, 16:13
lenny, ich nehme mir jetzt mal Punkt für Punkt vor.


1. Kein Alkoholkonsum ist eine klare Richtlinie. Während eines Turniers wird nicht getrunken. Wer dabei erwischt wird fliegt. Dafür brauche ich auch kein Messgerät. Wer um 9 Uhr morgens bereits mit einem Alkoholpegel auf den Platz, der hat dann wirklich auch schon ein ganz anderes Problem. (Im übrigen opc, auch wenn du bei 0,3 Promille einen Toleranzbereich ansetzt, verschiebst du die Grenze damit nur. Dann gehen die Diskussionen halt bei 0,39 oder 0,41 los...)

die Richtlinie ist vielleicht restrikt aber nicht klar, da sie ja gar nicht kontrolliert wird und ihr alle bisher dem dmv jede Kontrolle untersagt.
ich will keinen tolreanzbereich bei 0,3 sondern eine klare Regel 0,3 oder 0,5 ist mir egal , plus eine Toleranz für die ja so schlechten (aussage pinkydiver) Messgeräte


2. Es geht hier nicht (nur/vorrangig) um einen evtl. leistungssteigernden Einfluss von Alkohol, weswegen ja Doping und Alkohol getrennt genannt werden (und nicht in der Art wie "Doping (z.B. Alkohol)). Beides wird gleich bestraft, dennoch wird auch in der Sportordnung dazwischen unterschieden.

nicht ich habe gesagt, dass Alkohol doping ist, sondern es wird hier von einigen immer wieder in dem selben topf geschmissen, weswegen ich angeführt habe, dass man , wenn man meint es ist doping, dann sollte man es auch auf die doping liste setzen, dann aber auch mit allen Konsequenzen.

3. Es geht darum, einen geordneten Turnierablauf in einem sportlichen Umlauf zu gewährleisten. Da gehört Alkohol mit all seinen Nebenwirkungen auf Körper und Geist nicht herein. Dementsprechend geht es auch nicht darum, ein Mon Cherie oder eine überreife Banane zu verbieten. Wir sind nicht Sklaven einer Bemessungsgrenze, die mit technischem Gerät erst validiert werden muss. Es geht also vordringlich gar nicht, festzustellen, ob jemand 0,0 oder 0,1 Promille hat (steht ja auch gar nicht drin), sondern dass kein Alkohol in der Form konsumiert wird, dass der "sportliche Turnierablauf" gestört wird.

ich denke, dass mit 0,3 bis 0,5 Promille keiner ausfallend wird und den turnierablauf stören würde.Mon Cherie und die überreife Banane sind aber durch das regelwerk verboten. und dein letzter Satz ist hier auch falsch , es geht nämlich nicht nur um den Konsum, sondern auch um das mitführen und das spielen unter Einfluss von und alles ist total ( also 0,0 Promille ) verboten.

4. Im Gegensatz zu anderen Sportarten findet bei uns bei vielen Veranstaltungen eine große Durchdringung unterschiedlicher Gruppen (sowohl Spitzensport/erweiterter Breitensport als auch altersübergreifendes Teilnehmerfeld) statt. Allein aus Gründen des Jugendschutzes sollten wir zu unserer Vorbildfunktion stehen.

deswegen bin ich ja auch für eine vernünftige grenze, die durchaus auch kondoliert wird, das passiert doch bisher gar nicht.

4. Die Forderung nach einer 0,x-Promille-Grenze hat vermutlich gar nicht die von manchem gewünschte Lobby. Die bisherigen Diskussionen haben gezeigt, dass das Thema nur von ganz wenigen als tatsächlicher Änderungsbedarf im Raum steht.

vielleicht schreiben ja nur meine Gegner auf meine postings, ist bei fast allen Sachen so, die die dafür sind , demonstrieren ja meist auch nicht, oder hast du zb pro Stuttgart 21 Demos gesehen

5. Womöglich würde eine Lockerung dieser Regelung neue Zielgruppen erschliessen (neue Mitglieder). Ob diese aber dann die Leute sind, die wir uns wirklich wünschen und die unseren Sport voran treiben, sei mal dahingestellt. Im Gegenzug ist genauso vorstellbar, dass es bei einer entsprechenden Richtlinienänderung auch Austritte (womöglich sogar in größerem Ausmaß) gibt, vielleicht sogar gerade auch im Nachwuchsbereich, in dem auch die betroffenden Eltern ein Mitspracherecht haben.

deswegen bin ich ja dafür , mal die Mitgliederzahlen und Regelwerks und andere Änderungen bei uns im dmv gegenüber zu stellen. wenn das mit dem einen Bier zu Austrittserklärungen führen würde, dann dürften abdere Sportarten wie Fussball gar keine jugendlichen Mitglieder haben, denn dort ist Alkohol eben gar nicht verboten, es gibt immer nur Kampagnen zu diesen Thema

opc
22.11.2011, 16:23
1. Wenn der DMV das einfach so im Regelwerk vorschreiben könnte wären die Rechtsausschüsse stark beschäftigt. Jede subjektive Wahrnehmung ist heute anfechtbar. So wäre dann der Sport wirklich kaputt, und das willst Du ja nicht. So schreibst

2. Wieso sollte nur der DMV Tester haben, das würde bedeuten, wenn ich den Einsatzort der Testgeräte kenne, kann ich mich an anderen Turnierorte "besaufen", ohne das ich bestraft werden kann. Jeder Verein der ein Turnier ausrichtet bräuchte dann ein Testgerät. Wer bezahlt das?

3. Zum Thema Messtoleranz hat sich Lenny bereits sinnvoll geäußert (Verschiebung der Problemzone)

zu 1) der dmv kann so einiges in sein regelwerk schreiben (er verbietet dir ja auch bestimmte balle oder den Genuss von Alkohol oder schreibt bestimmte Kleidung vor ) denn immerhin unterwirfst du dich ja freiwillig seinen regeln, du musst ja nicht Mitglied sein.

zu 2) meinetwegen, kann sich jeder verein einen tester kaufen, ich habe nur angeführt, dass der dmv sicher in der Lage ist ein paar Geräte ( ich habe nur als Beispiel die Zahl 4 genannt ) zu erwerben.
ich kenne übrigens alkoholtest noch aus der geteilten ersten Liga.

zu 3 ) das ist für mich keine Verschiebung der Problemzone, sondern ich denke, dass wir durch viele zu strikte regeln zb Alkoholverbot neue Mitglieder vertreiben bevor sie welche werden.
es geht den meisten minigolfern nämlich nicht um den spitzensport sondern um spass und Geselligkeit und bei einem trunier , dass dann mal 2 bis 3 tage dauern kann, sollte es in diesem rahmen auch möglich sein, ein Bier zur grillierst oder einen schoppen wein zu trinken, wenn es sich so ergibt. dies ist aber total verboten und dadurch fehlt vielen etwas. und zwar nicht um besser zu spielen.

denn seien wir doch mal ehrlich , bei den meisten Turnieren gewinnen immer die gleichen 10 % wenn überhaupt, warum meinst ihr kommen die anderen 90 % und warum werden die andern 90 % immer weniger ;-)

BvB
22.11.2011, 17:14
Schreibt OPC:
deswegen bin ich ja auch für eine vernünftige grenze, die durchaus auch kondoliert wird, das passiert doch bisher gar nicht.

Wen willst Du denn zu Grabe tragen :D

pinkydiver
22.11.2011, 18:42
Wen willst Du denn zu Grabe tragen :D

Den DMV ist doch klar :D :D :D :D :D :D

ReDiMa
22.11.2011, 20:40
Aaaaahhhhh. Wie lange wollt Ihr Euch noch im Kreis drehen !?
So langsam wirds echt mühselig hier mitzulesen !

pinkydiver
22.11.2011, 20:43
Aaaaahhhhh. Wie lange wollt Ihr Euch noch im Kreis drehen !?


solange bis OPC sein Regelwerk auf einer DIN A4 Seite fertig hat :D :D :D :D :D

goligolem
22.11.2011, 21:17
Es gibt och eine vernüftige Regelung und die heißt das kein Alkohol erlaubt ist warum soll eine Grenze von 0,3 oder 0,5 Promille fest gelegt werden. Null Promille ist doch ok und außerdem ist dieser Vorschlag damals von einem Landesverband eingereicht wurden bei dem das Bier Grundnahrungsmittel ist.

Des weiteres bin ich als Schiedsrichter nicht befugt eine Alkoholkontrolle durchzuführen also werdeich einen Teufel tun wenn ich allerdings einen Atemalkohol riechen kann und der Spieler keinen geraden Gang mehr hat werde ich ihn nicht starten lassen, sozusagen zu seinen eigenen Schutz.

opc
22.11.2011, 22:19
Schreibt OPC:
deswegen bin ich ja auch für eine vernünftige grenze, die durchaus auch kondoliert wird, das passiert doch bisher gar nicht.

Wen willst Du denn zu Grabe tragen :D


Das ist die auswirkung vom schnellen (ver)tippen und autokorrektur ;-)

Was ich nicht begreife ist, dass man lieber mit 0,0 promille ohne kontrolle lebt als mit 0,3 bzw 0,5 aber diese kontrolliert !

Und goligolem, der dmv könnte auch dir als schiedsrichter die befugnis zur atemalkoholkontrolle per regelwerk erteilen.

So lange die 0,0 promille nicht kontrolliert werden , ist das für mich einfach scheinheilig .

Und dann in der jetzigen so absoluten form des alkoholverbotes ( untersagen sogar jeglichen mitführen von alkoholischen lebensmitteln und getränken und ja da gehört auch ein yes torty dazu ) eher abschreckend in einen minigolfverein einzutreten als umgekehrt !

opc
22.11.2011, 22:20
solange bis OPC sein Regelwerk auf einer DIN A4 Seite fertig hat :D :D :D :D :D

Das kannst du doch jetzt schon zb bei ruff als regeltafel erwerben !

Langt völlig !!!!

opc
22.11.2011, 22:21
Den DMV ist doch klar :D :D :D :D :D :D

Das mache nicht ich, das macht er schon selbst ! Oder hast du das noch gar nicht bemerkt !

pinkydiver
22.11.2011, 23:11
Was ich nicht begreife ist, dass man lieber mit 0,0 promille ohne kontrolle lebt als mit 0,3 bzw 0,5 aber diese kontrolliert !

Und goligolem, der dmv könnte auch dir als schiedsrichter die befugnis zur atemalkoholkontrolle per regelwerk erteilen.

So lange die 0,0 promille nicht kontrolliert werden , ist das für mich einfach scheinheilig .
!

Kontrolle ist nicht durchführbar da sie zivilrechtlich anfechtbar ist, mit allen Konsequenzen wie Schadenserstaz Kostenerstattung und und und. das einzige was kontrollierbar ist ist der Alkoholgenuß auf der Anlage, die einzige handhabe eines Schiedsrichters ist der sichtbare Alkoholgenuß während des offiziellen Trainings oder Wettkampfes, wie willst Du den handeln bei einer Promille grenze von 0,3-05 Du siehst jmd Bier trinken nach Runde 1 und nach Runde 2 erneut, einer hat immer noch das gleiche erste Bier beim anderen ist es das vierte, das kannst Du nicht beweisen. Und hör endlich mal auf über YES Tortys und überreife Bananen zu diskutieren, das ist unerheblich.

Willst Du wirklich jeden Schiri an Atemtestern und deren zuverlässigen Gebrauch schulen, das ist nämlich unbedingt notwendig. Ich kann sturzbesoffen pusten und das Ding zeigt trotzdem fast nix an, wenn ichs geschickt anstelle, Verkehrspolizisten kennen die Tricks. Andererseits habe ich eine <Kaugummi hier zuhause garantiert ohne Alkohol, rein in den Mund 10x drauf rum kauen und sofort pusten Angezeigt werden ca 1,5 Promille - noch fragen, Atemalko-Test sind immer nur ein Indiz, den Beweis muß immer eine Blutprobe erbringen, diesbezüglich könnte der DMV vorschreiben was er will mit seinem Regelwerk, es hätte vor keinem Gericht oder Sportgericht bestand.

opc
23.11.2011, 09:03
Pinky

Was willst du denn zivilrechtlich einklagen !

Da würdest du immer abgewiesen werden, weil du halt freiwillig Mitglied im dmv bist und du dich ja auch freiwillig dessen regeln unterwirfst !

Ich könnte ja auch sagen , ich finde die Regel Alkoholverbot doof ! Das ist ja auch nicht verboten, der dmv schränkt mich ein ;-)

Ist von der rechtlichen Sicht genau das gleiche .

Der dmv stellt die regeln auf und die gelten, wie sinnig das auch immer ist ! Leider .

Und zum Thema Sportgericht siehe die Entscheidung dmv Pokal Wolfsburg !

Entscheidungen werden nicht widerrufen, wobei ich mich da gefragt habe , wofür wir überhaupt eine höhere Instanz haben ! Wenn sie noch nicht mal krasse Fehlentscheidungen kippt ;-)

pinkydiver
23.11.2011, 11:09
folgender Fall:
Ein Schiri läßt Dich blasen (erlaubter Grenzwert incl Toleranz sagen wir mal 0,4) das Ding zeigt 0,43 und der Schiri disqualifiziert Dich. Das Meßgerät ist nicht geeicht der Schiri hat es eventuell nicht richtig bedient, weil er das das erste Mail in der Hand hat, Du läßt Dich sofort ins Krankenhaus fahren und eine Blutprobe von Dir analysieren, dieser ergibt mit Hochrechnung auf den Minute in der du geblasen hast 0,38 somit wäre eine Disqualifikation nicht rechtens und das ist anfechtbar. ich kann meine Fahrtkosten für das Turnier einklagen, ist es en Teamwettbewerb und das team wurde auch disqualifiziert kann auch der Verein Ansprüche stellen, es kann zu einer Wiederholung des Spieltages kommen und und und, theoretisch kann ich darüber hinaus auf entgangen Lebensfreude und psychische Schäden plädieren und Schadensersatz fordern. Das Risiko geht doch niemand ein. Ob nun der Verband oder Schiri haftbar zu machen ist muß im Einzelfall geklärt werden.

Das ist genauso wie bei einem Verbot von Wetterkleidung etc. Der OS ist ja sogar theoretisch dafür persönlich haftbar zu machen, wenn Du bei einem Turnier im Regen auf die Fresse fliegst, weil die Bahnumrandung bemoost und glitschig ist, das wird bei Lehrgängen sogar so geschult. Und da kommt ruck zuck was zusammen, Krankengeld Verdienstausfall etc.

der DMV kann in seinen regularien festlegen was er will, wenn er aber Strafen ausspricht muß er auch den Beweis eines Vergehens auf Anforderung erbringen und das ist bei 0-8-15 Atenalkotestern ohne geschultes Personal nicht der Fall.

Also 0 Alkohol während der Wettkämpfe, wenn jmd bei Trinken gesehen wird kann man ihn Disqualifizieren, weil der Tatbestand dann zweifwlsfrei ist. Alles andere ist undurchführbar.
Was meinst Du denn, warum nicht regelmäßig Alkohollontrollen durchgeführt werden und das nur ganz kurz mal bei Einführung des Alkoholverbotes so um 1988 der Fall war, meist wurde es nur angedroht, was schon reichte das die Alkoholspezialisten nix getrunken haben und mit 40 aus der Eternitrunde kamen obwohl sie sonst sehr gute Spieler und sogar Nationalspieler waren. die meisten dieser Leute haben sofort ihre aktive Karriere beendet.

opc
23.11.2011, 13:00
Wenn man es sieht( also das trinken )das ist doch genauso nicht durchführbar, du brauchst ja nur das gegenteil zu behaupten.


ich behaupte, dass da safft drin ist bzw es gar nicht meine flasche ist.

Dann steht aussage gegen aussage und bei 0,0 ist es dann genauso wie du es beschreibst.


Man behauptet einfach man hat nichts getrunken, wer will einem dann das gegenteil beweisen ?

Du ?

cash
23.11.2011, 13:09
Wenn man es sieht( also das trinken )das ist doch genauso nicht durchführbar, du brauchst ja nur das gegenteil zu behaupten.




MINIGOLF MACHT SPASS UND DIE ERDE IST EINE SCHEIBE !

Stimmt ja weil ich es behaupte.

Ich glaube hier ist einigen der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen.

pinkydiver
23.11.2011, 13:56
Wenn man es sieht( also das trinken )das ist doch genauso nicht durchführbar, du brauchst ja nur das gegenteil zu behaupten.


ich behaupte, dass da safft drin ist bzw es gar nicht meine flasche ist.

Dann steht aussage gegen aussage und bei 0,0 ist es dann genauso wie du es beschreibst.


Man behauptet einfach man hat nichts getrunken, wer will einem dann das gegenteil beweisen ?

Du ?

Ich sehe doch wenn jmd ne Flasche ansetzt und trinkt und kann auch feststellen was drin ist, das ist Beweis genug, und Du sagst doch immer daß das Regelwerk beinhaltet daß mitführen von Alk auf der Anlage schon strafbar ist , da widersprichst Du Dir jetzt doch mal wieder selbst. ba1:-)

opc
23.11.2011, 14:27
Pinky,

Ich widerspreche mir nicht, nur scheinst du recht wenig mit der heutigen Rechtsprechung am Hut zu haben .

Bei Aussage gegen Aussage gilt immer noch , im Zweifel für den Angeklagten und wenn du sagst er hat getrunken und er sagt , dass er das nicht hat ! Ist das genau so ein fall .


Aber du kannst die das gerne von Juristen erklären lassen .

Und nicht ich Sage, dass das mitführen von Alkohol verboten ist, sondern es steht da ! Kannst du gerne im Regelwerk nachschauen !

pinkydiver
23.11.2011, 14:36
Pinky,

Ich widerspreche mir nicht, nur scheinst du recht wenig mit der heutigen Rechtsprechung am Hut zu haben .

Bei Aussage gegen Aussage gilt immer noch , im Zweifel für den Angeklagten und wenn du sagst er hat getrunken und er sagt , dass er das nicht hat ! Ist das genau so ein fall .


Aber du kannst die das gerne von Juristen erklären lassen .

Und nicht ich Sage, dass das mitführen von Alkohol verboten ist, sondern es steht da ! Kannst du gerne im Regelwerk nachschauen !

Du kannst das auch gerne klären lassen, wenn ich sehe als Schiedrichter , daß Du getrunken hast ist das kein Zweifelsfall der wo die Aussage gegen Aussage Regel anwendbar ist, ich hab ja auch geschrieben, daß Du immer gerne das regelwerk zitierst und mehr nicht.

Und Du hast Dir schon wieder widersprochen. mit Deinem Ausage gegen Aussage Zitat, wenn im regelwerk steht daß der Schiri befugt ist bei sichtbarem Alkoholgenuß die Leute zu sperren ist daß doch Deiner Meinung nach OK, der DMV kann j alles bestimmen wie er will --- Deine Aussage.

Aber wir kommen hier nicht weiter, irgendwer sollte mal dieses Thema schließen es führt zu nix

opc
23.11.2011, 14:40
MINIGOLF MACHT SPASS UND DIE ERDE IST EINE SCHEIBE !

Stimmt ja weil ich es behaupte.

Ich glaube hier ist einigen der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen.


Wenn du jemanden beim trinken erwischen solltest und er sagt , dass dies kein Alkohol war ! Dann Beweise ihm mal das Gegenteil ! Und zwar dann bitte so , wie ihr das bei mir immer anführt , nämlich Hieb und stichfest !

Das schaffst du nicht! Er kann immer sagen, das war nicht meine Flasche, du hast etwas gesehen, was so nicht war .

Und dann geht er , das sagt ja pinky, zum Zivilgericht und klagt auf Schadensersatz !

Und was sagst du dann vor gericht, aber meiner Meinung nach hat er ein Bier getrunken! Ich Wünsche dem Schiedsrichter dann viel Spaß !

Übrigens widerspreche ich mir hier absichtlich, weil ich mich eurer Argumentationen bedient habe , um deren Fehler aufzuzeigen

Lenny
23.11.2011, 14:54
Natürlich wirst du immer theoretische Szenarien finden, in ein "Täter" Mittel findet, sich aus der Sache herauszuwinden. Aber deswegen eine vielleicht nicht perfekt wasserdichte Regelung (welche Regelung ist das schon) durch eine wesentlich unsicherere zu ersetzen, deren Umsetzung zu beachtlichem Mehraufwand führt (Messgeräte, neue Schiriunterweisungen etc), für eine Regeländerung, die vermutlich eh nur Du möchtest? Ist es nicht Zeit, deine Einmannshow hier langsam zu beenden? Außer deinen an den Haaren herbeigezogenen Argumentationen sehe ich in der ganzen Grundfrage quasi keinerlei Handlungsbedarf.

Lenny
23.11.2011, 15:14
-> Umfrage + Themeneröffnung (bitte Verschieben!) unter http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=9906

cash
23.11.2011, 17:51
Wenn du jemanden beim trinken erwischen solltest und er sagt , dass dies kein Alkohol war ! Dann Beweise ihm mal das Gegenteil ! Und zwar dann bitte so , wie ihr das bei mir immer anführt , nämlich Hieb und stichfest !

Das schaffst du nicht! Er kann immer sagen, das war nicht meine Flasche, du hast etwas gesehen, was so nicht war .

Und dann geht er , das sagt ja pinky, zum Zivilgericht und klagt auf Schadensersatz !

Und was sagst du dann vor gericht, aber meiner Meinung nach hat er ein Bier getrunken! Ich Wünsche dem Schiedsrichter dann viel Spaß !

Übrigens widerspreche ich mir hier absichtlich, weil ich mich eurer Argumentationen bedient habe , um deren Fehler aufzuzeigen

Dann schaffen wir die Regeln ab, weil wenn ich nur das Gegenteil behaupten muss, was ein Schiedsrichter gesehen hat um der Strafe zu entgehen sind Regeln und Schiedsrichter sinnlos.

Amen!

pinkydiver
23.11.2011, 17:54
Dann schaffen wir die Regeln ab, weil wenn ich nur das Gegenteil behaupten muss, was ein Schiedsrichter gesehen hat um der Strafe zu entgehen sind Regeln und Schiedsrichter sinnlos.



DER KAYSER wäre begeistert

opc
23.11.2011, 19:02
der kayser hat nie das Gegenteil behauptet, weil er erstens vorher gar nicht wußte, dass es in Dänemark einen unterschied zwischen in der runde und während des Turniers gibt und zweitens davon ausgegangen ist , dass das vergehen nicht weiter gemeldet wird und wenn überhaupt nach dänischen regeln bestraft wird ( 4 Wochen Sperre )

Da hatte aber einer etwas dagegen.

opc
23.11.2011, 19:07
Dann schaffen wir die Regeln ab, weil wenn ich nur das Gegenteil behaupten muss, was ein Schiedsrichter gesehen hat um der Strafe zu entgehen sind Regeln und Schiedsrichter sinnlos.

Amen!


zur zeit ist es eher so, dass wenn ein Schiedsrichter eine Entscheidung trifft und sei sie noch so falsch, wenn diese dann durch die erste Instanz ( protest vor Ort ) bestätigt wurde , gar nicht mehr umgestossen wird.

wenn also 2 schiedsrichter aus welche Grund auch immer jemanden etwas böses wollen, sagen sie zb, der hat auf der anlage geraucht . da sie ja eh schon 2 von 3 sind wird der protest dann auch niedergeschmettert.

dann weiter zu gehen hat im dmv nach der jetzigen Auffassung der dafür zuständigen Amtsinhaber keine Aussicht auf erfolg, da es ja eine tatsachenentscheidung war !

ich weiss nicht was da jetzt besser ist ;-)

Und ich schreibe hier zwar allein, aber vielleicht finden ja ganz viele , dass ich so gut schreibe und ihre Meinung sehr gut vertrete, ich habe ja auch fast nur mit 2 oder 3 Leuten zu tun, die immer dagegen schreiben und das ist normalerweise immer leichter Leute die dagegen sind zu mobilisieren als umgekehrt.


aber eine Abstimmung ist ja schon gestartet und allein bin ich da zumindest nicht !

pinkydiver
23.11.2011, 19:16
aber eine Abstimmung ist ja schon gestartet und allein bin ich da zumindest nicht !

wieviele NICKs habt Ihr beide zusammen ? (Du und der KAYSER)

opc
23.11.2011, 19:30
ich habe so an die 4000 , dann kann ich, selbst wenn alle anderen minigolfer keinen Alkohol wollen, die Abstimmung auf ein 50 zu 50 Ergebnis bringen ;-)

glaubst du den Blödsinn , denn du da schreibst eigentlich selbst ?

Der Kayser
24.11.2011, 13:00
wieviele NICKs habt Ihr beide zusammen ? (Du und der KAYSER)Mmmh? Hab' doch gar nicht abgestimmt, meine Antwortmöglichkeit war doch gar nicht dabei...
"... wäre als untere Grenze angebracht." fehlt mit hierbei noch.

pinkydiver
24.11.2011, 15:22
Mmmh? Hab' doch gar nicht abgestimmt, meine Antwortmöglichkeit war doch gar nicht dabei...


.... und eine Strafe für diejenigen die nüchtern spielen und diejenigen die die , die nicht nüchtern spielen bestrafen. :D


man war das früher einfach , als bestehende Regeln nicht von bestimmten Personen komplett in Frage gestellt wurden

Dirk

opc
24.11.2011, 17:03
.... und eine Strafe für diejenigen die nüchtern spielen und diejenigen die die , die nicht nüchtern spielen bestrafen. :D


man war das früher einfach , als bestehende Regeln nicht von bestimmten Personen komplett in Frage gestellt wurden

Dirk

da scheine ich aber nicht alleine zu sein, denn sonst hätten wir ja noch die regeln von 1960 oder wann auch immer das erste regelwerk erstellt wurde, denn hätte niemand diese regeln in frage gestellt, dann hätten wir noch diese .

oder sehe ich das falsch ?

Uwe Braun
25.11.2011, 18:07
Ich habe mal eine ganz andere Frage, Oliver.Da wir ohnehin ziemlich weit von der Ursprungsfrage entfernt sind, sei sie mir erlaubt: Was kosten und wer produziert die Schaumstoffmatten, auf denen Du die Bälle auf Deiner Homepage präsentierst, sie sind aus meiner Sicht für einen Schrank zuhause geradezu ideal.

opc
25.11.2011, 18:56
da gibt es viele, welche Größe brauchst du ?

ich habe die Bälle in meinen Verkaufskoffern fotografiert, da sind auf 50 cm x 50 cm immer 100 Bälle untergebracht.

Mein Bruder und Uwe haben die zb im Ikea Schrank dadurch passen da auch ordentlich Bälle rein.