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opc 04.04.2011 19:00

cash

ansonsten gebe ich dir gerne und oft recht !

aber hier nun mal nicht und zwar aus zwei gruenden

1) das absolute alkoholverbot -0,0 Promlle- ist sehr schwer wirklich einzuhalten ! weil es viele versteckte alkohole gibt ( unter anderen zb in obst oder auch fruchtsaeften )
2) das alkoholverbot nicht kontrolliert wird

@ pinkydiver

ich weiss gar nicht , was ich auf solchen quatsch antworten soll

Lenny 04.04.2011 21:14

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 206985)
cash

ansonsten gebe ich dir gerne und oft recht !

aber hier nun mal nicht und zwar aus zwei gruenden

1) das absolute alkoholverbot -0,0 Promlle- ist sehr schwer wirklich einzuhalten ! weil es viele versteckte alkohole gibt ( unter anderen zb in obst oder auch fruchtsaeften )
2) das alkoholverbot nicht kontrolliert wird

Es geht ja gar nicht darum, Alkoholkontrollen einzuführen oder wegen minimalem Alkoholspiegel Strafen/Sperren auszusprechen. Vielmehr soll kein Alkohol auf und neben der Anlage konsumiert werden, und das hat hier ganz offensichtlich auch eine große Mehrheit.

Zitat:

@ pinkydiver

ich weiss gar nicht , was ich auf solchen quatsch antworten soll
Dann weißt du ja, wie es uns manchmal geht...

pinkydiver 04.04.2011 21:40

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 206985)

1) das absolute alkoholverbot -0,0 Promlle- ist sehr schwer wirklich einzuhalten ! weil es viele versteckte alkohole gibt ( unter anderen zb in obst oder auch fruchtsaeften )
2) pinkydiver
ich weiss gar nicht , was ich auf solchen quatsch antworten soll

1) Es ist ganz einfach einzuhalten: keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen
Die minimalen Mengen Alkohol die Du in einer Banane im Kefir, im Sauerkraut , in Fruchtsäften oder in dem was Du sonst noch alles im Laufe der letzten Monate aufgeführt hast, zu Dir nimmst führen zu einem Blutalkoholgehalt unterhalb der Meßgrenze auch beim Blutalkoholtest, es sei denn du trinkst jetzt auf einmal 5 Liter Fruchtsaft oder Kefir und selbst dann wahscheinlich nicht, weil du das meiste davon wieder raus kotzt. 4-5 kg überreife Bananen ist auch kein normaler Mensch innerhalb 1 Stunde. Laß Dir mal was neues einfallen.

2) den Kommentar gebe ich ungebraucht zurück !!

opc 04.04.2011 22:15

Zitat:

Zitat von Lenny (Beitrag 207006)
Es geht ja gar nicht darum, Alkoholkontrollen einzuführen oder wegen minimalem Alkoholspiegel Strafen/Sperren auszusprechen. Vielmehr soll kein Alkohol auf und neben der Anlage konsumiert werden, und das hat hier ganz offensichtlich auch eine große Mehrheit.

alkoholkontrollen waeren aber konsequent

und wenn man etwas anders will als man propagiert warum schreibt man nicht das auf ?

mehrheit, das ist die frage, ob das bild hier die mehrheit der minigolfer widerspiegelt, hier treiben sich ja eher die verrueckten rum , die die nur ein paar turniere spielen und fuer die das ganze nur ein freizeitspass ist und nicht DER SPORT , die sind hier naemlich nicht :-)

das ist aber die mehrheit von uns dmv mitgliedern

Der Kayser 04.04.2011 23:31

Einer geht noch...
 
Eine kleine Frage habe ich noch: gibt es eine Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts vorzugehen, außer der Möglichkeit des Protests binnen 15 Minuten nach der Entscheidung?
Ich habe weder im WMF- noch im DMV-Regelwerk etwas dazu gefunden, dort heißt es dann im Nachsatz immer in etwa: "Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig", also unanfechtbar.
Was ist das denn eigentlich für ein Blödsinn...
Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will?

wilmue 05.04.2011 00:56

Zitat:

Zitat von Der Kayser (Beitrag 207020)
Eine kleine Frage habe ich noch: gibt es eine Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts vorzugehen, außer der Möglichkeit des Protests binnen 15 Minuten nach der Entscheidung?
Ich habe weder im WMF- noch im DMV-Regelwerk etwas dazu gefunden, dort heißt es dann im Nachsatz immer in etwa: "Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig", also unanfechtbar.
Was ist das denn eigentlich für ein Blödsinn...
Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will?

Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will
hierzu ganz klares nein !Ein Schiedsgericht kann immer nur nach den bestehenden Regeln entscheiden.
Sollte ein Schiedsgericht eine Entscheidung fällen die nachweislich fragwürdig oder falsch ist hat der Vereinsvertreter nach einer Entscheidung die Möglichkeit Protest einzulegen.

Ist aber nach geltendem Regelwerk entschieden worden gibt es keine Möglichkeit mehr, es macht ja auch wenig Sinn Endscheidungen nach Wochen neu zu überdenken.

Blödsinn ist es meiner Meinung nach während der Runde zum Bier zu greifen.

Das der DMV nach Kenntnis vom Veranstalter gar nicht anders kann als sein Regelwerk anzuwenden ist doch unbestreitbar. Das im Regelwerk für ein solches eher harmloses vergehen sechs Monate Sperre vorgesehen sind halte ich für unangemessen vier Wochen würden wohl auch ausreichen.

Der Kayser 05.04.2011 07:06

Zitat:

Zitat von wilmue (Beitrag 207021)
Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will
[size="5"][...]Ist aber nach geltendem Regelwerk entschieden worden gibt es keine Möglichkeit mehr, es macht ja auch wenig Sinn Endscheidungen nach Wochen neu zu überdenken.

Blödsinn ist es meiner Meinung nach während der Runde zum Bier zu greifen[...]

Mir geht es eigentlich gar nicht um die Ahndung eines Überstoßes, sondern vielmehr um die Wertung eines Turnieres, bei dem geltende Regelungen bewusst vollständig ignoriert werden.

Es sollte doch auch im Nachhinein möglich sein, zu fordern, dass ein Turnier aus der Wertung genommen wird, wenn durch Schiedsgericht und Turnierleitung nachweislich und vorsätzlich erhebliche Verstöße gegen die geltenden Durchführungsbestimmungen begangen wurden.

pinkydiver 05.04.2011 07:31

Zitat:

Zitat von Der Kayser (Beitrag 207025)
Mir geht es eigentlich gar nicht um die Ahndung eines Überstoßes, sondern vielmehr um die Wertung eines Turnieres, bei dem geltende Regelungen bewusst vollständig ignoriert werden.

Es sollte doch auch im Nachhinein möglich sein, zu fordern, dass ein Turnier aus der Wertung genommen wird, wenn durch Schiedsgericht und Turnierleitung nachweislich und vorsätzlich erhebliche Verstöße gegen die geltenden Durchführungsbestimmungen begangen wurden.

Tolle Idee, gute Argumentation aus deiner Sicht. Das Turnier hätte quasi nicht statt gefunden, dann könntest Du auch ja auch nicht für Dein Vergehen bestraft werden.

Wird aber nicht funktionieren

Der Kayser 05.04.2011 07:32

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 207038)
[...]Wird aber nicht funktionieren

Das befürchte ich auch, aber warum eigentlich nicht?

bärliner 05.04.2011 07:35

Zitat:

Zitat von Der Kayser (Beitrag 207025)
Mir geht es eigentlich gar nicht um die Ahndung eines Überstoßes, sondern vielmehr um die Wertung eines Turnieres, bei dem geltende Regelungen bewusst vollständig ignoriert werden.

Warum nur habe ich das Gefühl, dass du immer noch nicht wieder nüchtern bist?
Derjenige, der die Regeln ignoriert hat, warst du. Zumindest hast du es so auffällig gemacht, dass es auch noch der blindeste Schiri merken musste.


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