Gerichtssprecherin Titz von soeben:
Verteidigung sieht die Wirksamkeit der Selbstanzeige höchstens als knapp verfehlt und fordert eine Bewährungsstrafe. Urteilsverkündung nicht vor 14 Uhr. |
2 Jahre auf Bewährung nehme ich an !
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Und der Verteidiger drückt dermaßen auf die Tränendrüse - so viel Leid in den letzten Wochen - na ja, wenn sachlich nichts mehr geht, braucht man eben diesen Rettungsanker
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Ohne dem guten Wolf-Uwe einen Zack(en) aus der Krone zu brechen, sollte er es vielleicht mal mit einem anderen Hobby versuchen. Dieses Gedicht ist noch grauenhafter, als die Verteidigungsstrategie von Hoeneß. :D
An aufkommender Häme werde ich mich jedenfalls nicht beteiligen. |
Was für ein Irrsinn ist die Selbstanzeige doch !
Straffreiheit, auch wenn die Steuerschuld 200 oder mehr Millionen beträgt. |
Das Urteil :
3 Jahre und 6 Monate ! |
Ich habe nach der Urteilsverkündung nun eine Umfrage hinzugefügt.
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Der Knast soll doch so leer nicht sein, aha, da kommt der Hoeness rein.....
Mann bin ich ein schlimmer Finger heute.... |
Zitat:
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