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Es geht hier nicht nur darum, dass man mir die DM Teilname versaut hat, sondern dass in Zukunpft Willkür einzeler verhindert werden sollte, zum Wohle unserer Sportart.
Ausserdem hätten sich die Personen die diese Fehler begangen haben, mal vorher überlegen müssen welche Konsiquenzen daraus entstehen, da sie immer noch kein einsehen haben. Ich werde solange mein Kommentar abgeben, solange es nötig ist, falschdarstellungen richtig zu stellen. Walter Klauke |
Hier wird der falsche Verband von Herrn Klauke mit einem Rechtsanwalt konfrontiert. Der Fehler liegt eindeutig beim WBV und nicht beim DMV.
Der DMV musste davon ausgehen das der WBV mir der dritten Vergabe der DM-Plätze das RA-Urteil eigenhalten hat. Wenn der Verein Ditzingen oder der Spieler Klauke anderer Meinung gewesen sind, auch wenn es recht kurzfristig gewesen ist, wäre ein erneutes Einschalten der RA möglich gewesen. Der RA-Vorsitzende hätte dann eine einstweilige Verfügung treffen können um so eine Klärung des Sachverhaltes zu ermöglichen. Egal wie das ausgegangen wäre, der WBV muss hier die zusätzlichen Kosten der Spieler tragen und auf keinen Fall der DMV. Sicher ist die Kenntnisnahme des Sachverhaltes durch Günter und sein daraus resultierendes Verhalten nach außen hin nicht einfach zu verstehen, aber es war in diesem Fall aus meiner Sicht korrekt. Das verhalten der WBV Funktionäre ist nach den Darstellungen hier unverantwortlich! |
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Was den WBV anbelangt stimme ich ansonsten voll zu. |
juristen
Hallo Uwe,
in diesem Fall hätte ich, wie beim dem "Urteil" gegen Wolfsburg es gerne gehabt, dass in den Rechtsauschüssen auch wirklich Juristen sitzen. @ uwe braun, kannst du mir deine meinung mal per pn senden , möchte nur wissen , ob meine auslegung so ok ist |
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Meldung von W.Klauke und Schreiben an G. Schwarz , wurden von WBV Sportkoordinatorin Andrea Laber korrekt zum 31.07.2013 an Günter verschickt mit dem Hinweis,das DMV-RA Urteil 1:1 Umzusetzen. Die neue Vergabe hätte Günter nicht Annehmen dürfen, da sie nicht dem DMV-RA Urteil entsprach. dem vor Ort eingelegten Protest hätte Günter sowohl bearbeiten müssen, da es sich nicht mehr um eine LV Sache. sondern um ein DMV-RA Urteil handelte. Schriftlicher Protest, mit DMV-RA Urteil, gültige Vergabe vom 30.05.13 von 00:23 Uhr, Ungültige Vergabe von 08:32 Uhr, und auch ungültige neuvergabe von Paul Wetzel vom 29.07.2013 mit dem Hinweis keinerlei Rechtsbestand, siehe " Rechtsbehelfsbelehrung". Walter Klauke |
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Aber woher sollen die LV ausgebildete Juristen nehmen? Ich denke, dass der derzeit amtierende Rechtsausschuss des DMV eine gute und rechtlich saubere Arbeit leistet. Sollte man über die ganzen hier geäußerten Rechtsspekulationen nicht vergessen. Dieser Fall wird möglicherweise vor einem ordentlichen Gericht entschieden, wenn sich Walter dazu entschließt und sich ein Gericht findet, das sich zuständig erklärt. Das würde zu einer sauberen Lösung führen. Warten wir's doch einfach ab! |
Im Ergebnis kam der WBV mit seiner Vorgehensweise (Änderung des Berechnungsmodus für die Qualifikation nach Abschluss des letzten Spieltages) durch.
Dann frage ich mich aber, falls das in der nächsten Saison wieder so laufen sollte (was es ja theoretisch könnte): wofür strenge ich mich als Spieler während der Saison an, irgendwelche Qualifikationsnormen zu erreichen, wenn ich doch hinterher damit rechnen muss, dass ich aufgrund einer nachträglichen Berechnungsänderung aus den Meldeplätzen herausfallen kann und mir de facto gegen dieses Verfahren kein Rechtsweg helfen kann? Bitter für den Minigolfsport in Württemberg, wenn das die zu ziehende Lehre aus diesem Fall wäre. |
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