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...sorry wenn es Überschneidungen gibt, die letzten Stunden schreibe ich immer wieder, von
Kunden unterbrochen... SpO § 15 (3) "Die Turnieranlage (außerhalb eines evtl. abgegrenzten Zuschauerbereichs) darf während des Wettkampfes grundsätzlich nur von im Wettkampf befindlichen Spieler/Innen, Betreuern, Mit- gliedern des Schiedsgerichts, der Jury und der Turnierleitung einschließlich den von diesen Gremien eingesetzten Mitarbeitern (z.B. Bahnrichter) betreten werden. Zusätzlich haben die Sport-, Jugend- und Lehrwarte, sowie die Bundes-, Landes- und Fachtrainer des DMV und der Landesverbände im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Aufgabenerfüllung das Recht, die Turnier- anlage zu betreten. Diese zusätzlich Berechtigten sind erkennbar zu kennzeichnen (z.B. durch Armbänder oder Schilder). Aus SpO § 15 (1)-((5) einen Passepartout für jedermann zu kreiren, würde §3 komplett aus- hebeln. Reden wir evtl. aneinander vorbei, Günter und brunsbert und andere ? Ist doch wirklich kein Problem, wenn ausreichend Platz vorhanden ist, daß Zuschauer mit etwas Abstand zu den Bahnen (=Turnieranlage) herumstehen, herumlaufen und zusehen (Ludwigs- hafen, Arheilgen - super, wegen mir auch ohne Abgrenzung, aber auf manchen Anlagen geht es leider überhaupt nicht). Wenn Du mir jetzt aber sagen willst, daß ich die Regeln falsch lese und ein Oschi Zuschauern gestatten kann, sich auf der kompletten Anlage, inklusive Bahnen, vom Abschlag bis zum Ziel- kreis genauso frei zu bewegen wie der Turnierteilnehmer oder die in den Ausnahmen definierten Personen... Ich sag´s Dir ganz konkret: Wenn ich am Abschlag stehe und mich auf den Schlag konzentriere, dann hat direkt an der Bahn, mir gegenüber (wie im Training ein Linksspieler der wartet bis er drankommt) kein Zuschauer etwas zu suchen (live erlebt). Mitspieler wissen das, Zuschauer die freien Zutritt vom OS ohne Einschränkung bekommen, wissen das leider manchmal nicht. Und ja, mich stört es, wenn jemand rauchend in meiner Schlagvorbereitung direkt vor mir vorbeiläuft. Gehst Du mit mir d´accord, daß die besagte Regel der Sportordnung den ordnungsgemäßen, ungestörten Turnierablauf gewährleisten soll (vereinfacht ausgedrückt "daß nicht jeder sorry Hansel - als Synonym für "jedermann" den Spielern zwischen den Füßen rumläuft"). Wenn Du evtl. SpO §15 (5) als Passepartout für jedermann nach Genehmigung durch den Oschi anführen willst, gebe ich zu bedenken, daß damit §15 (1)-(4) hinfällig wären. Die Keule, mit der ständig argumentiert wird ("so kriegen wir nie neue Spieler"), läuft komplett an meiner Argumentation vorbei. Zuschauer ja - aber nicht "mitten unter den Spielern". Mit etwas Abstand, aber nur da, wo dies möglich ist. Man kann Zuschauer "sinnvoll" zulassen, wo es räumlich möglich ist, man kann aber auch jeden auf die komplette Anlage schicken und den Spieler anraunzen, wenn er den Zuschauer darum bittet, beiseite zu gehen, wenn er spielt. Ich hoffe einige verstehen jetzt, was ich meine. Als Auflösung der angespannten Situation habe ich noch einen Vorschlag: Der Oberschiedsrichter, Schiedsrichter oder die Turnierleitung fragt eine Spielgruppe, ob sie einen Zuschauer mit auf die Runde nimmt. Diese Spielgruppe agiert quasi als "Guide", achtet gemeinsam aufeinander und erklärt auch mal etwas, wenn der Zuschauer eine Frage hat. So kann ein Interessierter hautnah miterleben, was unseren Sport ausmacht und kann noch nicht mal versehentlich jemandem dazwischenlaufen oder reinquatschen, da er sich in der Spielgruppe bewegt. Das wäre ein ganz anderes Erleben für den Zuschauer als nur nebendran zu stehen. Wenn alle Spieler der Gruppe einverstanden sind (man findet doch bei einem kompletten Turnier immer eine Gruppe für einen Zuschauer). Etabliert man diese Möglichkeit in den Spielregeln, so wäre dies ein wunderbares Instrument zur Förderung des Minigolfsports. Ob dies bei Punktspielen ratsam wäre, wäre noch eine berechtigte Frage - bei DM´s, EM´´s oder WM´S und NC´s mit Sicherheit nicht... @ irgendein Administrator: Gesonderter "Thread" wenn jemand die Idee für diskussionswürdig hält ? |
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@tg und ballartist:
Ich würde nie in der Mitte anfangen zu lesen, sondern immer am Anfang... Ziff. 15 Abs. 1 ist der Grundsatz und danach kann die Anlage (oder Teile davon) für Zuschauer freigegeben werden. Und den Klammerzusatz in Abs. 3 (außerhalb eines evtl. abgegrenzten Zuschauerraums) bitte nicht locker überlesen, weil der nämlich wichtig ist. D.h. wenn es einen abgegrenzten Zuschauerraum gibt, muss der natürlich auch eingehalten werden. Ist nichts abgegrenzt, ist alles Anlage, und die kann für Zuschauer freigegeben werden oder auch nicht, je nach örtlichen Gegebenheiten (und nicht nach den Wünschen einzelner Spieler). Nein Ballartist, ich verstehe nicht, was du meinst. Du möchtest auf 10m Entfernung keine Störung, aber ich möchte, dass die Zuschauer möglichst nahe ans Geschehen kommen. Da haben wir einen Ziel- und Interessenkonflikt. Die Entscheidung, was bei einem Turnier Vorrang hat, trifft das Schiedsgericht (oder die Jury), und mit der muss dann jeder leben. |
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@RALF N.BALLARTIST
Ich glaube gar nicht, dass unsere Standpunkte so unterschiedlich sind. Du vermittelst mir aber den Eindruck, in einem Zuschauer eher den potentiellen "Störenfried" zu sehen, während ich ihn als möglichen Minigolfer betrachte. In Deinem Fall hoffe ich und bei mir befürchte ich, dass sich unsere Erwartungen sehr selten erfüllen werden. Nichtsdestotrotz sollten wir uns dieser kleinen Chance nicht automatisch durch zu engstirnige Vorgaben berauben, natürlich immer unter Berücksichtigung der (sehr unterschiedlichen) Gegebenenheiten der jeweiligen Anlage. Wer z.B. den angesprochenen Platz in Sundern kennt, wird mir vielleicht bestätigen, dass die Schaffung eines reinen Zuschauerbereichs sehr aufwändig gewesen wäre. Einen grundsätzlichen Unterschied in Sachen Störungen sehe ich bei uns auch. Da ich sie so oder so für unvermeidlich halte, habe ich schon im Training versucht, Tunnelblick und -gehör zu entwickeln. Das hat mir zwar gelegentlich HAeNSELeien(!;) ) meiner Mannschaftskameraden beschert, da ich auch attraktive Angehörige des weiblichen Geschlechts optisch und akustisch ausgeblendet habe, aber immer dann wusste ich, dass ich auf einem guten Weg war:) ! |
Es ist unglaublich, welche Befindlichkeiten manche Leute haben.
Ich habe, zugegeben es ist schon etliche Jahre her, erlebt, das dreizig -vierzig Leute, beim Stechen unmittelbbar an der Bahn standen und es hat sich niemand gestört gefühlt. Ich kann nur sagen: Einige Zeitgenossen sollten sich nicht so wichtig nehmen, man kann Störungen, mit einigem guten Willen, auch ausblenden. Ganz nebenbei bemerkt, geht es hier doch um`s Bier / Alkohol trinken und nicht um Störungen im Turnierbetrieb. |
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