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Die in der Generalausschreibung beschriebenen Regelungen schließen den Ersatzspieler für 2. und 3. BL aus. Die Generalausschreibung unterscheidet unter Punkt 8 (8. Art der Wettkämpfe, Mannschaftszusammensetzung und Einsatzbeschränkungen) zwischen 1. Bundesliga Damenmannschaften 3 plus 1 Ersatzspielerin Herrenmannschaften 6 plus 1 Ersatzspieler und 2. Bundesliga Vereinsmannschaften 6 - 8 max. 2 Streichergebnisse Einzelspieler möglich und 3. Bundesliga Vereinsmannschaften 5 - 8 max. 2 Streichergebnisse Einzelspieler möglich Die Sportordnung besagt, daß ein Ersatzspieler zugelassen ist, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Generalausschreibung bestimmt für die 1. BL einen Ersatzspieler, für die 2. und 3. BL Mannschaften mit Streicher. Somit ist ein Ersatzspieler für 1. BL zugelassen, da dies hier explizit vorgegeben ist. Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt". Punkt 8 der Ausschreibung beschreibt und bestimmt die drei Varianten für die überregionalen Ligen. Aus der Tatsache, daß der Ersatzspieler für 2. und 3. Liga nicht explizit erwähnt wird abzuleiten, er sei lt. Sportordnung dann zugelassen, halte ich für fehlerhaft konstruiert. Sollte man vllt. beim DMV anfragen, wenn man das weiter verfolgen möchte. |
der Sinn der Streicherregelung war ja gerade, dass es eben KEINEN Auswechselspieler mehr geben sollte, dass die erste Liga dennoch mit Auswechselspieler gespielt wird , ist einfach der Tatsache geschuldet, dass es international z.B. beim EC auch die Auswechslungsregeln gibt.
Macht zwar für mich keinen dass man dann auch in <Deutschland in der 1. Lig a so spielt, aber meinetwegen. Ich finde es nur bedenklich dass es immer wieder Leute gibt, die zu vorhandenen Spielsystemen, die gut eingeführt, bewährt und eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen logisch erscheinen sollten, die Lücken und leichte Ungereimheiten im Regelwerk suchen um sie für ihren eigenen Vorteil bzw. den ihres vereines schamlos auszunutzen. |
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Ich habe hier auf die Frage von goligolem meine Meinung abgegeben -- und wie ich finde auch gut begründet --, daß die Ausschreibung (für die überregionalen Ligen) trotzdem etwas anderes aussagt. Es ist auch nicht das erste mal, daß auf diese Formulierungsschwäche hingewiesen wurde. Was mich betrifft, ich suche keine Lücken und Ungereimtheiten im Regelwerk, sie kommen zu mir. :D Zitat:
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Aus Interesse möchte ich hier noch nachfragen, ob du mit 'Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt"' etwas anderes als für die 1. BL oder etwas anderes als in der Sportordnung meinst.
...bezogen auf den Passus in der Sportordnung. Die Sportordnung läßt Ersatzspieler nur dann zu, wenn (...) in Ausschreibungen nichts anderes bestimmt ist. Und die Generalausschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr stellt unter Punkt 8 drei Fälle nebeneinander, die sich klar unterscheiden. Die Ausschreibung legt für den Spielbetrieb der 1. BL Damen 3 + Ersatz und für Herren 6 + Ersatz fest und für 2. und 3. BL eben eine andere Gestaltung der Mannschaften. D. h. für die 1. BL ist nichts anderes bestimmt, sondern exakt 1 Ersatzspieler und für 2. und 3.BL ist die Zusammensetzung der Vereinsmannschaften so wie beschrieben mit Streichern bestimmt. |
RALF N. BALLARTIST, was wäre denn, wenn für die 1. Bundesliga lediglich stehen würde:
(1) In der 1. Bundesliga werden Mannschaftswettbewerbe für Damen- und Herren-Mannschaften ausgetragen. Damen-Mannschaften 3 Spielerinnen (D, Sw1, Sw2, max. 1 Jw und/oder Schw). Zusätzlich ist je Damenmannschaft eine Einzelspielerin zugelassen. Herren-Mannschaften 6 Spieler (H, Sm1, Sm2, max. 2 Jm und/oder Schm). Wäre dann deiner Meinung nach eine Ersatzspielerin bzw. ein Ersatzspieler zugelassen oder nicht? |
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Die Frage bezog sich nur auf die 1. Bundesliga...
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nur den letzten Satz gelesen. Ich bitte um Entschuldigung (bin momentan angeschlagen, mit Nierenstein im Harnleiter, Schlauch dabei und in 4 Wochen nächste OP - ständig Schmerzen - für gewöhnlich schaue ich genauer hin.) Ja nun, das ist tricky. § 7 Sportordnung (Auszug) 7. Ausschreibungen (1) Für alle Turniere ist eine Ausschreibung herauszugeben, aus der alle wichtigen Einzelheiten hervorgehen müssen. (2) Die Ausschreibung muss folgende Punkte enthalten: - Veranstalter - Turnierart - Austragungsorte (Anlagen) - Wettbewerbsarten, Angabe der Kategorien (Einzel und Mannschaften) sowie ggf. der Mannschaftszusammensetzungen ... Mit der Generalausschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr werden einige Rahmen- Bedingungen für 1., 2. und 3. BL gesetzt. So auch die Mannschaftszusammensetzungen. Dem Gedankenspiel Deines alternativen Textes folgend... Dann läge ein Rückgriff auf S1 (sind ja die Spielregeln, nicht die Sportordnung) gedanklich näher. Die Unterscheidung, bei den Damen Einzelspielerin und bei den Herren nicht, so nehme ich an, hast Du absichtlich gewählt (?). Das könnte zu der Annahme führen "bei Damen anders bestimmt, bei Herren nichts anderes bestimmt", so daß man für Herren den Ersatzspieler zulassen könnte. Da wäre ich aber zugegebenermaßen total unsicher, was korrekt wäre. Die aktuelle Ausschreibung halte ich aber für ausreichend. |
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