![]() |
Melde mich jetzt auch mal kurz. Eine Quittung auszustellen ist für niemanden ein Problem. Kommt bei uns auch vor, da unsere Kunden einfach wissen wollen was sie ausgegeben haben.
Zum steuerlichen, naja.... Wer Ware einkauft, um diese mit Gewinn zu veräussern, betreibt ein Gewerbe. Also bräuchte er einen Gewerbeschein, auch wenn er nicht steuerpflichtig ist wegen Kleingewerbe. Wenn er unterwegs verkauft, bräuchte er einen Reisegewerbeschein. Gilt z.B. auch für Flohmarkthändler die so verfahren. |
Zitat:
Der erste Satz ist das entscheidende : "kaufen um Gewinn zu erzielen" wer mal einen Container mit alten nicht mehr benötigten Bällen verkauft, handelt nicht gewerbsmäßig, auch wenn bei einigen wenigen Raritäten ein weit höherer Preis erzielt wird, als man bezahlt hat. In der Summe können die Verkäufer jedoch froh sein wenn sie 40-50 des Kaufpreises erzielten. Für Vereine gilt auch noch eine andere Regelung und somit auch für Mitglieder die z.B. Bälle im Namen Ihres Vereins anbieten, da kann sicher MJ mehr dazu sagen. |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
tg schrieb u.a. :
"Meiner Ansicht nach anders: Kleinunternehmer zahlen grundsätzlich keine Umsatzsteuer (die Gewinne aus dem Gewerbe sind aber in der Einkommensteuererklärung anzugeben, damit ist der Steuersatz abhängig vom persönlichen Gesamteinkommen); die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung sind regional unterschiedlich, es ist jedoch mit ca. 15--30 Euro zu rechnen." genau so wurde es mir vor eineinhalb Jahren auch gesagt. Genau ist es z.B. im § 19 - Kleinunternehmer Regelung definiert ! Von mir bekommt jeder eine pdf-Rechnung, der eine haben möchte. ;) |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:22 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.