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Game`N Fun 08.01.2018 15:59

Melde mich jetzt auch mal kurz. Eine Quittung auszustellen ist für niemanden ein Problem. Kommt bei uns auch vor, da unsere Kunden einfach wissen wollen was sie ausgegeben haben.
Zum steuerlichen, naja....
Wer Ware einkauft, um diese mit Gewinn zu veräussern, betreibt ein Gewerbe.
Also bräuchte er einen Gewerbeschein, auch wenn er nicht steuerpflichtig ist wegen Kleingewerbe. Wenn er unterwegs verkauft, bräuchte er einen Reisegewerbeschein. Gilt z.B. auch für Flohmarkthändler die so verfahren.

pinkydiver 08.01.2018 22:47

Zitat:

Zitat von Game`N Fun (Beitrag 307602)
Wer Ware einkauft, um diese mit Gewinn zu veräussern, betreibt ein Gewerbe.
Also bräuchte er einen Gewerbeschein, auch wenn er nicht steuerpflichtig ist wegen Kleingewerbe. Wenn er unterwegs verkauft, bräuchte er einen Reisegewerbeschein. Gilt z.B. auch für Flohmarkthändler die so verfahren.

Stimmt, den Gewerbeschein kriegst du aber automatisch bei der Anmeldung des Gewerbes, da kann man auch entscheiden, ob Kleingewerbe oder normales, Reise- oder nicht, wenn Du die Limits des Kleingewerbes überschreitest, wird es automatisch für mindestens 5 Jahre ein richtiges Gewerbe, Steuern zahlen mußt Du bei beiden, auch bei Kleingewerbe bist du steuerpflichtig! Wenn auch nach einem vereinfachten Verfahren, Du zahlst auf deine Erträge Umsatzsteuer, den gleichen % Satz unabhängig vom Gesamt-Umsatz. Eine Gewerbeschein - Anmeldung kostet übrigens i.A.nichts oder nur einen geringen Obolus für den Stempel. Ich habe z.B. nur 1€ dafür gezahlt, das wars.

Der erste Satz ist das entscheidende : "kaufen um Gewinn zu erzielen" wer mal einen Container mit alten nicht mehr benötigten Bällen verkauft, handelt nicht gewerbsmäßig, auch wenn bei einigen wenigen Raritäten ein weit höherer Preis erzielt wird, als man bezahlt hat. In der Summe können die Verkäufer jedoch froh sein wenn sie 40-50 des Kaufpreises erzielten.

Für Vereine gilt auch noch eine andere Regelung und somit auch für Mitglieder die z.B. Bälle im Namen Ihres Vereins anbieten, da kann sicher MJ mehr dazu sagen.

tg 09.01.2018 15:41

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 307601)
zu 1) wer eine Rechnung braucht kann von mir gerne eine bekommen per PDF zum ausdrucken [...]

Das war ja schon alles, was ich wissen wollte. Danke.

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 307601)
zu 2) Privat Verkauf ---> keine Gewährleistung, ausgewisene Mehrwertsteuer ist nur für den Vorsteuerabzug/Verrechnung relevant, sonst ist es egal
zu 3) wenn Du bei einem Turnier was am Ballstand oder Esstisch kaufst kriegst Du sicher keine Rechnung, bei niemandem. auc be jmd. der privat auf dem platz Bälle anbietet wird weder umgetauscht noch steuerlich abgesetzt

Es war von Anfang an (und explizit ab Beitrag #3) klar, daß ich hier überhaupt nicht die echten Privatverkäufer angesprochen habe. Es sollten sich die gewerblichen melden und mitteilen, ob und in welcher Form sie Rechnungen ausstellen (können).

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 307613)
[...] auch bei Kleingewerbe bist du steuerpflichtig! Wenn auch nach einem vereinfachten Verfahren, Du zahlst auf deine Erträge Umsatzsteuer, den gleichen % Satz unabhängig vom Gesamt-Umsatz. Eine Gewerbeschein - Anmeldung kostet übrigens i.A.nichts oder nur einen geringen Obolus für den Stempel. Ich habe z.B. nur 1€ dafür gezahlt, das wars. [...]

Meiner Ansicht nach anders: Kleinunternehmer zahlen grundsätzlich keine Umsatzsteuer (die Gewinne aus dem Gewerbe sind aber in der Einkommensteuererklärung anzugeben, damit ist der Steuersatz abhängig vom persönlichen Gesamteinkommen); die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung sind regional unterschiedlich, es ist jedoch mit ca. 15--30 Euro zu rechnen.

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 307613)
[...] Der erste Satz ist das entscheidende : "kaufen um Gewinn zu erzielen" wer mal einen Container mit alten nicht mehr benötigten Bällen verkauft, handelt nicht gewerbsmäßig, [...]

Auf die Gewinnerzielungsabsicht kommt es gar nicht an, als Kriterium für gewerbliches Handeln genügt schon, Ware zu kaufen in der Absicht sie wieder zu verkaufen. Und beim Verkauf einer Sammlung (Container mit alten Bällen) ist entscheidend, ob es wenige Verkäufe (z. B. mehrere Bälle im Paket) oder viele einzelne sind.

mgparts 09.01.2018 16:06

tg schrieb u.a. :

"Meiner Ansicht nach anders: Kleinunternehmer zahlen grundsätzlich keine Umsatzsteuer (die Gewinne aus dem Gewerbe sind aber in der Einkommensteuererklärung anzugeben, damit ist der Steuersatz abhängig vom persönlichen Gesamteinkommen); die Gebühren für eine Gewerbeanmeldung sind regional unterschiedlich, es ist jedoch mit ca. 15--30 Euro zu rechnen."

genau so wurde es mir vor eineinhalb Jahren auch gesagt. Genau ist es z.B. im § 19 - Kleinunternehmer Regelung definiert !

Von mir bekommt jeder eine pdf-Rechnung, der eine haben möchte. ;)


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