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[quote=pinkydiver;230748]Wen interessiert das! Bei Bahnabnahmen wird im wesentliche auf nix geachtet, da geht einer rum füllt das Protokoll aus, damit kassiert werden kann, um was anderes geht's nicht, da muß auf nix spezielles geachtet werden, außer daß die Anlage nicht baufällig ist, aber auch solche bekommen in manchen LVs das Zertifikat
Deine Einschätzung zu Bahnabnahmen ändert allerdings nichts daran, dass eine klare Regel zwingend vorsieht, dass eine Anlage nun einmal abgenommen werden muss. Man kann bei der Einhaltung von Regeln nicht mit zweierlei Maß messen, insbesondere darauf abstellen, ob eine Regel Sinn macht oder nicht: Wird beispielsweise eine Stadtmeisterschaft in Hintertupfingen nicht angemeldet, dann hat das entsprechende, weitreichende Konsequenzen für die Teilnehmer. Wie soll man einem, durch die Teilnahme gesperrten Spieler erklären, dass es bei einem anderen Turnier unerheblich ist, ob die Anlage abgenommen wurde oder nicht? Was den konkreten Fall betrifft, weiß ich nicht, ob eine Abnahme erfolgte. Ich gehe einfach mal davon aus. Ansonsten hätte der Antrag auf Turniergenehmigung erst gar nicht eingereicht, geschweige denn ihm entsprochen werden dürfen. |
[quote=Uwe Braun;230754]
Zitat:
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Da lag ich ja mit meiner Vermutung richtig.
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@UWE Braun
ich habe nie die Bahnabnahme in Frage gestellt ! OPC redet immer von Lizensierung der Bahnhersteller. und die gibts nun mal nicht im Regelwerk, wenn ne Bahn technisch OK und den WMF Regeln entspricht (z.B theoretische Asmöglichkeit) dann bekommt man sie auch abgenommen (zertifiziert) egal wer sie gebaut hat als Abt.1 Abt.2 Filz oder MOS völlig Wurst. Gottseidank haben wir noch keine lizensierten Hersteller von Balltaschen, Schlägern und Minigolfanlagenbauern. der DMV nimmt kein Turnier im offiziellen Terminplan auf, wenn die Bahn nicht abgenommen wurde. deswegen geht mir und andern OPC Gelaber auch so tierisch auf den Sack. |
Ehrlich gesagt, Dirk, meiner Meinung nach sollte das ganze Linzenzverfahren abgeschafft werden, das ist aus meiner Sicht ausschließlich dazu erfunden worden, Einnahmen zu generieren. Gibt es eigentlich eine offizielle Begründung des WMF, weshalb die Lizenzen eingeführt wurden? Warum Bälle, aber nicht Schläger lizensiert werden müssen, ist übrigens eine gute Frage, aber ich gestehe zu, ich weiche vom Thema dieses Threads ab.
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Uwe da stimme ich Dir voll zu, nur Geldmacherei. Ruffi und OPC sind ja sogar der Meinung, daß man muß erneut Lizenzgebühren bezahlen muß, wenn man einen bereits lizensierten Ball nachträglich lackiert. Dadurch entstand ja das ganze Theater mit der Baumer Lackierung, weil der Cardosch Stefan Reisinger bei der EM in Geldrop blöd angemacht hat, er würde zu wenig Lizenz zahlen, es würden ja viel mehr Reisinger Bälle gespielt, dabei waren es nur Baumer gelackte 3D.
Dabei kann man die Lizensierungspflicht jederzeit umgehen, sofern nix auf dem Ball aufgedruckt ist kannst Du immer sagen, der ist vor 2006 auf den MArkt gekommen. Wer will Dir das Gegenteil beweisen? Bei der Fülle von Bällen , gibts zu jedem sicher ein Pendant aus der "Vorzeit" mit annäherend gleicher FArbe und Eigenschaft. |
Zitat:
PS an OPC: Hier gehts um das Kölner Turnier und nicht um DMV- oder WMF-Politik. Da könnte man an anderer Stelle ein neues "Fass" aufmachen. |
Zitat:
es reicht langsam wir können doch nichts dafür das der ein oder andere Probleme mit irgentwelchen Lizensierungen hat, unsere Anlage wurde von einem Sportwart des NBV abgenommen. Das Formular zur Lizensierung wurde nach besten Gewissen und Regelkonform ausgefüllt. Hört also auf mit dem Lizensierungsmist hier im Thread auf, ihr könnt aber gerne einen andern Thread zu dem Thema aufmachen. Karlheinz Werres ( Turnierleiter und ich war bei der Abnahme dabei ). |
Die Lizenzvergabe beruht - einfach formuliert - auf die Inhaberschaft eines Urheberrechts und deren Weitergabe. Der WMF ist durch den Zusammenschluss von Verbänden entstanden. Da fragt man sich, wann und wie an Anlagen und Bällen - beides sicherlich nicht eine Erfindung des WMF - ein Recht entstanden soll, dass zur Weitergabe einer Lizenz berechtigte. Anders formuliert: Wenn der WMF Lizenzgebühren beansprucht, dann sollte er einmal darlegen, wann er das Urheberrecht und damit das Recht zur Vergabe der Nutzungsrechte (Lizenzen) an Anlagen und Bällen erworben haben will. Minigolf wird in Deutschland zumindest seit den 50er-Jahren gespielt, ich wage einmal die Prognose, dass es damals noch keinen WMF gab. Ich zitiere hierzu die Ausführungen auf der Homepage des MGC Traben-Trarbach unter "Historie", denen nichts hinzuzufügen ist:
" 1955: Nachdem Dr. Spier die Lizenz für Deutschland und die Benelux-Länder von dem Schweizer Gartenbauarchitekten Paul Bongni erworben hat, läßt er mit Hans Rauch im Wildbadtal die erste Minigolfanlage Deutschlands bauen. Sie wird am 17. Juni 1955 zur allgemeinen Nutzung freigegeben." Sorry, Karlheinz. Unsere Beiträge haben sich überschnitten. Du hast sicherlich recht, wenn du darauf hinweist, dass die Lizensierung ein Thema ist, das in einem gesonderten Thread besprochen werden sollte. |
Da ist doch nur jemand sauer, weil einer eine Spitzenidee mit den Holzbahnen hatte, ein Super-Turnier durchgezogen hat, teilnehmermäßig Riesenerfolg hatte (also genau das, was sich der DMV nach seiner eigenen Aussage wünscht)...
...und ihr wart nicht dabei!:p |
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