![]() |
Ihr müßtet mal die Anlage in Brücken/Pfalz sehen ! (Wer sie noch nicht kennt)
Die Anlage stammt aus der Abt.5, ist aber Beton 6m und hat Rohrbanden. Sie vereint Elemente der Abt.1, Abt.2 und Abt.5 :D Der Webmaster kennt die Anlage ;) Seit Jahr und Tag werden darauf Turniere gespielt. Ich finde das mit den Zuordnungen Quatsch. Das Runde muß in 18 Löcher und fertig !!!! Wenn ich mal Bilder von Brücken finde, stelle ich diese ein. |
Letztlich macht doch gerade für solche "Zwitteranlagen" (davon haben wir in Berlin auch eine - ein Mischmasch aus Abt.1 und Abt. 2) die neue Regelung Sinn, weil sie diese jetzt auf eine solidere Basis stellt und solche Ausnahmezuordnungen unnötig macht. Das muß doch jetzt keine Anlage als "Nichtminigolfanlage" entwerten, zumal einigen Typen, die bisher durchs Rost fielen (z.B. Minifilzanlagen), der Weg in den Turnierbetrieb geöffnet wird.
Einzig für manche bisher "normale" Abteilung 2-Anlagen mit nur ein oder zwei Ausnahmebahnen (z.B. Banane oder so) ist die neue Einordnung vielleicht etwas ehrenrührig, weil's dann nicht für die Abteilungsmeisterschaft-Bewerbung reicht. |
Zitat:
Und das die Miniaturgolf-Anlagen, die nicht 100%ig der Norm entsprechen, weiterhin gemeinhin als solche angesehen werden, dagegen ist doch überhaupt nichts zu sagen. Mein Einwand bezog sich lediglich darauf, dass Einzelne hier offenbar nicht auf dem neuesten Stand der Regeln sind und das galt es zu korrigieren. |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:02 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.