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-   -   Bälle bei der Post verloren gegangen, was tun? (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=2079)

Travis 08.11.2007 15:33

@buff,

Romain hatte das Paket extra aus Deutschland verschickt...

baucoco 08.11.2007 15:37

RICHTIG !! Bin bei mir über die Grenze nach Nittel und habe von dort verschickt mit der Adresse meines Arbeitskollegen aus Bollendorf, also alles korrekt über die deutsche Post abgewickelt !!!
Romain

Nicole 08.11.2007 21:18

Zitat:

Zitat von Travis (Beitrag 46969)
So, ich war gerade bei der Post :)

Also erstmal war das Paket wirklich sehr gut verpackt. ICh denke auch nicht, dass da jemand lange Finger gemacht hat. Vielmehr kann es sein, dass vielleicht ein sehr schweres Paket auf dem kleinen drauf gestanden hat und es dann seitlich aufgeplatz ist. WIe geschrieben die Post hat das ja wieder zugeklebt.

Bei der Post hat sich folgendes ergeben: Ich kann als Empfänger nicht viel machen, da muss sich der Absender drum kümmern und eine Schadensanzeige stellen. Ich selbst habe das Paket mitsamt Inhalt (6 Bälle) abgeben müssen und dieses wird nun zum nächsten Paketzentrum nach hagen geschickt und dort geprüft und mir dann wieder zugestellt. Mal sehen ob diesmal alle Bälle drin bleiben. Hätte ich da mal vorher irgendwelche alten Kugeln reingepackt :confused: . Naja mal schauen. Die Post ist nur gegenüber dem Absender regress-pflichtig, also wenn war ersetzt wird dann erstmal dem Absender, aber da finden wir schon ein Lösung :)

Verdammte Bürokratie s4:-)

Hagen??? *lmw*

Ohjeee.... Da hab ich auch schon ne Geschichte gehabt.
Zwar nicht mit MInigolfbällen. aber bei mir war das so, dass ich nen alten zurechtgemachten PC verkauft hab.Diesen Ordnungsgemäss verpackt und versichert verschickt.
Leider ist der total beschädigt beim Empfänger angekommen. Das Paket sah aus, als wenn da
fleissig mit rumgeworfen wurde.
Dann wurde der Kasten eingeschickt geprüft und ich hab eine Schadensmeldung gestellt, Rechnungen
des PCs eingereicht und nach 3 Woche hatte ich das Geld auf meinem Konto.
Wenn man das versichert versendet, und man es plausibel verklären kann, dass die Ware ordnungsgemäss
und noch funktionsfähig verpackt wurde, dann steht die Versicherung auch dafür grade.
Sonst braucht die Post kein versicherten Versand anzubieten.


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