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die Eintragung im Protokoll musste bis jetzt immer der Oschi machen.
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Da war eine spielfreie Oberschiedsrichterin, welche aber zur Zeit keinen Computer oder Internet-Anschluß besitzt. Wie überprüft diese spezielle Person auf schnellsten Wege, dass die Eintragungen im Ergebnisprotokoll unter "Verwarnungen", "Auswechslungen" und "Besondere Vorkommnisse" seine Richtigkeit haben, bevor die Ergebnisliste des Spieltags ihre Versandrunde macht? Auch wenn es die Einspruchfrist gibt, so muss die Person trotzdem eine gedruckte Version der Ergebnisliste zur Ansicht haben. Natürlich kann nun argumentiert werden, dass ja auch den anderen Turnierteilnehmer oder den anderen Schiedsrichter es schon auffallen wird, wenn etwas in der Ergebnisliste nicht stimmen wird. Aber wenn erst wieder die betreffenden Vorgänge geistig nachvollzogen werden müssen, kann dieses sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Meiner Meinung nach sollte man weiterhin die separaten Turnierprotokolle führen und abzeichnen. Nach der Einspruchsfrist ohne Beanstandungen geht das Papier den Weg des modernen Recycling-Kreislaufs. |
@Pommes das Turnierprotokoll hat doch leider keine Gültigkeit mehr.
Also nützt ein Ausfüllen des immer noch zu downloadenden Formular nix mehr. Diese Problematik hatten wir bei unserem letztem Spieltag auch. Du hast jetzt keinerlei Unterschriften oder Bestätigungen mehr zu einem Turnierhergang. Die Rechtsicherheit bleibt an dieser Stelle in einem ansonsten von unseren Spitzenfunktionären überregelementierten Sport vollkommen auf der Strecke. Bei einer nachträglich angefertigten Ergebnisliste die ja das Turnierprotokoll ersetzen soll kann immer einiges schief gehen was dann nicht kontrolliert worden ist. Außerdem gibts außer dem Angaben in Handbuch keinerlei Angaben zur Anfertigung dieser Ergebnisliste. Kein Format keine Reihenfolge , nix..............und EDV muß man auch noch dafür können. Ich kann nur sagen: Großer Mist........Am liebsten würde ich meine Lizenz in den Ofen werfen.s4:-) s4:-) An diesem Beispiel kann man gut ersehen in wie weit sich die Spitzenfunktionäre mit ihrem Wunschdenken von der Basis entfernt haben Irgendwann fällt denen doch noch ein, das zur Teilnahme am Meisterschaftsspielbetrieb der Computer auf der Anlage (natürlich mit Internetverbindung) zur Pflicht wird und außerdem der zuständige Turnierleiter einen Computerkurs für Words und Exel bei der VHS besucht und mit Erfolg bestanden haben muß!!!!!!!!!!!!! Und dann wundern sich die Herren das es fast keine Vereinsneugründungen mehr gibt. Das ganze Procedre dient mehr der Abschreckung wie der Mitgliederwerbung |
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Ich habe bei uns übrigens noch keine positive Stimme zu diesen Veränderungen gehört. Auch nicht von unseren Verbandsfunktinären auf Landesebene die das ganze auch als problematisch ansehen. |
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Aber es ist kein Problem, wenn jemand etwas versucht und dabei evtl. Fehler macht. Diese kann man korrigieren und dann beim nächsten Mal vermeiden. |
Mit Ungereimheiten meine ich auch den rechtsfreien Raum der durch die Abschaffung des Turnierprotokolls entstanden ist.
Wie ist es z.B. mit der Freigabe der Anlage durch den Oschi?oder die Protokollierung bei Feststellung von Mängeln. Nirgendwo ist das mehr protokolliert, dadurch wird z.B. auch der Qualitätsstandard der Anlagen sinken. Man hat einfach nix mehr in der Hand. Ich bin wirklich mal gespannt wann es da die ersten "Fälle"für die diversen Rechtsausschüße geben wird. Außerdem, nicht alles was neu ist ist auch gut und richtig. |
Es ist Aufgabe des Oschi, festgestellte Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen (Ziffer 16 Abs. 9 IntSpR). Werden dem Oschi keine Mängel mitgeteilt, gilt eine Anlage als turniergerecht anerkannt (Ziffer 16 Abs. 10 IntSpR). Wichtig ist also, dass ein Oschi HANDELT, und nicht, dass er seitenweise Dokumentationen erstellt. Und welche Fälle sollen vor einem Rechtsausschuss landen? Werden dem Schiedsgericht vor einem Turnier Mängel mitgeteilt, muss es für Abhilfe sorgen. Proteste nach einem Turnier sind dagegen sinnlos, weil man sein Recht verwirkt hat (folgt aus Ziff. 16 X).
Die Qualität wird über das Anlagen-Zertifizierungsverfahren sichergestellt. Hier sollen zukünftig einerseits weitere Schulungen für die Kontrolleure durchgeführt werden, andererseits aber auch Veranstaltungen für Platzbesitzer, in denen über die Qualitätsstandards für (Turnier-)Minigolfanlagen gesprochen werden soll. Nicht alles Neue ist gut, aber wenn man es in den richtigen Zusammenhang bringt und nicht ständig an alten Zöpfen hängt, macht es zumindest Sinn. |
Einer der Lehrbeauftragten unseres Verbandesmit dem ich noch am Sonntag über dieses Thema gesprochen habe ist nach wie vor der Meinung das eien Freigabe protokolliert werden muß..........
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