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-   -   Brigitte Mohnhaupt: 3x lebenslang und trotzdem bald frei? (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=464)

hobbygolfer 24.01.2007 08:46

Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 10373)
Jeder Häftling hat nun mal einen Anspruch auf Begnadigung wenn er über die Hälfte abgesessen hat das ist wohl leider so. Man hätte damals besser lebenslang mit anschliesender Sicherheitsverwahrung geben sollen aber das ist ein anderes Thema,man könnte auch sagen ein Pech wir sind nicht in Amerika denn da brächten wir über so ein Thema nicht zu diskutieren da wären die schon lange nicht mehr.
Vor allen sollte man an die Hinterblieben der Opfer denken die haben mit Sicherheit das noch immer nicht vergessen höchstens verdrängt aber jetzt wird alles nochmal aufgebauscht und das ist sch.... .

Zur angedeuteten Todesstrafe: Das kann doch wohl nicht Dein Ernst sein! :eek:

Damals -und das deutet auch das Urteil mit 3x lebenslänglich an- hätte es nach heutiger Rechtssprechung lebenslänglich, mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gegeben.

Selbst bei einer gerichtlich angeordneten Sicherungsverwahrung müssen Verurteilte -nach deutscher Auffassung von Recht und Gerechtigkeit- mit besonders schwerer Schuld hoffen dürfen, eines Tages freigelassen zu werden.

hobbygolfer 24.01.2007 08:49

Zitat:

Zitat von EU_Golfer (Beitrag 10434)
Amerika ist ein wehrhafter Staat auch nach innen und weiß sich der "Staatsfeinde" im eigenen Land rechtzeitig zu erwehren.

Etwas polemisch gesagt: "Stimmt, für die ist bestimmt noch ein Plätzchen in Guantanamo Bay fei...!"

Lenny 24.01.2007 08:58

2x Danke, hobbygolfer

MAXX 24.01.2007 10:29

Zitat:

Zitat von Ölofen (Beitrag 10370)
Lebenslänglich bedeutet im Normalfall 15 Jahre. Wenn jemand 3x lebenslänglich bekommen hat ,steckte schon die Absicht dahinter, eine vorzeitige Entlassung auszuschließen. Ich verstehe nicht, daß man diese Überlegungen überhaupt anstellt.

Das kann ich verstehen, dass du das nicht verstehen kannst, denn du hast einiges andere auch nicht verstanden.
Es gibt kein "im Normalfall nach 15 Jahren...."
Lebenslänglich ist und bleibt immer lebenslänglich. Nach 15 Jahren kann auf Antrag des Verurteilten (bzw. seines rechtlichen Vertreters) erstmals darüber entschieden werden, ob die verurteilte Person zur Bewährung (also mit Auflagen) entlassen wird.
Dabei spielen sein Verhalten während der Haftzeit (Befragung der Bediensteten der JVA, bzw. Einsicht in das sog. "Gefangenenbuch"), seine eigenen Aussagen, Gutachten und -was oft übersehen wird: die Gefahr einer Wiederholung der Straftat eine Rolle.
Es gibt genug Lebenslängliche, die diese Kriterien nicht erfüllen und weiter inhaftiert bleiben. ja es gibt sogar welche, die sich in den 15 Jahren so weit von der Aussenwelt entfernt haben, dass sie gar keinen Antrag stellen wollen.
Ein abgelehnter Antrag kann nach drei oder fünf Jahren ( ? ) wiederholt werden.
Das Ganze hat mit einem sog. Gnadengesuch meines Wissens nach nichts zu tun, das ist ein anderer juristischer Vorgang.

EU_Golfer 24.01.2007 15:42

Zitat:

Zitat von Lenny (Beitrag 10438)
... Die USA als Vorbild für Rechtstaatlichkeit im Inneren und Wehrhaftigkeit gegen Staatsfeinde zu proklamieren, finde ich mutig...

1. klar, ich bin mutig :) :) :)
2. ... alle von Dir, größtenteils zurecht, aufgeführten Mängel haben aber nichts mit der Tatsache zu tun, daß die USA eine "wehrhafte Demokratie" haben, die sich nicht von ein paar linken "Hanseln" vorführen läßt.
3. ... daß es in den USA vieles gibt, was wir nicht nachvollziehen können, ist auch klar (so wie wir auch vieles aus den arabischen "Kulturkreis" nicht nachvollziehen können, wie hier schon oft angeführt)
4. ... "Das Recht braucht den Unrecht nie zu weichen", ist eine der Grundsätze in der Rechtsordnung in den USA; daher ein sehr freiheitliches Notwehrrecht, Waffenrecht, und viele für uns kaum zu verstehenden Klagen bei Gericht.
5. ... doch selbst die USA kennt die "Begnadigung",; wendet sie jedoch leider zu selten an.

Doch mal zurück zu Mohnhaupt und Klar; mit einer Frage an die Vetreter der "harten Linie": Welche juristischen Gründe sprechen dann gegen eine Eintlassung und Begnadigung? Ich sehe keine.

Kamantun 24.01.2007 19:20

Zitat:

Zitat von MAXX (Beitrag 10511)
Das Ganze hat mit einem sog. Gnadengesuch meines Wissens nach nichts zu tun, das ist ein anderer juristischer Vorgang.

Das ist richtig. Bei Mohnhaupt sind die vom Gericht festgelegten 24 Jahre Mindesthaftzeit Ende März abgelaufen - danach kann das zuständige Gericht eine Strafaussetzung zur Bewährung festlegen und zwar unabhängig davon, ob sich die Mohnhaupt von ihren früheren Taten distanziert. Das einzige Kriterium in solch einem Verfahren ist die Frage, ob von der Frau zukünftig neue Straftaten zu erwarten sind.

Bei Klar läuft die Mindesthaftzeit allerdings erst Anfang 2009 aus und im Gegensatz zu Mohnhaupt hat er (wohl schon um 2000/2001 herum) ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten gestellt.

Bei einem Gnadengesuch wird allerdings schon darauf geschaut, ob und inwieweit sich ein Täter von seinen früheren Taten distanziert; Reue zeigt, sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt usw. Und da ist von Klar bis heute nichts entsprechendes zu hören/lesen gewesen. (Von der Mohnhaupt auch nicht - aber die betrifft es ja wie gesagt nicht.)

Schon deswegen denke ich, dass Klar auch weiterhin einsitzen wird und Köhler (genau wie seinerzeit Rau) das Gnadengesuch einfach weiter rumliegen lässt.

Und das finde ich auch ok so. Wenn Gnade vor Recht gehen soll, dann darf man vom entsprechenden Antragsteller auch ein gewisses Maß an, ich sag´ jetzt mal: "guten Willen" voraussetzen. Und der ist bei Klar (offensichtlich) nicht erkennbar.

Nebenbei noch der Link zu einem interessanten Text zu den Anfängen der RAF. Ist schon interessant, wie aus ganz gewöhnlichen Kriminellen mit Hang zu Luxus und Gewalt hofierte "Revolutionäre" wurden...

EU_Golfer 24.01.2007 19:52

Zitat:

Zitat von Lenny (Beitrag 10438)
1. ... Ein Land, in dem Schwarze, Homosexuelle und andere Minderheiten immer noch diskriminiert werden (teilweise auch von Ordnungshütern), ... ..., in dem zum Teil irrwitzige Gesetze gelten (Relikte aus uralten Zeiten), in dem elementare Bürgerrechte ... beschnitten werden ....

Das ist aber nicht typisch für die USA: Verlange doch mal in arabischen, muslimischen Ländern die Anerkennung von gleichgeschlechtlicher Partnerschaft, die Abschaffung der Todesstrafe durch Steinigen, die Gleichbehandlung der Frauen (Schule, Beruf) oder die Anerkennung der Grund- und Menschenrechte, wie wir sie verstehen, oder ein Waffengesetzt wie in Deutschland oder gar in den Niederlanden....
... oder, wie hier im Thema und für uns kaum ein Problem: die vorzeitige Freilassung von Gefangenen...

... oder besser gesagt: Verlange es dort nicht, wenn Dir Leib und Leben lieb ist...

Lenny 24.01.2007 20:51

Ich finde es immer ziemlich unpraktisch, wenn in einer Diskussion solche Argumente wie "guck dir die anderen an" kommen. Nur weil andere Länder nicht besser sind (oder vielleicht noch schlimmer), spricht das die USA doch nicht frei, zumal man doch da vielleicht auch andere Ansprüche stellen darf oder stellen muß (bzw. die Amerikaner diese doch auch selbst an sich stellen). In vielen Punkten ist mir da das deutsche System oder die deutsche Anschauung wesentlich sympathischer (wenngleich auch da nicht alles perfekt sein mag).

EU_Golfer 24.01.2007 21:01

Zitat:

Zitat von Lenny (Beitrag 10770)
Ich finde es immer ziemlich unpraktisch, wenn in einer Diskussion solche Argumente wie "guck dir die anderen an" kommen. ...

... dann komm mir doch bitte auch nicht, wenn ich von der "Wehrhaftigkeit" der USA vor inneren Feinden rede, mit anderen dort bestehenden Unstimmigkeiten...

Lenny 24.01.2007 21:19

Vielleicht haben wir einfach andere Vorstellungen von "Wehrhaftigkeit" und deren Angemessenheit und die dafür legitimen Beurteilungsmaßstäbe. Wie auch immer...


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