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Damals -und das deutet auch das Urteil mit 3x lebenslänglich an- hätte es nach heutiger Rechtssprechung lebenslänglich, mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gegeben. Selbst bei einer gerichtlich angeordneten Sicherungsverwahrung müssen Verurteilte -nach deutscher Auffassung von Recht und Gerechtigkeit- mit besonders schwerer Schuld hoffen dürfen, eines Tages freigelassen zu werden. |
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2x Danke, hobbygolfer
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Es gibt kein "im Normalfall nach 15 Jahren...." Lebenslänglich ist und bleibt immer lebenslänglich. Nach 15 Jahren kann auf Antrag des Verurteilten (bzw. seines rechtlichen Vertreters) erstmals darüber entschieden werden, ob die verurteilte Person zur Bewährung (also mit Auflagen) entlassen wird. Dabei spielen sein Verhalten während der Haftzeit (Befragung der Bediensteten der JVA, bzw. Einsicht in das sog. "Gefangenenbuch"), seine eigenen Aussagen, Gutachten und -was oft übersehen wird: die Gefahr einer Wiederholung der Straftat eine Rolle. Es gibt genug Lebenslängliche, die diese Kriterien nicht erfüllen und weiter inhaftiert bleiben. ja es gibt sogar welche, die sich in den 15 Jahren so weit von der Aussenwelt entfernt haben, dass sie gar keinen Antrag stellen wollen. Ein abgelehnter Antrag kann nach drei oder fünf Jahren ( ? ) wiederholt werden. Das Ganze hat mit einem sog. Gnadengesuch meines Wissens nach nichts zu tun, das ist ein anderer juristischer Vorgang. |
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2. ... alle von Dir, größtenteils zurecht, aufgeführten Mängel haben aber nichts mit der Tatsache zu tun, daß die USA eine "wehrhafte Demokratie" haben, die sich nicht von ein paar linken "Hanseln" vorführen läßt. 3. ... daß es in den USA vieles gibt, was wir nicht nachvollziehen können, ist auch klar (so wie wir auch vieles aus den arabischen "Kulturkreis" nicht nachvollziehen können, wie hier schon oft angeführt) 4. ... "Das Recht braucht den Unrecht nie zu weichen", ist eine der Grundsätze in der Rechtsordnung in den USA; daher ein sehr freiheitliches Notwehrrecht, Waffenrecht, und viele für uns kaum zu verstehenden Klagen bei Gericht. 5. ... doch selbst die USA kennt die "Begnadigung",; wendet sie jedoch leider zu selten an. Doch mal zurück zu Mohnhaupt und Klar; mit einer Frage an die Vetreter der "harten Linie": Welche juristischen Gründe sprechen dann gegen eine Eintlassung und Begnadigung? Ich sehe keine. |
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Bei Klar läuft die Mindesthaftzeit allerdings erst Anfang 2009 aus und im Gegensatz zu Mohnhaupt hat er (wohl schon um 2000/2001 herum) ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten gestellt. Bei einem Gnadengesuch wird allerdings schon darauf geschaut, ob und inwieweit sich ein Täter von seinen früheren Taten distanziert; Reue zeigt, sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt usw. Und da ist von Klar bis heute nichts entsprechendes zu hören/lesen gewesen. (Von der Mohnhaupt auch nicht - aber die betrifft es ja wie gesagt nicht.) Schon deswegen denke ich, dass Klar auch weiterhin einsitzen wird und Köhler (genau wie seinerzeit Rau) das Gnadengesuch einfach weiter rumliegen lässt. Und das finde ich auch ok so. Wenn Gnade vor Recht gehen soll, dann darf man vom entsprechenden Antragsteller auch ein gewisses Maß an, ich sag´ jetzt mal: "guten Willen" voraussetzen. Und der ist bei Klar (offensichtlich) nicht erkennbar. Nebenbei noch der Link zu einem interessanten Text zu den Anfängen der RAF. Ist schon interessant, wie aus ganz gewöhnlichen Kriminellen mit Hang zu Luxus und Gewalt hofierte "Revolutionäre" wurden... |
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... oder, wie hier im Thema und für uns kaum ein Problem: die vorzeitige Freilassung von Gefangenen... ... oder besser gesagt: Verlange es dort nicht, wenn Dir Leib und Leben lieb ist... |
Ich finde es immer ziemlich unpraktisch, wenn in einer Diskussion solche Argumente wie "guck dir die anderen an" kommen. Nur weil andere Länder nicht besser sind (oder vielleicht noch schlimmer), spricht das die USA doch nicht frei, zumal man doch da vielleicht auch andere Ansprüche stellen darf oder stellen muß (bzw. die Amerikaner diese doch auch selbst an sich stellen). In vielen Punkten ist mir da das deutsche System oder die deutsche Anschauung wesentlich sympathischer (wenngleich auch da nicht alles perfekt sein mag).
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Vielleicht haben wir einfach andere Vorstellungen von "Wehrhaftigkeit" und deren Angemessenheit und die dafür legitimen Beurteilungsmaßstäbe. Wie auch immer...
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