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habe gestern im fernsehn nen bericht über uwe.k gesehen.
und zwar gibt es in berlin sonderbeamte die solche täter überwachen. so nun haben wir in berlin ca. 250 sexuallstraftäter die überwacht werden und zwar von genau viereinhalb beamten die diese überwachungen dürchführen die haben auch den zuständigen leiter interwieut und ihn gefragt wie das sein kann das eine so geringe anzahl an beamten dafür sorge tragen kann 250 straftäter unter beobachtung zu haben. die antwort war das es schier unmöglich ist aber sie aus personellen gründen keine beamten mehr dafür einstellen geschweige den noch dafür weiterbilden. ne statdessen stellen die ganz normale sozialbetreuer ein ohne das die in ihrer ausbildung gelernt haben mit solchen leuten umzugehen s4:-) s4:-) s4:-) ich sags ja armes deutschland für jeden scheiss die gelder zum fenster rauschmeissen aber wenns um die sicherheit unserer kinder geht schaut man in die röhre |
Den Bericht hab ich auch gesehen, aber der Fall Karl D. der hier im Strang im Eröffnungskom gemeint ist war da -so wie ich das verstanden habe- zwar Aufhänger für einen anderen, ähnlich gelagerten Fall in Berlin in dem wohl so ein Täter (Uwe K.) rückfällig wurde. Aber Karl D. ist nicht rückfällig geworden. (Das erstmal zur Entwirrung der hier vermengten Fälle)
------------------------------------------------------------------------------- Lasst euch doch nicht verscheissern! Diese Überwachungs-Arie ist doch (leider) eine sinn- und hirnlose Alibiveranstaltung zur Beruhigung von nicht minder eingeschränkten Schreihälsen und Sicherheitsjunkies. Einfach mal rechnen: um einen einzigen möglichen Straftäter 24 Stunden am Tag zu überwachen bedarf es bei einem 8-Stunden-Arbeitstag mindestens 3 Beamter. (Freie Tage, Fortbildung, erforderliche Büroarbeiten, Urlaub, Krankheit noch nicht eingerechnet). Macht also allein für Berlin bei 250 zu Überwachenden so ungefähr 800/850 Beamte. Aber das ist ja noch nicht alles. Angenommen so ein Observierter steigt in den Zug nach München, dann müsste der Beamte mit, weil er ja sonst nicht kontrollieren kann ob der Kerl nicht in Potsdam, Fulda oder Nürnberg aussteigt. Ergo macht er da massenweise Überstunden, kostet richtig Knete, darf sich eventuell in München ein Zimmer nehmen und auf Staatskosten zurückreisen. (Vorausgesetzt er hat kurzfristig eine Ablösung bekommen). Das ist jetzt nur eine von vielen möglichen Szenarien, die diese "Rund-Um-Überwachung" als völlig unzureichend und blödsinnig entlarven. Mal ganz von abgesehen, das die nicht zu verhindernde Mitüberwachung z.B. von Partnern, Kollegen, Freunden, Familienangehörigen auf Dauer/Lebenszeit vermutlich auch einer verfassungsmäßigen Überprüfung nicht standhalten dürfte. Zugegbenermaßen ist mir aber auch bisher nichts eingefallen, was alternativ machbar wäre um solche verfahrenen Situationen für diese Altfälle zu entschärfen. (Eventuell 'ne GPS-Fußfessel, die zwar die Bewegungsverläufe aufzeichnet, aber immer noch nicht Garantie für das Verhindern von Straftaten ist.) Für Neufälle gibts ja mittlerweile die Möglichkeit der nachträglich angeordneten Sicherheitsverwahrung. |
traurig nur das solche leute doch immer wieder dann auf freien fuss kommen
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die leute sollten nie wieder rauskommen da ist jede diskusion für mich persönlich überflüssig
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