![]() |
Also ich sehe das wie hier fast alle, wenn der Landessportwart nicht im Schiedsgericht war ist er gar nicht dazu berechtigt Strafen zu verhängen und schon gar nicht Tage später.
Laut Regelwerk kann nur das Schiedsgericht Strafen verhängen und das auch nur bis 30 min. nach Beendigung des Turniers solange ist das Schiedsgericht meines Wissens nach im Amt. |
Hm, wie wird denn dann nun verfahren, wenn sich herausstellt, dass ein Protokoll derart (offensichtlich) falsch geführt wurde? Hat der betreffende Spieler (letztlich die beiden betreffenden Spieler) dann einfach Glück gehabt, wenn es nicht rechtzeitig bemerkt wird?
|
Zitat:
@gabi in den meisten Verbänden werden nur noch bei Ligenspieltagen Spielerlisten geführt und der unnütze Papierkrieg wurde abgeschafft Aber zum Thema: Wir hatten den Fall mal in der Regionalliga Süd-West es wurde am Abend bemerkt bei der Bahnstatistik, es passierte nichts außer daß der ausrichtende Verein wegen mangelhafter Turnierleitung einen Rüffel bekommen hat. Euer Sportwart sollte sich mal regelkundig machen oder sein Amt niederlegen HDC |
Hi Dirk,
ist nicht in Schleswig-Holstein passiert. (Minis sind sehr schön geworden!) |
Unglaublich...
Zitat:
vgl. Ziffer 15 Gebote und Verbote für Turnierteilnehmer (S19 DMV-Handbuch): Die Frage, ob der LSpW Mitglied des Schiedsgerichtes war, stellt sich daher gar nicht mehr. Ansonsten liegt die Entscheidung über Strafen wegen Verstößen auf der Sportanlage (und dazu gehört zweifelsohne auch ein nicht eingetragenes Bahnenergebnis) bei den Mitgliedern des Schiedsgerichtes oder des Schiedsgerichtes in seiner Gesamtheit (im betreffenden Fall: Mitgliedern des Schiedsgerichtes) vgl. Ziffer 25 Sportordnung (S2 DMV-Handbuch): Allenfalls käme ein von einer Verbandsinstanz (je nach LV-Ordnungen) iniziiertes Verfahren beim Rechtsorgan (je nach LV-Satzung Rechtsausschuss etc) in Betracht. Da sich ein solches Rechtsorgan jedoch mit Strafen im Turnierbetrieb nicht auseinanderzusetzen hat (jedenfalls nicht erstinstanzlich) scheidet auch dieser Weg aus. Ein Alleingang des LSpW ist in jedem Falle nicht möglich. Übrigens: Ziffer 6 Abs. 4 Schiedsgerichtsordnung (S41 DMV-Handbuch): Damit dürfte auch klar sein, dass ein LSpW (selbst wenn er (Ober-)Schiedsrichter bei dem Turnier gewesen ist), auch keine Entscheidungen mehr nach Ablauf der 10 Minuten bzw. nach Entscheidung über Proteste treffen darf!!! |
Zitat:
Und eine Antwort wie .... das darf er nicht zählt nicht. Darüber, dass er das nicht darf sind wir uns wohl einig. oder? |
Zitat:
Hier bleibt in der Tat dem betreffenden Verein nur die Möglichkeit, gem. Ziffer 52 Abs. 2 Sportordnung (S31 DMV-Handbuch) Einspruch gegen die Ergebnisliste von einem der unter Abs. 1 aufgeführten Empfänger ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Versand möglich. Maßgebend bei Unstimmigkeiten ist das Spielprotokoll.innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen die Ergebnisliste einzulegen. Da bei der Entscheidung über den Einspruch das Spielprotokoll maßgebend ist, dürfte die Sache klar sein. Das Spielprotokoll wird wohl kaum eine Strafentscheidung mit Abzeichnung eines OSR/SR aufweisen. Und wenn doch (weil OSR/SR und LSpW in einer Person nachträglich "draufgekritzelt"), dann dürfte ein entsprechender Eintrag in dem vom Turnierleiter unterschriebenen Turnierprotokoll fehlen. |
Zitat:
HDC |
Einfach ignorieren , milde lächeln , sich seinen Teil denken und bei nächster gelegenheit dem betreffenden alle Lizenzen entziehen
Welche Lizenzen nach der fachkenntniss hatte oder hat er keine |
Also ein Protokollführer vergisst eine Bahneintragung (kommt schon mal vor...), der Spieler zeichnet das Protokoll trotz der fehlenden Eintragung ab (schon bedenklich...), die Platzturnierleitung merkt es nicht (überarbeitet oder blind....), ergo der OS erfährt davon gar nichts (kann also auch nicht bestrafen...) und der arme Kerl, der als Turnierleiter die Ergebnisliste schreibt (richtigerweise anhand der Original-Protokolle...) soll jetzt eine 17er-Runde (gut, so war's ja nicht, denn das wäre wohl doch irgendwie aufgefallen...) notieren?
Bei dieser Konstellation helfen die bisherigen Regelzitate auch nicht die Spur weiter.... In dem von mir verantworteten Fall (ist schon einige Zeit her, wie ja BerndF schon geschrieben hat) habe ich nach Rücksprache mit dem amtierenden OS für die fehlende Bahn 7 Punkte eingetragen (ob auch die 4 Strafpunkte für den Protokollführer, weiß ich heute nicht mehr). Über die Vorgehensweise waren zwar nicht alle begeistert, aber mir wurde es auch nicht vom Rechtsausschuss um die Ohren gehauen, weil es gar keinen Einspruch gab, denn mit einem nach dem Turnier festgestellten, aber evtl. nicht mehr sanktionierten Regelverstoß wollte auch keiner wirklich leben. Nun kann man natürlich argumentieren, dass man einen Regelverstoß nicht mit einem neuen Regelverstoß ahnden kann, aber vielleicht hat ja mal einer einen Tipp, wie der oben geschilderte Sachverhalt besser zu lösen wäre, wobei ich den Vorschlag, die "17" stehen zu lassen, nicht als akzeptabel ansehen würde. |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:33 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.