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Warun diskutieren wir über ein Thema was eigendlich überflüssig ist. Wärend der Trainingszeiten und auch wärend eines tuniers ist sowohl das mitführen als auch das kosumieren von Alkohol nicht gestattet.
was die Leute danach machen bleibt denen überlassen |
Zitat:
Ansonsten gilt: Ich spiele Minigolf weil ich Spaß daran habe, unabhängig vom alkohol, es gilt nicht: Ich trinke Alkohol und deshalb spiele ich minigolf, wenn es dort verboten wird, mach ich eben etwas anderes. Du kommst immer mit Deinen Argumenten, dass du noch keinen Nutzen darin siehst und glaubst, dass wegen des Verbotes weniger Leute in den Verein eintreten. - Dann sag mir doch mal, ob Du... 1. glaubst, dass die Leute schon vor der ersten Information durch Vereinsleute wissen, dass es dieses Verbot gibt und 2. Du es schon einmal erlebt hast, dass ein Interessent, der sich an den Verein wendet am Ende nicht Mitgleid wird auf Grund dieses Verbotes. Vielleicht fehlt es dann 3. den Vereinsangehörigen auch an den richtigen Argumenten, weil sie hier von Dir eingelullt werden. Übrigens: Wenn es diese Leute gibt, dann kann ich persönlich sehr gut auf diese Menschen verzichten!!! B Dem Arbeitgeber nutzt so ein Verbot auch nichts? Also alle mit Bierpulle auf die Arbeit! Oh, da gibt es ja noch etwas mit Unfallsrisiko und Unfallversicherung, Schutz des Arbeitnehmers. C Also doch keine alte Banane oder Kefir auf der Arbeit, wenn ich Dich erwische!!! |
Im Dienst , Arbeitsplatz möchte ich etwas von meinem Arbeitgeber , nämlich Geld für meine Tätigkeit .
In meiner Freizeit , beim minigolfen, mehr bietet mir der dmv nicht, möchte ich meinen Spaß. Klar gehören beim Sport auch regeln dazu, aber was bringt da Alkohol und Rauchverbot, die beschränkung auf lizensierte Bälle usw. Der verband möchte doch , so hoffe ich es zumindest, möglichst viele Mitglieder, die möglichst viel Freude am verband und der Gemeinschaft beim Sport haben. Regeln innerhalb des Spiels ( wirklich das Spiel betreffend ) müssen ja sein, um gleiche Bedingungen für alle zu schaffen. Aber warum muss man in Sportschuhen spielen oder mannschafteinheitlich ? Die Frage bei jeder Regel ist doch der Sinn dahinter, was bringt es so oder so zu Verfahren ? Was würde denn zb eine 0,3 Promille Grenze zum schlechten hin verändern im Vergleich zum jetzigen Regelwerk ! Oder der Verzicht auf mannschaftskleidung ? Der Hut ist ja jetzt erlaubt und hat sich dadurch etwas verschlechtert ? |
@OPC
Mann, gründe Deinen eigenen Verband, dann kannst Du die Regeln bestimmen ! |
Zitat:
2. OK, also Spaß nur mit Alkohol 3. Genau. Also besser Alkohol verbieten, Du wirst nicht glauben, was ich da alles schon erlebt habe. Bspw. Vereinsstreitigkeiten genau deswegen. 4. Sportschuhe ist ein weiter Begriff, kannst ja auch in Belerinaschuhen spielen. Aber ist doch i.O.: Man hätte ja auch entscheiden können auf feine Lederschuhe und Hemd und Weste wie beim Snooker, egal, auf jeden fall gehört da eine Regel hin, denn wenn einer in einem offiziellen Turnier mit Anzug und Krawatte mit einem spielt in Baggy-Hosen und Skaterschuhen und einem mit kurzer Sporthose und Laufschuhen, gibt das einfach kein tolles Bild ab. 5. Du würdest einfach die Grenze von 0,0 auf 0,3 verschieben und schon geht die Diskussion wieder los. davon mal ab, dass man zig Turnierteilnehmer mit Bier auf dem Platz sieht und Sie dann auch noch bei der dritten Flasche alle testen müsste. Das Problem ist bei Dir glaube ich viel mehr das Alter. ;) Du versuchst es immer wieder, trotz allen Gegenwindes durch andere Mitgleider dieses Forums. Wie Oma und Opa, scheinst Du schon jetzt dahin zu kommen, dass Du still und heimlich einfach auf Deiner ansicht beharrst, keine anderen argumente zulässt, als Deine und es einfach nicht einsehen willst. :) |
@ pinkydiver
Wenn einem die argumente ausgehen wird man laut und unsachlich ;-) Wieso wollige ich einen neuen verband gründen , man kann auch versuchen die Mehrheit zu gewinnen! Und dies gilt nicht nur für ein Amt sondern auch für eine meinung / Standpunkt ! Findest du alles in Deutschland toll, wenn nein, warum bist du nicht schon lange ausgewandert ? |
Zitat:
Oder hat keine mehr und versucht deshalb mit Fragen die andere Seite Argumente liefern zu lassen! |
[quote=opc;203785]
Wieso wollige ich einen neuen verband gründen , man kann auch versuchen die Mehrheit zu gewinnen! [quote] Wenn ich so schaue, wer in dieser Diskussion deine Meinung teilt, kann es bis zur Mehrheit ein sehr, sehr langer Weg werden. |
Zitat:
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Dieser thread ist ein Mustergrund für die in der Minigolföffentlichkeit ab und zu geäußerte Meinung, dass dieses Forum nicht einer gewissen Lächerlichkeit entbehrt. Das habe ich jetzt aber wirklich literarisch ausgedrückt ....
Zum "Thema": opc weist darauf hin, dass es außer alkoholfreiem Weizen noch andere Lebensmittel gibt, die überraschenderweise Alkohol enthalten. So what? Die bestehende Regelung soll doch gerade das Bild des biertrinkenden Sportlers verhindern, nicht aber des bananenessenden. In meinem Verein wird - SCHRECK! - nach dem Mittwochs-Training gegrillt und es wird Bier dabei getrunken. Nicht von allen, nur von denen, die es dürfen UND wollen. Trotzdem überlassen Eltern ihre minderjährigen Schützlinge der Obhut dieses offensichtlich verwahrlosten Clubs :D - es muss also auch andere Kriterien für oder gegen einen Vereinseintritt geben. Was will ich damit sagen? Es kommt natürlich immer auf das WIE an. Nach der anfänglichen belustigten Ratlosigkeit anlässlich des Alkfrei-Weizen-Verbots in Bad Münder kann ich inzwischen sogar die Gründe dafür nachvollziehen. Man hat dann eben nach dem offiziellen Training gemütlich ein Bier getrunken. So what? Und wenn Spieler nach einem Bezirksligaspiel ein Bier trinken, schaden sie dem Image dieser Sportart bestimmt nicht mehr als die vielen end- und nutzlosen Diskussionen über immer wieder die selben Themen hier im Forum. |
Ich werde mal noch eine Spitze zum Thema "Achtung Alkohol" werfen:
Wenn hier schon mit der Tatsache herumgespielt wird, dass in allen möglichen Lebensmitteln Alkohol enthalten ist, und unsere Sportart ein absolutes Alkoholverbot während eines Turnieres hat, dann dürften die Spielerinnen und Spieler im Grunde als Vorsichtsmaßnahme auch gar keine angebotenen Speisen und Getränke auf Bahnengolf-Anlagen zu sich nehmen, die sie nicht GENAU kennen, denn sie wissen ja nicht, ob irgendwelche alkoholischen oder dopingaufgeführte Inhaltsstoffe dort drin enthalten sind, insbesondere bei selbstgemachten Speisen. :eek: |
@ abz
Schaue dir bittenoch mal meine ersten Kommentare an, Ich frage doch nur, ob auch Lebensmittel , die eigentlich nicht als alkoholisch gekennzeichnet , die abertrotzdem solchen enthalten, auch unter das verbot fallen. Dann werde ich aber gleich von einigen persönlich angefeindet. Dabei sollte es doch im Interesse aller sein, solche Dinge abschliessend zu klären, oder möchtest du für ein paar Monate gesperrt werden, weil jemand die Regel mal konsequent auslegt und dir persönlich mal etwas will. Geht ja jetzt rein theoretisch, wenn du ein paar Bananen oder zb Traubensaft mit zum Training auf die Anlage nimmst ( traubenschorle wäre auch so etwas ) . Also noch mal an die offiziellen, wie ist das mit den alkoholischen Lebensmitteln gemeint ! Und dann fasst das doch bitte auch irgendwo schriftlich ab, damit man es auch lesen kann. |
@ pommes
Wenn ich ins Regelwerk schaue , dann muss ich dir recht geben. Dem sind sich hier viele wohl nicht bewusst. Bei uns gilt die absolute 0,0 Promille Grenze und jede Art von Alkohol in Lebensmittel darf nicht mitgeführt werden, zumindest nicht während des Trainings und des Turniers , ansonsten kann man nämlich disqualifiziert und für 6 Monate gesperrt werden . Wenn derverband das so nicht will, dann darfer das auch nichtvso ins Regelwerk schreiben ! |
@OPC
Also ich esse am liebsten braun gewordene Bananen, so !! auch während des Turniers. außerdem: wir müssen generell unser System überdenken, denn die 10-jährige Tochter meiner Nachbarin kann Problem im Supermarkt Bananen und Kefir und Fruchtsäfte kaufen, das ist doch höchst bedenklich, oder ? Mit alkoholischen lebensmitteln sind die gemeint die Alkohol auf de Inhaltsliste ausweisen, es hat schon seinen Sinn das der gesetzgeber bei gehalten von unter 0,5% von alkoholfrei spricht, nämlich weil es sein kann daß geringe restmengen vorhanden sind, mal mehr mal weniger. aber es heißt alkoholfrei und das reicht. |
Mann könnte den Eindruck gewinnen, daß ich ohne Alkohol beim Minigolf keinen Spaß habe !?
Ich habe nichts gegen Alkohol, aber wenn einer während dem Spielen trinkt, hat er auf der Anlage nix verloren, Punkt !! Ich habe schonmal bei einem Turnier als OS das durchführen eines Stechens um Platz 1 verweigert, weil der Spieler so besoffen war, daß er nur noch mit Hilfe seines Schlägers stehen konnte ! Ein Vater stand mit seinem Kind am Zaun und hat nur den Kopf geschüttelt. Ist das die Werbung die wir wollen !? |
@ OPC Alkohol in Kefir Bananen oder Hamburgern. Du konstruierst eine Thematik die Paranoide Züge annimmt und völlig Realitätsfern ist. Oder sind in den letzten Jahren irgendwelche Sperren ausgesprochen worden wobei jemand die genannten oder ähnliche Lebensmittel vor oder während eines Turniers konsumiert hatte?
Wer nicht offensichtlich beim Verzehr von Alkohol vor oder während eines Turniers erwischt wird hat wohl kaum etwas zu befürchten. Denn wie soll ein Angehöriger eines Schiedsgerichts eine mögliche Alkoholisierung eines Spielers feststellen? Wenn jemand Verhaltensaufällig torkelnd über den Platz läuft ist die Endscheidung noch sehr einfach. Wenn aber jemand abseits des Platzes nach jeder Runde nachkippt wird das schon schwieriger. Eine falsche Verdächtigung bringt in jedem Fall Ärger mit sich daher glaube ich auch nicht das sich ein Mitglied eines Schiedsgerichts ernsthaft mit den Inhaltsstoffen in Kefir Bananen oder Hamburgern beschäftigt. Das Regelwerk ist sicher auch darauf aufgebaut offensichtlich Alkoholisierte Spieler vom Spielbetrieb auszuschließen. Deinem Ansinnen das Regelwerk in diesem Punkt zu lockern würde weder zu einem Mitgliederzuwachs führen und schon gar nicht die öffentliche Darstellung verbessern. |
@pinkydiver
Woher weißt du , was mit der Regelung gemeint ist, ich weiß es nicht ! Weil es da auch nicht steht ! @ redima Ich haba nirgends gesagt, dass ich möchte, dass irgendwer volltrunken über die Anlage läuft, mein Vorschlag wäre 0,3 promille ( das entspricht der Regelung fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr ) Diese Grenze darf man dann meiner Meinung auch immer kontrollieren. Damit sollte so ziemlich niemand volltrunken sein , oder ? @ Willmue Wenn es nur um alkoholisierte Spieler geht, warum ist dann selbst das mitführen verboten. Es langt also das bloße vorhanden sein eines alkoholhaltigen lebensmittels , ob die Regel schon mal angewandt wurde ist doch egal, es könnte passieren und der Spieler , den es dann betrifft, der kann absolut nichts unternehmen. Wenn ich dich mit weinbrandbohnen auf der Anlage sehe, während des offiziellen Trainings oder während des Turniers und dies dem Schiedsgericht melde, dann muss dieses auch einschreiten ! Was soll es denn sonst auch machen, mir auch einen Freibrief für x Regelverstöße geben ? |
@OPC
es wird wirklich lächerlich immer das gleiche. Natürlich weiß is was gemeint ist, auf kefir steht nicht drauf, daß Alkohol drin ist somit ist das ein alkoholfreies getränk feierabend, daß das zeug gärt wenn Du es in die sonne stellst ist eine andere Sache und ist auch ohne Relevanz und ich weiß auch nicht was du dich aufregst wegen des Mitführens von Alkohol, welcher Schwachkopf kommt denn auf die Idee seinen Fusel mit in die runde zu nehmen, wenn er ihn nicht auch saufen will. Man muß nicht jede bestimmung in Zweifel ziehen. Aber Du führst ja gerne mal den Straßenverkehr als Beispiel an, es gibt genug Länder die 0,0 Promille als Grenze haben, was ich auch für richtig halte, denn dann kommt niemand auf die Idee, naja ein Bierchen geht und vllt noch eins und und und, am Ende hat man dann doch 0,8 und fährt noch. Und noch eines: Wenn Du besoffen in dein Auto steigst, den Schlüssel in das Zündschloß steckst und danach auf dem Fahrersitz einpennst und die Polizei greift dich bei einer Kontrolle auf macht ne Alk Kontrolle bei Dir und Du hast über den 0,3 bist Du deinen Lappen auch los, obwohl Du keinen Meter gefahren bist, die Straftat heißt versuchtes Fahren unter Alkoholeinfluß. Jetzt kommst Du DC |
@pinky
In den regeln steht nichts von runde sondern Anlage, die beginnt vorne am Eingang . Und da steht Auch keine Definition zu alkoholischen speisen. Woher hast du deine erkenntnis ? Und um auf dein beispiell zurück zu kommen, wenn du ein Alster am Anlagenplan kauft, während des offiziellen Trainings, dann zieht das eigentlich eine Disqualifikation und Sperre mit sich. Der trainingstag hat nämlich auch kein definiertes Ende, es ist nur bestimmt, dass bis 18 Uhr kein Publikum auf die Anlage darf, das Training endet aber nicht , zumindest steht das auch nirgends |
Kapierst Du's nicht oder willst Du's nicht kapieren, wenn auf Speisen kein Alkohol deklariert ist ist es keine alkoholische Speise und somit erlaubt, auch wenn durch falsche Lagerung vllt Alkohol gebildet werden könnte. Bei Weinbrandbohnen z.B. steht drauf daß Alk drin ist !!!
Außerdem niemand wird Deine Tasche auf der Anlage kontrollieren ob Du da Alkohol drin hast oder nicht oder wenn nach dem Mannschaftswettbewerb die Siegermannschaft mit billigem Schampus durch die Gegend spritzt. |
Niemand wird Dich auf Alkohol kontrollieren!
Wie sollte das auch gehen. |
Da gibt es doch mehrere Möglichkeiten
Ich Frage mich nur , was sollen solche regeln, wenn sie weder kontrolliert werden noch eingehalten werden. Ist ja fast wie die 70/60 Sekunden Regel ! |
Merkwürdig, wieviele Leute auf die fortwährende Leier immer noch mit ernstgemeinten Antworten reagieren.
Aber geht bitte nicht auch noch auf das mit der Sekundenregel ein! |
welcher Schiri geht mit Alkoholtester rum?? keiner ??
Ausserdem soweit ich weiss, wird auch bei der NADA gar nicht auf alkohol getestet oder?? Also auch egal!! Sicher ist das eine Luecke,wenn man strikt kontrollieren wuerde, aber macht doch keiner! ps was ist mit Marzipan? steht Alkohol drauf!! und nun? Fakt ist. Man koennte die Diskussion in einem Satz beenden! Ja ist ne Regelluecke, aber interessiert nen Toten!! und wenn du von verfaulten Bananen so besoffen wirst, dass du auffaellst, dann mal gute Nacht!! :D Oli du hast zuviel Langeweile! Nichts zu tun beim Zoll?? ;) geh mal lieber einen saufen!! :D :D |
aber sollte es wirklich mal so kommen,dass jemand mit nem Geraet rumgeht und man dann bei 0,0001 wegen Olis genannten Moeglichkeiten gesperrt wird (weil ueber 0.0).
dann gute Nacht Minigolfsport !!!! |
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Vermutlich den, dass Spieler A im Training aufgrund hohen Alkoholkonsums sein Blase nicht mehr unter Kontrolle hat oder in allen anderen erdenklichen Arten auf- oder vielleicht sogar ausfällig wird. Ich bin fest der Meinung und würde diese Regel auch als Inhaber einer B-Lizenz immer rein auf den Verzehr und das mitführen von Alkohol in flüssiger Form und nicht niedrig- bis geringstdosierte Alkoholmengen in Nahrungsmitteln und Getränken awenden. Oder kannst du mir sagen, wer vielleicht mal wg. folgender Dinge bei einem Turnienegativ aufgefallen ist: - Malzbierrausch - Hamburgerbrotrausch - Bananenfaulrausch Man muss, darüber hat dich ja der BSpW auch schon mal hier in Forum belehrt, auch den Sinn einer Regel verstehen, bevor man sie anwendet oder anwenden will. |
Vermutung
@ landei
Aber du vermutest auch nur und bist dir nicht zu 100 % sicher ;-) Du machst es jetzt so und ein strengster Verfechter der Guttempler disqualifiziert jemanden der eine Schwarzwälder Kirschtorte verzehrt. Und das Regelwerk gibt ihm recht . Deswegen plädiere ich ja auch für eine 0,3 Promille Grenze . Ich habe Schiedsrichter erlebt, die das Regelwerk extrem streng auslegen. Ob nun mannschaftseinheitliche Kleidung ( entweder alle im t Shirt, alle mit Jacke oder alle mit Pullover aber nicht einer im Shirt und der Rest mit Pullover ) Notierung einer 7 wegen 1cm zu früh angehaltenen Balles usw. Nun lasse mal einen solchen Schiedsrichter jemanden mit etwas alkoholischen sehen oder gemeinsam mit den mannschaftskollegen rauchend am Trainingstag beim minigolfkiosk ( der ist ja meist auf der Anlage ) am Tisch sitzen |
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Und außerdem kann und wird kein Oberschiedsrichter eine gesamte Teilnehmerschar zur Alkoholreihenuntersuchung schicken. Und kein Oberschiedsrichter wird eine Banane auf ihre chemische Zusammensetzung zur Untersuchung einsenden. Wenn sich aber jemand eine Pulle Bier an den Hals hält, ist das sehr wohl erkennbar und zu ahnden. |
Zitat:
zu 2) Der Trainingstag ist kein offizielles Training (außer Samstag 1.BL und bei DM's die Tage an denen die Anlage für's Publikum gesperrt ist, somit kannst rauchen, saufen wo immer Du willst. |
@ opc:
Ist schon doof, wenn derjenige, der sich so sehr vor einer strengen Auslegung der Regeln fürchtet, die Regeln selbst nicht mal richtig kennt. Rauchen am Kiosk ist nicht verboten, denn das Rauchverbot bezieht sich nur auf die Anlage. Und was Anlage ist, wird im Beschluss- und Feststellungskatalog definiert. Und wenn ein strenger OS den Verzehr der Eierlikörtorte verbietet, dann ist das im Sinne der Regeln sicherlich stark überzogen, aber eben auch nicht falsch. Jedenfalls würde ich das eher als richtig empfinden, als wenn ein OS einen erkennbar alkoholisierten Spieler weiterspielen lässt, um das andere Extrem zu nennen. Wie hier schon von vielen geschrieben wurde, geht es um den Gesamteindruck, den unsere Sportler in der Öffentlichkeit hinterlassen. Und da es immer welche gibt, die von alleine nicht darauf kommen, was da so erwartet wird, muss es eben Vorschriften geben, mögen sie dem Einzelnen passen oder nicht. Ich kann nichts dafür, dass unsere Turniere mitunter 6 Stunden oder länger dauern. Aber da muss ich mich eben damit abfinden, dass ich diese 6 Stunden kein Bier trinken darf. Wenn ich das nicht aushalte, muss ich eben zum Fußball wechseln, wo ich nach spätestens 2 Stunden wieder nachtanken kann. Nur auf solche Merkmale einer bestehenden Sucht kann der Sport keine Rücksicht nehmen. |
@landei
Da gibt es nichts auszulegen, Lese dir mal den betreffenden Punkt 17 (1)) der sportordung durch. Wahrend des Wettkampfs und des offiziellen Trainings ist jede Form von Doping streng verboten, ebenso das mitführen, konsumieren und spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Ausserdem ist das rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten. alles ganz klar geregelt ohne irgendwelche toleranzgrenzen Einzig und allein über den Begriff auf der Anlage kann man streiten, gilt dies nur für den Bereich der die bahnen betrifft oder auch den gastrobereich soweit vorhanden oder das gesamte Grundstück einer Anlage , also ab betreten des Eingangsbereiches ? Aber von wegen Alkohol bezieht sich nur auf Flüssigkeiten sehe ich da nichts, auch nicht auf ausgewiesenen Alkohol ! |
@bärliner
Aber nur wenn der Bereich abgegrenzt ist Wenn die gesamte Anlage für Zuschauer freigegeben ist , ist es auch der gesamte anlagenbereich! Ansonsten sagst du nichts anderes als ich, und darüber sind sich hier viele sicher nicht bewusst ! Eierlikörtorte kann zur Disqualifikation und 6 Monaten Sperre führen, es muss dich nur jemand ärgern wollen. Und da bärliner gerade auf dem feststellungskatalog hinweisst, lasst euch nicht mit mp3 Playern erwischen, und die waren zwischendurch ( nach dem pistenpläne erlaubt wurden) erlaubt. |
Zitat:
Wenn es jemand schafft, nur von Schwarzwälder Kirsch so besoffen zu werden, dass es auffällt, dann kann man ihn entsprechen bestrafen. Aber ich glaube nicht, dass es so weit kommt. Und bis dahin ist es meine Ermessenssache. Und wenn jemand anderer Meinung ist als amtierender Schiedsrichter, dann soll er doch sein, Verständnis darf er dann aber nicht erwarten. |
Bevor ich von Schwarzwälder Kirschtorte besoffen werde, habe ich diese mengen die ich dazu brauchen würde längst wieder ausgekotzt bevor der Körper den Alkohol aufgenommen hat :D
@OPC frag doch mal nach, ob ich weiterhin in bunten Wollsocken spielen darf oder sind weiße Tennissocken Vorschrift? Mit MP3 playern trainieren übrigens auch unsere Cracks in der ersten Liga, was soll daran verboten sein |
mp 3 player
die schwarzwälder kirschtorte brauchst du ja nur dabei zu haben, es geht ja gar nicht um das verzehren ( mitführen ist das stichwort !! )
mp3 player, nicht im training, während des turnieres ist das mitführen nicht erlaubt, sie gelten als hilfsmittel nach 13 Sportordnung hierzu siehe den feststellungskatalog ist ein beschluss der sportwarteversammlung von 2008 |
Schön, wie es opc immer wieder schafft, eine Diskussion durch immer wieder neue Aspekte am Laufen zu halten...
mp3-Player (und andere Musikabspielgeräte) gehören per Definition zu den Hilfsmitteln (im Sinne einer Konzentrationshilfe) und sind daher im Wettkampf verboten. Beim Training natürlich nicht.... |
Zitat:
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also ich weiss,dass ich schonmal wegen mp 3 player beim Einspielen morgens ermahnt wurde und ich musste auch bei 30 Grad in Jacke spielen, weil ich versehentlich unser damaliges weisses T Shirt mit dunkelblauen Aermeln mit hatte, die anderen mit grauen!!!
Solche Kasper gibt es immer wieder!! |
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