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-   -   Antrag des NBV an die Sportwartevollversammlung (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=6098)

Der Vize 08.03.2010 14:50

Die Gerüchteküche erzählt, dass mindestens zwei hochranginge DMV-Vorstandsmitglieder mit Rücktritt gedroht haben, falls der Antrag des NBV durchgeht. Ich hoffe mal, dass das so nicht richtig ist. Falls doch, würde dies für ein leider sehr weit verbreitetes und sehr fragwürdiges Demokratieverständnis sprechen, welches mir seir längerem schon wirklich Angst macht.

Es wäre vielleicht ganz schön, wenn sich hier mal ein paar Betroffene äußern würden.

Michelino 08.03.2010 16:05

Zitat:

Zitat von Der Vize (Beitrag 157952)
Die Gerüchteküche erzählt, dass mindestens zwei hochranginge DMV-Vorstandsmitglieder mit Rücktritt gedroht haben, falls der Antrag des NBV durchgeht. Ich hoffe mal, dass das so nicht richtig ist. Falls doch, würde dies für ein leider sehr weit verbreitetes und sehr fragwürdiges Demokratieverständnis sprechen, welches mir seir längerem schon wirklich Angst macht.

Es wäre vielleicht ganz schön, wenn sich hier mal ein paar Betroffene äußern würden.


Ganz klipp und klar: Dieses Gerücht ist falsch.

Die Thematik hat das Präsidium (mit Ausnahme des Sportwartes, der ja einen alternativen Spielplan dazu erstellt hat) nicht näher beschäftigt.
Mein Eindruck ist, dass die Argumente des NBV für die Vorteile eines so prompten Rück-Wechsels nicht stark genug waren, um den großen Aufwand und auch die Irritationen, die in der Öffentlichkeit bei diesem rasanten Wechselspiel verursacht würden (nicht zu vergessen von den Nachteilen in der Breitensport-Vereinsarbeit, was ich selbst - anscheinend überzeugend - vorgetragen habe), zu rechtfertigen.
So haben die Landesverbände, die sich bei der Sportwarte-Vollversammlung noch der Stimme enthalten haben, aus der Argumentation heraus, dieses Mal geschlossen dagegen gestimmt.
Auch wenn hier - für mich aus der Sicht der Betroffenen heraus verständlich - ziemlich rustikal über den Beschluss geschimpft wird, war es eine ganz starke Diskussion, wie man sie in der Bundesversammlung gerne hat - ohne Emotionen, mit sachlichem Austausch der Argumente, und am Ende eine eingiermaßen klare Entscheidung - und das würde ich auch sagen, wenn die Entscheidung anders gefallen wäre.
Es wäre sicher ein sehr fragwürdiges Demokratieverständnis, wenn man vor einem solchen Beschluss mit Rücktritt droht. Allerdings gilt das auch für solche, die eine so abgewogene Entscheidung jetzt unsachlich kritisieren. nach dem Motto: Sind halt alle blöd (hirnlos) außer mich.:D

tinitus 08.03.2010 16:23

Es wär nicht das 1. Mal, daß auf einer Bundesversammlung vor Entscheidungen mit Rücktritt gedroht wurde. So viel zum Demokratieverständnis.

Der Vize 08.03.2010 16:31

Zitat:

Zitat von Michelino (Beitrag 157982)
Ganz klipp und klar: Dieses Gerücht ist falsch

Wenn dem so ist, muss über die Entscheidung auch nicht weiter lamentiert werden. Ich möchte an dieser Stelle mal kurz anmerken, dass es mir persönlich ziemlich egal ist, in welchem Zeitraum die Saison stattfindet. Nun ist es aber so, dass an Gerüchten oft genug etwas Wahres dran ist. Und seit den Zeiten eines Alfred Schrod bin wohl nicht nur ich sehr sensibel, was das Verhalten von Funktionären angeht, deshalb sollte die Frage zu solchen Gerüchten auch erlaubt sein. Aber wie gesagt: Wenn das Gerücht falsch ist, dann handelt es sich hier um eine demokratisch gefällte Entscheidung, die in dieser Form zu akzeptieren ist. Das bedeutet aber nicht, dass jegliche Diskussion darüber zu verstummen hat, sie sollten halt sachlich bleiben.

Michelino 08.03.2010 16:40

Zitat:

Zitat von Der Vize (Beitrag 157986)
Wenn dem so ist, muss über die Entscheidung auch nicht weiter lamentiert werden. Ich möchte an dieser Stelle mal kurz anmerken, dass es mir persönlich ziemlich egal ist, in welchem Zeitraum die Saison stattfindet. Nun ist es aber so, dass an Gerüchten oft genug etwas Wahres dran ist. Und seit den Zeiten eines Alfred Schrod bin wohl nicht nur ich sehr sensibel, was das Verhalten von Funktionären angeht, deshalb sollte die Frage zu solchen Gerüchten auch erlaubt sein. Aber wie gesagt: Wenn das Gerücht falsch ist, dann handelt es sich hier um eine demokratisch gefällte Entscheidung, die in dieser Form zu akzeptieren ist. Das bedeutet aber nicht, dass jegliche Diskussion darüber zu verstummen hat, sie sollten halt sachlich bleiben.

Diese Ansicht teile ich uneingeschränkt.

pinkydiver 08.03.2010 18:17

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 157944)
... ich danke allen, die mir nun mehr Freizeit geschenkt haben.

Ich werde die Konsequenzen aus dem unsinnigen Beschluß ziehen.

Dir werden einige folgen !

Zitat:

Zitat von Der Vize (Beitrag 157952)
Die Gerüchteküche erzählt, dass mindestens zwei hochranginge DMV-Vorstandsmitglieder mit Rücktritt gedroht haben, falls der Antrag des NBV durchgeht. Ich .

Das kann ich mir gut vorstellen, wäre ja nicht das erste Mal das Vorstandsmitglieder derart drohen.

Kiwi 09.03.2010 18:58

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 157911)
das wurde ohne Hirn entschieden !!!!!

un zum Glügg auch one den Cerweck

Grenchen 09.03.2010 20:59

Kompetenzen?
 
Die Sportwarteversammlung hat beschlossen den Spielbetrieb vernüftig zu ändern. Dies ist eine sportliche Frage. Wo steht geschrieben, dass eine sportliche Abstimmung durch die Bundesversammlung abgenickt werden muß?

Was hat dann die Sportwarteversammlung überhaupt für einen Sinn? Wozu gibt es diese dann?

Könnten hier nicht hohe Kosten gespart werden, wenn hier keine verbindlichen Entscheidungen getroffen werden können?

Für eine Antwort wäre ich dankbar!

Sommi 09.03.2010 21:41

Der Beginn und Ende der Saison ist in der DMV-Sportordnung geregelt (Ziffer 1 Abs. 4 SpO).

Die Sportwartevollversammlung hat die Aufgabe "Beratungen von Vorlagen zur Änderung der Sportordnung für eine Beschlussfassung durch die Bundesversammlung im Rahmen der Zuständigkeit des DMV..." (§ 12 Abs. 4 Ziffer 2 der DMV-Satzung).

Die Bundesversammlung hat die Aufgabe "Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge" (§ 9 Abs. 6 Ziffer 13 DMV-Satzung).

Die Sportwartevollversammlung hat neben der o. g. Aufgabe folgende Aufgaben (siehe auch Satzung):
- die Beratung allgemeiner Fragen des Minigolfsports,
- die Regelung des Spiel- und Sportverkehrs auf überregionaler und nationaler Ebene, auf internationaler Ebene im
Rahmen der Zuständigkeit des DMV,
- die Beratung und Beschlussfassung über die zu Nr. 3 erforderlichen Durchführungsbestimmungen,
- die Beratung und Beschlussfassung über alle erforderlichen Zusatz- und Durchführungsbestimmungen zur Sportordnung
des DMV,
- Vorschlag eines/einer geeigneten Kandidaten/Kandidatin für das Amt des DMV-Sportwartes/der DMV-Sportwartin
an die Bundesversammlung,
- die Erstellung der Bundes-Rahmenterminpläne

Avalon 09.03.2010 21:57

Die Nachteile in der Breitensport-Vereinsarbeit würden mich mal interessieren.


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