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Er hat ja auch nur geschrieben, das er noch weitere hat, die er gerne verkaufen möchte, viele Minigolfer kennen dieses Forum hier nicht oder sind nicht angemeldet. Ebay lässt soviel durch gehen, teilweise auch artikel die das jugendschutzgesetz sehr stark in frage stellen, anders herum löschen die auch ganz nach ihrer Nase.
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Zitat von opc
Pinkydiver Hier direkt von der eBay Seite kopiert: Angebote, in denen in der Artikelbeschreibung noch weitere Artikel - identische Artikel oder Variationen des angebotenen Artikels - zum Verkauf angeboten werden. Verstoß gegen unsere Grundsätze darunter fällt höchstens die Tatsache , das der Verkäufer geschrieben hat: für 13,- Euro kann man noch andere Bälle erwerben, was so nicht zulässig ist, ich darf in der Artikelbeschreibung nicht für Artikel außerhalb der eBay Platform werben, das Angebot: Auswahl von einem Artikel aus X-wieviel verschiedenen fällt nicht darunter !!!!!! da keine zusätzlichen weiteren Artikel angeboten werden !!!!! das ist aber deine wohl recht exklusive Lesart Denn in dem Angebot ( es geht ja um einen Minigolfball ), werden in der Artikelbeschreibung noch weitere Artikel -identische ( nämlich Minigolfbälle, wenn man nur vom Artikel Minigolfball ausgeht) oder Variationen des angebotenen Artikels ( verschiedene Minigolfbälle aus dem Hause Reisinger ), zum Verkauf angeboten. Ich weiss nicht wie man noch genauer gegen diesen Ebay Grundsatz verstossen kann. Es geht hier nämlich auch gegen den unlauteren Wettbewerb bei Versteigerungen, weil eben zwei Bieter den Preis für die Ware hochsteigen können, obwohl sie gar nicht an dem gleichen Artikel interessiert sind ! Sich aber durch die Vielzahl an Artikeln , die in der Artikelbeschreibung beschrieben werden , suggerieren, dass sie am gleichen Artikel interessiert sind. |
Matze
der Verkäufer muss schon sagen, welchen der Bälle er in diesem Angebot verkauft ! Und suche dir einen aus diesen zehn ( oder eben mehr aus ) , geht eben nicht. Siehe Begründung oben. |
ja das ist schon richtig, aber ich denke die 2 werden sich schon einig, die Auktion ist ehe schon gelaufen und ebay kümmert das nicht mehr, die kriegen so oder so ihr geld.
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Matze
100% bin ich nicht sicher , aber ich glaube , dass es ein Urteil im Bezug auf Fotos und dem bei eBay angebotenen Artikel gibt . Und da könnte es für den Verkäufer schlecht ausgehen. Denn , wenn ich mich richtig erinnere , muss er dann alle auf dem Foto abgebildeten Bälle rausrücken . |
Zitat:
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Pinkydiver
Hast du das bei eBay erfragt ? |
Na pinkydiver was ist nun , hast du nachgefragt oder ist das deine exklusive eigene Meinung ?
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Dirk , bitte tue mir den gefallen und Rufe bei eBay an . Das bezahle ich dir sogar und dann Sage die drei Worte , die ich zu gerne aus deinem Mund höre !
"du hast recht !" ;-) |
Warum soll ich bei eBay anrufen - wenn es unzulässig wäre würden nicht so viele Angebote in verschiedenen Kategorien diese nutzen und bei eBay verbleiben,
z.B. teilen sie bitte Farbe und oder Größe des ersteigerten T-shits nach dem Kauf mit, Liste steht im Angebotstext, das ist Usus auch bei Aktionen nix anderes ist das mit den Bällen Auswahl (x aus y) ich habe diese Variante selbst schon oft genutzt, als Käufer wie auch als Verkäufer ohne Problme Bei "Sofort- Kaufen" hast Du jedoch die Möglichkeit direkt über ein Auswahlmenue die Variante zu beim kaufen zu bstimmen, bzw anzubieten, letzteres sogar mit unterschiedlichen Preisen für verschiedene Varianten. Ich bleibe dabei, solang man nicht schreibt , der Käufer kann weitere Varianten für x Euro dazu kaufen - das widerspricht dem eBay Grundsatz: Verkauf auf eBay mit Umgehung der eBAy Gebühren |
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