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matze12 08.05.2012 19:00

Er hat ja auch nur geschrieben, das er noch weitere hat, die er gerne verkaufen möchte, viele Minigolfer kennen dieses Forum hier nicht oder sind nicht angemeldet. Ebay lässt soviel durch gehen, teilweise auch artikel die das jugendschutzgesetz sehr stark in frage stellen, anders herum löschen die auch ganz nach ihrer Nase.

opc 08.05.2012 19:02

Zitat von opc
Pinkydiver

Hier direkt von der eBay Seite kopiert:

Angebote, in denen in der Artikelbeschreibung noch weitere Artikel - identische Artikel oder Variationen des angebotenen Artikels - zum Verkauf angeboten werden.


Verstoß gegen unsere Grundsätze

darunter fällt höchstens die Tatsache , das der Verkäufer geschrieben hat: für 13,- Euro kann man noch andere Bälle erwerben, was so nicht zulässig ist, ich darf in der Artikelbeschreibung nicht für Artikel außerhalb der eBay Platform werben, das Angebot: Auswahl von einem Artikel aus X-wieviel verschiedenen fällt nicht darunter !!!!!! da keine zusätzlichen weiteren Artikel angeboten werden !!!!!

das ist aber deine wohl recht exklusive Lesart

Denn in dem Angebot ( es geht ja um einen Minigolfball ), werden in der Artikelbeschreibung noch weitere Artikel -identische ( nämlich Minigolfbälle, wenn man nur vom Artikel Minigolfball ausgeht) oder Variationen des angebotenen Artikels ( verschiedene Minigolfbälle aus dem Hause Reisinger ), zum Verkauf angeboten.

Ich weiss nicht wie man noch genauer gegen diesen Ebay Grundsatz verstossen kann.

Es geht hier nämlich auch gegen den unlauteren Wettbewerb bei Versteigerungen, weil eben zwei Bieter den Preis für die Ware hochsteigen können, obwohl sie gar nicht an dem gleichen Artikel interessiert sind ! Sich aber durch die Vielzahl an Artikeln , die in der Artikelbeschreibung beschrieben werden , suggerieren, dass sie am gleichen Artikel interessiert sind.

opc 08.05.2012 19:03

Matze


der Verkäufer muss schon sagen, welchen der Bälle er in diesem Angebot verkauft !

Und suche dir einen aus diesen zehn ( oder eben mehr aus ) , geht eben nicht.

Siehe Begründung oben.

matze12 08.05.2012 19:06

ja das ist schon richtig, aber ich denke die 2 werden sich schon einig, die Auktion ist ehe schon gelaufen und ebay kümmert das nicht mehr, die kriegen so oder so ihr geld.

opc 08.05.2012 19:21

Matze

100% bin ich nicht sicher , aber ich glaube , dass es ein Urteil im Bezug auf Fotos und dem bei eBay angebotenen Artikel gibt .

Und da könnte es für den Verkäufer schlecht ausgehen.

Denn , wenn ich mich richtig erinnere , muss er dann alle auf dem Foto abgebildeten Bälle rausrücken .

pinkydiver 08.05.2012 19:24

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 238903)
Matze


der Verkäufer muss schon sagen, welchen der Bälle er in diesem Angebot verkauft !

Und suche dir einen aus diesen zehn ( oder eben mehr aus ) , geht eben nicht.

Siehe Begründung oben.

Es wird nicht anders, wenn Du wie immer 10 mal das gleiche postest, es gibt da keinen Verstoß gegen eBay Regeln, denn es werden keine verschiedenen Varianten etc pp verkauft, es ging nur um einen Ball, den man sich aussuchen kann aus einer größeren Palette, das ist USUS bei vielen Angeboten auch von gewerblichen Verkäufern (auf die achtet eBAy übrigens mehr als auf die privaten). Was man nicht darf und was mit Deinen Zitaten gemeint ist, daß man Artikel im Angebot bewirbt, die der Höchstbietende dann außerhalb von eBAY zusätzlich kaufen kann, für die eBay keinerlei Provision bekommt. Es ist vor dem Hintergrund, daß eBAy ein Wirtschaftsunternehmen ist, auch durchaus verständlich, würdest Du sicher auch nicht anders machen

opc 08.05.2012 19:26

Pinkydiver

Hast du das bei eBay erfragt ?

opc 08.05.2012 19:45

Na pinkydiver was ist nun , hast du nachgefragt oder ist das deine exklusive eigene Meinung ?

opc 08.05.2012 19:54

Dirk , bitte tue mir den gefallen und Rufe bei eBay an . Das bezahle ich dir sogar und dann Sage die drei Worte , die ich zu gerne aus deinem Mund höre !

"du hast recht !" ;-)

pinkydiver 08.05.2012 20:56

Warum soll ich bei eBay anrufen - wenn es unzulässig wäre würden nicht so viele Angebote in verschiedenen Kategorien diese nutzen und bei eBay verbleiben,

z.B. teilen sie bitte Farbe und oder Größe des ersteigerten T-shits nach dem Kauf mit, Liste steht im Angebotstext, das ist Usus auch bei Aktionen nix anderes ist das mit den Bällen Auswahl (x aus y)

ich habe diese Variante selbst schon oft genutzt, als Käufer wie auch als Verkäufer ohne Problme

Bei "Sofort- Kaufen" hast Du jedoch die Möglichkeit direkt über ein Auswahlmenue die Variante zu beim kaufen zu bstimmen, bzw anzubieten, letzteres sogar mit unterschiedlichen Preisen für verschiedene Varianten.

Ich bleibe dabei, solang man nicht schreibt , der Käufer kann weitere Varianten für x Euro dazu kaufen - das widerspricht dem eBay Grundsatz: Verkauf auf eBay mit Umgehung der eBAy Gebühren


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