Minigolf-Welt

Minigolf-Welt (http://www.mein-auwi.de/forum/index.php)
-   Bahnengolf-Forum (http://www.mein-auwi.de/forum/forumdisplay.php?f=18)
-   -   DHL (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=15181)

Der Jan 12.11.2015 07:01

Zitat:

Zitat von Breminho (Beitrag 292763)
dem ist nicht so !!

Als grobe Orientierung könnte man im Forum sicher schauen, wer als Händler verkauft und wer im Flohmarkt. Aber bei Ebay gibt es meines Erachtens doch fast nur Privatverkäufer, mit ganz wenigen Ausnahmen. Dort werden ja schon eine ganze Menge Bälle umgesetzt und dort sind auch viele Forumsmitglieder aktiv. Dabei wird fast immer Privatverkauf angegeben.

Travis 12.11.2015 08:13

Mit dem versicherten Versand ist das aber auch so eine Sache. Ich habe letztes Jahr ein Paket mit circa 50 Bällen verschickt, versichertes Paket bis 500€. Irgendwo auf dem Transportweg wurde das Paket eingedrückt, die Bälle sind wohl rausgefallen und das Paket wurde nicht zugestellt und entsorgt. Die DHL hat mir dann geschieben, dass sie nur haftet wenn ich Ihnen Kaufbelege über den Inhalt schicke, dass ist bei 20 Jahre alten Minigolfbällen etwas schwierig, so habe ich KEINEN Pfennig erstattet bekommen.

pinkydiver 12.11.2015 08:32

Zitat:

Zitat von Travis (Beitrag 292766)
Mit dem versicherten Versand ist das aber auch so eine Sache. Ich habe letztes Jahr ein Paket mit circa 50 Bällen verschickt, versichertes Paket bis 500€. Irgendwo auf dem Transportweg wurde das Paket eingedrückt, die Bälle sind wohl rausgefallen und das Paket wurde nicht zugestellt und entsorgt. Die DHL hat mir dann geschieben, dass sie nur haftet wenn ich Ihnen Kaufbelege über den Inhalt schicke, dass ist bei 20 Jahre alten Minigolfbällen etwas schwierig, so habe ich KEINEN Pfennig erstattet bekommen.

Auch wenn Du Belege hast heißt das bei der Post leider nicht das Du den Betrag auch bekommst. Der Erstattungsbetrag wird eher willkürlich festgelegt. Hatte zweimal ein verloren gegangenes Einschreiben ins Ausland ( Versicherungssumme ca. 35€ ,geht über Sonderziehungsrechte (30) deren Kurs jedes JAhr neu festgelegt wird) einmal eBay verkauf nachweislich ca 50€ zzgl. Versand, bekommen hat der Käufer 12,50 zzgl. Versandkosten (dünner leichter normalbrief Brief). Das zweite Mall 1 Ball 17,-€ , in einer Maxi Schachtel, da habe ich ohne weiteres Nachfragen 35,20€ zzgl. Porto erstattet bekommen.

Umgehen kann man das nur als Wertbrief international kostet 1,50€ je 100€ Versicherungssumme, dei angegebene Versicherungssumme bekommt man ohne weitere Nachweise. Daher immer die vollen 100€ Wert angeben, also bei 120€ Warenwert 200€ angeben

allesroger 12.11.2015 09:28

Nochmal kurz :
Bei Privatverkäufern trägt bei unversichertem Versand der Käufer immer das Versandrisiko. Das heißt wenn ein Ball angeblich nicht ankommt etc. kann der Käufer vom Verkäufer keinen Ersatz oder Gutschrift verlangen.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

http://www.berlin.de/special/finanze...tun-koenn.html

ca. 70-100.00 Sendungen gehen täglich in Deutschland verloren.

Merlin 12.11.2015 09:43

Zitat:

Zitat von EllenSuhrbier (Beitrag 292758)
Rein rechtlich könnt Ihr als gewerbliche Verkäufer darauf hinweisen soviel ihr wollt, das ist völlig Wurst. Der gewerbliche Versender ist immer haftbar, wenn die Ware nicht ankommt bzw. beschädigt ankommt und unversicherter Versand ist das Risiko des Verkäufers s4:-)

Die Aussage ist falsch.

§ 447 Bürgerliches Gesetzbuch
Gefahrübergang beim Versendungskauf
.

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Abweichen von §447 BGB kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder individuelle kaufvertragliche Regelungen eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.
siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms

allesroger 12.11.2015 09:48

Insofern kann es für Privatverkäufer sogar von Vorteil sein, unversichert zu versenden, als sich bei Verlust ewig mit der Post herum zu schlagen.

WP 12.11.2015 10:33

Deutsche Post DHL
 
Bedanke mich für die zahlreichen Infos, waren jedenfalls
nützliche Infos dabei.

Gruß Paul

Merlin 12.11.2015 13:39

Zitat:

Zitat von allesroger (Beitrag 292770)
Insofern kann es für Privatverkäufer sogar von Vorteil sein, unversichert zu versenden, als sich bei Verlust ewig mit der Post herum zu schlagen.

Stimmt, aber nur dann, wenn der Käufer die Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag versteht und befolgt.

Exkurs zum Thema versicherter Versand als Paket:

In letzter Konsequenz läuft es für den Geschädigten zwar in der Regel auf das gleiche Ergebnis heraus. Rechtlich gesehen gibt es jedoch erhebliche Unterschiede zwischen einem tatsächlich versicherten Versand = Warentransportversicherung und der Pakethaftung, welche hier und im Ebay häufig als versicherter Versand bezeichnet wird.

Bei der Pakethaftung (z. B. 500,00 EUR) haftet das Beförderungsunternehmen in Abänderung von §431 HGB mit einer in den AGB genannten Höchsthaftungssumme. Die sonstigen Bestimmungen der §§407 ff HGB Frachtrecht bleiben davon unberührt.
Das Beförderungsunternehmen (Frachtführer) haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entsteht.
D. h. es besteht ein Haftpflichtanspruch des Versenders gegenüber dem Beförderungsunternehmen.

Bei einem tatsächlich versicherten Versand im Rahmen einer Transportversicherung versichert der Wareninteressent das Paket nebst Inhalt wertmäßig gegen Gefahren (Ereignisse) wie z. B. Unfall oder Diebstahl. Es besteht dann eine Versicherung, welche das Sachsubstanzinteresse an der Ware selbst abdeckt.

Der Geschädigte hat einen Leistungsanspruch auf Schadenzahlung aus dem Versicherungsvertrag.

pinkydiver 12.11.2015 13:54

Zitat:

Zitat von Merlin (Beitrag 292769)
Die Aussage ist falsch.

§ 447 Bürgerliches Gesetzbuch
Gefahrübergang beim Versendungskauf
.

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Abweichen von §447 BGB kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder individuelle kaufvertragliche Regelungen eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.
siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms


Gewerbliche Verkäufer sind immer schadenserstazpflichtig, so zumindest die Rechtssprechung in Deutschland kannste googlen

allesroger 12.11.2015 15:49

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 292776)
Gewerbliche Verkäufer sind immer schadenserstazpflichtig, so zumindest die Rechtssprechung in Deutschland kannste googlen

Ja doch ! Privatverkäufer aber eben nicht.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:00 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.