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Mit dem versicherten Versand ist das aber auch so eine Sache. Ich habe letztes Jahr ein Paket mit circa 50 Bällen verschickt, versichertes Paket bis 500€. Irgendwo auf dem Transportweg wurde das Paket eingedrückt, die Bälle sind wohl rausgefallen und das Paket wurde nicht zugestellt und entsorgt. Die DHL hat mir dann geschieben, dass sie nur haftet wenn ich Ihnen Kaufbelege über den Inhalt schicke, dass ist bei 20 Jahre alten Minigolfbällen etwas schwierig, so habe ich KEINEN Pfennig erstattet bekommen.
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Umgehen kann man das nur als Wertbrief international kostet 1,50€ je 100€ Versicherungssumme, dei angegebene Versicherungssumme bekommt man ohne weitere Nachweise. Daher immer die vollen 100€ Wert angeben, also bei 120€ Warenwert 200€ angeben |
Nochmal kurz :
Bei Privatverkäufern trägt bei unversichertem Versand der Käufer immer das Versandrisiko. Das heißt wenn ein Ball angeblich nicht ankommt etc. kann der Käufer vom Verkäufer keinen Ersatz oder Gutschrift verlangen. http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html http://www.berlin.de/special/finanze...tun-koenn.html ca. 70-100.00 Sendungen gehen täglich in Deutschland verloren. |
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§ 447 Bürgerliches Gesetzbuch Gefahrübergang beim Versendungskauf . (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. Abweichen von §447 BGB kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder individuelle kaufvertragliche Regelungen eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Incoterms |
Insofern kann es für Privatverkäufer sogar von Vorteil sein, unversichert zu versenden, als sich bei Verlust ewig mit der Post herum zu schlagen.
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Deutsche Post DHL
Bedanke mich für die zahlreichen Infos, waren jedenfalls
nützliche Infos dabei. Gruß Paul |
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Exkurs zum Thema versicherter Versand als Paket: In letzter Konsequenz läuft es für den Geschädigten zwar in der Regel auf das gleiche Ergebnis heraus. Rechtlich gesehen gibt es jedoch erhebliche Unterschiede zwischen einem tatsächlich versicherten Versand = Warentransportversicherung und der Pakethaftung, welche hier und im Ebay häufig als versicherter Versand bezeichnet wird. Bei der Pakethaftung (z. B. 500,00 EUR) haftet das Beförderungsunternehmen in Abänderung von §431 HGB mit einer in den AGB genannten Höchsthaftungssumme. Die sonstigen Bestimmungen der §§407 ff HGB Frachtrecht bleiben davon unberührt. Das Beförderungsunternehmen (Frachtführer) haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung entsteht. D. h. es besteht ein Haftpflichtanspruch des Versenders gegenüber dem Beförderungsunternehmen. Bei einem tatsächlich versicherten Versand im Rahmen einer Transportversicherung versichert der Wareninteressent das Paket nebst Inhalt wertmäßig gegen Gefahren (Ereignisse) wie z. B. Unfall oder Diebstahl. Es besteht dann eine Versicherung, welche das Sachsubstanzinteresse an der Ware selbst abdeckt. Der Geschädigte hat einen Leistungsanspruch auf Schadenzahlung aus dem Versicherungsvertrag. |
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Gewerbliche Verkäufer sind immer schadenserstazpflichtig, so zumindest die Rechtssprechung in Deutschland kannste googlen |
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