Minigolf-Welt

Minigolf-Welt (http://www.mein-auwi.de/forum/index.php)
-   Bahnengolf-Forum (http://www.mein-auwi.de/forum/forumdisplay.php?f=18)
-   -   Sexy Minigolf-Fotos einsenden (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=8057)

pinkydiver 12.01.2011 20:57

Hallo Uwe

ich möchte hier betonen, es geht hier nur um die eingestellten Fotos und nicht um die Personen als solche.

die frierende Corinna Reinisch ist es sicher nicht
die müde Manu Klein auch nicht
genausowenig finde ich Beatrice Grüßiger im Wettkampf beim Schlagen sexy.

im übrigen hatte WATE nich gesagt er hätte bereits 14 Bilder bei FB eingestellt, ich finde nur 8

DC

Uwe Braun 12.01.2011 21:19

Also Dirk, Du hast gesagt, ein Foto findest Du sexy und auf meine Nachfrage weichst Du aus. Das Foto von Holger Hennies finde ich witzig, das mag die Damenwelt vielleicht anders empfinden, Wortmeldungen gab es hierzu jedoch noch nicht.

wate 13.01.2011 06:24

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 196659)
Hallo Uwe

ich möchte hier betonen, es geht hier nur um die eingestellten Fotos und nicht um die Personen als solche.

die frierende Corinna Reinisch ist es sicher nicht
die müde Manu Klein auch nicht
genausowenig finde ich Beatrice Grüßiger im Wettkampf beim Schlagen sexy.

im übrigen hatte WATE nich gesagt er hätte bereits 14 Bilder bei FB eingestellt, ich finde nur 8

DC

Das Foto z.B. von der frierenden Corina hat was. Je nachdem, was Du unter sexy verstehst, wirst Du enttäuscht oder angetan sein - Geschmackssache eben. Mittlerweile habe ich sogar 21 Fotos, aber ich bevor ich ein Foto einstelle, muss ich zweifelsfrei wissen, wer das Foto gemacht hat. Das frage ich nach, und wenn das geklärt ist, erfolgt die Onlinestellung.

cornie 13.01.2011 10:51

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 196669)
aber ich bevor ich ein Foto einstelle, muss ich zweifelsfrei wissen, wer das Foto gemacht hat.


§ 22 KUG lautet wörtlich:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Lenny 13.01.2011 11:10

Zitat:

Zitat von cornie (Beitrag 196690)
§ 22 KUG lautet wörtlich:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Da gibt es Ausnahmen, die bspw. zeitgeschichtliche Ereignisse und Veranstaltungen betrifft (§23). Unter diese Ausnahmeregelung sollten vermutlich auch Minigolfturniere fallen?

cornie 13.01.2011 11:25

Zitat:

Zitat von Lenny (Beitrag 196693)
Unter diese Ausnahmeregelung sollten vermutlich auch Minigolfturniere fallen?


Fallen sie,

Die Bilder aber haben nichts mit Minigolfturnieren zu tun.



siehe auch hier

Lenny 13.01.2011 11:45

Zitat:

Zitat von cornie (Beitrag 196696)
Fallen sie,

Die Bilder aber haben nichts mit Minigolfturnieren zu tun.

Ich hatte mir die Bilder mangels Interesse nicht angeschaut (deine Fragestellung hat mich aber schon interessiert), aber wenn dem so ist, ist das natürlich problematisch.

Didgeridoo 13.01.2011 11:46

Da gibt es noch ganz andere Aspekte die WATE beachten sollte.
Betreffend das FB Foto 6 von 8 aufgenommen in Canegrate 2007.

Sollte die junge Dame zu dem Zeitpunkt der Aufnahme noch minderjährig gewesen sein, was ich bei einfachen Betrachten stark vermute, könnte ein Staatsanwalt Anstoß daran finden. Da kenne ich "harmlosere" Bilder, die die Justiz auf den Plan gerufen haben.

Gruß aus dem z.Zt ziemlich nassen Outback

SCHNITZEL 13.01.2011 12:17

Zitat:

Zitat von Didgeridoo (Beitrag 196700)
Da gibt es noch ganz andere Aspekte die WATE beachten sollte.
Betreffend das FB Foto 6 von 8 aufgenommen in Canegrate 2007.

Sollte die junge Dame zu dem Zeitpunkt der Aufnahme noch minderjährig gewesen sein, was ich bei einfachen Betrachten stark vermute, könnte ein Staatsanwalt Anstoß daran finden. Da kenne ich "harmlosere" Bilder, die die Justiz auf den Plan gerufen haben.

Gruß aus dem z.Zt ziemlich nassen Outback

War sie garantiert, 2009 war ihr letztes Jugendjahr, also war sie zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich 17...

Travis 13.01.2011 13:03

*holt sich mal ne Tüte Popcorn und verfolgt die Diskussion mal interessiert*


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:18 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.