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@Travis die genannten Zahlen ob jetzt 75 oder 80 % sind definitiv falsch lese hierzu mal meine Betrag 33 auf Seite 4. |
uwe
@ uwe braun
extra für dich nach vorne geholt. sage mal was !!! |
Laut der DMV Homepage hat die Bundesversammlung am 07.03.2010 folgenden Beschluss gefasst:
"Im Lizenz- und Ausbildungswesen wird die Schiedsrichterausbildung durch einen einstimmigen Beschluss umgestellt, eingeführt werden die Stufen C (regionaler Spielbetrieb), B (überregionaler Spielbetrieb) und C (Bundesliga und internationale Einsätze) mit einer abgestuften Ausbildung von je mindestens 15 Unterrichtseinheiten. Der Einsatz als Oberschiedsrichter ist in allen Lizenzstufen möglich." Nach 9 (11) der Satzung ist über die Beschlüsse der Bundesversammlung ein Protokoll zu fertigen, das von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen ist und allen Mitgliedern spätestens 6 Wochen nach der Tagung zugestellt sein muss. Ob das Protokoll mit dem genauen Wortlaut bereits veröffentlicht wurde, ist mir nicht bekannt. Im Hinblick auf den Beschluss wurde allerdings bereits die Lizenz - und Ausbildungsordnung (LizenzAO) geändert. Hieraus einige interessante Passagen: "1. Allgemeines (3) Die Aus- und Fortbildung von Schiedsrichtern und Turnierleitern ist in dieser Ordnung sowie den zugehörigen Anhängen abschließend geregelt. 5. Erstellen der Ausbildungsanleitungen (2) Die Ausbildungsanleitungen für die Schiedsrichter- und Turnierleiterausbildung werden vom DMV-Lehrausschuss erstellt und vom DMV-Präsidium beschlossen. (3) Die Ausbildungsanleitungen sind als Anhang zu dieser Ordnung zu veröffentlichen. 15. Gültigkeit der Lizenzen (1) Alle Lizenzen sind im gesamten Bereich des DMV gültig." "Die Lizenzstruktur ergibt sich ausschließlich aus der Lizenz- und Ausbildungsordnung", schrieb der BSportW (Beitrag Nr. 65). Das ist im Grunde genommen richtig, aber in´der LizenzAO wird nicht geregelt, welche Lizenz für welche Spielklasse erforderlich sein soll. Festzuhalten bleibt auch, dass man zwar die LizenzAO bereits geändert hat, allerdings erkennbar ohne die "zugehörigen Anhänge" bzw. die "Ausbildungsanleitungen" beizufügen. Auch die (aktualisierte) Sportordnung besagt nichts über die erforderliche Qualifikation der Schiedsrichter, das Schiedsgericht wir nur eher beiläufig (s. Ziff. 16 und 17) erwähnt. Mit anderen Worten: Bezogen auf den umstrittenen Beschluss gibt es bisher nur Regeln über die (künftige) Ausbildung, nicht aber über das (diferenzierte) Einsatzfeld der Schieds- und Oberschiedsrichter. Meines Erachtens kann der Beschluss sinnvollerweise nur so ausgelegt werden, dass für die künftig auszubildenden Schiedsrichter die neue Regelung hinsichtlich des regionalen/überregionalen/ Spielbetriebs gilt und es bei den Schieds- und Oberschiedsrichter der "alten Schule" bis zum Ende der Gültigkeit ihrer Lizenz alles beim Alten bleibt. So scheint man das auch beim DMV zu sehen, denn sonst hätte es nahegelegen - in der SportO - zu regeln, wo welcher Schiedsrichter je nach Lizenz eingesetzt werden darf. Man hätte ansonsten auch regeln müssen, dass Schiedsrichter mit bisheriger Ausbildung nun auch (im regionalen) Bereich als Oberschiedsrichter eingetzt werden dürfen, ebenso fehlt eine Norm des Inhalts, dass der "alte" Schiedsrichter eine C-Lizenz und der "alte" Oberschiedsrichter eine B-Lizenz nach neuem Recht hat. Das bedeutet aus meiner Sicht umgekehrt allerdings auch, dass der "alte" Schiedsrichter nicht als Oberschiedsrichter eingesetzt werden darf. Wollte man den Beschluss der Bundesversammlung insgesamt anders auslegen wollen, dann kann das auch zu Problemen mit der Generalauschreibung überregionale Ligen führen. Dort heiß es nämlich in Ziff. 17 zum Schiedsgericht u.a.: 17. Schiedsgericht (3) In der 2. Bundesliga und in der Regionalliga, in denen spielfreie Schiedsgerichte anzustreben sind, hat der jeweils zuständige Liga-Leiter vor der Saison eine Aufstellung über die vereinsmäßige Zusammensetzung der Schiedsgerichte der einzelnen Punktspieltage zu erstellen und den beteiligten Vereinen bekannt zu geben. Die in der Reihenfolge betroffenen Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass ein lizenzierter Oberschiedsrichter bzw. Schiedsrichter anwesend ist....Ist ein lizenzierter Oberschiedsrichter bzw. Schiedsrichter, für dessen Anwesenheit ein Verein Sorge zu tragen hat, nicht anwesend, hat der betreffende Verein eine Verwaltungsgeldstrafe von EUR 50,-- zu zahlen." Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen könnten - wenn ich die entsprechenden Beiträge richtig verstanden habe - von einigen Vereinen nicht mehr eingehalten werden. Über Sinn und Unsinn der Neureglung wurde ja bereits Einiges gesagt, meiner Meinung hätte man es bei der alten Regelung belassen sollen. Es gab eine einheitliche Ausbildung, die offensichlich über Jahrzehnte gut funktionierte. Und das ein langjährig erfahrener Schiedsrichter schlechter sein soll, als ein mit reichlich Unterrichtsstoff gefüllter "Frischling der B-Klasse" sehe ich auch nicht ein. |
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und das kann ich gar nicht begreifen, deswegen meine frage |
Wie ich schon schrieb: Zeige mir jemand, wo dieser Teil des Beschlusses in dem Regelwerk umgesetzt wurde. Umgesetzt wurde lediglich die neue Ausbildungs- bzw. Lizenzstruktur.
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Lack gesoffen
Hat man es etwa gelassen , weil ich doch kein komisches Zeugs nehme und recht gehabt haette?
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es ehrt dich, dass du dich an einer juristisch korrekten Auslegung der DMV-Beschlüsse zur Lizenz-Neuordnung versuchst. Leider kam es in der Vergangenheit wiederholt dazu, dass: 1.) sich dilettierende Amateure ohne jede Hilfe eines Justiziars an einer Neufassung von Regeln versuchten, was mit formaljuristisch völlig unzureichenden Formulierungen endete 2.) die sich aus den semantischen Unschärfen ergebenden, durchaus formaljuristisch stringenten Interpretationsversuche Außenstehender von DMV-Offiziellen als falsch bezeichnet wurden - dies teilweise verbunden mit dem Hinweis, man solle sich nicht so anstellen und jedes geschriebene bzw. nicht geschriebene Wort auf die Goldwaage legen 3.) worauf die DMV-Offiziellen Anleitungen nachschoben, wie die missglückten Formulierungen auszulegen seien, bzw. was man genau mit diesen oder jenen Formulierungen bezwecken wollte (d. h. sich genötigt sahen, ihre eigenen Regelungen zu kommentieren). Daher bleibt meines Erachtens auch in diesem Fall abzuwarten, ob man aus diesem Regularium durch juristisch-logisches Ableiten Rückschlüsse ziehen kann, oder ob nicht wieder jemand auftritt, der uns allen "das Große Ganze" erklärt. |
So, nun steht der nächste Spieltag vor der Tür und noch immer fehlt eine verbindliche Klarstellung seitens des DMV, in welchen Ligen welche Schiedsrichter in welchen Funktionen eingesetzt werden dürfen. Unglaublich, aber leider wahr.
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Schön, wenn Du das so locker siehst, würde ich sicherlich auch, wenn ich in der 1. Bundesliga spielen würde.
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@uwe braun: Mein Posting Nr. 30 gilt nach wie vor....
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Jetzt ist es raus
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Schiedsrichter C nur Welcome Cup Schiedsrichter B alle nationalen und internationalen (Trophy- und Grand-Prix) Pokalturniere Warum jetzt aber alle Trophy-Turnier mit Regionalliga und 2. Bundesliga spielen auf einen Stufe gesetzt werden weiß ich leider nicht. Wahrscheinlich liegt es an den für solche Turniere zugelassen Spielen mit Minigolf-Card. Die benötigen sicherlich die besonderen Anforderungen der Schiedsrichter B. Mich wundert nur das ich für internationale Grand-Prix Turniere keine Schiri A brauche. |
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Wo soll ich die denn herholen:confused: |
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Im aktuellen Minigolfmagazin steht eindeutig das ein Schiedsrichter C nicht nur bei Welcome-cup-turnieren sondernm auch bei REGIONALEN Verbandsturnieren und -meisterschaften sowie regionalen Ligen eingesetzt werden darf. |
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13.08. -15.08. |
Ich habe die Begründung von unserem BSpW im MM auch gelesen und finde sie an den Haaren herbeigezogen.
Nehmen wir mich einfach mal als Beispiel: Einfacher Schiedsrichter, also zukünftig Lizenz C seit 1999 nur im überregionalen Spielbetrieb mit der Mannschaft unterwegs, inkl. Tätigkeit als Schiedsrichter (also eine Menge Erfahrung:) ) Zukünftig darf ich in der 2 Bundesliga/Regionalliga nicht mehr eingesetzt werden, weil ich nicht die nötige Erfahrung mit dem anspruchsvollen Spielen/Spielern haben. Gleichzeitig darf ich aber bei einem Ranglistenspieltag in Berlin eingesetzt werden. Dort treffe ich dann auf Spieler des TMV (1.Bundesliga), VfM Berlin, Reinickendorfer MGC (2.Bundesliga) 1.BMSC (Regionalliga Ost). Sofern diese Spieler auf Verbandsebene spielen, bin ich in der Lage mit Ihnen umzugehen und darf als Schiedsrichter eingesetzt werden, sobald wir mit den identischen Spielern überregional spielen, bin ich dazu nicht mehr in der Lage. Und das Ganze, bei den immer gleichen Regeln! Ein "neuer" Schiedsrichter, der sich die Übungseinheiten ans Bein bindet, kann dann, auch ohne persönliche Erfahrung, auf die soviel Wert gelegt wird, dann bis zur 2. Bundesliga eingesetzt werden. Ferner kann ich eine aus dem Ärmel geschüttelte Übergangsregelung nicht nachvollziehen. Wenn ich so entscheidenen Änderungen in der Bundesversammlung beschliesse, muss das wasserdicht sein. Diese Änderung bringt bei mir nur lauter ??? hervor :confused: :confused: |
Das die Begründung nicht sinnvoll ist ist mir bewusst, Vielleicht haben wir aber alle Glück und die Lizenzen werden nicht 1:1 wie vorgesehen umgesetzt sondern werden komplett einer Prüfung unterzogen um festzustellen welche alten Schiedsrichterlizenzen in C oder B-Lizenzen umgewandelt werden sollten so wie es ja auch im Bereich der Oberschiedsrichterlizenzen eine Prüfung geben soll, wer zukünftig eine B oder A-Lizenz bekommen soll (siehe auch Posting nr. 9 in diesem Thread).
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Aber warum brauche ich für ein Trophy Tunier unbedingt Schiedesrichter B ??? |
Das ganze ist doch nur eingeführt worden, damit alle Ihre B-lizenz machen und damit auch immer genügend OS zum Spieltag zur Verfügung stehen.
Bedeutet: Wer überregional als Schiedsrichter weiterhin aktiv sein will muss eine B-lizenz haben und ist dann auch immer als OS einsetzbar. Das mit den 75% die sowieso OS sind kann ich nicht nachvollziehen. Im BVBB gibt es ca. 55 Lizenzen und davon 21 OS, also weniger als 50% und da sind auch die bei, die aktuell wenig spielen. Ich werde wohl meine Schiedsrichterlizenz auslaufen lassen, da es wenig Sinn hat, das ich nur bei vielleicht geschätzten 10% meiner Spieleinsätze überhaupt als S in Frage komme. |
du bist nicht der einzigste der darüber nachdenken tut:rolleyes:
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bis vor ein paar jahren hat des noch keinen interessiert ob du ne A, B, oder C lizens hast
warscheinlich musste dann irgendwann nen professorentitel für ne schirilizens haben ba1:-) |
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Was mich am Rande dieser Diskussion beeindruckt, ist, dass nun alle C-Lizenzträger traurig sind, kaum noch Schiri machen zu "dürfen". Bisher kenne ich als Turnierleiter und Liga-Leiter eigentlich nur vorwurfsvolle Blicke mit der Bemerkung "Ich schon wieder??", die Nachfrage "Kannste nicht jemand anderen nehmen?" oder nach dem Spiel "Und dann musste ich schon Schiedsrichter machen..." usw.
Und nun?? Man ändere das Ausbildungssystem und plötzlich wollen alle wieder Schiedsrichter machen! Die Bundesliga-Managerin und den Lehrwart wird das freuen :D |
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Aber ich finde es eine Sauerei denen gegenüber die vor Jahren Ihren Schiedrichter gemacht haben, dieser war bundesweit bei jedem Turnier gültig. Jetzt habe ich " nur " noch eine Schiri C Lizenz und darf nur noch in Welcometurnieren im Schiedsgericht tätig sein. Was soll der Sch..... ich denke ich werde meine Lizenz auslaufen lassen denn so kann es nicht weiter gehen wir Willigen werden in unserer freiwilligen Arbeit so beschnitten das ich keinen Sinn mehr darin sehe. So wie ich das mitbekommen habe denken andere Schiedsrichter ähnlich und das sollte dem DMV zu denken geben !!! |
@ goligolem
da sagst du genau das was ich mein danke |
Schiedsrichter werden ist leicht, Schiedsrichter sein ist schwer.
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Es soll allerdings auch LV geben wo man einfacher an die Lizenz kommt. |
ich erzähl dir lieber nicht wie ich meine lizens zum schi gemacht hab ba1:-)
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Daher geht es bei der neuen Struktur vor allem und in erster Linie um eine verbesserte und zielgerichtete Ausbildung für die Zukunft. Die Fehler der Vergangenheit können wir sowieso nicht korrigieren. Und vor allem geht es darum, den Schiri auf allen Ebenen als eine eigenständige Aufgabe zu betrachten und nicht nur als lästiges Abfallprodukt des Sportbetriebs. |
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Darüber sollte man einmal nachdenken. Es ist kein Problem, diese Regelung ab der kommenden Ausbildung zu verwirklichen aber man kann sie nicht auf bestehende Schiedsrichter anwenden. |
@Bärliner
Was ich nur nicht verstehe warum darf ein ehemaliger Kombischiedsrichter jetzt auf einmal nur noch bei Welcometurnieren und bei regionalen Meisterschaftsspielen im Schiedgericht sein ??? Der ehemalige Kombischiedsrichter dürfte bis jetzt, korrigiere mich wenn es falsch ist, in jedem Schiedsgericht außer Bulispiele tätig sein. Wieso darf ich auf einmal nicht mehr einem Schiedsgericht angehören wenn z.B. ein Trophycup-Turnier ausgerichtet wird ??? Die Aufgabenverteilung ist doch die Gleiche wie bei einem Welcometurnier. Hier wird der ehemalige Kombischiedsrichter regelrecht abgewertet gleichzeitig verlangt der DMV aber Lizenzträger in den Vereinen damit sie am Spielbetrieb teilnehmen können. |
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1. Einen Kombi-Schiedsrichter gab es überhaupt nicht, sondern nur Schiedsrichter und Oberschiedsrichter. Abteilungsbezogene Schiris sind ein Relikt aus ganz alter Zeit, die es wohl nur noch im NBV gibt, obwohl sie eigentlich gar nicht mehr geben darf. 2. Der bisherige Schiri durfte überall eingesetzt werden, auch in der 1. BL. Aber genau das wollen wir eben nicht mehr, jedenfalls nicht ohne zusätzliche Ausbildung. Wie ich im MM schon geschrieben habe, soll die Zeit bis zur neuen Saison genutzt werden, um einen sinnvollen Übergang zum neuen System herzustellen. Also noch genügend Zeit, die genauen Rahmenbedingungen zu besprechen und festzulegen. |
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2. Ich kann Euch ( den DMV ) ja verstehen aber warum sagt ihr nicht einfach das nur für die Buli eine Ausbildung gemacht werden muss und alles andere bleibt wie es ist. Mein Vorschlag zu dieser Sache : der bisherige Oberschiedsrichter wird wie geplant Schiri B der bisherige Schiedrichter wird wie geplant Schiri C nur mit der Prämisse er darf in jedem nationalen Schiedsgericht sein mit Ausnahme der Buli Ich glaube da verliert der DMV nicht sein Gesicht und hat trotzdem sein Ziel "die Neureglung der Lizenzen" erreicht. In einem gebe ich Dir Recht es muß sich etwas im Ausbildungsstandart tun und es sollte einheitlich ausgebildet werden. |
Noch eine Idee
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So eine Auswertung müsste eigentlich Bestandteil einer jeden Erhaltsschulung sein, denn es geht immer nur darum, die Praxis zu verbessern. Theoretisches Wissen muss ich dort nicht beibringen, das muss ich voraussetzen können. |
Ich habe gestern den entsprechenden Artikel im Minigolf-Magazin gelesen.
Aber ganz habe ich die Unterscheidung noch nicht verstanden. Was wird in der 1.Liga anders gehandhabt als in den unteren Klassen, so dass man noch eine zusätzliche Ausbildung benötigt? Wird da mehr toleriert? Oder weniger? :confused: |
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