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Lizensierungen und Bahnenabnahmen
Hier kann ab jetzt diskutiert werden!
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@ bärliner
Jetzt gibt es ja zum Glück einen neuen thread Mit hinderlich meine ich, dass alles , was eigentlich in genormte Systeme passte , dann auch vollends so sein sollte ! Also wenn zb miniaturgolf dann richtig und zb nicht aus Holz ! Die Planungen des WMF waren aber schon so weit , dass wir unsere Kunden darüber informiert hatten und ich glaube immernoch , dass es einfach nicht umgesetzt wurde ! Wäre für Vereine nämlich richtig teuer geworden ( ca 2000 Euro ). Aber manchmal freue ich mich dann einfach , auch wenn ich mich über den dmv wundere ;-) |
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ich freue mich auch über jedes gut besuchte Turnier und frage mich wie di stefano meint, dass ich irgendjemanden dem erfolg bzw die Idee neide !! |
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einer von uns errichteten anlage wurde zb mal die Abnahme verweigert , weil das Hindernis Brücke und das Hindernis Bodenwelle aus Metall war. ist inzwischen geklärt, aber da sieht man wie gut alle zb geschult sind ;-) |
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Bei unserer Anlage war es von Anfang an klar das es eine " Minigolf Open Standart " wird und da hast Du halt sehr viel Freiheiten. Es gibt ja auch noch viele Kleingolfanlagen ( Abt. 5 ) die wurden genauso wie Eternitanlagen die nicht komplett aus Normbahnen bestehen in die Rubrik MOS eingeordnet . |
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der, der das verbockt hat, hat schön öfter merkwürdige Ansichten bezüglich Regeln und Bestimmungen kund gegeben. Das einzige was er vllt hätte machen dürfen wäre die besagte Anlage als MOS zu zertifizieren, aber eine Abnahme zu verweigern geht gar nicht, siehe Beitrag BÄRLINER, es sei denn sie entspricht bauartbedingt nicht den Vorgaben der WMF. Mag ja sein, daß mal Lizensierungen für Anlagen geplant waren, Gott sei Dank hat die WMF dann ein einsehen gehabt, 2000 Euro pro Verein ist nicht tragbar. Das hätte schnell zu einer Spaltung des Verbandes geführt, die übrigens schon öfter nur knapp vermieden werden konnte. Oder meinst Du, die Balllizenz regelung auf 1.10.2006 zu setzen geschah freiwillig ??? |
3. Zulassung bereits existierender und neuer Minigolf-Turnieranlagen
(1) Minigolf-Anlagen, die vor dem 01.01.2006 erbaut wurden, sind durch die Aktivmitglieder bis zum 31.12.2007 für den Turnierbetrieb zuzulassen. (2) Minigolf-Anlagen, die nach dem 31.12.2005 erbaut wurden, sind durch die Aktivmitglieder für den Turnierbetrieb zuzu- lassen, bevor ein Turnier darauf stattfindet. (3) Werden 6 oder mehr Bahnen innerhalb einer Periode von 3 Jahren verändert, ist die Anlage so zu behandeln wie eine Anlage, die nach dem 31.12.2005 erbaut wurde. das ist ein Auszug aus dem Regelwerk. Ob da vom DMV wirklich jemand durch Deutschland gereist ist und alle Minigolfanlagen abgenommen hat ? Wenn nicht, was passiert, wenn ein Verein eine alte Anlage nun als Vereinsanlage nutzen will ? Und wie muss ich das überhaupt lesen, warum ist dann die Kölner Angle nur für einen bestimmten Zeitraum bis 2015 oder 13 zugelassen, wenn ich das richtig lese, dann ist eine Anlage zugelassen oder sie ist es nicht und sie verliert es erst durch Umbau von mindestens 6 Bahnen. die Daten erinnern mich auch sehr an die Herstellerlizenz ;-) |
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ok , das mit den 3 Jahren hatte ich überlesen,
aber jede anlage wurde wohl doch nicht abgenommen sondern nur die von oder mit vereinen ;-) |
Gott sei Dank gabs solche Diskussionen noch nicht als wir 1992 hier in Oesterreich unsere Halle zum ersten Mal aufsperrten ... die Holzbahnen leisten uns bis jetzt gute Dienste und sind seit 2006(?) offiziell als MOS zertifiziert.
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