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MJ 09.03.2011 20:00

Niemand wird Dich auf Alkohol kontrollieren!

Wie sollte das auch gehen.

opc 09.03.2011 20:11

Da gibt es doch mehrere Möglichkeiten

Ich Frage mich nur , was sollen solche regeln, wenn sie weder kontrolliert werden noch eingehalten werden.

Ist ja fast wie die 70/60 Sekunden Regel !

Di.Stefano 09.03.2011 20:59

Merkwürdig, wieviele Leute auf die fortwährende Leier immer noch mit ernstgemeinten Antworten reagieren.

Aber geht bitte nicht auch noch auf das mit der Sekundenregel ein!

Mr Frisur 23 09.03.2011 22:57

welcher Schiri geht mit Alkoholtester rum?? keiner ??
Ausserdem soweit ich weiss, wird auch bei der NADA gar nicht auf alkohol getestet oder?? Also auch egal!!
Sicher ist das eine Luecke,wenn man strikt kontrollieren wuerde, aber macht doch keiner!

ps was ist mit Marzipan? steht Alkohol drauf!! und nun?

Fakt ist. Man koennte die Diskussion in einem Satz beenden!
Ja ist ne Regelluecke, aber interessiert nen Toten!!

und wenn du von verfaulten Bananen so besoffen wirst, dass du auffaellst, dann mal gute Nacht!! :D

Oli du hast zuviel Langeweile! Nichts zu tun beim Zoll?? ;)

geh mal lieber einen saufen!! :D :D

Mr Frisur 23 09.03.2011 23:00

aber sollte es wirklich mal so kommen,dass jemand mit nem Geraet rumgeht und man dann bei 0,0001 wegen Olis genannten Moeglichkeiten gesperrt wird (weil ueber 0.0).
dann gute Nacht Minigolfsport !!!!

Der Kayser 09.03.2011 23:04

Zitat:

Zitat von Mr Frisur 23 (Beitrag 203879)
[...]Oli du hast zuviel Langeweile! Nichts zu tun beim Zoll?? ;)

geh mal lieber einen saufen!! :D :D

Dem Kayser gefällt das.

pinkydiver 10.03.2011 00:08

Zitat:

Zitat von Der Kayser (Beitrag 203882)
Dem Kayser gefällt das.

.... mir auch !!! ;)

Landei 10.03.2011 07:31

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 203815)
@ pommes

Wenn ich ins Regelwerk schaue , dann muss ich dir recht geben.

Dem sind sich hier viele wohl nicht bewusst.

Bei uns gilt die absolute 0,0 Promille Grenze und jede Art von Alkohol in Lebensmittel darf nicht mitgeführt werden, zumindest nicht während des Trainings und des Turniers , ansonsten kann man nämlich disqualifiziert und für 6 Monate gesperrt werden .

Wenn derverband das so nicht will, dann darfer das auch nichtvso ins Regelwerk schreiben !

Hast Du dich mal gefragt, was die Regel des Alkoholverbots für einen Zweck hat?
Vermutlich den, dass Spieler A im Training aufgrund hohen Alkoholkonsums sein Blase nicht mehr unter Kontrolle hat oder in allen anderen erdenklichen Arten auf- oder vielleicht sogar ausfällig wird.

Ich bin fest der Meinung und würde diese Regel auch als Inhaber einer B-Lizenz immer rein auf den Verzehr und das mitführen von Alkohol in flüssiger Form und nicht niedrig- bis geringstdosierte Alkoholmengen in Nahrungsmitteln und Getränken awenden.

Oder kannst du mir sagen, wer vielleicht mal wg. folgender Dinge bei einem Turnienegativ aufgefallen ist:
- Malzbierrausch
- Hamburgerbrotrausch
- Bananenfaulrausch

Man muss, darüber hat dich ja der BSpW auch schon mal hier in Forum belehrt, auch den Sinn einer Regel verstehen, bevor man sie anwendet oder anwenden will.

opc 10.03.2011 09:26

Vermutung
 
@ landei

Aber du vermutest auch nur und bist dir nicht zu 100 % sicher ;-)

Du machst es jetzt so und ein strengster Verfechter der Guttempler disqualifiziert jemanden der eine Schwarzwälder Kirschtorte verzehrt.

Und das Regelwerk gibt ihm recht .


Deswegen plädiere ich ja auch für eine 0,3 Promille Grenze .

Ich habe Schiedsrichter erlebt, die das Regelwerk extrem streng auslegen.

Ob nun mannschaftseinheitliche Kleidung ( entweder alle im t Shirt, alle mit Jacke oder alle mit Pullover aber nicht einer im Shirt und der Rest mit Pullover )

Notierung einer 7 wegen 1cm zu früh angehaltenen Balles usw.

Nun lasse mal einen solchen Schiedsrichter jemanden mit etwas alkoholischen sehen oder gemeinsam mit den mannschaftskollegen rauchend am Trainingstag beim minigolfkiosk ( der ist ja meist auf der Anlage ) am Tisch sitzen

Landei 10.03.2011 09:39

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 203928)
@ landei

Aber du vermutest auch nur und bist dir nicht zu 100 % sicher ;-)

Du machst es jetzt so und ein strengster Verfechter der Guttempler disqualifiziert jemanden der eine Schwarzwälder Kirschtorte verzehrt.

Und das Regelwerk gibt ihm recht .

Ich bleibe bei der Unschuldsvermutung, bis mir eine andere Regelauslegung übermittelt wird.

Und außerdem kann und wird kein Oberschiedsrichter eine gesamte Teilnehmerschar zur Alkoholreihenuntersuchung schicken. Und kein Oberschiedsrichter wird eine Banane auf ihre chemische Zusammensetzung zur Untersuchung einsenden. Wenn sich aber jemand eine Pulle Bier an den Hals hält, ist das sehr wohl erkennbar und zu ahnden.


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