![]() |
Zitat:
@bärliner das mit dem sachlich hast du glaube doch verstanden und wie andere mir beigepflichtet haben, geht es nicht zwingend um die gebühr pro ball, sondern um die extra pauschale für null gegenleistung. diese führt zu einer klaren wettbewerbverzerrung und gerade zu dieser jährlichen abzockgebühr hätte ich gerne deine meinung gehört, ob nun deine persönliche ofer deine als bundessportwart. dr.zimmermann hat mir aber versprochen, dass das thema auf die nächste tagesordnung kommt. ich hoffe er kann dann geschäftliches von seiner verbandsarbeit trennen. mfg bernd |
In dieser Frage stehe ich eindeutig auf der Seite von opc und seinen gesamten zweitnicks einschließlich Rolf, dem Säbelrasseler.;) Aber Scherz beiseite: Eine Wettbewerbsverzerrung ist durchaus zu erkennen, wie allein die Berechnung von Oliver in seinem Beitrag Nr. 61 zeigt. Auch der Kollege aus Büttgen hat das in dem Beitrag zuvor plausibel aufgezeigt. Darauf geht unser BSportW (bisher) auch nicht konkret ein, was durchaus bemerkenswert ist. Und zur Lenny`s Betrachtung am Rande ist anzumerken, dass heutzutage sogar die Möglichkeit besteht, Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz durchzuführen, hierauf weist beispielsweise das FG Düsseldorf stets nach Eingang einer Klage unter Bezugnahme auf § 91a Abs. 3 FGO hin. Wenn schon für immerhin bedeutsamere Gerichtsverhandlungen diese Möglichkeit besteht, dann sollte das erst recht für Sportverbände möglich sein, es sei denn man will auch aus anderen Gründen - hier bereits angesprochen - Kontakte knüpfen bzw. intensievieren.
Unser BSportW hat sicherlich recht, wenn er anmerkt, das jeder Verband Verwaltungskosten hat, die auch bezahlt werden müssen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang (eigentlich nur ungern) an die Stiftungsgründung, deren Hintergrund finanzielle Überschüsse waren. |
Zitat:
Und zu Dirk: Skype-Sitzungen sind im EMF-Präsidium schon länger üblich, so dass in der Regel nur noch einmal im Jahr ein echtes Treffen stattfindet. Meine Erfahrung deckt sich aber mit der von lenny. Das läuft zwangsläufig ziemlich steril ab. Ein echter Meinungsaustausch braucht mehr als nur einen Wortwechsel. |
Zitat:
dass ist auch völligst in ordnung, wenn es dem sport zu gute kommt, aber was verdiene ich denn, wenn ich im jahr 300 bälle rausbringen möchte. da mache ich auf grund der jahresabzockgebühr nur verlust und der einzige der daran verdient, ist dann der wmf. wie schon mehrfach geschrieben, lizenzgebühr pro ball ok für kleinsthersteller, aber keine wettbewerbsverzerrungsjahresgebühr. dazu würde ich gerne mal deine persönliche meinung hören und dazu, dass es keine , mir bekannte, sportart gibt, in der das ähnlich gehandhabt wird. mfg bernd |
Der bzw. die Hersteller schlagen die Gebühr doch auf den Preis um und am Ende zählt es nicht der Hersteller sondern der Endkunde, der den Ball mit Lizenzgebühr erwirbt !
Also nicht der Hersteller sondern der minigolfer mittels ballerwerb zählt die Gebühr . |
Zitat:
|
Das war eine Antwort auf bärliners Kommentar , wer daran verdient soll auch bezahlen !
Aber es bezahlt der Endkunde ! |
Zitat:
|
@OPC
ich hoffe Deine Hologramm Glasbälle sind ordentlich lizensiert :D :D |
... müssen sie nicht sind ja bereits lizensiert, das Hologramm macht ja keinen neuen BAll daraus:D
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:04 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.