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Zitat:
zu 2) Der Trainingstag ist kein offizielles Training (außer Samstag 1.BL und bei DM's die Tage an denen die Anlage für's Publikum gesperrt ist, somit kannst rauchen, saufen wo immer Du willst. |
@ opc:
Ist schon doof, wenn derjenige, der sich so sehr vor einer strengen Auslegung der Regeln fürchtet, die Regeln selbst nicht mal richtig kennt. Rauchen am Kiosk ist nicht verboten, denn das Rauchverbot bezieht sich nur auf die Anlage. Und was Anlage ist, wird im Beschluss- und Feststellungskatalog definiert. Und wenn ein strenger OS den Verzehr der Eierlikörtorte verbietet, dann ist das im Sinne der Regeln sicherlich stark überzogen, aber eben auch nicht falsch. Jedenfalls würde ich das eher als richtig empfinden, als wenn ein OS einen erkennbar alkoholisierten Spieler weiterspielen lässt, um das andere Extrem zu nennen. Wie hier schon von vielen geschrieben wurde, geht es um den Gesamteindruck, den unsere Sportler in der Öffentlichkeit hinterlassen. Und da es immer welche gibt, die von alleine nicht darauf kommen, was da so erwartet wird, muss es eben Vorschriften geben, mögen sie dem Einzelnen passen oder nicht. Ich kann nichts dafür, dass unsere Turniere mitunter 6 Stunden oder länger dauern. Aber da muss ich mich eben damit abfinden, dass ich diese 6 Stunden kein Bier trinken darf. Wenn ich das nicht aushalte, muss ich eben zum Fußball wechseln, wo ich nach spätestens 2 Stunden wieder nachtanken kann. Nur auf solche Merkmale einer bestehenden Sucht kann der Sport keine Rücksicht nehmen. |
@landei
Da gibt es nichts auszulegen, Lese dir mal den betreffenden Punkt 17 (1)) der sportordung durch. Wahrend des Wettkampfs und des offiziellen Trainings ist jede Form von Doping streng verboten, ebenso das mitführen, konsumieren und spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Ausserdem ist das rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten. alles ganz klar geregelt ohne irgendwelche toleranzgrenzen Einzig und allein über den Begriff auf der Anlage kann man streiten, gilt dies nur für den Bereich der die bahnen betrifft oder auch den gastrobereich soweit vorhanden oder das gesamte Grundstück einer Anlage , also ab betreten des Eingangsbereiches ? Aber von wegen Alkohol bezieht sich nur auf Flüssigkeiten sehe ich da nichts, auch nicht auf ausgewiesenen Alkohol ! |
@bärliner
Aber nur wenn der Bereich abgegrenzt ist Wenn die gesamte Anlage für Zuschauer freigegeben ist , ist es auch der gesamte anlagenbereich! Ansonsten sagst du nichts anderes als ich, und darüber sind sich hier viele sicher nicht bewusst ! Eierlikörtorte kann zur Disqualifikation und 6 Monaten Sperre führen, es muss dich nur jemand ärgern wollen. Und da bärliner gerade auf dem feststellungskatalog hinweisst, lasst euch nicht mit mp3 Playern erwischen, und die waren zwischendurch ( nach dem pistenpläne erlaubt wurden) erlaubt. |
Zitat:
Wenn es jemand schafft, nur von Schwarzwälder Kirsch so besoffen zu werden, dass es auffällt, dann kann man ihn entsprechen bestrafen. Aber ich glaube nicht, dass es so weit kommt. Und bis dahin ist es meine Ermessenssache. Und wenn jemand anderer Meinung ist als amtierender Schiedsrichter, dann soll er doch sein, Verständnis darf er dann aber nicht erwarten. |
Bevor ich von Schwarzwälder Kirschtorte besoffen werde, habe ich diese mengen die ich dazu brauchen würde längst wieder ausgekotzt bevor der Körper den Alkohol aufgenommen hat :D
@OPC frag doch mal nach, ob ich weiterhin in bunten Wollsocken spielen darf oder sind weiße Tennissocken Vorschrift? Mit MP3 playern trainieren übrigens auch unsere Cracks in der ersten Liga, was soll daran verboten sein |
mp 3 player
die schwarzwälder kirschtorte brauchst du ja nur dabei zu haben, es geht ja gar nicht um das verzehren ( mitführen ist das stichwort !! )
mp3 player, nicht im training, während des turnieres ist das mitführen nicht erlaubt, sie gelten als hilfsmittel nach 13 Sportordnung hierzu siehe den feststellungskatalog ist ein beschluss der sportwarteversammlung von 2008 |
Schön, wie es opc immer wieder schafft, eine Diskussion durch immer wieder neue Aspekte am Laufen zu halten...
mp3-Player (und andere Musikabspielgeräte) gehören per Definition zu den Hilfsmitteln (im Sinne einer Konzentrationshilfe) und sind daher im Wettkampf verboten. Beim Training natürlich nicht.... |
Zitat:
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also ich weiss,dass ich schonmal wegen mp 3 player beim Einspielen morgens ermahnt wurde und ich musste auch bei 30 Grad in Jacke spielen, weil ich versehentlich unser damaliges weisses T Shirt mit dunkelblauen Aermeln mit hatte, die anderen mit grauen!!!
Solche Kasper gibt es immer wieder!! |
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