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KptnBlau 12.12.2011 18:02

Zitat:

Zitat von Di.Stefano (Beitrag 229969)
Ihr nutzt eure Kundenmacht zu wenig aus und lasst euch eine sinnlose rechtliche Diskussion aufzwingen. Dabei seid ihr als potenzielle Kunden doch die Mächtigen auf dem Markt, und die Ballhändler sind in der Pflicht.

Schreibt doch hier einfach mal rein: Jeder Ballhändler hat nur dann eine Chance, mir was zu verkaufen, so lange er mir noch kein Spam geschickt hat. Nach der ersten Spam-Mail ist es bei desem Ballhändler für immer aus mit potentiellen Ballkäufen. Dann müssten die Mails doch eigentlich von selber aufhören.


Damit hast du absolut Recht! OPC habe ich aufgrund seines Auftretens hier schon von meiner Liste der Händler gestrichen. Pingvin hingegen hat deutlich besser reagiert, seinen Fehler eingesehen und sich entschuldigt, weshalb ich es mir vorstellen könnte da doch nochmal was zu bestellen.

Wer mir also künfitg Werbung schickt... schickt mir danach keine Ware mehr :D

pinkydiver 12.12.2011 18:29

Zitat:

Zitat von KptnBlau (Beitrag 229972)
Damit hast du absolut Recht! OPC habe ich aufgrund seines Auftretens hier schon von meiner Liste der Händler gestrichen. Pingvin hingegen hat deutlich besser reagiert, seinen Fehler eingesehen und sich entschuldigt, weshalb ich es mir vorstellen könnte da doch nochmal was zu bestellen.

Wer mir also künfitg Werbung schickt... schickt mir danach keine Ware mehr :D

ohne Zustimmung erlaubt Gem. § 28 Abs. 3 BDSG ist die Übermittlung personenbezogener Daten - und damit auch Ihrer Adresse - zulässig, wenn die Weitergabe der Daten für Zwecke der Werbung erfolgt und wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt.

siehe Ausnahme oben, das einzige rechtsverbindliche ist, wenn Du jmd. mitteilst daß Du die Werbung nicht ahben möchtest muß er Dich aus dem verteiler nehmen, mehr sagt das nicht. Einen Zwang zu BCC Maillisten gibt es für Personengruppen nicht.

warum hast Du Deinen vorletzten Beitrag mit "Michael" unterzeichnet, versehen ? hat vllt. der Verfasser von Beitrag #64 doch recht ?

mach was du willst, niemand zwingt Dich bei irgendwem was zu kaufen, ich verstehe nur nicht daß Du Werbung für Turniere und Vereine akzeptierst und Werbung für Bälle nicht. Und da bekommst Du viel mehr und mitunter ist auch Werbung für Jubiläumsbälle oder Turnierbälle drin enthalten

schönen Abend noch Dirk

KptnBlau 12.12.2011 19:05

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 229973)
ohne Zustimmung erlaubt Gem. § 28 Abs. 3 BDSG ist die Übermittlung personenbezogener Daten - und damit auch Ihrer Adresse - zulässig, wenn die Weitergabe der Daten für Zwecke der Werbung erfolgt und wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt.

siehe Ausnahme oben, das einzige rechtsverbindliche ist, wenn Du jmd. mitteilst daß Du die Werbung nicht ahben möchtest muß er Dich aus dem verteiler nehmen, mehr sagt das nicht. Einen Zwang zu BCC Maillisten gibt es für Personengruppen nicht.

Vielleicht habe dich falsch verstanden, aber ich denke das stimmt so nicht. Die Weitergabe ist nur gestattet, wenn ich dieser zugestimmt habe. Siehe http://www.123recht.net/Unerwuenscht...-__a16144.html
Zitat:

In seinem Grundsatzurteil hat der BGH dazu festgestellt, dass unerwünschte Werbung durch E-Mails, so genannten Spams oder Junk-Mails, grundsätzlich eine unzumutbare Belästigung darstellt und gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstößt (BGH, Urteil vom 11.03.2004, Az. : I ZR 81/01).

Nur ausnahmsweise ist E-Mail-Werbung unter den Voraussetzungen zulässig, dass sich der Empfänger ausdrücklich mit der Werbung einverstanden erklärt hat oder ein Einverständnis aufgrund einer konkreten bestehenden Geschäftsbeziehung vermutet werden kann.Das Einverständnis in den Empfang der E-Mails muss ausdrücklich erklärt werden. Eine ledigliche Veröffentlichung der eigenen E-Mailadresse (z.B. im Briefkopf) stellt kein solches Einverständnis dar. Das nur potentielle Interesse des Empfängers am Erhalt der E-Mail reicht für eine Einwilligung nicht aus.

(...)

Auch die erstmalige Übersendung einer unerwünschten E-Mail mit dem Hinweis, dass der Empfänger einer Übersendung für die Zukunft widersprechen kann, stellt bereits durch die erste E-Mail eine unerlaubte, unzulässige Belästigung dar, die der Empfänger nicht hinzunehmen braucht (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.01.2002, Az. : 5 U 6727/00).

pinkydiver 12.12.2011 20:58

... es sei denn alle einer Mail-Liste gehören einer personengruppe an, und das sind Minigolfer nunmal, es gibt solche und solche Urteile hierzu, du findest sie zu Hauf im Netz, genau so zum Thema BCC Mail-Liste oder offene Mail-Liste, alles in allem finde ich ist das kein Grund hier so ein Faß wegen 2 Werbe-Mails auf zu machen. Jeder von uns bekommt täglich aus anderen Quellen Duzende echter Spam-Mails , auf die man zumeist noch nicht mal antworten kann

Minigolfer1959 12.12.2011 21:49

Hallo zusammen
ich melde mich ja wahrlich nicht oft zu Wort .....

aber hier scheint jemand ein Kesseltreiben auf OPC veranstalten zu wollen
und stichelt immer wieder in der Wunde oder Runde .

OPC hat ihn aus dem Verteiler genommen und damit sollte jeder Ruhe geben -- jeder .

Habt ihr nix besseres zu tun ?

Gruß , 1959

ReDiMa 12.12.2011 22:47

Meine Güte,
Was denkt Ihr wieviel SPAM ich jeden Tag durch meine Mail-Adressen auf der Verbands- oder Vereinshomepage bekomme. Und die haben mich auch nicht um Erlaubnis gefragt.
1 Klick und sie ist ungelesen weg.

Haltet doch mal den Ball flach und gebt endlich Ruhe.
Eine kurze Mail an OPC und Pingvin und gut ist.

Fireglow86 12.12.2011 23:07

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 229973)
... hat vllt. der Verfasser von Beitrag #64 doch recht ?

Mit Sicherheit nicht.

Verweilte ich heute Abend doch bei dem überaus anschaulichen Montag-Abend-Spiel der 2. Bundesliga.ba1:-)

Dirk - als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes empfehle ich Dir noch mal die Gesetzestexte vollständig zu lesen und diese vollständig zu zitieren.

Im § 28 BDSG wird explizit aufgeführt welche Daten verarbeitet werden dürfen:

Zitat:

...Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe, seine Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, seinen Namen, Titel, akademischen Grad, seine Anschrift und sein Geburtsjahr beschränken
Bezüglich der gemeinten Daten gibt es diese Erklärung:

Zitat:

Eine E-Mail-Adresse gehört nicht zu den Listendaten
Das Listenprivileg nach § 28 Abs. 3 Satz 2 BDSG bezieht sich auf die Anschrift des Betroffenen. Dazu zählen die postalischen Kontaktdaten, nicht aber seine E-Mail-Adresse. Folglich ist dem § 28 Abs. 3 Satz 2 BDSG keine Ausnahme vom Opt-in-Grundsatz im E-Mail-Marketing zu entnehmen.
Somit ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung des Betroffenen grundsätzlich nicht erlaubt!
Fazit: Finger weg von E-Mail-Adressen


Da ich hier immer mehr merke, dass man versucht die Verusacher des Threads mit unsachlichen Argumenten und falschen Gesetzesinterpretationen in Schutz zu nehmen, war dies hier mein letzter Beitrag.

Möget Ihr die Sektkorken knallen lassen ...

Der Kayser 12.12.2011 23:45

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 229973)
warum hast Du Deinen vorletzten Beitrag mit "Michael" unterzeichnet, versehen ? hat vllt. der Verfasser von Beitrag #64 doch recht ?

Check ich nicht so ganz - ihr beide kennt Euch doch auch ganz gut, oder?
Ich durfte Michael (fireglow) jedenfalls kennenlernen und dabei feststellen, dass es sich um einen absolut korrekten Sportfreund handelt.

Und ich verstehe auch durchaus die Bedenken bezüglich der eMail-Verteiler, denn ich habe das Vergnügen, bei einer Firma zu arbeiten, die unter anderem auch den Newsletter-Versand für einige große deutsche Websites vornimmt.
Die Diskussion hier finde ich insoweit gar nicht schlecht, als dass ein wenig Sensibilität im Umgang mit Massenmailversand geschaffen wird.
Wir sind zwar nur eine kleine Gruppe und ich bezweifle, dass es irgendjemanden gibt, der ernsthaft durch Minigolferwerbemails belästigt wird (10-20 Mails jährlich, die ja eigentlich wirklich jeden ambitionierten Minigolfer interessieren könnten, empfinde ich zumindest nicht als Belästigung), aber dennoch sollte man sich vor Augen halten, was passieren könnte, wenn die Ballverkäufer irgendwann auf den Geschmack kommen...

Ich bin aber auch der Meinung, dass die einschlägigen Ballverkäufer wirklich Teil des Sports und der Gemeinschaft und bei jedem Turnier gern gesehen sind.
Und ich bin mir sicher, dass die wenigsten Ballverkäufer richtige Profis sind - was Vor- und Nachteile hat. Nachteilig ist der lapidare Umgang mit eMail-Adressen, da sollten sich die Herrschaften schon etwas Besseres einfallen lassen. Vorteilig wiederum, dass man sie persönlich kennt und dass sie zB auch hier im Forum bereitwillig Rede und Antwort stehen.

In diesem Sinne: give peace a chance! ;)

Lenny 13.12.2011 10:32

@Kayser: gefällt mir

Nina T. 13.12.2011 16:59

Zitat:

Zitat von Der Kayser (Beitrag 229987)
[...]
give peace a chance! ;)

Ein wichtiger Satz, den man auch nicht jeden Tag in den Minigolf-Foren dieser Welt zu lesen bekommt. War es vielleicht sogar das erste Mal überhaupt? Kayser, hier ist dir Großes geglückt!c3:-)


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