Minigolf-Welt

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tg 15.06.2011 16:48

Wechselzeitraum
 
In der DMV-Sportordnung steht unter 2. (5):
Spieler/innen können den Stammverein innerhalb des DMV grundsätzlich nur innerhalb eines festgelegten Wechselzeitraums wechseln. Dieser Wechselzeitraum läuft vom 01.08. bis zum 31.08. eines jeden Jahres. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum 01.09. erteilt. Bis zur Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Stammverein kann der/die Spieler/in weiterhin für den bisherigen Stammverein spielen, sofern er/sie dort noch Mitglied ist.
Warum gibt es überhaupt einen Wechselzeitraum, d.h. welche Bedeutung kommt dem 01.08. zu? Letztlich sind es doch nur zwei Zeitpunkte, die entscheidend sind: 30.06. für die Beantragung der Freigabe und 01.09. für die Spielberechtigung für den neuen Verein.

Di.Stefano 16.06.2011 13:09

Falls das ein Rätsel ist - dann rate ich mal, dass ab dem 01.08. der aufnehmende Verein sich bei der Passstelle den Pass holen kann.

pinkydiver 20.06.2011 18:29

weil der DMV das wohl in Anlehnung an andere Sportverbände so gemacht hat ohne weiter drüber nachzudenken. Der eigentliche Wechselzeitraum bei beantragter Freigabe beginnt am 1.09 ist von diesem Datum an offen bis in alle Ewigkeit unter der Vorraussetzung daß der betreffende nach dem 1.09 kein weiteres Turnier für seinen alten Verein gespielt hat.

Landei 21.06.2011 08:35

Also Dirks Aussage würde ich so nicht unterschreiben.
M.M. reicht es nicht aus, kein Turnier für den abgebenden Verein nach dem 1.9. zu bestreiten, sondern dieser muss bis zum 31.08. die Freigabe erteilen.
Erst danach kann bis ans Ende der Zeit eine Spielberechtigung für einen neuen Verein beantragt werden.
Eine Freigabe nach dem 1.9. wäre nach dem aktuellen Regelwerk - bis auf die Ausnahmemöglichkeiten - gar nicht mehr möglich.

pinkydiver 21.06.2011 10:09

Zitat:

Zitat von Landei (Beitrag 214371)
Also Dirks Aussage würde ich so nicht unterschreiben.
M.M. reicht es nicht aus, kein Turnier für den abgebenden Verein nach dem 1.9. zu bestreiten, sondern dieser muss bis zum 31.08. die Freigabe erteilen.
Erst danach kann bis ans Ende der Zeit eine Spielberechtigung für einen neuen Verein beantragt werden.
Eine Freigabe nach dem 1.9. wäre nach dem aktuellen Regelwerk - bis auf die Ausnahmemöglichkeiten - gar nicht mehr möglich.

Wenn die freigabe beantragt ist erteilt der Verein die ja auch !!!, der verein muß nur bestätigen daß sie korekkt zum 30.6 beantragt wurde, selbst wenn Du z.B am 5.9 Deine Freigabe beim alten Verein beantragst und der Verein Dir das korrekt bestätigt zum 30.6 und deinen Paß irgendwann im September zurückschickt ist das OK für Deinen Wechsel.

Di.Stefano 21.06.2011 10:54

Wenn du meinst... Hast du eigentlich auch in die Lizenz- und Passordnung oder nur in die Sportordnung geguckt?

Landei 21.06.2011 11:04

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 214375)
Wenn die freigabe beantragt ist erteilt der Verein die ja auch !!!, der verein muß nur bestätigen daß sie korekkt zum 30.6 beantragt wurde, selbst wenn Du z.B am 5.9 Deine Freigabe beim alten Verein beantragst und der Verein Dir das korrekt bestätigt zum 30.6 und deinen Paß irgendwann im September zurückschickt ist das OK für Deinen Wechsel.

Ein Verein erteilt die Freigabe nicht zwingend. Er kann sie in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Man glaubt gar nicht, wie schnell dann die Spieler werden udn die Dinge aus der Welt schaffen......

@ DiStefano: Meintest du mein Post oder das vom Pinkydiver?

Di.Stefano 22.06.2011 11:19

Ich meine nur, dass man nicht nur in die Sportordnung, sondern auch in die Passordnung gucken sollte. So manches schnell dahingesagte Statement kommt dann schon als ziemliches Geschwätz rüber. In der Passordnung ist z. B. von einer Zwei-Wochen-Frist ab Bekanntwerden des Änderungstatbestandes die Rede.

pinkydiver 22.06.2011 11:50

Wofür ist diese frist: tatsache ist , wenn die Freigabe erteilt ist der Paß zurück geschickt wurde hast Du unendlich Zeit Dir einen neuen Verein zu suchen, daß weiß ich aus eigener Erfahrung. ich war selbst mal 3 Monate ohne Spielerpaß

Dirk

tg 22.06.2011 23:31

Ich glaube, wir müssen in der Diskussion zwei Punkte unterscheiden:

(1) Die Ausgangsfrage

Zitat:

Zitat von Di.Stefano (Beitrag 214059)
Falls das ein Rätsel ist - dann rate ich mal, dass ab dem 01.08. der aufnehmende Verein sich bei der Passstelle den Pass holen kann.

Es war nicht als Rätselfrage gedacht -- aber es ist mir halt ein Rätsel. Deine Vermutung läßt sich aus der Sportordnung nicht herauslesen.

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 214333)
weil der DMV das wohl in Anlehnung an andere Sportverbände so gemacht hat ohne weiter drüber nachzudenken. [...]

Das halte ich schon für wahrscheinlicher.

(2) Neue Überlegungen

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 214333)
[...] Der eigentliche Wechselzeitraum bei beantragter Freigabe beginnt am 1.09 ist von diesem Datum an offen bis in alle Ewigkeit unter der Vorraussetzung daß der betreffende nach dem 1.09 kein weiteres Turnier für seinen alten Verein gespielt hat.

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 214450)
Wofür ist diese frist: tatsache ist , wenn die Freigabe erteilt ist der Paß zurück geschickt wurde hast Du unendlich Zeit Dir einen neuen Verein zu suchen, daß weiß ich aus eigener Erfahrung. ich war selbst mal 3 Monate ohne Spielerpaß [...]

Ich kenne die alte Formulierung zum Vereinswechsel nicht mehr, aber nach der aktuellen Fassung der Sportordnung ist das nicht richtig -- so praxisfremd es auch sein mag: Ein anderes Datum als der 01.09. für die Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Verein ist dort gar nicht genannt; es sei denn, Du hast mind. ein Jahr nicht für Deinen bisherigen Verein gespielt.


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