Sperre rechtens ??????
moin,
ein freund hat mich gebeten, hier mal eine frage zu stellen: er hat beim letzten spieltag angeblich den schiedsrichter beleidigt, der spieler bestreitet dies vehement. es passierte nach dem spielen der letzten bahn in seiner letzten runde und der schiedsrichter hat ausschließlich den begriff schiedsrichterbeleidigung notiert. es kam zu keiner anhörung des spielers, nun wurde er für 8 wochen international gesperrt. ist das rechtens ???? das ganze geschah in belgien. danke für eure mithilfe mfg bernd |
(9) Jede Disqualifikation zieht in jedem Fall eine Sperre für den betreffenden Spieler nach sich. Die Sperre beträgt in der
Regel vier Wochen. Die Sperre beginnt einen Tag nach dem letzten Turniertag. Für bestimmte Fälle sind längere Sperren vorgesehen: a) 8 Wochen für Spielen trotz bestehender Sperre b) 8 Wochen für beleidigende Äußerungen gegenüber Schiedsrichtern, Mitgliedern der Jury, Turnier- oder Verbandsfunktionäre c) 3 Monate für vorsätzlich falsche Eintragungen als Protokollführer (zweifelsfrei nachgewiesen) d) 6 Monate für den Konsum oder das Spielen ...... grüsse, lessi |
Zitat:
Danke Lessi, es gab aber keine Disqualifikation !! |
Zitat:
Zitat:
Hat er die Disqualifikation auf dem Spielprotokoll vermerkt und dies dem Spieler dabei mitgeteilt und das ganze anschließend im Turnierprotokoll festgehalten, ist das ausreichend. Eine Anhörung des Spielers ist dann nicht mehr erforderlich. Desweiteren würde ich als Schiedsrichter, wenn das Turnier noch läuft, dies per Aushang bekanntgeben. Um die Angelegenheit weiterzuverfolgen, hätte der Mannschaftsführer gegen die Entscheidung beim Schiedgericht Protest einlegen müssen. Ist auf dem Spielprotokoll die Disqualifikation nicht eingetragen, ist auch davon auszugehen, daß der Spieler über die Disqualifikation nicht unterrichtet worden ist. Ein Einspruch bei den Verbandsinstanzen dürfte dann Erfolg versprechen, natürlich nur wenn die entsprechenden Fristen nicht verstrichen sind. |
danke herbert
|
Es handelt sich um einen Belgier, der in Belgien gesperrt wurde?
|
Zitat:
|
Zitat:
ja richtig |
Es handelt sich um mich. Da ich unterwegs war habe ich Breminho telefonisch gebeten diese Frage hier im auwi zu stellen. Mir wird Schiedsrichterbeleidigung unterstellt. Hauptschiedsrichter war Michael Thewys,den ich jahrelang gefördert habe. Er ist der deutschen Sprache kaum mächtig. Er hat die Frage "ist das der Dank nach allem was ich für dich getan habe?" als Schiedsrichterbeleidigung aufgenommen und dies so auf dem Schiedsrichterblatt vermerkt.
Auf meiner Spielkarte wurde nichts vermerkt und ich wurde auch nicht unterrichtet dass ich disqualifiziert werde. Auch eine Stunde nach Beendigung des Turniers stand nichts von D+5 auf dem Schiedsrichterblatt. Gestern am 13.9 habe ich dann eine Mail erhalten vom Sportkomitee dass ich 8 Wochen gesperrt bin. Ist das rechtens oder kann ich Einspruch einlegen? |
Zitat:
|
Man kann keinen Einspruch einlegen, wenn die Entscheidung nicht transparent gemacht wird, sprich, wenn mindestens die betroffene Mannschaft und/oder der Spieler, informiert sind.
Eigentlich müsste er doch sogar so 'ne Karte zücken!? ;) Wie dem auch sei - wenn keiner eine Disqualifikation bezeugen kann, ist das Ganze absolut nicht haltbar. Und aus meiner Sicht auch extrem unreif und unsportlich. :( |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Aber das hattest Du ja eigentlich zu Beginn schon gesagt, insofern ist das zum Glück auch unstrittig. |
Habe auf jeden Fall eine Berufung (schriftlich) eingelegt per Einschreiben.
Gestern morgen wurde ich gebeten den Platz zu verlassen, da ich disqualifiziert sei. Mein Verein und ich haben nicht mal einen Brief bekommen. Durch den Beweis des geschickten Einschreibebriefs wurde mir das Spielen gestattet. Artikel 14.1 gegen eine Sanktion kann immer Einspruch eingelegt werden. Ach ja, die Sperre wurde aufgrund EMF/WMF-Regeln ausgesprochen,so steht es in der email die ich erhalten habe. Das Sportkomitee habe 2 Wochen Zeit eine Sperre auszusprechen. Das hat doch nichts mit EMF/WMF-Regeln zu tun? Es geht nun also in die nächste Runde:( |
Zitat:
Alle Strafen müssen unverzüglich durch Aushang an der offiziellen Anzeigetafel bekanntzugeben. Außerdem steht in ihnen, daß die Strafe auf der Vorderseite des Protokolls zu vermerken sind. Noch wichtiger, auf der Vorder- oder Rückseite muß eine Begründung angegeben werden. |
der verbandt tut grad so
als bräucht er keine spieler mehr gut das das nur in belgien war und net bei uns |
Belgien braucht keine Spieler. Bei der Einzelmeisterschaft sind 23 Spieler gestartet 3 Damen 1 Junior 7 Herren der rest Senioren.
|
Bei der geschilderten Sachlage ist das alles nach meinem Rechtsempfinden nicht haltbar.
Aber wie schon bei der Spielsperre von Walter Klauke handelt ein Verband leider wieder nach "Gut Dünken". Aber wie ist es bei Gericht oder auf hoher See?? Recht Haben heißt nicht Recht kriegen! |
Hallo Carsten,
hast eine PN. |
Da dieser Vorgang (Sperre von Carsten M.) hier im Forum diskutiert wurde, interessiert es sicherlich einige User, wie es weiterging.
Sind ja nun vier Wochen ins Land gegangen, v ielleicht haben sich ja die Gemüter beruhigt.....;) |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:00 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.