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Wechselzeitraum
In der DMV-Sportordnung steht unter 2. (5):
Spieler/innen können den Stammverein innerhalb des DMV grundsätzlich nur innerhalb eines festgelegten Wechselzeitraums wechseln. Dieser Wechselzeitraum läuft vom 01.08. bis zum 31.08. eines jeden Jahres. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum 01.09. erteilt. Bis zur Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Stammverein kann der/die Spieler/in weiterhin für den bisherigen Stammverein spielen, sofern er/sie dort noch Mitglied ist.Warum gibt es überhaupt einen Wechselzeitraum, d.h. welche Bedeutung kommt dem 01.08. zu? Letztlich sind es doch nur zwei Zeitpunkte, die entscheidend sind: 30.06. für die Beantragung der Freigabe und 01.09. für die Spielberechtigung für den neuen Verein. |
Falls das ein Rätsel ist - dann rate ich mal, dass ab dem 01.08. der aufnehmende Verein sich bei der Passstelle den Pass holen kann.
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weil der DMV das wohl in Anlehnung an andere Sportverbände so gemacht hat ohne weiter drüber nachzudenken. Der eigentliche Wechselzeitraum bei beantragter Freigabe beginnt am 1.09 ist von diesem Datum an offen bis in alle Ewigkeit unter der Vorraussetzung daß der betreffende nach dem 1.09 kein weiteres Turnier für seinen alten Verein gespielt hat.
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Also Dirks Aussage würde ich so nicht unterschreiben.
M.M. reicht es nicht aus, kein Turnier für den abgebenden Verein nach dem 1.9. zu bestreiten, sondern dieser muss bis zum 31.08. die Freigabe erteilen. Erst danach kann bis ans Ende der Zeit eine Spielberechtigung für einen neuen Verein beantragt werden. Eine Freigabe nach dem 1.9. wäre nach dem aktuellen Regelwerk - bis auf die Ausnahmemöglichkeiten - gar nicht mehr möglich. |
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Wenn du meinst... Hast du eigentlich auch in die Lizenz- und Passordnung oder nur in die Sportordnung geguckt?
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@ DiStefano: Meintest du mein Post oder das vom Pinkydiver? |
Ich meine nur, dass man nicht nur in die Sportordnung, sondern auch in die Passordnung gucken sollte. So manches schnell dahingesagte Statement kommt dann schon als ziemliches Geschwätz rüber. In der Passordnung ist z. B. von einer Zwei-Wochen-Frist ab Bekanntwerden des Änderungstatbestandes die Rede.
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Wofür ist diese frist: tatsache ist , wenn die Freigabe erteilt ist der Paß zurück geschickt wurde hast Du unendlich Zeit Dir einen neuen Verein zu suchen, daß weiß ich aus eigener Erfahrung. ich war selbst mal 3 Monate ohne Spielerpaß
Dirk |
Ich glaube, wir müssen in der Diskussion zwei Punkte unterscheiden:
(1) Die Ausgangsfrage Zitat:
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(2) Neue Überlegungen Zitat:
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Aber dem Tipp, einen Blick in die Quellen geworfen zu haben, bevor man hier einen Beitrag schreibt, kann ich nur zustimmen. |
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Dirk |
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4. Antrag auf SpielberechtigungPunkt 1 betrifft Vereinswechsel nicht; die Punkte 3 & 4 betreffen Sonderfälle (internationaler Wechsel; Umzug etc.). Bleibt also für den Vereinswechsel nach Punkt 2 nur die Spielberechtigung zum 01.09. -- und nicht zu einem beliebigen anderem Datum. |
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