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V zwei Tage nach Turnierende
Aus aktuellem Anlaß (Namen sollen keine Rolle spielen):
Nach einem LM-Turnier nahm der Landessportwart die Spielprotokolle mit nach Hause, weil er auch die Bahstatistiken pflegt. Dabei fiel ihm 1 1/2 Tage später auf, daß bei einem Spieler der Eintrag an einer Bahn fehlte. Daraufhin verhängte er dem betroffenen Spieler sowie dem Schreiber nachträglich 7 bzw 4 Strafpunkte. Gilt ein Turnier eine halbe Stunde (?) nach Beendigung nicht als abgeschlossen? Oder darf nachträglich noch bestraft werden? Bitte: Wer den aktuellen Fall kennt, bitte Namen außen vor lassen. Danke. |
sorry ist vlltnicht so lustig aber hört sich komisch an.. ich mein ich kenne keine regeln zumindest nicht das was so etwas angeht aber ich glaube dass nach ner halben stunde nixmehr passieren darf.. aber nicht wissen sondern nur gleuben.. wenn das nicht eher einer merkt dann ist es nicht sein pech sondern das von dem ergebniseinträger und kontrolleur derprotokolle.. und die kommen doch meist vom heimverein... wenn das ein auswärtsverein war dann ist das nicht sein pech doer sehe ich dsa falsch??
liebe grüße aushilfe |
Meiner Meinung nach als Turnierleiter ist dieser für die Richtigkeit der Ergebenislisten zuständig.
Der Oschi und der Turnierleiter zeichnen nach Beendigung des Turniers die Ergebnislisten ab und damit sind die darauf vermerkten Ergebnisse meines Erachtens bindend. Im Regelfall bekommen die teilnehmenden Vereine auch die Protokolle direkt zurück, so dass eine nachträgliche Bestrafung in 99% der Fälle nicht mehr möglich ist. Eine nachträgliche Strafe ist nicht zulässig. Der besagte Landessportwart wird seinen Entschluss sofern er ihn nicht vom Rechtsausschuss um die Ohren gehauen bekommen möchte, revidierenm müssen. Und der betroffene Spieler sollte dem schlafenden TL einen ausgeben...... :D |
Zitat:
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Erschwerend kommt im aktuellen Fall hinzu, daß keine Spielerlisten geführt wurden. Es gab also nur die Spielprotokolle.
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Zitat:
Wo gibts es denn sowas, bitteschön. Ein Turnier ohne Spielerlisten??? Wo wurden denn die Ergebnisse nachgerechnet und dann anschliessend eingetragen? Wo bitte hat der leitende Oberschiedsrichter abgezeichnet, gabs da etwa auch kein Turnierprotokoll?? *koppschüttel* Was war das denn für ein Turnier. Publikumsturnier???:confused: Selbst wenn die Ergebnisse in einen Pc eingetragen wurden, muss doch das Spielerprotokoll nachgerechnet werden, erstens vom Spieler und Protokollführer und anschliessend vom Turnierleiter. Und das war wahrscheinlich der Landessportwart,oder??? |
Tja, Gabi - Sachen gibt´s - die gibbet es normalerweise nicht. ;)
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Vor ein paar Jahren hatten wir an einem Ligenspieltag einen ähnlichen Fall. Auch damals wurde von dem damaligen Verantwortlichen für diese Liga wie oben beschrieben entschieden. Wie sonnst soll man schließlich verfahren wenn ein Bahnergebnis auf dem Protokoll fehlt und sich nicht mehr einwandfrei nachvollziehen läßt
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Zitat:
Die erste Frage, die ich mir stelle, war denn der Lspw auch Schiri oder Oschi bei selbigem Turnier? Wenn nein, darf er so etwas schon mal gar nicht. Falls ja, wäre sein Bestrafung auch noch falsch: Wie heißt es unter den Strafbestimmungen: - beide Spieler werden verwarnt (war einer bereits verwarnt, wird er disqualifiziert) - beide Spieler erhalten 2 Fixstrafpunkte - der Spieler weitere 7 Strafpunkte für die vergessene Bahn - der Protokollführer weitere 4 Strafpunkte für die vergessene Bahn Die Ausnahme können wir außer Acht lassen, da die Protokolle ja wohl unterzeichnet waren. Wie verhält es sich in so einem Fall mit der Einspruchsfrist gegen Schiedsrichterentscheidungen? Gehen wir mal davon aus, der Lspw war auch Schiedsrichter und er hat diese Entscheidung getroffen und nimmt sie nicht wieder zurück. Dann müßte der Verein selbstverständlich Protest gegen diese Schiedsrichterentscheidung beim Schiedsgericht einlegen. Diese müßten dann die Entscheidung revidieren oder bestätigen. Bei einer Bestätigung wäre in diesem Falle (je nach Lv-Ausschreibung) der Landessportausschuß erste Berufungsinstanz. Sollte er kein Mitglied des Schiedsgerichtes gewesen sein, hat er m.E. seine Kompetenzen überschritten. Sollte er dennoch die Entscheidung aufrechterhalten, wird es schwierig. Ich weiß nicht, ob er per Präsidium- oder auch Landessportausschussentscheidung zur Revidierung seiner Entscheidung gezwungen werden kann. Letztendlich bliebe dann wohl nur noch der Gang zum Landesrechtsauchuss. Zitat:
Siehe hierzu Handbuch S 31: 52. Ergebnislisten 1. Veranstalter von Turnieren haben innerhalb von 2 Wochen eine Ergebnisliste anzufertigen und zu senden an: 1. alle Vereine, aus denen Sportler/innen an der Veranstaltung teilgenommen haben, 2. alle Landesverbände, aus deren Zuständigkeitsbereich Sportler/innen an der Veranstaltung teilgenommen haben, 3. die DMV-Geschäftsstelle und zusätzlich 4. bei internationalen Turnieren an alle Geschäftsstellen von den Nationalverbänden, aus denen Sportler/innen an der Veranstaltung teilgenommen haben. 2. Einspruch gegen die Ergebnisliste von einem der unter Abs. 1 aufgeführten Empfänger ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Versand möglich. Maßgebend bei Unstimmigkeiten ist das Spielprotokoll. Auch der Verbleib der Protokolle ist gerade für solch einen Fall im Handbuch geregelt: 53. Spielerlisten Die Spielerliste ist vom Turnierleiter nach Turnierende zu unterschreiben. Bis zum Ende der Einspruchsfrist verbleibt die Spielerliste zusammen mit den Einzelspielprotokollen und einer Ergebnisliste beim Ersteller der Ergebnisliste. Danach ist alles gesammelt an den zuständigen Landesverband zu sen¬den D.H. die Turnierleiter dürfen die Protokolle überhaupt nicht aushändigen, denn sonst hätten sie im Falle eines Einspruches gegen die Ergebnisliste schlechte Karten. |
Eine Bestrafung ist nur im Rahmen des Turniers möglich und tage danach zählt es nicht mehr zum Turnier auch wenn der landessportwart dieses meint.Er sollte das handbuch besser kennen oder sein Amt niederlegen bevor er jemanden noch diesbezüglich schädigt.
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Also ich sehe das wie hier fast alle, wenn der Landessportwart nicht im Schiedsgericht war ist er gar nicht dazu berechtigt Strafen zu verhängen und schon gar nicht Tage später.
Laut Regelwerk kann nur das Schiedsgericht Strafen verhängen und das auch nur bis 30 min. nach Beendigung des Turniers solange ist das Schiedsgericht meines Wissens nach im Amt. |
Hm, wie wird denn dann nun verfahren, wenn sich herausstellt, dass ein Protokoll derart (offensichtlich) falsch geführt wurde? Hat der betreffende Spieler (letztlich die beiden betreffenden Spieler) dann einfach Glück gehabt, wenn es nicht rechtzeitig bemerkt wird?
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Zitat:
@gabi in den meisten Verbänden werden nur noch bei Ligenspieltagen Spielerlisten geführt und der unnütze Papierkrieg wurde abgeschafft Aber zum Thema: Wir hatten den Fall mal in der Regionalliga Süd-West es wurde am Abend bemerkt bei der Bahnstatistik, es passierte nichts außer daß der ausrichtende Verein wegen mangelhafter Turnierleitung einen Rüffel bekommen hat. Euer Sportwart sollte sich mal regelkundig machen oder sein Amt niederlegen HDC |
Hi Dirk,
ist nicht in Schleswig-Holstein passiert. (Minis sind sehr schön geworden!) |
Unglaublich...
Zitat:
vgl. Ziffer 15 Gebote und Verbote für Turnierteilnehmer (S19 DMV-Handbuch): Die Frage, ob der LSpW Mitglied des Schiedsgerichtes war, stellt sich daher gar nicht mehr. Ansonsten liegt die Entscheidung über Strafen wegen Verstößen auf der Sportanlage (und dazu gehört zweifelsohne auch ein nicht eingetragenes Bahnenergebnis) bei den Mitgliedern des Schiedsgerichtes oder des Schiedsgerichtes in seiner Gesamtheit (im betreffenden Fall: Mitgliedern des Schiedsgerichtes) vgl. Ziffer 25 Sportordnung (S2 DMV-Handbuch): Allenfalls käme ein von einer Verbandsinstanz (je nach LV-Ordnungen) iniziiertes Verfahren beim Rechtsorgan (je nach LV-Satzung Rechtsausschuss etc) in Betracht. Da sich ein solches Rechtsorgan jedoch mit Strafen im Turnierbetrieb nicht auseinanderzusetzen hat (jedenfalls nicht erstinstanzlich) scheidet auch dieser Weg aus. Ein Alleingang des LSpW ist in jedem Falle nicht möglich. Übrigens: Ziffer 6 Abs. 4 Schiedsgerichtsordnung (S41 DMV-Handbuch): Damit dürfte auch klar sein, dass ein LSpW (selbst wenn er (Ober-)Schiedsrichter bei dem Turnier gewesen ist), auch keine Entscheidungen mehr nach Ablauf der 10 Minuten bzw. nach Entscheidung über Proteste treffen darf!!! |
Zitat:
Und eine Antwort wie .... das darf er nicht zählt nicht. Darüber, dass er das nicht darf sind wir uns wohl einig. oder? |
Zitat:
Hier bleibt in der Tat dem betreffenden Verein nur die Möglichkeit, gem. Ziffer 52 Abs. 2 Sportordnung (S31 DMV-Handbuch) Einspruch gegen die Ergebnisliste von einem der unter Abs. 1 aufgeführten Empfänger ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Versand möglich. Maßgebend bei Unstimmigkeiten ist das Spielprotokoll.innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen die Ergebnisliste einzulegen. Da bei der Entscheidung über den Einspruch das Spielprotokoll maßgebend ist, dürfte die Sache klar sein. Das Spielprotokoll wird wohl kaum eine Strafentscheidung mit Abzeichnung eines OSR/SR aufweisen. Und wenn doch (weil OSR/SR und LSpW in einer Person nachträglich "draufgekritzelt"), dann dürfte ein entsprechender Eintrag in dem vom Turnierleiter unterschriebenen Turnierprotokoll fehlen. |
Zitat:
HDC |
Einfach ignorieren , milde lächeln , sich seinen Teil denken und bei nächster gelegenheit dem betreffenden alle Lizenzen entziehen
Welche Lizenzen nach der fachkenntniss hatte oder hat er keine |
Also ein Protokollführer vergisst eine Bahneintragung (kommt schon mal vor...), der Spieler zeichnet das Protokoll trotz der fehlenden Eintragung ab (schon bedenklich...), die Platzturnierleitung merkt es nicht (überarbeitet oder blind....), ergo der OS erfährt davon gar nichts (kann also auch nicht bestrafen...) und der arme Kerl, der als Turnierleiter die Ergebnisliste schreibt (richtigerweise anhand der Original-Protokolle...) soll jetzt eine 17er-Runde (gut, so war's ja nicht, denn das wäre wohl doch irgendwie aufgefallen...) notieren?
Bei dieser Konstellation helfen die bisherigen Regelzitate auch nicht die Spur weiter.... In dem von mir verantworteten Fall (ist schon einige Zeit her, wie ja BerndF schon geschrieben hat) habe ich nach Rücksprache mit dem amtierenden OS für die fehlende Bahn 7 Punkte eingetragen (ob auch die 4 Strafpunkte für den Protokollführer, weiß ich heute nicht mehr). Über die Vorgehensweise waren zwar nicht alle begeistert, aber mir wurde es auch nicht vom Rechtsausschuss um die Ohren gehauen, weil es gar keinen Einspruch gab, denn mit einem nach dem Turnier festgestellten, aber evtl. nicht mehr sanktionierten Regelverstoß wollte auch keiner wirklich leben. Nun kann man natürlich argumentieren, dass man einen Regelverstoß nicht mit einem neuen Regelverstoß ahnden kann, aber vielleicht hat ja mal einer einen Tipp, wie der oben geschilderte Sachverhalt besser zu lösen wäre, wobei ich den Vorschlag, die "17" stehen zu lassen, nicht als akzeptabel ansehen würde. |
@Bärliner
Nicht nur die 7 für das Fehlende Ergebnis wurde eingetragen sondern auch die Konzequenz die 4 Strafpunkte für den Protokollführer wurden gegeben. Man muß dazu aber sagen das beides weder die Wertung des Spieltages noch den Saisonendstand beeinflusst hat. |
Heute bei Clubmeisterschaft passiert. Ein Ball landet korrekt im Endkreis, kullert hin und her und bleibt 30 cm vorm Loch liegen. Dachten wir alle - plötzlich bewegte sich der Ball wieder und lief ins Loch. Vom Abschlag aus war es sicher nicht zu 100% zu sehen, ob der Ball wirklich lag, oder ob er noch fast unsichtbar schaukelte.
Wie würde das Schiedsgericht im Turnier wohl entscheiden ? nb: vielleicht saß auch ein Käferchen vor dem Ball und gab ihn wieder frei, als der Druck zu groß wurde. :D:D |
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Ein Ball, der sich, nachdem er deutlich sichtbar gelegen hat - und wieder ins Rollen kommt - wird an die Stelle zurückgelegt, an der er zum liegen kam. Mit dem nächsten Schlag darf er dann eingespielt werden. |
Mann Kerle ! Du sollst doch nicht darauf antworten. Du warst doch dabei.
Ich will es doch von anderen hören. Im übrigen bezweifle ich, daß Du mit deinem auch fortgeschrittenen Alter über 15m genau siehst, was ein 35 mm grosses Bällchen macht. |
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Darauf habe ich gewartet!
Ich wusste das das hier irgendwann rein kommt!:D :D :D :D :p :p :p :D :D :D :D :D Zweifelhafte SAche, aber mir fast egal!!!;) ;) ;) ;) ;) ;) |
wiedermal ein versuch einen threat zu zumüllen super jungs könnt ihr keinen eigenen trabentrabach sabbel threat aufmachen
zur sache hier ich finde eine sache gegen geltendes recht zu bestrafen ist noch schlimmer als das vergehen selber sprich man könnte auch nicht nem deutschenmeister hinterherfahren und ihm den pokal wieder abnehmen :D |
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Einen Thread zumüllen können andere viel besser. Schau dich doch mal um hier. |
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Wenn zur Summe aber kein Ergebnis gefehlt hat? Dann schreibe ich eine "0" für die fehlende Bahn, oder wie soll ich das jetzt verstehen? Daher ja mein Beispiel mit der 17....
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