Minigolf-Welt

Minigolf-Welt (http://www.mein-auwi.de/forum/index.php)
-   Bahnengolf-Forum (http://www.mein-auwi.de/forum/forumdisplay.php?f=18)
-   -   Minigolf wieder erlaubt! (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=17885)

wate 17.04.2021 10:26

https://oberverwaltungsgericht.niede...en-199535.html

tg 17.04.2021 11:13

Ja, die Regelungen (Verordnungen & Erlasse) sind in den Bundesländern unterschiedlich …

Wer nun aber ein bundeseinheitliches Vorgehen bevorzugt und daher die laufende Änderung des Infektionsschutzgesetzes begrüßt, muß sich über folgendes im klaren sein: Wenn das durchgeht, wird Minigolf in einer Situation wie dieser (oder bei weit weniger „gefundenen Fällen“) gar nicht mehr möglich sein – weder die Öffnung als Freizeitanlage für die Öffentlichkeit noch die Nutzung als Sportanlage für die Vereinsspieler.

Und die noch schlechtere Nachricht ist, daß der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte – der in diesem Fall in Niedersachsen eine Aufhebung erreicht hat – künftig verbaut sein wird, da die Regelung in ein Bundesgesetz gegossen ist.

pinkydiver 17.04.2021 16:10

@tg

bundeseinheitlich ist OK und dringend nötig, dann weiß jeder was Sache ist,egal wie es entschieden ist

Es kann ja nicht angehen, dass das gleiche in einem Bundesland bzw teilweise in einer Kommune erlaubt ist und woanders nicht, oder wie bei uns in Bensheim, der Minigolfplatz muß für das Publikum geschlossen bleiben, aber der Golfplatz Bensheim hat sowohl für den verein wie auch für Publikum geölffnet. So eine Scheisse führt zu solchen Klagen und das zurecht.

gomi 17.04.2021 16:21

Zitat:

Zitat von Breminho (Beitrag 316982)
Du verwechselst da was, ... Die Vereinsspieler dürfen aber trainieren, da die Minigolfanlage für Sie eine Sportanlage ist !! ...

Nein, ich verwechsele da nichts, in der CoronaSchVO wurde da schon eher etwas verwechselt, wie es bezüglich Minigolf ja immer wieder vorkommt. Es steht in der Verordung auch nichts von Verein oder Vereinsspielern. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte also für Vereinsspieler etwas anderes gelten als für Hobbyspieler?

Immerhin hat das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hier schon für Richtigstellung gesorgt (siehe Link im Beitrag von wate heute um 11:26).

Mal schauen, wie es weiter geht.

Breminho 17.04.2021 16:58

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von gomi (Beitrag 317002)
Nein, ich verwechsele da nichts, in der CoronaSchVO wurde da schon eher etwas verwechselt, wie es bezüglich Minigolf ja immer wieder vorkommt. Es steht in der Verordung auch nichts von Verein oder Vereinsspielern. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte also für Vereinsspieler etwas anderes gelten als für Hobbyspieler?

Immerhin hat das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hier schon für Richtigstellung gesorgt (siehe Link im Beitrag von wate heute um 11:26).

Mal schauen, wie es weiter geht.

Dann schaue mal hier.....

Breminho 17.04.2021 17:00

Zitat:

Zitat von Breminho (Beitrag 317003)
Dann schaue mal hier.....

Auf Grund dieses Aushangs von uns, hat heute das Ordnungsamt in Kerpen, den Trainingsbetrieb der organisierten Minigolfsportler wieder erlaubt.
Das ist auch kein Betreiben einer Minigolfanlage.
Wur sind anerkannte Sportler und trainierbn auf einer unserer Sportanlagen,,,,

gomi 19.04.2021 09:25

Zitat:

Zitat von Breminho (Beitrag 317003)
Dann schaue mal hier ... Auf Grund dieses Aushangs von uns ...

Zunächst einmal meine Hochachtung für dein Engagement und die vorbildiche Formulierung dieses Aushangs. Das zeigt, dass wir im Prinzip einer Meinung sind, denn sonst wäre eine solche Erklärung gar nicht notwendig.

Meine Kritik ist ja nur, dass Minigolf in der CoronaSchVO grundsätzlich nicht als Sport angesehen wird, was ja leider der allgemeinen Meinung entspricht. Und wenn man das Ordnungsamt in Kerpen mit deinem Schreiben überzeugen kann, heißt das noch lange nicht, dass es bei einem anderen Ordnungsamt auch so ist, denn in der Verordnung kann ich keine Unterscheidung zwischen Vereinsmitgliedern und Sportlern ohne Vereinszugehörigkeit erkennen.

Und ja, mir ist durchaus bewusst, dass öffentliche Minigolfanlagen auch von Personen benutzt werden, die Minigolf nicht als Sport betreiben. Ob deren Infektionsrisiko nun größer ist, als bei Vereinesmitgliedern, sei mal dahingestellt. Darum ging es mir aber auch gar nicht.

wate 23.04.2021 18:30

https://www.zeit.de/news/2021-04/23/...achen-sich-fit

goligolem 23.04.2021 23:17

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 317047)

Das Urteil ist aber kein Freibrief für andere Minigolfplätze denn so lange es Kommunen gibt die einen Minigolfplatz als Freizeitstätte und nicht als Sportstätte sehen bleibt der Platz für Freizeitspieler geschlossen.

gomi 26.04.2021 21:35

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 317047)

«Seit Februar habe ich gekärchert, das Moos weggemacht und das Laub auf der 74 Quadratmeter großen Anlage entfernt»

Da frage ich mich, was das für eine Anlage ist. :confused:
Selbst die 18 Bahnen einer Eternitanlage haben doch schon mehr als 74 qm Fläche innerhalb der Banden. Da hat wohl jemand zumindest eine Null vergessen. :rolleyes:
Sonst wird es schwierig mit 1,5 m Abstand. :D


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:21 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.