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DiStefano 19.12.2007 18:40

Rundschreiben zur Neuordnung der Spielregeln - S11
 
Hallo Forumsgemeinde,
ich hatte seit dem Umzug des Auwi-Forums ausgesetzt, aber was ich da vorletztes Wochenende auf einer Schiedsrichter-Fortbildung zum Thema S11 neu gehört habe, hat mich dazu veranlasst, mich hier doch mal wieder anzumelden.
Dem Vernehmen nach sind die Regelungen des Rundschreibens für das Sportkalenderjahr 2008, d. h. damit auch noch für die Saison 2008/09 bereits unabänderlich. Die nächste einzuberufende Sportwartevollversammlung könnte für später dann allerdings wieder Änderungen vornehmen, welche m. E. auch dringend angeraten sind. Denn manche der neuen S11-Regelungen sind zwar gut gemeint, aber z. T. dilettantisch ausgeführt und weisen Formulierungsmängel auf, die Probleme bei der Justiziabilität hervorrufen.
Ich verteile meine Anmerkungen zur S11-Neuordnung aus Platzgründen auf mehrere Postings.

Piependeckel 19.12.2007 18:48

S11 ?

Hoffentlich nix wirklich richtig richtig schlimmes!

DiStefano 19.12.2007 19:19

Kategorien-Neuordnung
 
Zunächst mal zu den neuen Kategorie-Regelungen. Über die sicherlich gewagte, wenn nicht skurrile Kategorienbezeichnung "Kinder" ist hier bereits ausgiebig diskutiert worden. So muss ab sofort ein McDonalds-gestählter 90-kg-Koloss im Alter von 15 Jahren, zu dem bei einer Preisverleihung der Turnierveranstalter schon mal auf die Zehenspitzen gehen muss, um die Medaille umzuhängen, minigolftechnisch als Kind bezeichnet werden. Nun gut, wenn der DMV meint, dass dadurch die Außenwirkung unseres Sports befördert wird...

Erheblicher ist da schon eine andere Neuregelung:

Zitat S11, 14.4:
"Spieler aller Kategorien sind außerdem in der allgemeinen Klasse (Herren oder Damen) spielberechtigt."

Nun will also dieser 90-kg-Koloss - er hat sagen wir mal einen Eternit-Jahresschnitt von 22,0 - seinem Wunsch entsprechend in der Allgemeinen Klasse mitspielen. Dass er das bei den HERREN kann, steht außer Frage. Aber auch bei den DAMEN? Das in der zitierten Regelung enthaltene "oder" ist zweifellos ein ein- und kein ausschließendes. Wortklauberei? Sicher, aber was ist Juristerei denn Anderes? Im Streitfall kann sich kein Regelsetzer darauf berufen, mit seiner Regel etwas ganz anderes GEWOLLT zu haben. Die Entscheidung eines etwaigen Rechtsausschusses müsste, gemäß der Regelformulierung, fraglos den Wunsch des männlichen "Kindes" nach Start in der Damenkategorie bedienen. Es ist den Regelsetzern angeraten, zur Schaffung von Klarheit den Zusatz einzufügen, dass männliche Teilehmer NUR in der Herren-AK, weibliche Teilnehmer dagegen NUR in der Damen-AK antreten dürfen. Es sei denn, ich hätte die Regelsetzer völlig falsch verstanden, und sie wollten tatsächlich in der Allgemeinen Klasse die Geschlechtertrennung aufheben, was aber die Beibehaltung der Begriffe "Damen" und "Herren" nicht eben nahelegt.

(weitere Vorweihnachtsschmankerl aus der neuen S11 folgen!)

DiStefano 19.12.2007 19:40

Verschobene Gewichte beim Unerlaubten
 
Der neue Strafenkatalog ist zunächst einmal zu loben. Der Schiedsrichter hat nun dadurch, dass die Bestrafungsregeln straffer und transparenter als bisher sind, eine höhere Sicherheit im Bestrafen von Unerlaubtem. Ferner sinkt bei ihm die Hemmschwelle, Bestrafungen in der Praxis des Turniers auch tatsächlich auszusprechen und sich nicht hinter der "hab grad nichts gesehen *indieluftguckundpfeif*"-Ausrede zu verstecken, insofern er befürchten muss, eine Mannschaft bei Einschreiten ergebnistechnisch in den Abgrund zu schicken (z. B das legendäre 7 + 4-Spielchen bei einer vergessenen Bahn, das in einem Mannschaftsspiel schon mal 6 Punkte und den Abstieg kosten kann!). Zu hoffen bleibt da natürlich auch, dass die Hemmschwelle bei den potenziellen Tätern nicht ebenso absinkt, wenn nämlich Strafen für Unerlaubtes nicht mehr abschreckend genug sind.

Bedenklich ist allerdings das neue Gewichtungsverhältnis einzelner Übertretungen bzw. ihrer Ahndungen. Die neue Regel S11, 18 wertet es beispielsweise genauso schlimm, einen nicht lizensierten Ball zu spielen (V + 2), wie
- dem Gegner absichtlich in den Schlag zu brüllen (Vorsätzlicher Verstoß mit Nachteil für einen anderen Turnierteilnehmer, Punkt 6b)
- zu wenig aufgeschriebene Schläge vorsätzlich oder grob fahrlässig zu dulden, m. a. W. zu betrügen (früher: 10 Strafpunkte!) (was soll das überhaupt im Zusammenhang mit Protokollführung bedeuten: "grob fahrlässig"??) (Punkt 6c)
- den Lauf von Bällen absichtlich zu verändern, also auch zu betrügen (Punkt 6f)
- Bahnen zu verändern (früher: Startverbot für das Turnier/Disqualifikation) (Punkt 6g)

Auch ist das Spielen nicht lizensierter Bälle z. B. schlimmer als Schlägeraufhauen (sofern nicht dabei der Fuß eines anderen Turnierteilnehmers getroffen wird, wodurch diesem ein "Nachteil" i. S. Punkt 6b) entstehen würde) oder Schlägerschmeißen, sofern man nicht einen anderen Turnierteilnehmer dabei trifft. Dafür gibt's nämlich jetzt nur noch E + 1!

Dass hier die moralischen Gewichte ähnlich verschoben sind wie in einem Staat, in dem die Beschmutzung von Staatseigentum oder die Beleidigung von Regierungspolitikern höher bestraft wird als Diebstahl oder Drogenhandel, liegt auf der Hand.

(das war auch noch nicht alles, es kommt noch mehr...)

bärliner 20.12.2007 09:11

@distefano
Ich bin ja sehr erfreut, dass Du Dich mit diesen Dingen so intensiv auseinandersetzt. Ich hab da nur eine Bitte: Wenn Du alles durch hast, schreibe es bitte in eine normale Email (oder altmodisch auf ein Blatt Papier) und schicke mir das Ganze dann zu. So ist es dann wesentlich einfacher, die Dinge zu prüfen und in den zuständigen Gremien zu besprechen.

Was mögliche Änderungen an den int. Spielregeln angeht, so wäre das Procedere wie folgt: Antrag eines Landesverbandes an die SpWVV 2009, nach Beschlussfassung dort Vorlage an die Bundesversammlung 2009, und anschließend Antrag des DMV an die WMF-Delegiertenversammlung, die vsl. im August 2009 stattfindet. Inkrafttreten evtl. Änderungen dann zum 1.1.2010. Nur mal so zur Darstellung der Entscheidungswege.

Nun noch konkret: Was das "Damen oder Herren" (bei der AK) angeht, so hast Du nicht ganz unrecht. Das Wort "bzw." wäre hier wohl besser, es ist aber in dieser Weise gemeint.
Die besonderen Strafen (also die Mindeststrafen für bestimmte Vergehen) sind im Wesentlichen 1:1 aus dem alten Strafenkatalog übernommen worden. Ist interessant, dass es bisher keinen gestört hat (manchmal ist Unübersichtlichkeit auch ein Vorteil ;) ).

pinkydiver 20.12.2007 09:46

Hallo DiStefano,

gut gesprochen, was die Strafe für nicht lizensierte Bälle angeht muß sich kein Spieler ernsthafte Gedanken machen müssen.

Kein Schiedsrichter ist in der Lage überhaupt zu beurteilen welches ein lizensierter Ball ist und welcher nicht. Im Zweifelsfall genügt die Aussage, der BAll wurde vor (ich glaube 2000) hergestellt, die sind nämlich alle erlaubt, das Gegenteil beweisen kann er sowieso nicht.

HDC

awhw 20.12.2007 09:59

(nicht) erlaubte Bälle
 
Soweit ich mich erinnere, blieb(en) die Anfrage(n) zur Lizensierung der Bälle im DMV-Forum damals unbeantwortet. Also ist es nun wichtig - oder nicht?
Egal - tröstlich zu lesen, dass eine Kontrolle ohnehin ans unmögliche grenzt!

bwbobo 20.12.2007 10:08

Zitat:

Zitat von DiStefano (Beitrag 50861)
Zitat S11, 14.4:
"Spieler aller Kategorien sind außerdem in der allgemeinen Klasse (Herren oder Damen) spielberechtigt."

Nun will also dieser 90-kg-Koloss - er hat sagen wir mal einen Eternit-Jahresschnitt von 22,0 - seinem Wunsch entsprechend in der Allgemeinen Klasse mitspielen. Dass er das bei den HERREN kann, steht außer Frage. Aber auch bei den DAMEN? Das in der zitierten Regelung enthaltene "oder" ist zweifellos ein ein- und kein ausschließendes. Wortklauberei? Sicher, aber was ist Juristerei denn Anderes? Im Streitfall kann sich kein Regelsetzer darauf berufen, mit seiner Regel etwas ganz anderes GEWOLLT zu haben. Die Entscheidung eines etwaigen Rechtsausschusses müsste, gemäß der Regelformulierung, fraglos den Wunsch des männlichen "Kindes" nach Start in der Damenkategorie bedienen. Es ist den Regelsetzern angeraten, zur Schaffung von Klarheit den Zusatz einzufügen, dass männliche Teilehmer NUR in der Herren-AK, weibliche Teilnehmer dagegen NUR in der Damen-AK antreten dürfen. Es sei denn, ich hätte die Regelsetzer völlig falsch verstanden, und sie wollten tatsächlich in der Allgemeinen Klasse die Geschlechtertrennung aufheben, was aber die Beibehaltung der Begriffe "Damen" und "Herren" nicht eben nahelegt.

guckst Du unter 14.6, da ist die Zuordung genauer definiert

DiStefano 20.12.2007 10:16

@bwbobo
Leider falsch gedacht. Punkt 14.6 trifft nicht den Fall, um den es geht. Es fehlt der ausdrückliche Hinweis, dass diese Zuordnung auch in den Fällen wirksam wird, wenn jemand freiwillig in der AK mitspielen will. Wollte man die in Punkt 14.6 propagierte Zuordnung auf die Fälle zu Punkt 14.4 übertragen, erforderte dies eine zusätzliche ausdrückliche Regelung.

Piependeckel 20.12.2007 11:59

Eine Sache habe ich gelernt:

*Brüllen* ist also überhaupt nicht strafbar. Erst dann, wenn man mir nachweisen kann, dass ich absichtlich jemandem in den Schlag gebrüllt habe.

Doch wie will man das nachweisen?

Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es Golfer gibt, die sowas absichtlich tun. Klar stört man den ein oder anderen ( unkonzentrierten Spieler ) vielleicht mal, aber ABSICHTLICH???

Was soll denn der norwegische Biathlet sagen, wenn er gerade auf die Scheiben schießen will, und die ganze Tribüne Kopf steht, weil zufällig ein Deutscher alle Scheiben weg geballert hat?

Das dieses *Brüllen* überhaupt in irgendeiner Weise in den Regularien auftaucht, wundert mich immer und immer wieder.


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