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2. Wer legt eigentlich die Termine fest? (Ich weis es, Lehrling anscheinend nicht) 3. Sollte ein 2. Spieltag aufallen, so kann immer noch ein (nicht im Terminplan als Nottermin vorgesehenes Wochende) mit dem Nachholtermin belegt werden. (Oder was ist, wenn plötzlich mal 2 verregnete Turniere ausfallen? Willste dann nur 5 spielen? 4. Was bringt Dir dieses unterschwellige Nachtreten bezüglich der Abteilung 2? |
...kann nicht langsam Ruhe einkehren ?!?!?!
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Hallo Holger der Sportwart ist für die Terminvergabe vor der Saison verantworlich und nicht für die Verlegung einzelner Staffelln innerhalb dieses vorgegebenen Terminkalenders.Anders sähe es bei einer allgemeinen Verlegung aus da wiederum wäre der Sportwart verantworlich weil es um alle Ligengehen würde.Eine Verlegung innerhalb einer Staffel muß (auch laut auskunft Sportwart ABT1)intern gelößt werden also in Eigenregie!!!!
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Das ist so nicht ganz richtig, wie ein Blick in die Turnierordnung des NBV Abt. 1 zeigt: Gem. Ziffer 7.1 S. 1 TO werden diie Termine für die Westdeutschen Meisterschaften - dazu gehört gem. Ziffer 1.1 a TO auch der jeweilige Spieltag der Mannschaftsmeisterschaft - vom Abteilungsvorstand der Abt. 1 festgelegt. Als Grundlage hierfür dient dem Abteilungsvorstand gem. S. 2 der Bundesterminplan. Nach S. 3 sind die Termine für alle Ligen bindend und können nur mit Zustimmung des Sportwartes der Abt. 1 geändert werden. Das heißt, dass nicht nur Eigenregie der Vereine ausreicht, sondern eine entsprechende Zustmmung des Sportwartes erforderlich ist.. Sollen jetzt aber die beteiligten Vereine den Sportwart um eine Verlegungszustimmung bitten, nur weil der Abteilungsvorstand -offensichtlich versehentlich - eine Terminkollision übersehen hat? Ich meine nicht, vielmehr wäre es Sache des Abteilungsvorstandes gewesen, selbst eine Verlegung anzuordnen, wenn man das angesichts der gesamten Terminlage für möglich gehalten hätte.
Ich habe im übrigen werder in dem Satzungswerk des DMV noch in dem des NBV irgend eine Regelung zu dem wiederholt angesprochenen sogenannten Sperrtermin gefunden. Es gibt ihn offensichtlich, man mag mich hierzu gegebenenfalls eines Besseren belehren. Wenn meine Recherchen zutreffend sind, bleibt es dabei, dass der NBV Abt. 1 gem Ziffer 7.1 S. 2 TO bei der Festlegung der Termine den Bundesterminplan "als Grundlage" berücksichtigt. Diese etwas seichte Formulierung bedeutet dann aber nicht, dass er Terminkollisionen vermeiden muss. Angesichts des aktuellen Falls wäre sicherlich eine Klarstellung des Satzungswerkes wünschenswert, um künftig solch leidige Diskussionen wie jetzt von vornerein zu vermeiden. Ein Schlusswort an Rolf Lenk: Ich leide sicherlich nicht an Profilneurose, mir liegt aber daran, in möglichst sachlicher Form dazu beizutragen, dass durch entsprechende Überzeugungsarbeit im Vorfeld der neuen Saison Ruhe reinzubringen. Ich verstehe Dich umso weniger, als dass ich Deinen Standpunkt sogar noch verteidigt hatte. |
Es geht nicht um die willkürliche verlegung eines Twermins sondern um die Verlegung bei notwendigkeit z.b. schlechtwetter
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... Silentium, oder wie heißt das richtig??
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Wow - was ist denn bei Euch los???
Die meisten von denen, die sich hier geäußert haben, kenne ich persönlich - muss aber zu meiner Verwunderung zugeben, dass sich hier wirklich charakterliche Abgründe auftun. Worum geht es Euch hier eigentlich? Konzentriert Euch auf das Wesentliche - das Minigolfen. Und vergesst vor lauter posten nicht den Beginn der Saison ;) Warum ist es immer so wichtig, einen Schuldigen zu haben? Wem Ihr die Schuld gebt, dem gebt Ihr die Macht. Also, nicht heulen - handeln oder trainieren. In diesem Sinne - eine entspannte Saison. Poschi |
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