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Grenchen 04.09.2019 02:08

Verständnisfrage
 
Frage an die Wissenden:

Was bedeutet es wenn in einer Ausschreibung steht: "Fertigstellung der Anlage zwei Wochen vor dem Turnier"?

Ich würde es interpretieren das eine Anlage innerhab dieser Zeit für jeden Teilnehmer an dem Turnier zugänglich sein muss. Oder sehe ich das falsch und was bedeutet dieser Satz dann?

KO is OK 04.09.2019 08:01

Ich würde sagen das 2 Wochen vorher nichts mehr an den Bahnen geändert werden darf.
Die Zugänglichkeit zur Anlage bestimmt der Pächter.

wate 04.09.2019 09:18

Zitat:

Zitat von KO is OK (Beitrag 314119)
Ich würde sagen das 2 Wochen vorher nichts mehr an den Bahnen geändert werden darf.
Die Zugänglichkeit zur Anlage bestimmt der Pächter.

Meines Erachtens muss die Anlage auch 14 Tage vorm Turnier trainierbar sein. Natürlich zu den Öffnungszeiten, doch der Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass trainiert werden kann.

Grenchen 04.09.2019 10:26

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 314121)
Meines Erachtens muss die Anlage auch 14 Tage vorm Turnier trainierbar sein. Natürlich zu den Öffnungszeiten, doch der Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass trainiert werden kann.

Meine Frage bezieht sich auf den Spieltag der 3. Liga, Staffe 1 am Sonntag. Spieltag findet in Mannheim in der Halle statt. Nach meiner Informaion wird die Anlage heute erst geöffnet. Zumindest für die "Gäste". Ohne viel Phantasie zu haben könnte hier, wenn die Interpretation von KO ist OK korrekt wäre, eine Wettbewerbsverzerrung stattfinden. Sollen wir künftig auch unsere Anlage, die zweifesfrei fertiggestellt ist, erst Mittwochs vor dem Turnier öffnen?

Game`N Fun 04.09.2019 10:54

Laut Sportordnung muss eine Anlage mind. 1 Woche vor Turnierbeginn zum Training fertiggestellt sein.

pinkydiver 04.09.2019 11:14

Zitat:

Zitat von Game`N Fun (Beitrag 314124)
Laut Sportordnung muss eine Anlage mind. 1 Woche vor Turnierbeginn zum Training fertiggestellt sein.

DankeThomas, ich wollte es gerade schreiben, 2 Wochen vor dem Turnier heißt nur das zu diesem zeitpunkt die Anlage in einem Turnier gerechten Zustand sein muß und Mängel beseitigt ein sollen und wie Alex bereits schrieb nichts mehr geändert werden darf. das Training muß in der Woche vor dem Turnier möglich sein, natürlich zu den gegeben Öffnungszeiten des Betreibers. vereine haben dabei oft KEIN Mitspracherecht.

@Grenchen
Peter hat noch die Freiluftanlagen in Ladenburg und Weinheim, da kannst Du nicht erwarten dass er Wochentags bereits vormittags in der HAlle rum sitzt und darauf wartet dass du kommst. Per Anruf hätte man bestimmt was arrangieren können. Außerdem kennt ihr die BAhn vom letzten Jahr u nd von den vielen Hallenturnieren, da sollte Freitag Samstag zum Training voll ausreichen.

pinkydiver 04.09.2019 11:16

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 314123)
Meine Frage bezieht sich auf den Spieltag der 3. Liga, Staffe 1 am Sonntag. Spieltag findet in Mannheim in der Halle statt. Nach meiner Informaion wird die Anlage heute erst geöffnet. Zumindest für die "Gäste". Ohne viel Phantasie zu haben könnte hier, wenn die Interpretation von KO ist OK korrekt wäre, eine Wettbewerbsverzerrung stattfinden. Sollen wir künftig auch unsere Anlage, die zweifesfrei fertiggestellt ist, erst Mittwochs vor dem Turnier öffnen?

Sorry Alex, kann keine Wettbebewerbsverzerrung erkennen, denn die Anlage ist auch für die Lorscher Spieler geschlossen !!

das was KO ist OK und Game'N'Fun geschrieben haben ist absolut korrekt

tg 04.09.2019 11:44

Zitat:

Zitat von Game`N Fun (Beitrag 314124)
Laut Sportordnung muss eine Anlage mind. 1 Woche vor Turnierbeginn zum Training fertiggestellt sein.

Wo soll das stehen, bzw. in welcher Fassung der Sportordnung?

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 314125)
DankeThomas, ich wollte es gerade schreiben, 2 Wochen vor dem Turnier heißt nur das zu diesem zeitpunkt die Anlage in einem Turnier gerechten Zustand sein muß und Mängel beseitigt ein sollen und wie Alex bereits schrieb nichts mehr geändert werden darf. das Training muß in der Woche vor dem Turnier möglich sein, […]

In der Generalausschreibung der überregionalen Ligen steht der Satz „Die Sportanlage ist spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Punktspiel zum Training fertig zu stellen.“ – also bis auf die Frist die gleiche Formulierung, die Game`N Fun genannt hat. Warum meinst du, daß es für die Trainingsbedingungen einen Unterschied gibt zwischen der letzten und der vorletzten Wochen vor einem Punktspiel?

Grenchen 04.09.2019 12:02

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 314125)
DankeThomas, ich wollte es gerade schreiben, 2 Wochen vor dem Turnier heißt nur das zu diesem zeitpunkt die Anlage in einem Turnier gerechten Zustand sein muß und Mängel beseitigt ein sollen und wie Alex bereits schrieb nichts mehr geändert werden darf. das Training muß in der Woche vor dem Turnier möglich sein, natürlich zu den gegeben Öffnungszeiten des Betreibers. vereine haben dabei oft KEIN Mitspracherecht.

@Grenchen
Peter hat noch die Freiluftanlagen in Ladenburg und Weinheim, da kannst Du nicht erwarten dass er Wochentags bereits vormittags in der HAlle rum sitzt und darauf wartet dass du kommst. Per Anruf hätte man bestimmt was arrangieren können. Außerdem kennt ihr die BAhn vom letzten Jahr u nd von den vielen Hallenturnieren, da sollte Freitag Samstag zum Training voll ausreichen.

Leider war es nicht so. Uns wurde definitiv erklärt das die Anlage erst ab Mittwochs zur Verfügung steht, und da erst ab 14:00 Uhr. Somit wird hier die 14 Tage Frist ausgehebelt. Immerhin haben wir noch Leute die arbeten müssen - nämlich alle. Außerdem kennen wir die Anlage nicht so wie diejenigen, die nur ein paar km entfernt sind und dann im Winter wöchentlich dort spielen. Für uns ist es eine fremde Anlage.

Aber es hift nichts. In der Generalausschreibung stehen zwei Wochen und diese stehen hier nicht zur Verfügung. Wie die Mannschaft und der Verein sich entscheidet weiß ich nicht. Ich sehe hier jedenfalls einen Verstoß gegen die Generalausschreibung und sehe hier einen Protestgrund gegen den Spieltag. Schauen wir mal wie es sich entwickelt. (Ist meine persönliche Meinung)

pinkydiver 04.09.2019 12:13

Ich sage mal das hättet ihr vor dem ersten Spieltag in der Ligenausschußsitzung klären können, wann die Halle zum Training offen ist, außerdem warum hat der Ligenleiter den letzten Spieltag dort hin gelegt und nicht den ersten wo die Halle sowieso noch offen gewesen wäre.

jetzt im Nachhinein zu protestieren ist sinnlos, zumal es in eurer Liga sowieso nur um Platz 2 und 3 geht also ih spielt um die goldene Ananas ob ihr gewinnt oder verliert ist Wumpe ihr seid und bleibt vierter in dieser Saison

text in den Durchführungsbestimmungen…

10. Fertigstellung der Anlage zum Training
(1) Die Sportanlage ist spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Punktspiel zum Training fertig zu stellen.
(2) Am jeweiligen Spieltag ist die Anlage spätestens 60 Minuten vor Spielbeginn spielbereit zu halten.

Daraus resultiert nur das die Anlage 2 Wochen vorher turnierfertig sein muß nicht dass man drauf können muß, was machste denn wenn es die 2 Wochen vorher dauerregnet und der Platz im freien ist--> auch protestieren ???

der PAssus mit der einen Woche ist wohl mal irgendwann gestrichen worden in der aktuelle SpO steht davon nix mehr, somit wöre auch das offizielle Training am Samstag ausreichend nach dem regelwerk


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