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Sportrechtlich gehe ich mit Dir konform, aber zivilrechtlich? |
Die ganze regelung ist Schwachsinnig, und ja auch nicht kontrollierbar
1) Was ist z.B. mit Asseturnieren etc am Vorabend eines angemeldeten Turnieres wenn dieses nicht in der Ausschreibung steht 2) was pasiert wenn ich bei einer internen Vereinsmeisterschaft Gäste anderer vereine mitspielen lassen, weil sie gerade zum trainuieren da sind oider weil es gut freunde des einen oder anderen Mitgliedes sind, wird eine nicht meldepflichtige Veranstaltung dadurch illegal und alle werden gesperrt? sperrt ruhig alle die mal bei irgendsowas dieses Jahr mitgemacht haben und ihr werdet weitere Mitglieder verlieren |
turnier:
was ist, wenn ein dmv mitglied seinen geburtstag feiert und das auf dem minigolfplatz, einige spieler einlädt, auch aus anderen vereinen und plötzlich wird ein bier (oh gott -alkohol-) ausgespielt. lt. sportordnung turnier, alle werden gesperrt was ist , wenn ein schüler, aktives mitglied im dmv, zu einem kindergeburtstag mit minigolfturnier eingeladen wird, darf er mitspielen oder wird er dann auch gesperrt ? lt sportordnung ist es ein turnier! noch besser, training zur dkm, spieler mehrerer vereine trainieren gemeinsam und spielen am tag vor der dm ein paar trainingsrunden mit wertung, die runden werden sogar aufgeschrieben lt sportordnung, leider verboten, das hat ja nun eindeutig turniercharakter !!! punkt 1: spieler mehrere vereine punkt 2: auf einer minigolfanlage punkt 3: notierung der schläge punkt 4: dadurch bedingt wertung man, man, man !!!! |
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@ opc, pinky und all die anderen, die sich so gerne wiederholen:
Wie viele Sperren hat es in den letzten 2 Jahren gegeben? Null! Bei zwei nicht angemeldeten Turnierveranstaltungen wurden Spieler ermahnt und der Vorgang mit dem jeweiligen Ausrichter (der die Anmledung schlicht verpennt hatte) geklärt. Wie oft gab es zu solchen Veranstaltungen offizielle Anfragen: Einige Male, und in allen Fällen wurde mit dem Ausrichter ein passender Weg gefunden, der allen Interessen gerecht wurde - und genau das ist auch der Sinn. Und wer nochmals etwas zu diesen Geburtstags-, Vereins- und sonstige Runden wissen möchte, dem empfehle ich einen Gang ins auwi-Archiv. Walter kann da sicher gerne helfen. |
Der Gang zu einem Ziilgericht ist - wie in allen anderen Sportarten auch - selbstverständlich zulässig, wenn die Rechtsmittel der Sportgerichtsbarkeit erschöpft sind. Wie sich allerdings aus dem letzten Beitrag unseres Sportwartes ergibt, wird die entsprechende Regelung allerdings sehr moderat ausgelegt, was man nur begrüßen kann.
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[quote=Uwe Braun;128758]Der Gang zu einem Ziilgericht ist - wie in allen anderen Sportarten auch - selbstverständlich zulässig, wenn die Rechtsmittel der Sportgerichtsbarkeit erschöpft sind.QUOTE]
Danke <UWE BRAUN> mal wieder etwas für alle Eventualitäten dazu gelernt. Wir liegen also mit einem RA als außerordentl. Mitglied im Verein auf der richtigen Seite;) |
Zitat:
Neue Mitglieder gewinnt man damit relativ selten. |
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