Streicher mit oder ohne Ersatzspieler?
Wir spielen im NBV jetzt 3 Jahre mit dem Streicher aber mir ist nicht bekannt ob eine Mannschaft trotzdem einen Ersatzspieler bei Meisterschaftsspielen benannt hat. Wie kommt das und ist es in anderen Landesverbänden genau so?
In der Sportordnung des DMV steht unter S1 Punkt 15.1 folgendes: 15. Ersatzspieler (1) Pro Mannschaft ist ein Ersatzspieler zugelassen, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist. Dieser muss vor Beginn des Turniers bis zum in der Ausschreibung festgelegten Zeitpunkt bekannt gegeben werden. Ist kein besonderer Zeitpunkt in der Ausschreibung festgelegt, muss die Bekanntgabe spätestens 30 Minuten vor dem im Zeitplan vorgesehenen Turnierbeginn erfolgen. Alle Änderungen der Mannschaftsaufstellung nach diesem Zeitpunkt gelten als Auswechslung. Vereine oder Verbände, die einen Ersatzspieler benennen, müssen gleichzeitig eine Person benennen, die zur Vornahme der Auswechslung berechtigt ist. Selbst in der Generalausschreibung für den überregionalen Spielbetrieb steht nichts eindeutiges drin. Einzig für die erste Bundesliga steht klar drin das die Mannschaften mit 6 + 1 Ersatzspieler antreten dürfen, in allen anderen Ligen wird der Ersatzspieler nicht mehr erwähnt. Bevor ihr hier drauf antwortet lest bitte erst einmal eure gültigen Ausschreibungen damit ihr versteht was genau ich meine, im NBV wird nämlich der Ersatzspieler nicht mehr erwähnt ich ich kann mir vorstellen das es in anderen LV ebenso ist. Wie seht ihr das darf ich als Oberschiedsrichter einer Mannschaft die Benennung eines Ersatzspielers und der dazu gehörenden auswechelberechtigten Person verweigern? Was passiert wenn eine Mannschaft dann wirklich auswechselt, werden dann die erspielten Punkte durch den Sportwart aberkannt weil er der Meinung ist das es keinen Ersatzspieler mehr gibt? |
Für die Ligen im HBSV (Hessen) steht tatsächlich der Satz "Die Position Ersatzspieler entfällt" in der Generalausschreibung*. Damit ist klar, daß die grundsätzliche Regelung der Sportordnung (15.1) überschrieben ist und kein Ersatzspieler eingesetzt werden kann.
Sollte das oder etwas ähnliches nicht in der Ausschreibung einer Liga stehen, gilt die allgemeine Regel und man kann trotz Streichern auch einen Ersatzspieler aufstellen (und auch einwechseln). So ist es z. B. bei der Generalausschreibung des DMV für die überregionalen Ligen. Was (Ober-)Schiedsrichter, Turnier-/Ligaleiter oder Sportwarte machen, wenn eine Mannschaft wirklich einen Ersatzspieler benennt, kann ich mir denken... :rolleyes: ... ggf. müßte ein Verein dann den Rechtsweg gehen. ______________________ * in der Fassung von November 2017, die für die Saison 2018 galt -- der aktuelle Link auf der HBSV-Website zeigt auf eine pdf-Datei, die 'kaputt' ist... |
15. Ersatzspieler
(1) Pro Mannschaft ist ein Ersatzspieler zugelassen, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist. . . . ...in der Generalauschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr ist doch die Mann- schaftszusammensetzung glasklar festgelegt (es ist also "etwas anderes bestimmt"): 8. Art der Wettkämpfe, Mannschaftszusammensetzung und Einsatzbeschränkungen (1) In der 1. Bundesliga werden Mannschaftswettbewerbe für Damen- und Herren-Mannschaften ausgetragen. Damen-Mannschaften 3 Spielerinnen (D, Sw1, Sw2, max. 1 Jw und/oder Schw) + 1 Ersatz-Spielerin Zusätzlich ist je Damenmannschaft eine Einzelspielerin zugelassen. Herren-Mannschaften 6 Spieler (H, Sm1, Sm2, max. 2 Jm und/oder Schm) + 1 Ersatz-Spieler (2) In der 2. Bundesliga werden Mannschaftswettbewerbe für gemischte Vereinsmannschaften ausgetragen. Vereinsmannschaften 2. BL 6-8 Spieler/innen aller Kategorien, wovon in jeder Runde die besten 6 Ergebnisse gewertet werden, d.h. maximal zwei Streichergebnisse je Runde. Zwei Streichergebnisse werden einer Mannschaft nur dann gewährt, wenn von den 8 eingesetzten Spieler/innen mindestens ein/e Spieler/in der Kategorie Jw, Jm, Schw oder Schm angehört. Ist dies nicht der Fall, können maximal 7 Spieler/innen eingesetzt werden, d.h. maximal ein Streichergebnis je Runde. Es kann aber ein/e achte Spieler/in als Einzelspieler/in außerhalb der Wertung nominiert werden. ... Wie sollte man daraus bitteschön für 2. und 3. Liga einen Ersatzspieler ableiten können ? |
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Demzufolge müsste eigentlich der Ersatzspieler erlaubt sein, denn dann greift die Sportordnung S1 15.1 . |
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Das hat aber gar nichts mit dem Thema 'Ersatzspieler' zu tun. Da hierzu keine Silbe gesagt wird, wird die grundsätzliche Regel 15.1 aus der Sportordnung angewendet. |
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Das sollte eigentlich jedem klar sein uUnd für euren Spielbetrieb andere Regelungenz.B. aus der DMV Sportordnung S1 heranzuziehen ist hahnebüchen - sorry. Da steht ja nur dass es grundsätzlich ersatzspieler geben kann, mehr nicht |
Als Punkt 8 der Ausschreibung für die überregionalen Ligen formuliert wurde, ist wohl nicht bedacht worden, daß es die grundsätzliche Regel zum Ersatzspieler in der Sportordnung gibt.
Offensichtlich war die Überzeugung, daß die Aufstellung eines Ersatzspieler extra erwähnt werden muß (siehe Formulierung zur 1. Bundesliga) und falls es keinen geben soll, man nichts dazu zu schreiben braucht (2. und 3. Bundesliga). Genau das Gegenteil ist aber richtig. |
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Ich finde jedoch nicht, daß sich beides ausschließt, ich kann es mir sehr gut zusammen vorstellen: Sollte eine Mannschaft auswechseln, gibt es immer noch die gleiche Anzahl an Rundenergebnissen (ggf. ein kombiniertes Ergebnis von aus- und eingewechseltem Spieler), von denen dann die schlechtesten gestrichen werden. Also, warum sollte das nicht gehen? |
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Die in der Generalausschreibung beschriebenen Regelungen schließen den Ersatzspieler für 2. und 3. BL aus. Die Generalausschreibung unterscheidet unter Punkt 8 (8. Art der Wettkämpfe, Mannschaftszusammensetzung und Einsatzbeschränkungen) zwischen 1. Bundesliga Damenmannschaften 3 plus 1 Ersatzspielerin Herrenmannschaften 6 plus 1 Ersatzspieler und 2. Bundesliga Vereinsmannschaften 6 - 8 max. 2 Streichergebnisse Einzelspieler möglich und 3. Bundesliga Vereinsmannschaften 5 - 8 max. 2 Streichergebnisse Einzelspieler möglich Die Sportordnung besagt, daß ein Ersatzspieler zugelassen ist, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist. Die Generalausschreibung bestimmt für die 1. BL einen Ersatzspieler, für die 2. und 3. BL Mannschaften mit Streicher. Somit ist ein Ersatzspieler für 1. BL zugelassen, da dies hier explizit vorgegeben ist. Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt". Punkt 8 der Ausschreibung beschreibt und bestimmt die drei Varianten für die überregionalen Ligen. Aus der Tatsache, daß der Ersatzspieler für 2. und 3. Liga nicht explizit erwähnt wird abzuleiten, er sei lt. Sportordnung dann zugelassen, halte ich für fehlerhaft konstruiert. Sollte man vllt. beim DMV anfragen, wenn man das weiter verfolgen möchte. |
der Sinn der Streicherregelung war ja gerade, dass es eben KEINEN Auswechselspieler mehr geben sollte, dass die erste Liga dennoch mit Auswechselspieler gespielt wird , ist einfach der Tatsache geschuldet, dass es international z.B. beim EC auch die Auswechslungsregeln gibt.
Macht zwar für mich keinen dass man dann auch in <Deutschland in der 1. Lig a so spielt, aber meinetwegen. Ich finde es nur bedenklich dass es immer wieder Leute gibt, die zu vorhandenen Spielsystemen, die gut eingeführt, bewährt und eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen logisch erscheinen sollten, die Lücken und leichte Ungereimheiten im Regelwerk suchen um sie für ihren eigenen Vorteil bzw. den ihres vereines schamlos auszunutzen. |
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Ich habe hier auf die Frage von goligolem meine Meinung abgegeben -- und wie ich finde auch gut begründet --, daß die Ausschreibung (für die überregionalen Ligen) trotzdem etwas anderes aussagt. Es ist auch nicht das erste mal, daß auf diese Formulierungsschwäche hingewiesen wurde. Was mich betrifft, ich suche keine Lücken und Ungereimtheiten im Regelwerk, sie kommen zu mir. :D Zitat:
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Aus Interesse möchte ich hier noch nachfragen, ob du mit 'Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt"' etwas anderes als für die 1. BL oder etwas anderes als in der Sportordnung meinst.
...bezogen auf den Passus in der Sportordnung. Die Sportordnung läßt Ersatzspieler nur dann zu, wenn (...) in Ausschreibungen nichts anderes bestimmt ist. Und die Generalausschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr stellt unter Punkt 8 drei Fälle nebeneinander, die sich klar unterscheiden. Die Ausschreibung legt für den Spielbetrieb der 1. BL Damen 3 + Ersatz und für Herren 6 + Ersatz fest und für 2. und 3. BL eben eine andere Gestaltung der Mannschaften. D. h. für die 1. BL ist nichts anderes bestimmt, sondern exakt 1 Ersatzspieler und für 2. und 3.BL ist die Zusammensetzung der Vereinsmannschaften so wie beschrieben mit Streichern bestimmt. |
RALF N. BALLARTIST, was wäre denn, wenn für die 1. Bundesliga lediglich stehen würde:
(1) In der 1. Bundesliga werden Mannschaftswettbewerbe für Damen- und Herren-Mannschaften ausgetragen. Damen-Mannschaften 3 Spielerinnen (D, Sw1, Sw2, max. 1 Jw und/oder Schw). Zusätzlich ist je Damenmannschaft eine Einzelspielerin zugelassen. Herren-Mannschaften 6 Spieler (H, Sm1, Sm2, max. 2 Jm und/oder Schm). Wäre dann deiner Meinung nach eine Ersatzspielerin bzw. ein Ersatzspieler zugelassen oder nicht? |
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Die Frage bezog sich nur auf die 1. Bundesliga...
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nur den letzten Satz gelesen. Ich bitte um Entschuldigung (bin momentan angeschlagen, mit Nierenstein im Harnleiter, Schlauch dabei und in 4 Wochen nächste OP - ständig Schmerzen - für gewöhnlich schaue ich genauer hin.) Ja nun, das ist tricky. § 7 Sportordnung (Auszug) 7. Ausschreibungen (1) Für alle Turniere ist eine Ausschreibung herauszugeben, aus der alle wichtigen Einzelheiten hervorgehen müssen. (2) Die Ausschreibung muss folgende Punkte enthalten: - Veranstalter - Turnierart - Austragungsorte (Anlagen) - Wettbewerbsarten, Angabe der Kategorien (Einzel und Mannschaften) sowie ggf. der Mannschaftszusammensetzungen ... Mit der Generalausschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr werden einige Rahmen- Bedingungen für 1., 2. und 3. BL gesetzt. So auch die Mannschaftszusammensetzungen. Dem Gedankenspiel Deines alternativen Textes folgend... Dann läge ein Rückgriff auf S1 (sind ja die Spielregeln, nicht die Sportordnung) gedanklich näher. Die Unterscheidung, bei den Damen Einzelspielerin und bei den Herren nicht, so nehme ich an, hast Du absichtlich gewählt (?). Das könnte zu der Annahme führen "bei Damen anders bestimmt, bei Herren nichts anderes bestimmt", so daß man für Herren den Ersatzspieler zulassen könnte. Da wäre ich aber zugegebenermaßen total unsicher, was korrekt wäre. Die aktuelle Ausschreibung halte ich aber für ausreichend. |
Wir haben uns jetzt etwas festgefahren und den Hauptaugenmerk auf die überregionale Ausschreibung gesetzt, diese ist zwar auch wichtig aber mir ging es eigentlich um die Ausschreibung der Landesverbände und deren Reglung mit dem Ersatzspieler.
Wie würdet ihr denn diesen Passus interpretieren? Die Mannschaften der NBV Verbands-, Landes- und Bezirksliga bestehen aus mindestens 5 jedoch maximal 6 Spieler/innen. Bei 6 Spieler/innen wird nach jeder Runde das schlechteste Rundenergebnis gestrichen, so dass 5 Ergebnisse pro Runde in die Wertung kommen. Die Mannschaften der NBV-Kreisliga bestehen aus mindestens 4 jedoch maximal 5 Spieler/innen. Bei 5 Spieler/innen wird nach jeder Runde das schlechteste Rundenergebnis gestrichen, so dass 4 Ergebnisse pro Runde in die Wertung kommen. In allen Mannschaften können beliebig viele Damen, Herren, Seniorinnen und Senioren der AK 1+2 eingesetzt werden. In den Mannschaften dürfen maximal 2 Jugendliche / Schüler eingesetzt werden. Spieler/innen der Kategorien Schw und Schm können frühestens zwei Jahre vor ihrem Wechsel in die Kategorien Jw bzw. Jm eingesetzt werden. In den NBV Staffeln können bis zu 15 Spieler je gemeldeter Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen. Meiner Meinung nach kann man hier den Ersatzspieler zulassen da er überhaupt nicht erwähnt wird. Vorteil ist dann auf jeden Fall das wenn sich Spieler X verletzt er durch Spieler Y ersetzt werden kann ohne das der Streicher verfällt. |
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Prinzipiell bin ich da bei Dirk - die Intention war sicherlich niemals, Mannschaften gleichzeitig mit Streichern UND mit Ersatzspielern spielen zu lassen. Wenn man versucht, eine Mannschaft mit Streichern und Ersatzspielern zu melden, stößt man wahrscheinlich beinahe überall auf Widerstände (um es mal vorsichtig auszudrücken). Hilfreich wäre in jeder Ausschreibung der Vermerk "Ersatzspieler sind ausgeschlossen", wenn man dies so haben möchte. Ob z.B. der NBV seine Ausschreibungen dahingehend ändern möchte - keine Ahnung. Vorher fragen - fragen kostet nichts. |
Hallo
wird Zeit das das Wetter wärmer wird und man wieder auf die Pisten kann. Jeder gesunde Menschenverstand schließt bei Ersatzspielern den Streicher aus und umgekehrt. |
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--- Albert Einstein |
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Grob gesagt:
Es gibt Ligen mit Ersatzspieler und Ligen mit Streicher. Beides zusammen liegt nirgends vor. |
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mit den 15 Spielern heißt doch nur das neben den Mannschaftsspielern auch noch weitere EINZELSPIELER am Punktspiel teilnehmen dürfen, was im NBV nötig ist damit sich jeder für die LM qualifizieren kann, was ja über eine Gesamtrangliste aller Punktspiele erfolgt |
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Die Mannschaftsstärke (oder auch Mannschaftszusammensetzung) hat mit dem Ersatzspieler nichts zu tun; sie legt nur fest, wieviele Spieler in der Mannschaft spielen. Siehe dazu auch 8.3 der Sportordnung: Dort sind sechs (Standard-)Mannschaftsarten beschrieben mit Mannschaftsstärke/-zusammensetzung und Kategorienbeschränkung. Kein Wort zu Ersatzspielern... würdest Du da auch schließen, daß für diese Mannschaften keine Ersatzspieler aufgestellt werden dürfen? |
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Entweder steht in der Ligenausschreibung Wertung mit Ersatzspieler oder Wertung mit 1/2 Leuten mehr und entsprechenden Streicher. Es gibt nur das eine oder das andere, das hat rein gar nichts damit zu tun, das es generell den Begriff des Ersatzspielers wie er generell in der SpO steht. |
Da war noch eine Frage am Ende ("... würdest Du da auch schließen, daß für diese Mannschaften keine Ersatzspieler aufgestellt werden dürfen?").
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Wir sollten alle wissen welcher Sinn die Einführung des Streichers hatte aber dann soll man es auch vernünftig niederschreiben, der Hessische Verband hat dieses in seiner Ausschreibung getan. Übrigens ist der Ersatzspieler erst Teil der Mannschaft wenn er eingewechselt wird und ändert dann auch nichts an der Mannschaftsstärke. Ein Ersatzspieler kann theoretisch sogar nominiert werden und spielt an dem Spieltag überhaupt nicht, das habe ich schon live erleben dürfen. Übrigens man qualifiziert sich nicht mehr über eine Gesamtrangliste aller Punktspiele für die WDM bzw. WDKM. |
vorbildlich (Vorsicht: Eigenlob stinkt :-)...)
Hallo zusammen,
schaut mal auf die BMV-Homepage (www.minigolf-bayern.de), auf der Seite Downloads gibt es die ganzen Ausschreibungen für den Einzel- und Mannschaftsspielbetrieb. z.B. Generalausschreibung Punkt 23.1 und bspw. Ausschreibungsergänzung für Seniorenmannschaften Punkt 4.1. Klipp und klar geregelt. Gruß Bernhard_L |
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Im BVBB ist der Ersatzspieler auch gem. Ausschreibung ausgeschlossen.
Da alle wissen wie dieses gemeint war mit der Einführung der Streicherregelung, sollte hier nicht diskutiert werden ob und wenn ja wie man nun doch noch ein Ersatzspieler unterbringt, sondern ein Hinweis an alle gegeben werden, wenn solche Unstimmigkeiten in den Ausschreibungen stehen, dass diese dann so schnell wie möglich ausgeräumt werden. |
Weitere Anmerkung:
Alle die hier Diskutieren sprechen immer von 15.1 Sportordnung, diese regelt jedoch die Zuschauer. Der Ersatzspieler wird in 15.1 ff in den Int. Spielregeln behandelt. |
Mal ein anderes Beispiel und da bin ich mal gespannt wie ihr da handeln würdet.
Mannschaft X hat am Tag der Meisterschaft seine Mannschaftsmeldung fristgerecht abgegeben. Die Mannschaftsstärke ist 5 und ein Streicher. Jetzt meldet sich 15 Minuten vor Turnierbeginn ein Mannschaftsspieler krank weil es umgeknickt ist und auf keinen Fall spielen kann. Hat Mannschaft X die Möglichkeit die Mannschaftsaufstellung noch zu ändern oder nicht, es sind noch Einzelspieler vorhanden. |
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Was letztlich in einer Staffel passiert, wenn niemand gegen die Änderung der Aufstellung Einspruch erhebt, steht dann auf einem anderen Blatt. |
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