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Raila 20.12.2006 14:17

Schiedsgericht bei WCT Turnieren?
 
Mal eine Frage zum thema WCT - Turniere
Muß ich bei den sogenannten Welcome-Cup Turnieren ein Schiedsgericht einsetzen?

bärliner 21.12.2006 07:07

Kurze Frage - kurze Antwort: Ja

Raila 21.12.2006 07:13

Das heißt also ergo in der Konzequenz -Vereinkleidung vorgeschrieben - Alkohol verboten- Kontrolle der Spieberechtigung und demensprechende Strafen bei Nichtbeachtung der Sportordnung?

mico 21.12.2006 07:44

Zitat:

Zitat von Raila (Beitrag 1021)
Das heißt also ergo in der Konzequenz -Vereinkleidung vorgeschrieben - Alkohol verboten- Kontrolle der Spieberechtigung und demensprechende Strafen bei Nichtbeachtung der Sportordnung?

Auch wenn ich hier nicht für den Verband antworte, denke ich, daß eine Vereinskleidung nur bei Mannschaftswettbewerben (und damit nur für die Mannschaftsspieler) vorgeschrieben ist, die allerdings dann auch bei WCT-Turnieren. Ansonsten reicht ein Vereinsemblem o.a. Für Spieler, die keinem Verein angehören, sollte diese Regelung sowieso komplett entfallen. Siehe Sportordnung §22:
(1) Jeder Sportler und jede Sportlerin sowie Betreuer haben bei Turnieren vereinseinheitliche Mannschaftskleidung zu tragen (einheitlich heißt: Vereinsjacken, Hemden, T-Shirts oder Blusen müssen vereinseinheitlich sein). Ausreichend ist einheitliche Kleidung innerhalb von Mannschaften.

(2) Die Vereinszugehörigkeit muss nach außen hin jederzeit deutlich sichtbar gemacht sein (ein Vereinsemblem und/oder Schriftzug (kleines Metallabzeichen genügt nicht), darüber hinaus nur offizielle Auszeichnungen). Vereinsembleme und/oder -namenszüge sind einheitlich zu tragen.
Ohne Verein keine Vereinszugehörigkeit und damit kein Vereinsemblem oder Vereinskleidung.

Und "kein Alkohol" sollte für alle Spieler auf allen offiziellen Turnieren sowieso selbstverständlich sein.


mico

Raila 21.12.2006 08:08

Ich denke mal eine Diskussion darüber sollten wir an anderer Stelle fortführen. ich werde ein Thema im Forum einrichten.

bärliner 21.12.2006 09:46

Den Ausführungen von Mico kann ich mich nur anschließen. Aber noch eine Ergänzung: Bei WelCup-Turniere können Abweichungen von der SpO und dem sonstigen Regelwerk genehmigt werden und diese müssen dann in der Ausschreibung genau bezeichnet werden (ist so alles auch in der SpO wortwörtlich nachzulesen).


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