Minigolf-Welt

Minigolf-Welt (http://www.mein-auwi.de/forum/index.php)
-   Quo Vadis, Minigolf? (http://www.mein-auwi.de/forum/forumdisplay.php?f=20)
-   -   Teilnahme an "nichtlizensierten" Turnieren (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=5199)

Landei 02.07.2009 08:29

Teilnahme an "nichtlizensierten" Turnieren
 
Aus aktuellem Anlass (s. Thread "Brandt Open") möchte ich einmal die Frage in den Raum stellen nach der Sportordnunsregel, dass ein Mitglied des DMV - also alle beim DMV aktiv gemeldeten Spieler - nicht an Turnieren teilnehmen darf, die nicht vom DMV genhmigt wurden und für die keine Turniergenehmigungsgebühr entrichtet wurde.

Hierzu einige Fragen, Diskussionsansätze:
- Gilt diese Regelung für aktive und passive Mitglieder eines dem DMV angeschlossenen Vereins?
- Was wären die Konsequenzen einer Teilnahme?
- Kann und darf ein Sportverband dieses überhaupt? Gibt es Vergleiche zu anderen Sportarten?
- Wie will der DMV das kontrollieren?
- Ist die Teilnahme an einer nicht angemeldeten Vereinsmeisterschaft auch "strafbar"?
- Beisst sich diese Regel nicht mit der Öffentlichkeitsarbeit vom DMV?

Also ich fang mal selbst an.

Ich finde diese Regel nicht glücklich, insbesondere wenn man den letzten Punkt meiner Ansätze liest.
Schon nur bei einem aktiven Mitglied, dass hier gewonnen werden kann, hat man die fehlende Turniergenehmigungsgebühr durch die Spielberechtigungspauschale doppelt wieder raus.
Und woher sollen die Teilnehmer auf die Minigolfvereine aufmerksam werden, wenn keine aktiven Minigolfer teilnehmen? Ich bin auf den Minigolfsport aufmerksam geworden, weil einige Herren in Epe mit ihren Köfferchen über den Platz liefen und andauernd gute Ergebnisse gespielt haben......

bärliner 02.07.2009 09:18

Zitat:

Zitat von Landei (Beitrag 128598)
Hierzu einige Fragen, Diskussionsansätze:
- Gilt diese Regelung für aktive und passive Mitglieder eines dem DMV angeschlossenen Vereins?
- Was wären die Konsequenzen einer Teilnahme?
- Kann und darf ein Sportverband dieses überhaupt? Gibt es Vergleiche zu anderen Sportarten?
- Wie will der DMV das kontrollieren?
- Ist die Teilnahme an einer nicht angemeldeten Vereinsmeisterschaft auch "strafbar"?
- Beisst sich diese Regel nicht mit der Öffentlichkeitsarbeit vom DMV?

Das hatten wir doch schon mal alles, als die Bestimmungen (hier Ziffer 4 Abs. 9 SpO) vor einigen Jahren eingeführt wurden.
1. Die gleichen Konsequenzen wir für "Spielen ohne Spielberechtigung"
2. a) Ja, b) keine Ahnung, ist aber auch unerheblich
3. Durch Augen offen halten
4. Nein, weil vereinsinterne Veranstaltungen nicht hierunter fallen
5. Im Gegenteil, sie unterstützt sie sogar ganz erheblich. Veranstaltungen, die eine Werbvung für den Vereinssport darstellen sollen, benötigen auch ein Mindestmaß an Qualität. Und genau das soll mit der Anmeldepflicht sichergestellt werden. Und dafür machen wir dann auch gerne Werbung durch Veröffentlichung der Termine, der Ausschreibung usw. Es ist aber eine ganz schlechte Öffentlichkeitsarbeit, wenn aktive Minigolfsportler durch ihre Teilnahme Veranstaltungen einen offiziellen Charakter geben, die unseren allgemeinen Vorstellungen einer Sportveranstaltung widersprechen.

bärliner 02.07.2009 09:21

Zitat:

Zitat von Landei (Beitrag 128598)
Schon nur bei einem aktiven Mitglied, dass hier gewonnen werden kann, hat man die fehlende Turniergenehmigungsgebühr durch die Spielberechtigungspauschale doppelt wieder raus.

Die Gebühr ist doch gar nicht das Thema. Die Welcome-Cup-Turniere könnten auch völlig kostenfrei genehmigt werden, aber das wollten die Vertreter der Landesverbände nicht (was nichts kostet ist auch nichts wert). Es geht ausschließlich darum zu vermeiden, dass bestimmte Veranstaltungen ein negatives Bild vom Minigolfsport zeichnen.

Landei 02.07.2009 09:33

Und dadurch, dass ein Turnier als Wellcome-Cup angemeldet wird, verläuft es in vom DMV gewünschten Bahnen?
Was wäre denn, wenn ich bei Stefan Raabs Millionenschow als Kandidat - wie in der 2. Sendung vorgekommen - einige Bahnen spielen muss?

Mir wird ja hier vom DMV mein freies Recht genommen, an nicht genehmigten Turnieren teilzunehmen und die evtl. attraktiven Gewinne abzusahnen, nur weil ich Mitglied eines organisierten Minigolfvereins bin.

Die zivilrechtliche Seite sollte auch mal beleuchtet werden. Uwe Braun..... wo bist Du?

ReDiMa 02.07.2009 11:25

Zitat:

Zitat von Landei (Beitrag 128610)
Was wäre denn, wenn ich bei Stefan Raabs Millionenschow als Kandidat - wie in der 2. Sendung vorgekommen - einige Bahnen spielen muss?

Die Frage ist aber nicht ernst gemeint, oder !?

Das ist ja wohl kein Turnier in dem Sinn wie es der DMV meint.

Landei 02.07.2009 11:40

Zitat:

Zitat von ReDiMa (Beitrag 128633)
Die Frage ist aber nicht ernst gemeint, oder !?

Das ist ja wohl kein Turnier in dem Sinn wie es der DMV meint.

Wieso nicht? Woran macht der DMV dies fest? Es ist ein Turnier sicher nicht im engeren Sinne, aber wo soll die Grenze sein? Wenn die Veranstalter nur 16 Bahnen hätten, wäre eine Teilnahme an dem Brandt Open dann möglich?

ReDiMa 02.07.2009 11:42

Zitat:

Zitat von Landei (Beitrag 128637)
Wieso nicht? Woran macht der DMV dies fest? Es ist ein Turnier sicher nicht im engeren Sinne, aber wo soll die Grenze sein? Wenn die Veranstalter nur 16 Bahnen hätten, wäre eine Teilnahme an dem Brandt Open dann möglich?

Wenn es als Welcome-Cup gemeldet ist schon.

Susi 02.07.2009 12:14

Zitat:

Zitat von Landei (Beitrag 128637)
Wieso nicht? Woran macht der DMV dies fest? Es ist ein Turnier sicher nicht im engeren Sinne, aber wo soll die Grenze sein? Wenn die Veranstalter nur 16 Bahnen hätten, wäre eine Teilnahme an dem Brandt Open dann möglich?

Die haben da sogar nur sechs Bahnen.

Landei 02.07.2009 12:18

Eben darum geht es mir auch: Warum darf ich nicht an nicht gemeldeten Turnieren teilnehmen bzw. warum werde ich dann gesperre?

bärliner 02.07.2009 13:59

Zitat:

Zitat von Landei (Beitrag 128642)
Eben darum geht es mir auch: Warum darf ich nicht an nicht gemeldeten Turnieren teilnehmen bzw. warum werde ich dann gesperre?

Weil es jeweils in den dafür zuständigen Gremien so beschlossen und in geltendes Sportrecht umgesetzt wurde und du dich mit deiner Mitgliedschaft in einem Minigolfsportclub genau diesem Sportrecht unterwirfst.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:14 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.