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Schreihalz 02.11.2020 12:01

Frage
 
Unter was fallen wir denn nun?

Unter Individuall sport oder unter Freizeit?

Da Individuall Sport z.b gross Golf statt finden darf

Und bei Freizeit alles geschlossen ist.

Man könnte ja davon ausgehen da wir mometan eh kein Mannschaftssport betreiben da die Saison zu ende ist bzw. Nicht stattgefunden hat, das wir unter Individuall Sport zählen könnten und so mit weiter Trainieren oder WinterPokale Spielen können

MFG

gomi 03.11.2020 10:05

Zitat:

Zitat von Schreihalz (Beitrag 316229)
Unter was fallen wir denn nun? ...
... oder WinterPokale Spielen können ...

Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ausssieh, in NRW gilt nach der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020 :

- Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
- Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.

Das verstehe ich so (bin kein Jurist): Man darf alleine oder zu zweit trainieren. Wettbewerbe, wie z.B. Winterpokale sind aber unzulässig (Amateursportbetrieb). Ausnahmen gibt es hier nur für den Berufssportbetrieb.

WolleB 03.11.2020 10:25

Gestern kam eine Mail vom Landessportbund NRW mit zusätzlichen Erläuterungen zu möglicherweise auslegungsfähigen Punkten in der Coronaverordnung. Die Erläuterungen kommen aus der Staatskanzlei.

Darin steht u.a.:

"Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport." (Hervorhebung von mir)

Da Turniere, egal welcher Art, unter "organisierter Sportbetrieb" fallen, sind z.B Winterpokale nicht erlaubt. Witten z.B. hat am Sonntag noch gespielt und dann erstmal unterbrochen. Hoffentlich nur bis 30.11., man wird es sehen, ob dann am 6.12. weitergespielt werden darf.

Travis 03.11.2020 11:05

Zitat:

Zitat von WolleB (Beitrag 316237)
Gestern kam eine Mail vom Landessportbund NRW mit zusätzlichen Erläuterungen zu möglicherweise auslegungsfähigen Punkten in der Coronaverordnung. Die Erläuterungen kommen aus der Staatskanzlei.

Darin steht u.a.:

"Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport." (Hervorhebung von mir)

Da Turniere, egal welcher Art, unter "organisierter Sportbetrieb" fallen, sind z.B Winterpokale nicht erlaubt. Witten z.B. hat am Sonntag noch gespielt und dann erstmal unterbrochen. Hoffentlich nur bis 30.11., man wird es sehen, ob dann am 6.12. weitergespielt werden darf.

Dann solltest du aber den kompletten Wortlaut weitergeben:

a. Welche Sportaktivitäten sind in § 9 (1) Satz 1 unter „Freizeit- und Amateursportbetrieb“ erfasst?

Unter Freizeit- und Amateurspielbetrieb ist der gesamte Trainings- und Wettkampfbetrieb zu verstehen.



b. Was ist in §9 (1) Satz 2 unter „Individualsport“ zu verstehen?

Unter Individualsport wird die selbstorganisierte, individuell betriebene Sportausübung verstanden. Ausgeschlossen ist jeglicher Kontaktsport. Der Individualsport in geschlossenen Räumlichkeiten, z. B. in Sporthallen, Gymnastikräumen oder ähnlichen Funktionsräumen, ist nicht gestattet (Achtung Ausnahme Reitsport! Siehe §9 (5) der CoronaSchVO). Auf Außensportanlagen und im öffentlichen Raum darf er ausgeübt werden. Die Abstandsregeln gemäß Paragraph 2 der CoronaSchVO sind in jedem Fall einzuhalten. Zulässig ist der Individualsport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands, jedoch begrenzt auf zehn Personen.



c. Ist Individualsport auch als organisierter Trainingsbetrieb möglich?

Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport.



d. Ist Mannschaftssport erlaubt?

Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport.



Beispiele zu a. bis d.

· Im Tennissport ist ein Einzel erlaubt, ein Doppel nicht, auch nicht mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes (Mannschaftssport).

· Ein Golfplatz kann öffnen und an jedem Loch können z. B. maximal zwei Personen oder bis zu zehn Personen aus einem Hausstand spielen.

· Das Lauftraining von zwei Spielern einer Spielsportmannschaft ist maximal zu zweit gestattet. Technikübungen mit dem Ball zu zweit sind gestattet.

· Leichtathletische Disziplinen können alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes betrieben werden.

· Sport im Park, z.B. Yoga oder Pilates, alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes, ist gestattet.


Theoretisch könnte man als zu zweit auf MInigolfplätzen trainieren. Das letzte Wort hat natürlich immer der Platzbesitzer -betreiber.

WolleB 03.11.2020 12:02

Da ich mich in erster Linie mit den angesprochenen Turnieren (Winterpokal etc.) beschäftigen wollte, hielt ich ein Vollzitat für entbehrlich. Möglicherweise war ich aber auch nur zu faul (sehr wahrscheinlich...) :D

Danke, dass Du es übernommen hast ;)

Merlin 03.11.2020 12:06

Das aus meiner Sicht schlauste wäre, wenn jeder versucht mal für 4 Wochen jeden Kontakt zu vermeiden, der nicht unbedingt notwendig ist.

Wenn viele nach den Ausnahmen und Möglichkeiten suchen, die Grundidee der Kontaktbeschränkung zu untergraben, hat dies nur zur Folge, dass die Zahl der Infektionen weiterhin hoch bleibt.

Ein Ziel vieler Minigolfer wird wohl sein, dass wir die Saison 2021 wieder mit Spieltagen im Einzel und mit Mannschaften durchführen können. Davon sind wir jedoch noch sehr weit entfernt.

pinkydiver 16.11.2020 11:09

Zitat:

Zitat von Merlin (Beitrag 316240)
Das aus meiner Sicht schlauste wäre, wenn jeder versucht mal für 4 Wochen jeden Kontakt zu vermeiden, der nicht unbedingt notwendig ist.

Wenn viele nach den Ausnahmen und Möglichkeiten suchen, die Grundidee der Kontaktbeschränkung zu untergraben, hat dies nur zur Folge, dass die Zahl der Infektionen weiterhin hoch bleibt.

Ein Ziel vieler Minigolfer wird wohl sein, dass wir die Saison 2021 wieder mit Spieltagen im Einzel und mit Mannschaften durchführen können. Davon sind wir jedoch noch sehr weit entfernt.

Volle Zustimmung, vor allem sollten mal Beschlüsse/Ankündigung der Bundesregierung buundesweite Gesetzeskraft erlangen, am letzten Wochenende gabs zumindest ein vereinsinternes Winterturnier in Hessen mit eingeladnen auswärtigen. Deutsche sollten einfach mal die Vorgaben befolgen ohne alles zu hinterfragen, dann haben wir vlt. nächstes Jahr wieder einen geregelten Spielbetrieb.


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